Was ich gar nicht weiß: Darf die Polizei eigentlich das Mobiltelefon des
Fahrers beschlagnahmen, wenn sie einen konkreten Verdacht hinsichtlich dessen Nutzung als Radarwarner hat?
Dazu habe ich kürzlich einen sehr informativen Bericht gelesen - frag(t) mich jetzt bitte nicht nach Quellen.
Der Verfasser war der Meinung, solange man die software löschen kann, dürften die Geräte
nicht beschlagnahmt werden.
Gestritten wurde jedoch auch darüber, ob die Geräte vernichtet werden dürfen?
Auch hier war der Autor der Meinung, solange man die software... siehe oben.
Es wurden noch verschiedene Richter befragt und wen wundert´s, eine Aussage so, die andere so!
Ein Richter war sogar der Meinung, dass die Warnung gestattet sei und man das nur entsprechend begründen müsse, sinngemäß also keine "Warnung vor Blitzern" oder "Störung der Polizeiarbeit", sondern eben nur "Warnung vor Unfallschwerpunkten", denn
nur aus Gründen der Verkehrssicherheit (

) würde ja auch nur dort von den Behörden gemessen.
Richtig fand er das nicht, aber er sprach von einer rechtlichen Grauzone und geschickter Argumentation.
Meine Bekannte aus Österreich sagt übrigens, dass die Blitzerwarnung in A legal sei - keine Ahnung, ob´s stimmt!?
Und hier noch eine interessante page:
www.radarfalle.de