Blitzer de - strafbar?

Kinofan

Der Tunnelfetischist unter den "Dreien"
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BMW Z4 e85 M roadster
Bin ja mit meinem iphone jetzt nicht sooo bewandert... ;)

Letztens erzählte mir jemand von Blitzer.de und wie toll das funktionieren würde.
Davon habe ich einer anderen Person erzählt und der meinte,
daß die Benutzung starfbar sei und zwar mit 100€ und 4 Punkten!!!

Ist dem so?
 
Ja, aber kontrolliert bisher bei uns kein Mensch welch App du auf dem Smartphone hast.

Rein rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt.:b

Navigationsgeräte mit Radarwarner: Was ist erlaubt?

12.03.2012, 12:53 Uhr | Jens Müller
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Navigationsgeräte mit Radarwarner dürfen in Deutschland nur eingeschränkt genutzt werden. (Quelle: imago)
Mal schnell vor einem Blitzer abbremsen und danach wieder ungezügelt Gas geben – mit einem Radarwarner kein Problem. Wenn die Strafzettelbremse in einemNavigationsgerät steckt, umso besser. Allein: Was vielen Autofahrern legal erscheint, ist in Deutschland verboten. Wer mit einem Navigationsgerät mit Radarwarner erwischt wird, dem drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.
Navigationsgeräte mit Radarwarner gibt es mittlerweile in allen Preisklassen. Mit einem kleinen Symbol auf der Karte und zumeist einem unüberhörbaren Signalton weisen die Digitallotsen auf Starenkasten hin. Rechtzeitig gebremst umgehen Autofahrer so jede Tempofalle. Doch was viele Verbraucher verwirrt oder gar nicht wissen: In Deutschland ist es bereits seit 2002 verboten, eine Radarwarn-Funktion im Navigationsgerät zu nutzen.

Straßenverkehrsordnung mit eindeutiger Regelung

Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, derStraßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist es dem Fahrer untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Auch wenn Navigationsgeräte nicht ausdrücklich in dem Paragrafen erwähnt werden, "vertreten Juristen einhellig die Auffassung, dass auch Navigationsgeräte mit Radarfallenoverlay unter das Verbot fallen", sagte der Berliner Fachanwalt Alexander Biernacki zu t-online.de.
Für den Automobilclub von Deutschland (AvD) ist der Absatz ein Streitpunkt. "Schon die Formulierung 'das dafür bestimmt ist' spricht ganz klar gegen Navis als Gerät zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen", sagte AvD-Verkehrsrechtsexperte Herbert Engelmohr. Verboten ist lediglich die Nutzung der Software.
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Bußgeld droht bei Navigationsgerät mit Radarwarner

Die Strafe ist saftig, wenn sich Autofahrer mit Radarwarner im Navigationsgerät erwischen lassen: Vier Punkte in Flensburg und eine Ordnungsstrafe von 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. Zudem dürfen Polizisten die Speicherkarte oder CD, auf denen die Orte von Radarfallen gespeichert sind, sogar sicherstellen und vernichten. Dabei kommt es nicht mal darauf an, ob der Radarwarner aktiviert ist oder nicht. "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat.
Navigationsgeräte-Hersteller verstecken Radarwarner

Die Verwirrung unter Verbrauchern ist aber nach wie vor groß, denn Navigationsgeräte werden weiterhin mit Radarwarn-Funktionen ausgeliefert. Bei älteren Modellen sind diese sogar ab Werk scharf gestellt. Manche Navigationsgeräte wurden sogar mit diesem umstrittenen Service beworben, was bei Kunden durchaus zum Kauf geführt haben könnte. Mittlerweile haben fast alle Hersteller auf die Gesetzeslage reagiert. Falk und Garminbeispielsweise liefern ihre Navigationsgeräte ohne Radarwarner aus, bieten aber entsprechende Sonderziele (Points of Interest) zum Herunterladen im Internet an. Doch dieser teilweise kostenpflichtige Download darf nur vor Fahrtantritt genutzt werden.
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Radiosender dürfen warnen

Unterwegs hilft nur das Autoradio weiter, da Radiosender in Deutschland auf Radarfallen hinweisen dürfen. Im Unterschied zu einem Navigationsgerät mit Radarwarner zeigt ein Autoradio selbst nichts an und stört auch nichts. "Es überträgt lediglich eine Sendung, in der ein Dritter über Verkehrsüberwachungen berichtet. Seit Jahren ist es eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung, dass Radiosendern erlaubt ist, vor Blitzern zu warnen", sagte Biernacki.
Radarwarner im Ausland oft erlaubt

Auf Urlaubsreisen hingegen könnten sich Navigationsgeräte mit Radarwarner lohnen. Denn in einigen Ferienländern wie Österreich und Italien darf die Funktion des Digitallotsen eingeschaltet werden. In der Schweiz hingegen ist das Benutzen eines Navigationsgeräts mit Radarwarner eindeutig verboten – die Polizei darf solche Navis sogar konfiszieren. In Frankreich hat sich zu Jahresbeginn 2012 die Rechtslage verändert, dort dürfen entsprechende Geräte nun ebenfalls nicht eingesetzt werden. Strafe: bis zu 1500 Euro.
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"Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorher auf jeden Fall über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren", riet AvD-Experte Engelmohr, während Anwalt Biernacki gar warnte: "In den meisten Ländern Europas ist der bloße Besitz strafbar, nicht nur das betriebsbereite Mitführen. Daher bringt es nichts, das Navigationsgerät während des Grenzübertritts im Kofferraum zu lagern." Ist die Rechtslage unklar, sollten Sie von einem Verbot ausgehen, um ein böses Erwachen zu vermeiden.
Radarwarner am besten vom Navigationsgerät löschen

Unser Rat: Löschen Sie die Radarwarn-Funktion oder kaufen Sie gleich ein Navigationsgerät ohne dieses Feature. Im Gegensatz zum Benutzen GPS-basierter Blitzerwarner sind Navigationsgeräte mit Radarwarner nicht verboten, ein wegweisendes Urteil steht aber noch aus. "Schließlich sind Navigationsgeräte dazu gedacht, eine gute Zielführung zu garantieren", erklärte AvD-Experte Engelmohr. Die Geräte dürfen nur ohne die umstrittene Funktion eingesetzt werden. Sie müssen Ihr Navi demnach nicht einmotten. Am besten fährt aber nach wie vor derjenige, der sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält – ob mit Navigationsgerät im Auto oder nicht.
 
Wo kein Kläger (mangelnde Kontrolle, Desinteresse oder Unwissen)
Da kein Kläger


Im Moment am iPhone online
 
Gerade gestern oder vorgestern hatte ich eine Stellungnahme eines Verkehrsrechtsanwaltes gesehen.

Es gibt eine Grauzone, da kann die Staatsmacht in Form von Polizisten nichts sagen und auch nicht einschreiten (sprich Gerät beschlagnahmen usw.) Und zwar wenn der Beifahrer das Handy "bedient" - also daran so rumspielt - und die "Warnungen" dem Fahrer mitteilt.

Die Stellungnahme des Anwalts war zufällig explizit mit dem Eierphone mit Blitzer.de untermauert worden.

Alles andere ist und bleibt strafbar und somit verboten.
 
Nicht strafbar, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist ein erheblicher Unterschied. ;)

Die "Grauzone" wird wenig helfen, wenn die Beamten die Nutzung des Radarwarners direkt mitbekommen. Womöglich sollte der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle das App also nicht mehr aktiv haben und das Mobiltelefon auch nicht offen herumliegen lassen. Solange der Beifahrer das Telefon "verwaltet", dürfte das aber in der Tat eher unkritisch sein. :)

Was ich gar nicht weiß: Darf die Polizei eigentlich das Mobiltelefon des Fahrers beschlagnahmen, wenn sie einen konkreten Verdacht hinsichtlich dessen Nutzung als Radarwarner hat? :huh:


Mich verwundert die das breite Interesse an Radarwarnern immer wieder. Denn solange sie nicht wirklich zu 100% zuverlässig sind und man sich daher nicht auf die Geräte bzw. Apps verlassen kann, ist der tragische Vorfall doch eigentlich bereits vorprogrammiert. :X
 
Was ich gar nicht weiß: Darf die Polizei eigentlich das Mobiltelefon des Fahrers beschlagnahmen, wenn sie einen konkreten Verdacht hinsichtlich dessen Nutzung als Radarwarner hat?

Sofern das Nutzen dieses "Radarwarners" tatsächlich eine OWi darstellt (siw ist das nicht so sicher, mir ist jedenfalls
keine diesbezüglich richterliche Entscheidung bekannt), natürlich, Stichwort Beweissicherung. In der Praxis ist mir
allerdings auch kein diesbezüglicher Fall bekannt.
Trotzdem ist auf meinem Navi ein Tool installiert, welches auf Knopfdruck das ganze Blitzergeraffel von der Speicherkarte
löscht :+.

Mich verwundert die das breite Interesse an Radarwarnern immer wieder. Denn solange sie nicht wirklich zu 100% zuverlässig sind und man sich daher nicht auf die Geräte bzw. Apps verlassen kann, ist der tragische Vorfall doch eigentlich bereits vorprogrammiert. :X

Der Warner zeitigt bei mir den Effekt, dass ich tatsächlich bewußter fahre als vorher, weil mir ständig gezeigt wird, wo überall
geblitzt werden könnte und mir natürlich bewußt ist, dass eben nicht alle Stellen erfasst sein können.
 
Noch wichtiger finde ich die Funktion, das mir immer die aktuell erlaubte Geschwindigkeit vom Navi angezeigt wird und ich einen Warnton bekomme, wenn ich diese um 10km/h überschreite. Wenn ich mich daran halte, benötige ich auch keinen Blitzerwarner....obwohl der bei mir trotzdem aktiv geschaltet ist. ;)


Gruß,
Thorsten
 
Noch wichtiger finde ich die Funktion, das mir immer die aktuell erlaubte Geschwindigkeit vom Navi angezeigt wird und ich einen Warnton bekomme, wenn ich diese um 10km/h überschreite. Wenn ich mich daran halte, benötige ich auch keinen Blitzerwarner....obwohl der bei mir trotzdem aktiv geschaltet ist. ;)


Gruß,
Thorsten


:t
Innerorts stehts auf 10km/h mehr
Ausserorts auf 20km/h mehr.

Wenns da dann mal Blitz, verschmerzbar.

.
 
Noch wichtiger finde ich die Funktion, das mir immer die aktuell erlaubte Geschwindigkeit vom Navi angezeigt wird und ich einen Warnton bekomme, wenn ich diese um 10km/h überschreite. Wenn ich mich daran halte, benötige ich auch keinen Blitzerwarner....obwohl der bei mir trotzdem aktiv geschaltet ist. ;)


Gruß,
Thorsten

Das wäre ein interessantes Tool!

Denn das dürfte auch nicht strafbar sein.

Gibts da auch was fürs eiphone?
 
Das wäre ein interessantes Tool!

Denn das dürfte auch nicht strafbar sein.

Gibts da auch was fürs eiphone?

Also auf meinem mobilen Navigon-Navi (40 Plus) wird oben in der Ecke immer ein original Verkehrsschild mit der aktuelle erlaubten Geschwindigkeit angezeigt.....zu 95% stimmt das auch mit der Realität überein ;) Fahre ich z.B. an einem 70er-Schild vorbei springt die Anzeige auch sofort auf "70" um.
Dazu kann ich dann im NAVI-Menüe einstellen, ab welcher "Übertretung" der Warntorn kommt - getrennt nach Innerorts und Außerorts. In einer Ortschaft werde ich bei 10km/h drüber gewarnt und außerhalb bei 20km/h drüber. So kann mir fast nichts passieren, bzw. es wäre alles noch im Rahmen der Bezahlbarkeit. ;)
Ich nutze die Navigon-App auf dem iPhone nicht mehr aber ich glaube, dort kann man das auch genauso aktivieren/ einstellen....!?
 
Hallo,
also Radarwarner z.B. auf dem IPhone vom Beifahrer sind zulässig. Nur als Fahrer darf man die nicht nutzen. Die ganzen Tools haben jedoch den Nachteil das die nie aktuell sind.
Das einzige was hilft und wo man so was nicht braucht ist sich einfach mal an die zulässigen Geschwindigkeiten halten + 10 - 15 Kmh toleranz, dann gibt es auch keine bösen Überraschungen:b
Duch die Variante bin ich nun schon sehr lange frei von Lästiger Post mit irgendwelchen Fotos:D
Und das ist gar nicht mal so schwer.
 
Gibts da auch was fürs eiphone?

wie torlok schon schrieb, gehts über die navigon-app (nutze ich selbst schon längere zeit) allerdings klingelts bei mir ausserorts erst ab 30km/h :M
andere navi-apps fürs apfelphon unterstützen diese funktion aber auch (zumindest die mir bekannten).
 
Das einzige was hilft und wo man so was nicht braucht ist sich einfach mal an die zulässigen Geschwindigkeiten halten + 10 - 15 Kmh toleranz, dann gibt es auch keine bösen Überraschungen:b

Richtig!
Aber es gibt auch immer wieder Situationen beim Fahren, die einen "ablenken" (Unterhaltungen mit dem Beifahrer, Telefonieren...(natürlich mit FSE)....usw) und man achtet einfach nicht auf jedes Schild. :(
Wenn man dann etwas "Unterstützung" von diesen kleinen Helferlein bekommt, ist das doch völlig ok.

Ich verstehe auch nicht, warum diese Blitzerwarner nicht erlaubt sind, wenn sie doch dabei helfen, das man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält und dadurch evtl. Unfälle vermeidet..!? Der einzige Grund ist doch, das die meisten Blitzer einfach zum Füllen der Gemeindekassen da sind und wenn dieses (im Haushalt fest eingeplante...) Geld wegfallen würde, dann hätte die eine oder andere Gemeinde ein echtes Problem!
 
Scheint ja echt ein interessantes Thema zu sein ;)
Danke schon mal für die vielen Tipps! :t


Damit hier keine Missverständnisse aufkommen.
Ich halte mich sehr stark an die Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Ich bin beruflich sehr viel unterwegs und fahre 60.000km im Jahr.
Der Führerschein ist für meinen Job ZWINGEND notwendig!
Allerdings bin ich auch nur ein Mensch und mache ab und zu Fehler. Alle paar Jahre kassiere ich dann einen Strafzettel,
aber nicht weil ich absichtlich zu schnell gefahren bin, sondern einfach weil ich ein Schild übersehen habe...

Das mit der Geschwindigkeits Anzeige/Warner kannte ich noch nicht.
Ggf. kaufe ich extra nur dafür ein mobiles Navi...
 
Was ich gar nicht weiß: Darf die Polizei eigentlich das Mobiltelefon des Fahrers beschlagnahmen, wenn sie einen konkreten Verdacht hinsichtlich dessen Nutzung als Radarwarner hat? :huh:


Dazu habe ich kürzlich einen sehr informativen Bericht gelesen - frag(t) mich jetzt bitte nicht nach Quellen.
Der Verfasser war der Meinung, solange man die software löschen kann, dürften die Geräte nicht beschlagnahmt werden.
Gestritten wurde jedoch auch darüber, ob die Geräte vernichtet werden dürfen?
Auch hier war der Autor der Meinung, solange man die software... siehe oben.
Es wurden noch verschiedene Richter befragt und wen wundert´s, eine Aussage so, die andere so!
Ein Richter war sogar der Meinung, dass die Warnung gestattet sei und man das nur entsprechend begründen müsse, sinngemäß also keine "Warnung vor Blitzern" oder "Störung der Polizeiarbeit", sondern eben nur "Warnung vor Unfallschwerpunkten", denn nur aus Gründen der Verkehrssicherheit (;)) würde ja auch nur dort von den Behörden gemessen.
Richtig fand er das nicht, aber er sprach von einer rechtlichen Grauzone und geschickter Argumentation.

Meine Bekannte aus Österreich sagt übrigens, dass die Blitzerwarnung in A legal sei - keine Ahnung, ob´s stimmt!?

Und hier noch eine interessante page: www.radarfalle.de
 
Ggf. kaufe ich extra nur dafür ein mobiles Navi...

dafür empfehle ich die Seiten von "Pocketnavigation" und "MeinTomTom"...

Der Verfasser war der Meinung, solange man die software löschen kann, dürften die Geräte nicht beschlagnahmt werden.

das ist def. Unfug. Sofern der Verdacht begründet werden kann, dass mit dem Gerät eine OWi begangen wurde,
kann es sichergestellt (sofern der Besitzer damit einverstanden ist) oder beschlagnahmt (wenn er es nicht ist)
werden. Unterschied der beiden Maßnahmen: letztere ist richterlich zu bestätigen, wobei ich noch nie erlebt
habe, dass ein Richter eine Beschlagnahme nicht bestätigt hätte :s. Es erfolgt eine Auswertung/Begutachtung. Wenn das Gerät sauber ist, wirds wieder ausgehändigt, u.U.
(z.B. bei Ermessensmißbrauch der Beamten) kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Falls nicht,
kann das Gerät eingezogen werden, die Untersuchungskosten werden in Rechnung gestellt, ein Bußgeld wird
verhängt (wenn - wie gesagt - das Benutzen unzulässig ist).
Diese Betrachtung ist im Übrigen völlig theoretisch und nicht zitierfähig.
 
Was ich gar nicht weiß: Darf die Polizei eigentlich das Mobiltelefon des Fahrers beschlagnahmen, wenn sie einen konkreten Verdacht hinsichtlich dessen Nutzung als Radarwarner hat? :huh:

nachdem ich eben mal wieder in ne verkehrskontrolle gerauscht bin und der prüfende rennleiter beim erfassen meiner personalien immer mal wieder auf mein iphone an der a-säule geschielt hat, kam mir das thema in sinn und ich hab mal frech gefragt.
meine frage hat den guten mann total überrascht und so wirklich antworten konnte er mir darauf auch nicht. laut seiner aussage dürfte man wohl bei nem konkreten verdacht die teile beschlagnahmen ABER wie will man in diesem fall nen konkreten verdacht bekommen? aus dem grund wirds wohl auch nicht gemacht. einfach so drauf schauen dürfen sie nur mit erlaubnis und wenn diese verweigert wird, können sie wohl auch nichts machen. wer mit smartpohne navigiert hats noch einfacher, weil diese auch nicht so leicht beschlagnahmt (also wohl selbst im verdachtsfall) werden dürfen, wie "normale" navis - so seine aussage.

wie viel wert diese aussage nun ist, kann ich auch nicht sagen - wie gesagt, er war damit etwas überfordert und konnte oder wollte einfach keine richtige auskunft geben...
 
Ach so. Da muss die Beifahrerin dann halt immer munter und zügig die gerade aktuell erlaubte Höchstgeschwindigkeit einstellen. :+
 
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