Blöde Geschichte - falsche Reifen montiert bekommen

Trotzdem liegt das schwammige Verhalten vom Lastindex.
Und komm jetzt bloß nicht mit Fakten :-)

Warum denn nicht?
@Chris CNX : Welchen LI haben die hinteren Reifen? Der Zusammenhang scheint bei dem einen oder anderen noch nicht angekommen zu sein....

Leute, ihr müsst schon richtig lesen, das schwammige Verhalten war vorher, als er nur die hinteren Reifen gewechselt hatte und mit den gebrauchten vorderen fuhr, als er dann in Nürnberg auch die vorderen Reifen gewechselt hat, fälschlicherweise mit falschem LI, was er aber damals nicht wusste, war alles gut, trotz falschem LI.

Und die Diskussion, warum LI 91 nicht reicht, ist müßig, der Hersteller wird sich was dabei gedacht haben, dass er LI 95 fordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insgesamt muss dich der Händler bei einer Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung schadlos halten. Das heißt evtl. Fahrtkosten oder Transportkosten sind vom Händler zu tragen.
Vermutlich wäre es am günstigsten, wenn der Händler dir neue Reifen nach Spanien schickt, die alten abholen lässt und eine Montage vor Ort bezahlt.
 
Insgesamt muss dich der Händler bei einer Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung schadlos halten. Das heißt evtl. Fahrtkosten oder Transportkosten sind vom Händler zu tragen.

....das glaubst du doch jetzt selber nicht das der Händler jede beliebigen Strecke an Fahrtkosten übernehmen muss.....🙄🤣
Wie reden hier von mehreren tausend Kilometern und letztlich wurden die Reifen ja vor Ort gekauft - kein Onlineshop!
Dort wo gekauft wurde - dort können auch Reklamationen geltend gemacht werden....m.M...
 
Darum habe ich ja den Vorschlag des Hin- und Herschickens der Reifen gemacht. Fakt ist, aber, der Händler muss die Kosten zur Nacherfüllung tragen.
 
Mit dem Händler klären ob er folgendes akzeptiert:

Neue Reifen beim lokalen Händler in Spanien kaufen und montieren

lI91 Reifen verkaufen

Differenz vom Händler in D überweisen lassen.

Einfachste und sinnvollste Lösung.
 
Also, ganz ehrlich - ich würde die sch…. zwei Vorderreifen kaufen, montieren lassen.
Die kosten erst einmal kein Vermögen und sollten @Chris CNX nich in den finanziellen Ruin stürzen.

Dann mit dem ReifenHändler in Deutschland klären welche Kosten er dir erstattet🤷
 
Zuletzt bearbeitet:
Insgesamt muss dich der Händler bei einer Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung schadlos halten. ...

Ist das tatsächlich so? Das würde ja heißen, dass wenn ich wegen der Behebung eines Mangels im Rahmen der Gewährleistung zu meinem Händler fahre, komplett alle Kosten getragen werden müssten, um mich schadlos zu halten.
Demnach müssten dann auch die Kosten für die gefahrenen Kilometer bis zum Händler und zurück und mein Verdienstausfall übernommen werden.
Da kommt was zusammen ...

Gruß
Toralf
 
Na ja, manch einer übertreibt mit seinen Forderungen, Schaden Wiedergutmachung sollte auch verhältnismäßig bleiben.
Wenn ich der Händler wäre, würde ich dem Geschädigten eine Gutschrift in Höhe der zwei Reifen anbieten und mir vom Lieferanten eine Gutschrift in Naturalien holen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das tatsächlich so? Das würde ja heißen, dass wenn ich wegen der Behebung eines Mangels im Rahmen der Gewährleistung zu meinem Händler fahre, komplett alle Kosten getragen werden müssten, um mich schadlos zu halten.
Demnach müssten dann auch die Kosten für die gefahrenen Kilometer bis zum Händler und zurück und mein Verdienstausfall übernommen werden.
Da kommt was zusammen ...

Gruß
Toralf
Könnt ihr ja im Rahmen des aktuellen/anstehenden Rückrufes von BMW gleich mal anwenden :whistle:
 
Ist das tatsächlich so? Das würde ja heißen, dass wenn ich wegen der Behebung eines Mangels im Rahmen der Gewährleistung zu meinem Händler fahre, komplett alle Kosten getragen werden müssten, um mich schadlos zu halten.
Demnach müssten dann auch die Kosten für die gefahrenen Kilometer bis zum Händler und zurück und mein Verdienstausfall übernommen werden.
Da kommt was zusammen ...
Nein, dein Verdienstausfall wird in so einem Fall nicht übernommen. Spezialfälle mal außen vor. Aber grundsätzlich müssen Transport-, Material- und Arbeitskosten welche zur Nacherfüllung notwendig sind übernommen werden. Wobei er nicht zur Nacherfüllung verpflichtet ist, er kann diese auch verweigern. Dies würde wieder zu anderen Käuferrechten führen. Hier macht es wahrscheinlich am meisten Sinn wenn die Reifen in Spanien erneut gewechselt werden und der Händler diese Kosten übernimmt. So würde ich das mit einem Kunden handhaben. Schnell, einfach und back to business.
 
Also, ganz ehrlich - ich würdemir die sch…. zwei Vorderreifen kaufen, montieren lassen.
Die kosten erst einmal kein Vermögen und sollten @Chris CNX nich in den finanziellen Ruin stürzen.

Dann mit dem ReifenHändler in Deutschland klären welche Kosten er dir erstattet🤷
Ja, klar, ich muss sie ja auch, wie geschrieben, tauschen, da das vom spanischen TÜV gefordert wird. Der Händler nimmt, wie ebenfalls geschrieben, die Reifen auch zurück. Nun versuche ich gerade herauszufinden welches die günstigste Versandmöglichkeit ist.
 
Nur mal so, rein hypothetisch, wer ist eigentlich letztendlich verantwortlich, ob der richtige Reifen auf seinem Auto montiert ist?:D
Danke, darauf habe ich gewartet. Ich kontrolliere immer, ob die richtigen Reifen montiert sind. Falls nicht, würde ich das sofort beanstanden und mein Auto oder die Räder gar nicht erst mitnehmen.
 
  • Like
Reaktionen: H-P
Insgesamt muss dich der Händler bei einer Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung schadlos halten. Das heißt evtl. Fahrtkosten oder Transportkosten sind vom Händler zu tragen.
Wenn man so genau hinschaut, kann der Händler dann nicht auch die Abnutzung gegenrechnen? Das Produkt wurde ja deutlich stärker genutzt in dem kurzen Zeitraum als zu erwarten wäre.
 
Junge Junge.... Was manche hier so als selbstverständlich fordern... Da wäre aber so macher Händler sofort pleite...🙄
Nochmal - ich glaube hier verwechselt so manche das Fernabsatzgesetz mit dem Kauf im örtlichen Laden...

Im Laden gekauft.... Ware mangelhaft - ich kann wieder in den Laden gehen und dort um Behebung des Mangels bzw. Umtausch fordern - das sollte auch das kleinste Problem sein.

In diesem Fall ist der Käufer inzwischen einige tausend Kilometer entfernt...
Das kann und wird der Händler nicht übernehmen das er auf seine Kosten da jetzt extra anreist.
Also ist man auf gewisse Kulanz des Händlers angewiesen.
Das muss man aber mit dem Händler persönlich ausmachen - zwingen kann man ihn m.M. nach zu gar nichts außer zum Umtausch vor Ort.
Vielleicht geht er darauf ein dass man ihn die Reifen zuschickt?
Vielleicht kann man sich selber neue Reifen besorgen und dann bei nächster Gelegenheit vorbeibringen?
Problem ist bei all diesen Varianten immer draufzahlen weil er vermutlich von seinem Lieferanten auch kein Geld zurück bekommt sondern die richtigen Reifen als Ersatz bekommt.
Also hilft hier alles spekulieren nichts - sondern ruhig und sachlich mit dem Händler reden und eine gemeinsame Lösung finden.... Zwingen kann man ihn aber nur im Rahmen der oben beschriebenen Art des vor Ort Reklamation/Umtausch.
 
Insgesamt muss dich der Händler bei einer Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung schadlos halten. Das heißt evtl. Fahrtkosten oder Transportkosten sind vom Händler zu tragen.
Vermutlich wäre es am günstigsten, wenn der Händler dir neue Reifen nach Spanien schickt, die alten abholen lässt und eine Montage vor Ort bezahlt.
Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, NJW 2010, 1448, und BGHZ 189, 196).

Vereinfacht gesagt, kannst du nicht in Deutschland eine Badehose Größe L kaufen, auf Hawaii feststellen, dass man dir Größe S gegeben hat und dann verlangen, dass dir eine Badehose Größe L persönlich nach Hawaii gebracht wird, bzw du einen Rückflug bezahlt bekommst.

Wohlgemerkt sind dem "Geschädigten" ja hier noch nicht mal wirklich zusätzliche Kosten endstanden.
Im Zweifelsfall erstattet der Händler den Kaufpreis und ist raus aus der Geschichte. Dann kann der Geschädigte in Spanien neue Reifen kaufen als wäre nie was gewesen und ist lediglich für lau von Deutschland nach Spanien gefahren - zumindest vom Reifenverschleiß her...
 
Zurück
Oben Unten