Für die interessierten Leser gibt es hier einen Statusbericht.
Inzwischen war die (ggf. erste) Gerichtsverhandlung und hat folgendes Ergeben.
Ich als Kunde habe wohl der Versicherungshöhe von 300€/700€ über ein Kleindruck zugestimmt und unterschrieben. Dies ist auf einem Durchschlag festgehalten. Hier muss man anmerken, dass ich das Original vom Durchschlag nicht bekommen habe, sondern in die Unterlagen der Werkstatt gegangen ist.
Es wurde recht deutlich klar, worauf es hinausläuft und die Richterin ist auf unsere Argumentation zur Haftung eingegangen. Die Werkstatt hat mit ihrer Versicherung keinen Haftungsausschuss, so dass der Beklagte vollumfänglich haftet, unabhängig wie hoch er gegenüber seiner Versicherung versichert ist und auch wenn ich hier für 300€/700€ unterschrieben habe. Dies bedeutet im Klartext. Wenn meine Teilkaskso den Schaden nicht reguliert (werden sie wohl regulieren wie es ausschaut), so denn hat die Richterin angedeutet, soll der Beklagte sich bereits überlegen, ob sie einem Vergleich mit Empfehlung der Richterin 2/3 zu meinen Gunsten gegenüber der eingeforderten Summe der Wiederbeschaffung zum Zeitwert zustimmt. Sollte der Beklagte nicht dem Vorschlag der Richterin zustimmen, läuft es auf die Beweißlast der Sicherung der Container hinaus, wo die Felgen gelagert wurden und geht in die nächste Runde.
Nachdem meine Versicherung den Fall bereits über einen weiteren bereits regulierten Schaden in diesem Zusammenhang kennt, werde ich wohl über meine Teilkasko entschädigt.
Das Vertragsrecht kann echt spannend sein.
schöne Grüße