BMW-Felgen nur mit Runflat-Reifen für Z4 (E85)!!
Gemäß BMW-Umrüstkatalog Band 3 (Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-Cp-GBM-00) unter
> Auflagen für die Rad-/Reifenkombinationen der Modellreihe Z4 (E85)
befindet sich dieser Hinweis:
Z4-Roadster/Coupe-Typ Z85: Ausschließlich Runflat-Reifen mit Notlaufeigenschaften. Kein Reserverad vorhanden.
Z4-M Roadster Typ M85: Ausschließlich Reifen ohne Notlaufeigenschaften. Reserverad: M-Mobility System.
Weiter wird als Hinweis aufgeführt:
Durch den Anbau von in der EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt wird und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Viele Grüße
Raimondo
Gemäß BMW-Umrüstkatalog Band 3 (Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-Cp-GBM-00) unter
> Auflagen für die Rad-/Reifenkombinationen der Modellreihe Z4 (E85)
befindet sich dieser Hinweis:
Z4-Roadster/Coupe-Typ Z85: Ausschließlich Runflat-Reifen mit Notlaufeigenschaften. Kein Reserverad vorhanden.
Z4-M Roadster Typ M85: Ausschließlich Reifen ohne Notlaufeigenschaften. Reserverad: M-Mobility System.
Weiter wird als Hinweis aufgeführt:
Durch den Anbau von in der EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt wird und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Viele Grüße
Raimondo