BMW rückt Historie zum Fahrzeug nicht raus!

chaos78

macht Rennlizenz
Registriert
29 Juli 2011
Ort
Cologne
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Hallo liebe Gemeinde,

da ich ja nun einen gebrauchten Z4 von privat gekauft habe, war ich neulich bei BMW und wollte die Historie zu dem Fahrzeug einsehen oder mir mal zeigen lassen. Das Autohaus hat aber darauf verwiesen, dass sie das ohne eine Einwilligung des Vorbesitzers auf Grund von Datenschutzgründen nicht dürften!! Was für ein grober Unfug!!!
Solange von BMW autorisierte Reparaturen an dem Fahrzeug gemacht wurden, gibt es in meinen Augen keinen Grund, dies geheim zu halten. Ich habe das Fahrzeug vollständig bezahlt, es gibt keine Ansprüche Dritter daran. Wo liegt das Problem? Reparaturen werden wohl kaum etwas über den Vorbesitzer aussagen, geschweige denn irgend welche, das Persönlichkeitsrecht betreffenden Informationen Preis geben. Außerdem ist es ja für mich von großen Interesse zu wissen, ob an dem Fahrzeug sicherheitsrelevante Dinge gemacht wurden, die ggf. auch für einen Wiederverkauf interessant sind.
Also in meinen Augen ist das völliger Schwachsinn!

Hatte jemand schonmal ein ähnliches Problem?

Grüße,
Hannes
 
Ich weiß zwar nicht, ob das Verhalten Deines Händlers korrekt ist, aber lass Dir doch vom Vorbesitzer das schriftliche Einverständnis geben.
Das ist doch vielleicht die schnellste Lösung :) :-)

Gruß

York
 
Klar, hab den das WE nur leider noch nicht erreicht. Aber trotzdem fehlt mir dafür einfach jedes Verständnis. Naja. Hmmpf... Da wo's mal wichtig wäre, kann jeder Depp Daten anfordern und sein Schindluder damit treiben, aber solchen Dingen machen die sich total ins Höschen! Oh man....
 
Hallo liebe Gemeinde,

da ich ja nun einen gebrauchten Z4 von privat gekauft habe, war ich neulich bei BMW und wollte die Historie zu dem Fahrzeug einsehen oder mir mal zeigen lassen. Das Autohaus hat aber darauf verwiesen, dass sie das ohne eine Einwilligung des Vorbesitzers auf Grund von Datenschutzgründen nicht dürften!! Was für ein grober Unfug!!!
Solange von BMW autorisierte Reparaturen an dem Fahrzeug gemacht wurden, gibt es in meinen Augen keinen Grund, dies geheim zu halten. Ich habe das Fahrzeug vollständig bezahlt, es gibt keine Ansprüche Dritter daran. Wo liegt das Problem? Reparaturen werden wohl kaum etwas über den Vorbesitzer aussagen, geschweige denn irgend welche, das Persönlichkeitsrecht betreffenden Informationen Preis geben. Außerdem ist es ja für mich von großen Interesse zu wissen, ob an dem Fahrzeug sicherheitsrelevante Dinge gemacht wurden, die ggf. auch für einen Wiederverkauf interessant sind.
Also in meinen Augen ist das völliger Schwachsinn!

Hatte jemand schonmal ein ähnliches Problem?

Grüße,
Hannes


Da du nicht weißt, welche Daten in dieser von dir gewünschten Auskunft hintelegt sind, muß man einfach mal davon ausgehen, daß der BMW Händler korrekt handelt. Dein Ärger in allen Ehren aber ohne mein Wissen oder meine Einwilligung, möchte ich auch nicht, daß meine Daten (falls sie in irgendeiner Form in so einer Auskunft auftauchen) von Hinz und Kunz in 3. oder 4. Hand abgefragt werden können. Als ich meinen E89 verkauft habe, habe ich allerdings dem Käufer explizit angeboten sich Auskünfte bei meinem Händler über das Fahrzeug einholen zu dürfen. Das habe ich dann telefonisch mit dem Serviceleiter abgesprochen, daß rein nur über das Fahrzeug Auskunft erteilt werden darf und gut wars.
Dein Anliegen klingt jetzt auch nicht grad nach höchster Dringlichkeit und Notfall, so daß du die Freigabe des Vorbesitzers entspannt abwarten kannst. Echauffieren (und dann sicher nicht in Richtung des Händlers) würde ich mich erst, wenn dieser die Freigabe verweigert...das ließe den Schluss zu, daß evtl. irgendwelche Schäden verschwiegen wurden.
 
Datenschutz ist sicher kein grober Unfug. Die Aufregung zum jetzigen Zeitpunkt ist auch ein wenig dick aufgetragen. Wenn die "Historie" ein entscheidendes Kriterium für den Kauf ist, lässt man sich die, bei einem relativ neuen Fahrzeug sicher noch vorhandenen, Rechnungen für Wartung und Instandsetzung geben (macht man ja schon, um bei einem Weiterverkauf auskunftsfähig zu sein). Ggf. geht es gemeinsam mit dem Verkäufer zur Werkstatt zur Einsicht in das Protokoll. Da ist es doch eher grober Unfug ein Auto zu kaufen, obwohl man sich der Sache nicht ganz sicher ist.
 
Der Grund, weshalb ich das als "Unfug" bezeichnet habe ist nicht der, dass ich Datenschutz nicht achte!!! Es geht nur darum, rein objektive Fakten über das Fahrzeug, welches sich zu 100% in meinem Besitz befindet, zu erfragen. Solange diese Sache von BMW durchgeführt und im Rahmen der technischen Spezifikationen von statten gegangen sind, sehe ich einfach keine Begründung, mir als Eigentümer diese Information zu verwehren. Das müsste selbstverständlich sein, dass mir diese Infos zur Verfügung gestellt werden. Es geht nicht darum, über den Vorbesitzer etwas in Erfahrung zu bringen, sondern nur das Fahrzeug. Ich ich habe einfach das Gefühl, dass das mein Recht ist. Habs ja auch bezahlt! ;)

Grüße,
Hannes
 
Das ist schon komisch, im Endeffekt geht es dir doch nur darum ob es sich um einen Unfallwagen handelt. Diese Info hätte dir Bmw geben können ohne Probleme... aber eigentlich lässt man sich sowas vor dem Kauf geben :whistle:, oder man hält zumindest im Kaufvertrag fest dass es kein Unfallwagen ist.
 
Keine Sorge! ;) Das steht da schon drin. Geht eher um allgemeine Dinge. Vielleicht ist ja mal ne Lichtmaschine getauscht worden oder die Wasserpumpe war undicht oder das Lenkrad hatte einen Platten. ;) Möchte einfach nur wissen, was BMW über das Fahrzeug weiß. Mehr nicht.
 
Mein Händler wollte sie mir auch nicht geben. Er sagte mir es wurde alles Instandgesetzt aber was das genau war keine Ahnung. Der Verkäufer sagte mir nach Kauf bei der Abholung nur, dass noch 2 Stoßdämpfer gewechselt wurden ... Er wusste aber nicht welche :rolleyes: Ich vermute es sind die beiden auf der Beifahrerseite ... Auch wenn ich eigentlich denke sowas müsste doch Achsweise getauscht werden? Man möchte doch zumindest wissen wie alt oder neu der zustand der Teile ist, insbesondere wenn da mal Probleme auftreten. Anscheinend muss man mit der Ungewissheit aber leben ... :oops:
 
Mein :) :-) hat mir auf nachfragen ob die HDP schon mal gewechsel worden ist zwar nicht die Historie gegeben mir aber alles vorgelesen was über das Auto zu sehen war , und was am Fahrzeug gemacht worden ist . Wenn dir die mündlich Historie reichen würde , dann frag doch einfach mal nach ob er dir es vorlist .
 
Hallo

Verstehen kann ich den TE schon, das er Auskunft über das gekaufte Fahrzeug haben will. Der Händler könnte auch diese ohne weiteres geben, ohne das schützenswerte Daten des Vorbesitzers preisgegeben werden, warum er das nicht machen will, verstehe ich nicht.

Aber Hannes, warum hast du vor dem Kauf nicht danach gefragt? Wenn es dich jetzt so stark interessiert.
 
Hallo,

ich kann Deinen Frust gut verstehen.

Allerdings darf keine ndl.werkstatt oder Vertragswerkstatt von irgendeinem Hersteller aus Datenschutzgründen schriftliche Auskunft geben. Das Problem hatte ich auch schon bei VW und Audi. Selbst wir als GW-Vermittler haben unsere Schwierigkeiten diesbezüglich.

Wenn der VB nichts zu verbergen hat, wird er Dir auch die Einwilligung geben
 
Hallo

Verstehen kann ich den TE schon, das er Auskunft über das gekaufte Fahrzeug haben will. Der Händler könnte auch diese ohne weiteres geben, ohne das schützenswerte Daten des Vorbesitzers preisgegeben werden, warum er das nicht machen will, verstehe ich nicht.

Aber Hannes, warum hast du vor dem Kauf nicht danach gefragt? Wenn es dich jetzt so stark interessiert.

Ich habe natürlich gefragt und mir wurde versichert, dass bisher keinerlei Reparaturen gemacht wurden. Der Käufer hat auch einen seeeeeehr seriösen Eindruck gemacht. (Bauingenieur mit eigener Firma, 2012er Carerra GTS stand in der Garage neben dem Z4 und die Frau bekommt wohl einen neuen Boxster S ;), normales, gepflegtes Haus, sehr nette Leute!) Aber ihr wisst ja, der Teufel ist ein Eichhörnchen und man kann den Leuten immer nur vor den Kopf schauen. Geht nur um die Beruhigung meines Gewissens. Und die Diskussion um meinen "verlängerten Auspuff" hat mich einfach dazu motiviert, das bei BMW einzufordern.
Übrigens habe ich mit einem befreundeten Rechtsanwalt gesprochen. Sobald es um gerichtliche Verfahren geht, rücken die IMMER anstandslos alle Infos raus. Und weiterhin betrifft die Herausgabe auch keinerlei persönliche Rechte des Vorbesitzers. Die Argumentation des Autohauses ist absoluter Blödsinn und rechtlich eigentlich nicht haltbar!

Grüße,
Hannes
 
Hab die Historie vor dem Kauf auch durch einen BMW Händler checken und zeigen lassen - gab kein Gezeter ;)
 
Der Grund, weshalb ich das als "Unfug" bezeichnet habe ist nicht der, dass ich Datenschutz nicht achte!!! Es geht nur darum, rein objektive Fakten über das Fahrzeug, welches sich zu 100% in meinem Besitz befindet, zu erfragen. ...

Mal abgesehen davon, dass der Besitz - im Gegenteil zum Eigentum - ohnehin wenig relevant ist, betrifft deine Anfrage nunmal zumindest potenziell die Herausgabe von personenbezogenen Informationen, die dich nichts angehen. Diese Daten gehören dir nicht - im Gegensatz zu dem Auto. Eigentlich ist das recht einfach zu verstehen. ;)

... Ich habe einfach das Gefühl, dass das mein Recht ist. Habs ja auch bezahlt! ;) ...

Dein Gefühl trügt dich, denn du hast eben nicht die Informationen erworben, sondern das Auto. Aber für derartige Gefühlskorrekturen ist das Forum ja da. :) :-)


Allerdings frage ich mich, ob eine solche Auskunft denn wirklich relevante personenbezogene Daten beinhaltet. Der Vorbesitzer ist ja offenkundig bekannt, mithin dessen Name kein schutzwürdiges personenbezogenes Datum ist. Welche weiteren konkreten Personendaten enthält eine solche historische Auskunft, neben den technischen Informationen über Wartung und Reparatur, denn?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal abgesehen davon, dass der Besitz - im Gegenteil zum Eigentum - ohnehin wenig relevant ist, betrifft deine Anfrage nunmal zumindest potenziell die Herausgabe von personenbezogenen Informationen, die dich nichts angehen. Diese Daten gehören dir nicht - im Gegensatz zu dem Auto. Eigentlich ist das recht einfach zu verstehen. ;)

Na welche sind das denn? Laut Rechtsanwalt, der zufällig recht häuig mit verkehrstechnischen Themen zu tun hat und auch regelmäßig mit/gegen Autohäuser arbeitet, enthalten diese Daten keine schützenswerten Informationen, die bei der Herausgabe irgend welche Persönlichkeitsrechte verletzen. Von daher trügt mich mein Gefühl wohl eher nicht. ;)
 
Na welche sind das denn? ...

Das ist ja exakt die Frage, die ich gestellt habe. Nur ist es eben auch unabhängig von der (von dir gegebenen) Antwort grundlegend falsch, wenn du vermutest, einen Anspruch auf eine Fahrzeughistorie zu haben.

Aus streng datenschutzrechtlicher Sicht wird es sich übrigens bei einer solchen Fahrzeughistorie jedenfalls dann um dem gesetzgeberischen Schutz unterliegende Personendaten handeln, wenn dem Informationsempfänger die Identität des Vorbesitzers bekannt ist - sei es aus der Historie selbst, sei es aus anderen Umständen. Bei dir ist das, wie du selbst konstatierst, der Fall. Damit lassen sich alle Informationen aus der Historie dem Vorbesitzer namentlich zuordnen, mithin das Kriterium des Personenbezugs erfüllt ist.

Vereinfacht gesagt dürfen solche personenbezogenen Daten daher nicht ohne Erlaubnisnorm und/oder die Einwilligung des Vorbesitzers herausgegeben werden. Nur geht mein Eindruck eben dahin, dass der Vorbesitzer im vorliegenden Fall womöglich kein schutzwürdiges Interesse an der Zurückhaltung dieser Informationen hat. In diesem Fall wäre eine Herausgabe rechtlich leicht zu legitimieren (wer nachlesen möchte: z. B. über § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG).

Der Freundliche kann und muss die rechtliche Situation natürlich nicht derart dezidiert betrachten, weshalb er im Zweifel richtig damit liegt, diese Informationen nicht einfach ohne Erlaubnis des Vorbesitzers herauszugeben. :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch nur richtig, dass BMW keine Infos zur Historie oder Angaben zum Besitzer herausgibt.
Ich will nicht dass der Zweit-, Dritt-, Viertbesitzer Infos zu den Wartungsintervallen, Reperaturen oder sonstige Informationen über mich erhält.
Denn irgendwann steht ein 20jähriger vor meiner Tür, (der sich das Auto nicht leisten kann), und macht einem irgendwelche Vorwürfe (weil die erste Reperatur vor ihm steht).

Wem die Historie so wichtig ist, der soll sich einen Neuwagen kaufen!
 
Wem die Historie so wichtig ist, der soll sich einen Neuwagen kaufen!

Nochmal, es geht nicht um irgend welche Infos zum Besitzer. Wer welche Inspektionen/Reparaturen gemacht hat, ist mir doch schnurz. Es geht darum, dass es über mein Eigentum bei BMW Informationen gibt, die in keinster Weise irgendwelche Rückschlüsse auf den Vorbesitzer zulassen, nur DASS etwas gemacht wurde. Was ist daran bitteschön falsch?? Dass ich auf Grund des Kaufvertrages den Vorbesitzer kenne, ist in diesem Fall Zufall. Davon abgesehen, steht/stand das ja im Fahrzeiugbrief.

Außerdem, mit welchem Recht sollte der 20-jähirge zu Dir kommen? Von privat gekauft ist doch sowieso ohne Garantie/Gewährleistung, außer bei wissentlich verschwiegenen Unfallschäden wäre es arglistige Täuschung, bei der Du den Kaufvertrag eh annulieren kannst.

Wie gesagt, rechtlich gibt es keine Grundlage für das Zurückhalten der Infos, die rein das Fahrzeug betreffen!
 
Zuletzt bearbeitet:
..... Von privat gekauft ist doch sowieso ohne Garantie/Gewährleistung, .....
Wie gesagt, rechtlich gibt es keine Grundlage für das Zurückhalten der Infos, die rein das Fahrzeug betreffen!

Nein, auch bei Privatverkäufen gilt zunächst die gesetzliche Gewährleistung. Sie kann aber, anders als bei gewerblichen Verkäufen, im Kaufvertrag ausgeschossen werden.
Was die "rechtliche Grundlage" für den Umfang mit den Fahrzeuginformationen angeht (die ich nicht so überzeugt verneinen würde), gilt, dass nicht alles, was nicht verboten ist, auch gemacht werden muss. Es gibt auch kein Gesetz, das dem Händler das Verschenken seiner Autos untersagt. Trotzdem wird er es nicht tun.:D
Unabhängig von rechtlichen Aspekten würde ich es mir als Autohändler auch gut überlegen, ob ich womöglich einen alten Bestandskunden verärgere, weil ich ohne Ansprache einem mir unbekannten dritten Informationen gebe, die der zum Anlass nehmen könnte, gegen eben diesen Kunden vorzugehen.
 
Nochmal, es geht nicht um irgend welche Infos zum Besitzer. Wer welche Inspektionen/Reparaturen gemacht hat, ist mir doch schnurz. Es geht darum, dass es über mein Eigentum bei BMW Informationen gibt, die in keinster Weise irgendwelche Rückschlüsse auf den Vorbesitzer zulassen, nur DASS etwas gemacht wurde. ...

Auch von meiner Seite gerne "nochmal": Weil du den Vorbesitzer kennst, sind alle Informationen über die Fahrzeughistorie auch gleichzeitig Informationen über den Vorbesitzer. Denn du kannst anhand der Daten erkennen, wann der Vorbesitzer wo welche Tätigkeiten an seinem Fahrzeug hat vornehmen lassen. Das mag für dich selbst herzlich belanglos sein. Unser Datenschutzrecht sieht das allerdings völlig anders. ;)

Nochmal, ...Wie gesagt, rechtlich gibt es keine Grundlage für das Zurückhalten der Infos, die rein das Fahrzeug betreffen!

Auch hier "nochmal": Nicht nur hast du keinen Anspruch auf den Erhalt der Informationen. Sondern nach hiesigem Datenschutzrecht ist darüber hinaus herzlich fraglich, und mindestens vorliegend womöglich eher zu verneinen, dass der Freundliche die Informationen ohne Einwilligung des Vorbesitzers herausgeben darf.
 
Ich meine gerade ich wäre im Jura-Forum! :D
Lass dir doch einfach das schriftliche EInverständnis geben oder fahr mit dem Verkäufer zum Händler, und fertig.
Solche Fragen wie Historie würde ICH PERSÖNLICH allerdings immer VOR einem Kauf abklären......gehört bei einem Privatkauf einfach dazu.
Das ist aber nur meine bescheidene und nicht nach herrschender Meinung zu vertretende Ansicht! ;)
 
Wie gesagt, bin ja gerade dabei, mit dem Vorbesitzer in Kontakt zu treten, erreiche ihn aber gerade nicht. Ansonsten stehen im Kaufvertrag alle allgemein gängigen Dinge drin, die man in einem ADAC-Kaufvertrag für Privatleute so findet. Von daher ist da eigentlich alles Standard. Und ich sehe immer noch kein schutzwürdiges Gut, wenn ich wissen will, ob die Lichtmaschine getauschte oder nicht. Es geht ja nicht um die Info, ob der Vorbesitzer mit Kreditkarte oder Bar bezahlt hat, nur OB sie repariert wurde. Das sagt absolut nichts über den Vorbesitzer aus. Ich sehe bei dieser einen Information einfach nix Schützenswertes, was irgendwelche Rechte verletzen würde. Aber egal nun. :)

Naja, ich seh schon. Ich muss mich da nochmal richtig schlau machen, auf welcher Grundlage der Händler die Daten verweigern kann oder eben nicht. Muss da meinen Kontakt wohl doch genauer interviewen. Ich werds auf jeden Fall weitergeben, was er als Fachmann dazu sagt. ;)
 
Zurück
Oben Unten