Bmw Z4 Mobile

im Prinzip könnt ihr tun und machen was ihr möchtet
ich wollte euch lediglich warnen !

und versichere dir das dieses Auto niemals wieder gerade gemacht werden kann Laut Gutachter und BMW!

wenn ihr es aber alle besser wisst ist das auch gut :)

Klar lässt sich der wagen wieder Anstandslos herrichten, neue Rohkarosse.
Ob sich das lohnt ist die andere frage.
Aber auch so lässt sich mit viel Aufwand so ein Unfallschaden wieder beseitigen ohne das der wagen nachher krumm ist oder so. Lohnt sich nur meistens nicht, es sei denn man kann da viel selber machen.
 
Hallo,

ein Totalschaden kann auch dann vorliegen wenn einfach zuviele reguläre Werkstattstunden für die Reparatur anfallen würden. Wenn er aber entweder selber repariert oder ein Kumpel machts in der Freizeit dann kann sich eine Reparatur durchaus lohnen. Blechteile werden dann entweder aus einem anderen Unfaller rausgetrennt oder eben neu gekauft. Wenn dann noch der Kumpel oder man selbst Rabatt auf die Teile bekommt, dann kostet das gar nicht so viel. Die Gutachten werden doch nach Listenpreisen erstellt und wenn da die Arbeitsstunde mit 100€ angesetzt wird und die Teilepreise nach Liste, dann hat man ganz schnell einen Totalschaden.
 
das weis ich selbst ich wollte ja nur darauf hinweisen das das Auto mal kaputt war und eventuell nicht zu 100% gerichtet wurde !
ich persönlich will kein Unfall Auto haben und wenn bmw das Auto in münchen gerichtet hat ! das schlechte Gefühl fährt immer mit
 
Ich hab mir nochmal Gedanken zum Unfallschaden gemacht - das Unfallbild lässt ganz gut erkennen, dass hauptsächlich die Tür zerknittert ist. Dadrunter ist gar nicht sooo viel krumm. Und das gesamte Fahrzeug wird auch nicht krumm sein ... je häufiger ich mir das anschaue, deesto undramatischer wird es. Die B-Säule ist nicht zerdrückt, der Dochholm hat nix abbekommen.
Der Schweller kann durchaus was abbekommen haben, aber dann wäre doch die Plastikverkleidung mit größeren Schäden.

... alles halb so wild. Karsten hatte auch mal die B-Säule angeknittert ... auch alles wieder in Ordnung.
 
Hmm, also raustrennen und neu einschweißen ... was für ein Aufwand - uih.

Aktuell ist das Fharzeug noch beim Lackierer. Wenn das in zwei Wochen noch nicht verkauft ist, schau ich mir das mal an - würde mich schon sehr interessieren wie das gemacht wurde :t

Also bitte nicht wegkaufen!! :M
 
Felgen waren auch beide kaputt sahen aus wie leicht gerissen !
kannst ja mal gucken denke die hat er nur neu lackiert !

Reifen hinten rechts hatte ebenfalls Risse nicht empfehlenswert damit 250zu fahren

kannst ja mal melden wie der zusammen gefuscht wurde ;)
 
Och, Essen ist ja um die Ecke.
Wann genau soll er fertig sein?
Dann schau ich auch mal.
Ist wirklich mal interessant.
 
aber was bringt es mir ihn an zu zeigen auf Grund der Bilder ? auser Papierkram ?

bei der menge an bildern evtl. mehr als nur etwas spritgeld. anzeigen? geh zu einem ra der sich mit urheberrechtsverletzungen auskennt.. so wie es aussieht, könnte da etwas mehr als nur etwas spritgeld hängen bleiben. ich bin mal für ein einziges bild so gut entlohnt worden, dass ich mir von der summe ein kw gewinde fw v3 hätte kaufen können und hätte dann immer noch spritgeld übergehabt. wenn du das also ein bischen papierkram nennst?

lg Maik
 
bei der menge an bildern evtl. mehr als nur etwas spritgeld. anzeigen? geh zu einem ra der sich mit urheberrechtsverletzungen auskennt.. so wie es aussieht, könnte da etwas mehr als nur etwas spritgeld hängen bleiben. ich bin mal für ein einziges bild so gut entlohnt worden, dass ich mir von der summe ein kw gewinde fw v3 hätte kaufen können und hätte dann immer noch spritgeld übergehabt. wenn du das also ein bischen papierkram nennst?

lg Maik
Leben und leben lassen. Mal ehrlich, hat der Käufer dem Verkäufer was böses getan? Irgendwie sollte man seine eigenen Handlungen auch moralisch vertreten können. Wenn jemand meine Bilder zum Verkauf meines ehem. Fahrzeuges nutzen würde und mir das nicht passt, würde ich ihn anrufen und das mitteilen. Man wird sich da sicher einig. Da muss nicht noch ein Anwalt dran mitverdienen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass auch vom Gesetzgeber bzw. dem Rechtsprechenden der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anders ausgelegt wird als es ein Normalsterblicher machen würde.

@ oev-minden

Hast Du zufällig noch die Spaltmaße an den verbleibenden Karosserieteilen im Kopf?
 
hi merlin,
ich wollte oev-minden nur einen legalen tip geben. soweit ich gesehen habe, hat der verkäufer auch seine wasserzeichen auf den bildern untergebracht die nicht die seinen sind. das wäre für mich ein grund und die moralische rechtfertigung den verkäufer "zu köpfen". der verkäufer hätte ja auch mal kurz anfragen können, ob er die bilder verwenden darf. hat er nicht getan und mit dem wasserzeichen kenntlich gemacht, dass das urheberrecht bei ihm liegt. schlimmer gehts kaum. leben und leben lassen sicherlich... des fairplays wegen einen warnschuss richtung verkäufer machen. wenn er nicht reagiert ist er reif für die schlachtbank. so sehe ich das jedenfalls.

lg Maik
 
Unabhängig davon, dass ich die Beiziehung eines RA hier für völlig überzogen halte.....

Urheberrecht bezieht sich doch auf ein WERK.
Ob das Foto des Z4 nun ein Werk darstellen soll sei mal dahin gestellt.
Da müsste schon ein einzigartiges Design oder eine künstlerische / schöpferische Gestaltung vorliegen.....
Geschützt wird vom Urheberrecht nur die FORM, nicht der INHALT!
Zudem hat oev-minden die Bilder schon mal hier im Forum öffentlich dargestellt. Somit dürfte kein Urheberrechts-Anspruch mehr bestehen.
Urheberrecht bezieht sich zum einen nur auf ein geschaffenes Werk und gilt zum anderen aber auch nur solange bis eine ERST-Veröffentlichung stattgefunden hat.
Von daher......kein problem die Bilder zu verwenden....das mit den Wasserzeichen ist allerdings sicherlich problematisch! ;)

Sofern meine rechtliche Ausbildung noch nicht zu lange zurückliegt..... ;) :D
Kein Gewähr! ;)
 
Urheberrecht bezieht auch auf eine Nachtaufname vom schwarzen Himmel..... Nur der Beweis "Das ist mein Foto" ist dann nicht so einfach ;)
Das Motiv spielt in keinster Weise eine Rolle
 
Unabhängig davon, dass ich die Beiziehung eines RA hier für völlig überzogen halte.....

Urheberrecht bezieht sich doch auf ein WERK.
Ob das Foto des Z4 nun ein Werk darstellen soll sei mal dahin gestellt.
Da müsste schon ein einzigartiges Design oder eine künstlerische / schöpferische Gestaltung vorliegen.....
Geschützt wird vom Urheberrecht nur die FORM, nicht der INHALT!
Zudem hat oev-minden die Bilder schon mal hier im Forum öffentlich dargestellt. Somit dürfte kein Urheberrechts-Anspruch mehr bestehen.
Urheberrecht bezieht sich zum einen nur auf ein geschaffenes Werk und gilt zum anderen aber auch nur solange bis eine ERST-Veröffentlichung stattgefunden hat.
Von daher......kein problem die Bilder zu verwenden....das mit den Wasserzeichen ist allerdings sicherlich problematisch! ;)

Sofern meine rechtliche Ausbildung noch nicht zu lange zurückliegt..... ;) :D
Kein Gewähr! ;)


Ganz so einfach wie Du es hier darstellst ist es nicht. Daher auch eben die Beiziehung eines RA´s vom Fach, zumindest in dem Fall, wenn man dort noch etwas herauszuschlagen beabsichtigt. So wie er sich über die Nutzung seiner Bilder geärgert hat, bin ich da aber mal von ausgegangen.

Wenn ich in einem Forum Bilder zum ersten mal veröffentliche, hat die Bilder trotzdem niemand anders ohne meine Genehmigung zu verwenden. Sowas ist doch kein Freibrief!!!

lg Maik
 
Ganz so einfach wie Du es hier darstellst ist es nicht. Daher auch eben die Beiziehung eines RA´s vom Fach, zumindest in dem Fall, wenn man dort noch etwas herauszuschlagen beabsichtigt. So wie er sich über die Nutzung seiner Bilder geärgert hat, bin ich da aber mal von ausgegangen.

Wenn ich in einem Forum Bilder zum ersten mal veröffentliche, hat die Bilder trotzdem niemand anders ohne meine Genehmigung zu verwenden. Sowas ist doch kein Freibrief!!!

lg Maik

Hab ja geschrieben, dass dies nur bei WERKEN zutrifft. Also eher Texte, Grafiken, etc....
Da gilt das oben erwähnte schon! ;)
Bei Bildern hast du aber wohl recht, § 72 UrhG heißt das Stichwort! ;)
:t
 
fotos in verbindung mit text betrifft das auch ( auch wenn das bild keinen künstlerischen anspruch hat ). das kann ganz schön böse in der tasche wehtun. bei der sache die mein ra damals für mich durchgeboxt hat, kam vom gegnerischen ra nur noch die frage, ob wir mit ratenzahlung einverstanden sind... war wirklich bitter für diejenige, aber sie hatte mir mehrfach schriftlich zugesagt das material zu entfernen, was sie aber nie getan hat. wegen des fairplays hat sie mehrere warnschüsse von mir bekommen, bis nach 3 monaten ihr dann mein ra geschrieben hat. dann war natürlich schluss mit lustig :b

lg Maik
 
Ich kenn das ja vom dem Vollpfosten Herrn Kern :g , der die Anleitung zum Pumpenumbau geklaut hatte. Alleine für die Fotos in der Anleitung hatte er 500 Euro abgedrückt.

Er hatte die Anleitung für 20 Euro per Sofortkauf bei Ebay angeboten. Offiziel konnte ich ihm 3 Verkäufe nachweisen....... das macht 60 Euro abzgl. damaliger Ebaygebühren, abzgl. mein RA und obiger Betrag.

Wenn das mal kein Schuß vorn Bug ist, auch für den hier betroffenen Autoverkäufer.
Wenn du dann noch pro Bild abrechnen könntest, dann kann oev-minden gleich ne Anzahlung fürn neues Coupe leisten :b
 
Felgen waren auch beide kaputt sahen aus wie leicht gerissen !
kannst ja mal gucken denke die hat er nur neu lackiert !

Reifen hinten rechts hatte ebenfalls Risse nicht empfehlenswert damit 250zu fahren

kannst ja mal melden wie der zusammen gefuscht wurde ;)



mal einen Tipp:

auf Bild 6 ist das Kennzeichen zu erkennen (auf den anderen Bildern mit schwarzem Balken abgedeckt)

evt. mal einen Screenshot machen?
 
mal einen Tipp:

auf Bild 6 ist das Kennzeichen zu erkennen (auf den anderen Bildern mit schwarzem Balken abgedeckt)

evt. mal einen Screenshot machen?

:thumbsup:
Ich hab die Anzeige als HTML gedruckt und oev-minden zukommen lassen.
Da sind dann alle Bilder, Texte 1:1 wie in der Onlineanzeige vorhanden.
 
:thumbsup:
Ich hab die Anzeige als HTML gedruckt und oev-minden zukommen lassen.
Da sind dann alle Bilder, Texte 1:1 wie in der Onlineanzeige vorhanden.


hatte eben schon nen Screenshot von Bild 6 gemacht, sollte oev-minden diesen Thread zu spät lesen :) :-) dann kann er das haben.

Frech finde ich es schon, wie der Wagen angepriesen wird, ob nun mit fehlendem Verweis des Unfalls sowie mit privaten Fotos des Vorbesitzers auf denen man Kennzeichen sowie die Umgebung seiner Garage sieht.
Und dann noch die Bilder mit nem Wasserzeichen des Händlers zu inserieren ....

Wenn ich ein Auto kaufe, möchte ich zumindest aktuelle, bzw. zeitnahe Fotos haben und nicht das Fotoalbum des Vorbesitzers sehen.

Jeder potenzielle Käufer denkt doch, der Wagen steht aktuell so bei denen auf dem Hof ...
 
Ich kenn das ja vom dem Vollpfosten Herrn Kern :g , der die Anleitung zum Pumpenumbau geklaut hatte. Alleine für die Fotos in der Anleitung hatte er 500 Euro abgedrückt.

Er hatte die Anleitung für 20 Euro per Sofortkauf bei Ebay angeboten. Offiziel konnte ich ihm 3 Verkäufe nachweisen....... das macht 60 Euro abzgl. damaliger Ebaygebühren, abzgl. mein RA und obiger Betrag.

Wenn das mal kein Schuß vorn Bug ist, auch für den hier betroffenen Autoverkäufer.
Wenn du dann noch pro Bild abrechnen könntest, dann kann oev-minden gleich ne Anzahlung fürn neues Coupe leisten :b

das könnte vermutlich dabei rauskommen harald, aber ich wollte keine pferde scheu machen. es kann auch sein, das ein ra das alles wieder etwas anders sieht und er wirklich nur eine "pauschale" für alle bekommt. ich gehe aber mal davon aus, jedenfalls wenn man die guten sitten beachtet, dem verkäufer einen warnschuss gibt, bevor man ihn finanziell "seziert", denn der hat wirklich keine guten karten, vor allem nicht nach dem einfügen seines wasserzeichens.

mensch... euch möchte ich auch nicht zu feinden haben... ihr seit ja schneller als die polizei erlaubt :d

lg Maik
 
das könnte vermutlich dabei rauskommen harald, aber ich wollte keine pferde scheu machen. es kann auch sein, das ein ra das alles wieder etwas anders sieht und er wirklich nur eine "pauschale" für alle bekommt. ich gehe aber mal davon aus, jedenfalls wenn man die guten sitten beachtet, dem verkäufer einen warnschuss gibt, bevor man ihn finanziell "seziert", denn der hat wirklich keine guten karten, vor allem nicht nach dem einfügen seines wasserzeichens.

mensch... euch möchte ich auch nicht zu feinden haben... ihr seit ja schneller als die polizei erlaubt :d

lg Maik

Ich habe keine Feinde ................................................................................ mehr :b
 
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