[FONT=verdana, arial, helvetica] Sehr geehrter Herr M.
komplett das gesamte web zu durchforsten ist nicht möglich. Wenn Sie Bremsscheiben in einem Fachgeschäft kaufen werden Sie dazu vernünftig beraten.
Sportbremsbeläge die eine Straßenzulassung haben können gefahren werden. Rennbremsbeläge ohne Zulassung sind zu vermeiden.
Im Anhang habe ich Ihnen eine PDF-Datei angehängt die das Thema Rißbildung beschreibt.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Zimmermann GmbH
i.A. Ralf Schmitt
der Anhang
Otto Zimmermann Aktennotiz Datum: 27.04.2006
GmbH Erstellt: LQS
Rissbildung bei Bremsscheiben Seite: 1 von 2
AN-Rißbildung.DOC
Rissbildung bei Bremsscheiben
Grundsätzlich werden ZIMMERMANN-Bremsscheiben (Standard und perforierte Ausführung) hinsichtlich der Dimensionierung und des verwendeten Werkstoffs entsprechend dem jeweiligen Original-Ersatzteil gefertigt.
Perforierte Ausführungen wurden bezüglich Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Verschleißverhalten durch den RWTÜV getestet und durch das KBA für den bestimmungsgemäßen Einsatz in Serienfahrzeugen freigegeben, d. h. die BS genügen den Anforderungen, wie sie bei zweckbestimmtem Einsatz hinsichtlich mechanischer und thermischer Beanspruchung üblicherweise gestellt sind.
Beim Betreiben von Bremsscheiben in getunten Fahrzeugen, im Ralley- / Renneinsatz oder auch bei entsprechend ähnlicher Fahrweise und / oder unter Einsatz von Rennbelägen werden naturgemäß wesentlich höhere Anforderungen bezüglich mechanischer und thermischer Belastbarkeit an die Bremsscheiben gestellt.
Risse entstehen ausschließlich durch mechanische und / oder thermische Überbeanspruchung. Ursachen hierfür können sein:
* Missachtung der vorgeschriebenen Einfahrphase (siehe Einbauhinweise)
* individuelles Fahrverhalten
* intensive Nutzung
* ungeeignete Bremsbeläge (hart, verglast, beschädigt, abgenutzt)
* fehlerhafte Montage (BS und / oder Beläge)
* Fehler anderer Komponenten (Bremssystem, Achsaufhängung, Lenkanlage)
Material- / Werkstoff-Fehler sind dagegen auszuschließen, da, wie bereits oben erläutert, die gleichen Werkstoffe wie beim Original-Ersatzteil verwendet werden.
Eine nachträgliche zeit- und kostenintensive Wärmebehandlung im Sinne von Spannungsarm- bzw. Weichglühen ist nicht erforderlich, da das Auftreten innerer Spannungen durch die gesteuerten Gieß- und Abkühlprozesse während der Rohteilherstellung verhindert wird.
Im Übrigen sind radial verlaufende Risse gemäß des Richtlinienentwurfs „Anforderungen für die Prüfung von Ersatz- u. Sonder-Bremsscheiben und –Tommeln für Fahrzeuge“ des TÜV SÜDWEST bis zu einer gewissen Größenordnung zulässig.
Ein Schadensbild im Sinne dieser Richtlinie liegt nicht vor, wenn folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
Länge max. 0,5 x Reibringbreite
Breite max. 0,2 mm
Tiefe max. 0,2 mm
Eine netzartige Ausbildung der Risse ist immer zulässig.
Gez. Achim Kerstan
Leiter QS u. Dipl.-Ing. (BA)
Verteiler: PM QS VL VLE
Otto Zimmermann Aktennotiz Datum: 27.04.2006
GmbH Erstellt: LQS
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