A
alduro
Guest
Ich hab mal eine Frage bzgl. des Gebrauchtwagenrechtes.
Mein Wagen habe ich in Süddeutschland gekauft.
Der verkäufer (kein bmw, aber autohändler) hat einen Mangel zugegeben und will ihn nun reparieren.
Die Überführungskosten nach Süddeutschland, wer muss diese zahlen ?
Ich oder der Verkäufer ???
Mein Wagen habe ich in Süddeutschland gekauft.
Der verkäufer (kein bmw, aber autohändler) hat einen Mangel zugegeben und will ihn nun reparieren.
Die Überführungskosten nach Süddeutschland, wer muss diese zahlen ?
Ich oder der Verkäufer ???