Bußgeld bekommen, weil man den Arm aus dem offenen Autofenster gehalten hat!!

Killernuss

macht Rennlizenz
Registriert
23 Oktober 2013
Ort
Bochum
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Der Freund meiner Tochter war als Beifahrer mit einem Bekannten im Auto unterwegs
Unterwegs wurden die beiden von einer Polizeistreife angehalten.
Der Freund meiner Tochter wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro verwarnt, weil er während der Fahrt seinen rechten Arm aus dem Fenster gehalten hat.
Begründet wurde dies von den Beamten mit dem Argument, dass dies einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr darstellt.
Im Netz konnte ich diesbezüglich nichts passendes finden.
Hat vielleicht von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Darf ich jetzt überhaupt noch mit geöffnetem Dach in meinem Z fahren?
Nicht dass das auch noch einen gefährlichen Eingriff darstellt, weil meine Haare im Wind wehen.
 
Hast du da ne Tatbestandsnummer dazu?
Die Begründung des Polizisten muss falsch verstanden worden sein, denn wenn in diese Richtung ermittelt werden würde, wär das Problem größer, als eine 35€-Verwarnung.
 
Wie ist das zu verstehen?
Er hat lediglich den Arm aus dem Fenster gehalten, wie ich es selber auch schon des öfteren getan habe.
Wo steht diese Nummer?
 
Hallo Carsten

Wenn er das Bußgeld bezahlt hatte, ist er selbst Schuld. Ich hätte hier nichts bezahlt und mir den Namen und die Dienststelle des (der Polizisten) geben lassen, damit ich mit dessen Vorgesetzte mal auf den Sachverhalt gesprochen.
Notfalls, hätte ich einen Anwalt eingeschaltet.
Ich kenne keinen Fall, wo das Ausstrecken des Armes aus dem Fenster ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat er den arm nur so rausgestreckt?
Oder zum Beispiel nach nem Motorrad- /Rollerfahrer/ Fußgänger gegriffen.
Klingt doch sehr suspekt.
Auch glaube ich nicht, dass ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" mit 35 Euro geahndet wird, dass letzte mal wo ich mit sowas zu tun hatte war zwar noch ne Körperverletzung mit drin (obwohl niemand verletzt wurde) aber ich hatte mal gegoogelt und von 1 Jahr Führerschein weg bis Haftstrafe war alles dabei.
(Quelle hierfür war das entsprechende Gesetzbuch, da findet man doch recht verlässliche Aussagen zu entsprechenden Beschuldigungen)
 
Bei den gefährlichen Eingriffen geht es um Handlungen in der Qualität des Werfens von Steinen von Autobahnbrücken, Zerstören von Ampeln oder absichtliches Herbeiführen eines Unfalls. Da würde ich im geschilderten Fall, sofern die Schilderung vollständig war und den Sachverhalt richtig wiedergegeben hat (sorry, aber manchmal führt die lockere Benutzung von Fachbegriffen in Foren unbeabsichtigt auf eine falsche Spur), den Arm zur Erfrischung weiter entpannt aus dem Fenster hängen, dabei natürlich auf obzöne Gesten verzichten, vielleicht nicht gerade einen Radfahrer vom Sattel ziehen und einem der Zahlungsverweigerung folgendem Bußgeldverfahren erwartungsfroh entgegen sehen. Bislang handelt es sich offenbar nur um eine Verwarnung mit gewagter Begründung. Sollte ein begründeter Verdacht auf das genannte Vergehen bestehen, stünde die Frage im Raum, warum der Polizist das nicht zur Anzeige bringt. Strafvereitelung im Amt mag der Staatsanwalt auch nicht. :D
 
Den Arm aus dem Fenster halten macht man auch wenn der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) defekt ist . Der Beifahrer hält den Arm heraus und andere Verkehrsteilnehmer könnten von einer Fahrtrichtungsanzeige ausgehen die dann aber so nicht stattfindet.
Könnte eine Erklärung für die 35€ sein.
 
Den Arm aus dem Fenster halten macht man auch wenn der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) defekt ist . Der Beifahrer hält den Arm heraus und andere Verkehrsteilnehmer könnten von einer Fahrtrichtungsanzeige ausgehen die dann aber so nicht stattfindet.
Könnte eine Erklärung für die 35€ sein.
Stell ich mir grad vor, du vor mir blinkend mit dem linken Arm :d
 
Der Freund meiner Tochter war als Beifahrer mit einem Bekannten im Auto unterwegs
Unterwegs wurden die beiden von einer Polizeistreife angehalten.
Der Freund meiner Tochter wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro verwarnt, weil er während der Fahrt seinen rechten Arm aus dem Fenster gehalten hat.
Begründet wurde dies von den Beamten mit dem Argument, dass dies einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr darstellt.
Im Netz konnte ich diesbezüglich nichts passendes finden.
Hat vielleicht von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Darf ich jetzt überhaupt noch mit geöffnetem Dach in meinem Z fahren?
Nicht dass das auch noch einen gefährlichen Eingriff darstellt, weil meine Haare im Wind wehen.


Bist du wirklich sicher bzw der Erzähler, dass es echte Polizisten waren? oder waren die so schnell unterwegs dass es den Mittelfinger durch den Wind nach oben gebogen hat?
 
Also, hier die Auflösung:
Der Arm wurde aus dem Fenster gehalten.
Die Streife fuhr hinterher und gab über Lautsprecher die Aufforderung, den Arm zurück zu nehmen.
Dies wurde weder vom Fahrer noch vom Beifahrer bemerkt, wie die Musik wohl etwas zu laut war.
Erst als der Streifenwagen hinter ihnen bemerkt wurde, reagierten die beiden.
Angehalten, und auf die Frage der Rennleitung, warum der Ansage nicht folge geleistet wurde, erklärten die beiden, sie hätten es nicht gehört wegen der Musik.
Nun gab es zwei Optionen: Strafanzeige für den Fahrer wegen zu lauter Musik oder Bußgeld für den Beifahrer wegen heraushängendem Arm.
Ganz ehrlich?
So langsam zweifel ich an unserer Rechtspolitik.
Vielleicht ist Rechtspolitik nicht das richtige Wort.
Aber haben die eigentlich nix anderes und wichtigeres zu tun????
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, hier die Auflösung:
Der Arm wurde aus dem Fenster gehalten.
Die Streife fuhr hinterher und gab über Lautsprecher die Aufforderung, den Arm zurück zu nehmen.
Dies wurde weder vom Fahrer noch vom Beifahrer bemerkt, wie die Musik wohl etwas zu laut war.
Erst als der Streifenwagen hinter ihnen bemerkt wurde, reagierten die beiden.
Angehalten, und auf die Frage der Rennleitung, warum der Ansage nicht folge geleistet wurde, erklärten die beiden, sie hätten es nicht gehört wegen der Musik.
Nun gab es zwei Optionen: Strafanzeige für den Fahrer wegen zu lauter Musik oder Bußgeld für den Beifahrer wegen heraushängendem Arm.
Ganz ehrlich?
So langsam zweifel ich an unserer Rechtspolitik.
Haben die eigentlich nix anderes und wichtigeres zu tun????


Vielleicht stand eine Berurteilung an und man brauchte noch einige Verwarnungen;)
 
... Der Arm wurde aus dem Fenster gehalten.
Die Streife fuhr hinterher und gab über Lautsprecher die Aufforderung, den Arm zurück zu nehmen.
Dies wurde weder vom Fahrer noch vom Beifahrer bemerkt, wie die Musik wohl etwas zu laut war.
...
So langsam zweifel ich an unserer Rechtspolitik.
... haben die eigentlich nix anderes und wichtigeres zu tun????
Und muss es unbedingt sein, derart unaufmerksam durch die Gegend zu fahren, dass man sogar eine Ansage der Polizei nicht wahrnimmt? :cautious:

Immerhin hat die Polizei offenbar das mildere Mittel gewählt - obwohl sie das nicht hätte tun müssen. Aber man kann natürlich wegen 35,- Euro trotzdem gleich wieder pauschal über die "... Rechtspolitik ..." herziehen (die mit Fehlverhalten und dessen Ahndung allerdings herzlich wenig zu tun hat). :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Und muss es unbedingt sein, derart unaufmerksam durch die Gegend zu fahren, dass man sogar eine Ansage der Polizei nicht wahrnimmt? :cautious:

Immerhin hat die Polizei offenbar das mildere Mittel gewählt - obwohl sie das nicht hätte tun müssen. Aber man kann natürlich wegen 35,- Euro trotzdem gleich wieder pauschal über die "... Rechtspolitik ..." herziehen (die mit Fehlverhalten und dessen Ahnung allerdings herzlich wenig zu tun hat). :rolleyes:
Du magst diesbezüglich ja recht haben.
Aber warst Du nicht auch einmal jung und hast was gemacht, was vielleicht auch nicht ganz regelkonform war?
Eine mündliche Verwarnung hätte es eventuell in diesem Fall auch getan.
Aber hier in unserem Einzugsgebiet geht die Rennleitung auf solche Aktionen steil.
So wurde von einem Mädel hier aus der Nachbarschaft das Auto stillgelegt, weil es tiefergelegt war und sie auf dem Weg zum TÜV auf einem Parkplatz einen Zwischenstop eingelegt hat.
Und es gab keinerlei vorher gegangene Mahnungen wie Mängelkarten oder dergleichen.
 
Warum die Zweifel an der Rechtspolitik ?
Die beiden haben Mist gemacht und müssen nun dafür zahlen, so ist das eben .
Was heisst haben die nichts anderes zu tun ?
Soll unsere Polizei wegschauen und so tun als wenn sie das nicht mitbekommen hat, wer bestimmt dann wann und wo weg geschaut wird?
35€ ist doch kein Drama ;)
 
... Aber warst Du nicht auch einmal jung und hast was gemacht, was vielleicht auch nicht ganz regelkonform war? ...
Natürlich (wenn auch keine laute Musik). :) :-) Falls ich dabei mal erwischt worden bin (ich erinnere mich nicht mehr), dann habe ich aber sicherlich anstandslos gezahlt, und meine Eltern hätten daraus auch kein Thema gemacht. ;) Das ist nicht als Kritik gemeint, sondern nur die Antwort auf deine Frage.

... Aber hier in unserem Einzugsgebiet geht die Rennleitung auf solche Aktionen steil.
So wurde von einem Mädel hier aus der Nachbarschaft das Auto stillgelegt, weil es tiefergelegt war und sie auf dem Weg zum TÜV auf einem Parkplatz einen Zwischenstop eingelegt hat.
Und es gab keinerlei vorher gegangene Mahnungen wie Mängelkarten oder dergleichen.
Das finde ich, offen gesagt, völlig in Ordnung. Wenn man mit einem mangelhaften Auto durch die Gegend fährt, muss man halt mit der Stilllegung rechnen und kann zwar darauf hoffen, aber nicht als Selbstverständlichkeit erwarten, dass man mit einem blauen Auge davonkommt.

Es stimmt aber schon, da bin ich bei dir, dass mancherorts die Polizei recht rigoros gegen "veränderte" Autos vorgeht, und man kann sicherlich diskutieren, ob diese Energie nicht an anderer Stelle zum Allgemeinwohl besser verwendet wäre. Nur hilft da ein Jammern der Betroffenen halt eher wenig. ;)
 
Was genau war jetzt der Fehler am arm außerhalb des FZ?
(Tatbestand?)
War es weil man es für ein abbiegesignal halten könnte?
Oder war die Polizei einfach um den hautschutz des Beifahrers besorgt weil die Sonne grad schien und der arm schon etwas gerötet war?
 
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