Bußgeld bekommen, weil man den Arm aus dem offenen Autofenster gehalten hat!!

So wie ich das verstanden habe,war der Fehler,dass der Arm auf Grund von lauter Musik während der Fahrt nicht auf Aufforderung der Rennleitung in den Innenraum zurück befördert wurde.
 
Dies wäre ein Punkt für die laute Musik, welche nach meiner Auffassung der Erklärung als separate (potentielle) Strafe im Raum stand
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum die Zweifel an der Rechtspolitik ?
Die beiden haben Mist gemacht und müssen nun dafür zahlen, so ist das eben .
Was heisst haben die nichts anderes zu tun ?
Soll unsere Polizei wegschauen und so tun als wenn sie das nicht mitbekommen hat, wer bestimmt dann wann und wo weg geschaut wird?
35€ ist doch kein Drama ;)
Ich sag nur :s
 
Noch nicht so wirklich, ist aber auch egal.
Was ist dir denn noch unklar? ;) Falls ich es richtig verstehe, hat sich die Polizei auf die 35,- beschränkt und sich dafür nicht weiter mit der Frage beschäftigt, ob die ganze Sache (in der Gesamtschau) vielleicht sogar strafbar ist. Vermutlich wäre eine Strafanzeige ohnehin nicht großartig verfolgt worden, weshalb die Polizei ihre Anzeigepflicht zu Gunsten der Insassen mal beiseite gelegt hat.

Eine bessere Erklärung hab‘ ich nicht. :) :-)
 
Wer so laut Musik im Auto hört das er die ansagen der Polizei nicht hört der hört auch andere Verkehrs relevante Sachen nicht und gefährdet somit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Manche hören Ihre Mukke so laut das sie selbst das Martinshorn der RTW nicht hören. Und da hört dann der Spass aber so richtig auf !!

Habe mal von einem Polizisten gesagt bekommen das die auch wegen zu lauter Musik eine Anzeige schreiben können wegen Lärmbelästigung.

P.S. Ich verrechne solche Sachen immer mit dem wobei ich nicht erwischt wurde. So relativiert sich das alles wieder.
 
Also, hier die Auflösung:
Der Arm wurde aus dem Fenster gehalten.
Die Streife fuhr hinterher und gab über Lautsprecher die Aufforderung, den Arm zurück zu nehmen.
Dies wurde weder vom Fahrer noch vom Beifahrer bemerkt, wie die Musik wohl etwas zu laut war.
Erst als der Streifenwagen hinter ihnen bemerkt wurde, reagierten die beiden.
Angehalten, und auf die Frage der Rennleitung, warum der Ansage nicht folge geleistet wurde, erklärten die beiden, sie hätten es nicht gehört wegen der Musik.
Nun gab es zwei Optionen: Strafanzeige für den Fahrer wegen zu lauter Musik oder Bußgeld für den Beifahrer wegen heraushängendem Arm.
Ganz ehrlich?
So langsam zweifel ich an unserer Rechtspolitik.
Vielleicht ist Rechtspolitik nicht das richtige Wort.
Aber haben die eigentlich nix anderes und wichtigeres zu tun????
Was es nicht alles für Schwachsinnsvorschriften gibt ! Kümmern sich um jeden Dreck, aber nicht um die echten Verbrecher ! :11stopz:
 
Was ist dir denn noch unklar? ;) Falls ich es richtig verstehe, hat sich die Polizei auf die 35,- beschränkt und sich dafür nicht weiter mit der Frage beschäftigt, ob die ganze Sache (in der Gesamtschau) vielleicht sogar strafbar ist. Vermutlich wäre eine Strafanzeige ohnehin nicht großartig verfolgt worden, weshalb die Polizei ihre Anzeigepflicht zu Gunsten der Insassen mal beiseite gelegt hat.

Eine bessere Erklärung hab‘ ich nicht. :) :-)
Nun die Option Musik oder arm zu sanktionieren ist klar.
Wenn jetzt die Argumentation kommt "hat der Anweisung des Beamten nicht folge geleistet" sind 35 Euro wohl auch irgendwo sinnig, nur frage ich mich nach der Grundlage für diese Aussage.
Schließlich soll es ja keine Willkür des Beamten sein, sondern eine Weisung auf einer Rechtsgrundlage.
Wenn der Beamte sagt ich soll mich drei mal im Kreis drehen und ein snickers essen kann er mir ja auch keine 35 Euro abnehmen.

Kurz gefragt:
Was genau ist am ausgestreckten/raushängendem arm falsch, dass der Beamte überhaupt erst die Weisung gegeben hat (egal ob gehört oder nicht wegen Musik)
 
Du denkst zu kompliziert - und konzentrierst dich zu sehr auf das Detail des Arms:

Wenn jemand im Straßenverkehr mit sehr lauter Musik und/oder lachsen Gesten - und damit mutmaßlich erheblich unkonzentriert - unterwegs ist, dann kann die Polizei jederzeit zu einer Änderung des Verhaltens auffordern. Dazu braucht sie keine Rechtsgrundlage, sondern so eine Aufforderung kann ja eigentlich jeder geben (was nicht heißt, dass man sie immer befolgen müsste). Wenn nun aber auf die Aufforderung der Polizei gar nicht erst reagiert (!) wird, dann ist das eben - siehe Link oben - ein Bußgeldtatbestand.

Es geht also nicht um das „Nichtbefolgen“, sondern um das „Nichtreagieren“.

Oder, an deinem Beispiel erläutert: Natürlich musst du dich nicht dreimal im Kreis drehen, wenn die Polizei dich dazu auffordert (was sie vermutlich nicht tun würde...). Wenn du aber auf eine Ansprache der Polizei (egal mit welchem Inhalt) nicht ansatzweise reagierst, dann kann das Nichtreagieren ein wenig Geld kosten.

Nur nebenbei: Das ist hier ausgesprochen milde sanktioniert. Mach so etwas z. B. mal in den USA. :whistle:
 
Nochmal, aus reinem Interesse - ist es verboten, den Arm aus dem Fenster zu hängen?

Wenn das nicht verboten wäre, hätte es ja gar nicht erst zu akustischen Anweisungen kommen können.
 
Wenn Arm aus dem Fenster, denn Fenster offen. Ergo: Mucke wohl auch draußen sehr laut. Dann wird es nicht um den Arm, sondern um die Lautstärke der Musik gehen. Möglicherweise wurde auch das angesagt.... sagt zumindest meine Glaskugel.
 
Nochmal, aus reinem Interesse - ist es verboten, den Arm aus dem Fenster zu hängen?

Wenn das nicht verboten wäre, hätte es ja gar nicht erst zu akustischen Anweisungen kommen können.
Himmel nochmal, ist das wirklich so schwer zu verstehen???! :eek: :o

Natürlich darf es zu Anweisungen der Polizei kommen, wenn jemand mit lauter Musik oder anderweitig unaufmerksam durch die Stadt fährt! Wie oft soll man es denn noch erklären?!

Macht euch doch nicht so fest an einem offensichtlich nicht vollständig korrekt beschriebenen Sachverhalt! Glaubt ihr ernsthaft, die jungen Leute haben die Situation und die Worte der Polizei an Ort und Stelle vollständig richtig verstanden, den Eltern präzise, vollständig und wahrheitsgemäß berichtet und der Fredersteller hat das dann ebenso präzise hier formuliert?
 
Warum die Zweifel an der Rechtspolitik ?
Die beiden haben Mist gemacht und müssen nun dafür zahlen, so ist das eben .
Was heisst haben die nichts anderes zu tun ?
Soll unsere Polizei wegschauen und so tun als wenn sie das nicht mitbekommen hat, wer bestimmt dann wann und wo weg geschaut wird?
35€ ist doch kein Drama ;)
Sagt der Richtige.;)
 
Das finde ich, offen gesagt, völlig in Ordnung. Wenn man mit einem mangelhaften Auto durch die Gegend fährt, muss man halt mit der Stilllegung rechnen und kann zwar darauf hoffen, aber nicht als Selbstverständlichkeit erwarten, dass man mit einem blauen Auge davonkommt
Ich muss also, wenn ich eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen habe, die vom TÜV eingetragen werden muss, das Fahrzeug mit einem Hänger zum selbigen bringen?
 
Was genau war jetzt der Fehler am arm außerhalb des FZ?
(Tatbestand?)
War es weil man es für ein abbiegesignal halten könnte?
Oder war die Polizei einfach um den hautschutz des Beifahrers besorgt weil die Sonne grad schien und der arm schon etwas gerötet war?
Wenn ich das nur wüsste. Dazu haben sie sich wohl nicht näher geäußert.
 
Ich muss also, wenn ich eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen habe, die vom TÜV eingetragen werden muss, das Fahrzeug mit einem Hänger zum selbigen bringen?

Das kommt auf die Änderung(en), die vorgenommen wurden. In manchen Fällen ist die unmittelbare Fahrt zur Prüfung und Wiedererlanung der Betriebserlaubnis gestattet. In anderen Fällen wiederum bedarf es einer Überführungszulassung oder Transport auf fremder Achse.
 
Macht euch doch nicht so fest an einem offensichtlich nicht vollständig korrekt beschriebenen Sachverhalt! Glaubt ihr ernsthaft, die jungen Leute haben die Situation und die Worte der Polizei an Ort und Stelle vollständig richtig verstanden, den Eltern präzise, vollständig und wahrheitsgemäß berichtet und der Fredersteller hat das dann ebenso präzise hier formuliert?
Richtig. Habe es nur so geschrieben, wie es mir zugetragen wurde.
 
Das kommt auf die Änderung(en), die vorgenommen wurden. In manchen Fällen ist die unmittelbare Fahrt zur Prüfung und Wiedererlanung der Betriebserlaubnis gestattet. In anderen Fällen wiederum bedarf es einer Überführungszulassung oder Transport auf fremder Achse.
Es ging um eine Tieferlegung mit Federn.
 
Wer so laut Musik im Auto hört das er die ansagen der Polizei nicht hört der hört auch andere Verkehrs relevante Sachen nicht und gefährdet somit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Manche hören Ihre Mukke so laut das sie selbst das Martinshorn der RTW nicht hören. Und da hört dann der Spass aber so richtig auf !!

Habe mal von einem Polizisten gesagt bekommen das die auch wegen zu lauter Musik eine Anzeige schreiben können wegen Lärmbelästigung.

P.S. Ich verrechne solche Sachen immer mit dem wobei ich nicht erwischt wurde. So relativiert sich das alles wieder.
Ich habe das Martinshorn mal nicht gehört, weil ich offen gefahren bin und der Zett so laut ist.:D
 
Es ging um eine Tieferlegung mit Federn.

Ich bin kein Sachverständiger. Daher weiß ich nicht, ab welchen Änderungen was greift. Aber eine Fahrtunterbrechung ist generell kritisch zu betrachten. Und das wird wohl eher das Problem gewesen sein.
 
Wenn Arm aus dem Fenster, denn Fenster offen. Ergo: Mucke wohl auch draußen sehr laut. Dann wird es nicht um den Arm, sondern um die Lautstärke der Musik gehen. Möglicherweise wurde auch das angesagt.... sagt zumindest meine Glaskugel.
Angewiesen wurde der raushängende Arm.
Auf die Musik wurden die Beamten erst durch den Hinweis der beiden aufmerksam gemacht.
Da kann ich nur sagen, selber Schuld.
 
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