BMW Z4 e85 Carbon Heckdiffusor

muss mich kurz fassen bin unterwegs und mein Empfang ist schlecht.
Die Rechtslehre (h.M.) geht in dem hier aufgetreten Fall in die Richtung, dass eher kein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Anbieter / Verkäufer stellt hier wie bei einer Kleinanzeige seinen Artikel ein. Er hat nun keinen Einfluss wie viele Leute sein Angebot annehmen und daher könnte in diesem Fall eine Vielzahl von ungewollten Verträgen geschlossen werden. Hier wird das Angebot des Verkäufers so behandelt, als wäre es nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Kaufvertrag kommt also durch Angebot - Angebot - Annahme zustande. Ist ne bisschen kompliziert. Im Grunde sollte es aber klar sein, dass hier der Anbieter nicht mit jeden Interessenten einen verbindlichen Vertrag schließen kann. Somit ist es nur eine vor-verlagerte Aufforderung an diverse Interessenten ein Angebot abzugeben, was dann der Verkäufer annehmen kann und somit rechtsverbindliche folglich den Artikel verkaufen kann.
Danke dir für die Erklärung :)
 
@Nick Andrews
So viel "Klugscheißerei" muss sein. Aber die rechtsverbindliche Willenserklärung hieße korrekt Antrag anstelle von Angebot. So vermeidet man nämlich die Dopplung.

Ansonsten: :thumbsup:
 
Dass hier überhaupt angefangen wurde über die Rechtslage zu diskutieren finde ich ziemlich beschämend :confused: Kanonen auf Spatzen? Hattet ihr vor den Diffusor im Notfall einzuklagen?
Ich sehe das wie XRobsX, der Threadersteller wusste nicht um den Wert des Diffusors und ich sehe nichts verwerfliches daran, mit dem gewonnenen Wissen den Diffusor doch nicht weit unter Wert herzugeben. Ob hier oder bei eBay ist seine Entscheidung. Kapitalismus für alle!
 
@Nick Andrews
So viel "Klugscheißerei" muss sein. Aber die rechtsverbindliche Willenserklärung hieße korrekt Antrag anstelle von Angebot. So vermeidet man nämlich die Dopplung.

Ansonsten: :thumbsup:

ja sorry für meine Schreibweise, mein Netzt ist hier zum kotzen, habe gerade die Seite 10mal neu geladen. Du hast aber natürlich recht. Antrag sollte das heißen.
 
Dass hier über die Rechtslage überhaupt diskutiert wird finde ich ziemlich beschämend :confused: Kanonen auf Spatzen? Hattet ihr vor den Diffusor im Notfall einzuklagen?
Ich sehe das wie XRobsX, der Threadersteller wusste nicht um den Wert des Diffusors und ich sehe nichts verwerfliches daran, mit dem gewonnenen Wissen den Diffusor doch nicht weit unter Wert herzugeben. Ob hier oder bei eBay ist seine Entscheidung. Kapitalismus für alle!

Also muss mich erklären.
Habe nächste Woche Recht Prüfung und lerne grad drauf!
Also beruhigt euch bitte, ich habe wie gesagt weder geboten noch Interesse gezeigt!
Sowas interessiert mich halt!
 
Ich finde es wäre besser gewesen dass dieser CARBON - DIFFUSOR hier dem Forum ,
für die Reproduktion für einen angemessenen Preis abgegeben würde ,
ist jetzt wohl nicht mehr zu verwirklichen :11stopz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist den nun der doofe Diffusor in Ebay?
Bier wird kalt und Popcorn warm (oder umgekehrt!?)

Oder gibt es das Teil vielleicht gar nicht! Viel Wind um nix???

corncorn2


Also ich bin doch sehr überrascht, wie gefragt dieser Diffusor doch ist, wo er doch die letzten acht Jahre in meinem Keller schlummerte :zzz:

Durch die erschreckende Nachfrage und teilweise heftigen Angebote werde ich diesen nun in die Bucht reinstellen, wo er von morgen Abend bis Sonntag Abend von jeden von Euch ersteigert werden kann :11smashz:
 
JOKE !!!!!!!!!!!!!!
da geht nichts in der Richtung
und melden tut sich auch keiner :poop:
 
Ja genau das war nur mal ein Preis Check und in nochmal 8 Jahren
ist er dann mindestens 4000€ Wert ?
 
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