Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Schwachsinniger Kommentar, hast du überhaupt irgendwas gelesen was Maritin schrieb?
Ich hab auch schon Angehörige im Strassenverkehr verloren, das ist immer bitter und irgendwie sinnlos.
Immer am falschen Platz oder eine Sekunde zu früh oder spät.
Da frag ich mich nur was so ein Kommentar soll
 
Ich hab auch schon Angehörige im Strassenverkehr verloren, das ist immer bitter und irgendwie sinnlos.
Immer am falschen Platz oder eine Sekunde zu früh oder spät.
Da frag ich mich nur was so ein Kommentar soll
Das habe ich mich eher bei deinem gefragt.
Maritim bezog sich darauf, dass die beiden nur gestorben sind, weil einer der beiden sich mit einem Video auf Insta profilieren wollte. (sehr grob beschrieben)
Das hat weder was mit der Herkunft, noch mit der Art des Autos zu tun.

Ganz ehrlich: dein Kommentar war einfach schei**e, manchmal sollte man sich gewisse Kommentare sparen, wenn man nichts konstruktives beizutragen hat.

Sorry, das musste raus
 
wer lesen kann ist klar im Vorteil,
mein Kommentar bezog sich auf die Aussage, wie unvorstellbar es für die Eltern war, zu erfahren unter welchen ihre Kinder starben.

So jetzt erfahren wir hautnah das einer ein Video drehen wollte, wirklich unfassbar.
Ich find den Fall ja wirklich tragisch, aber ist jeder Pups so weltbewegend und Urteilsentscheidend?
 
Schwachsinniger Kommentar, hast du überhaupt irgendwas gelesen was Maritin schrieb?
... Ganz ehrlich: dein Kommentar war einfach schei**e, manchmal sollte man sich gewisse Kommentare sparen, wenn man nichts konstruktives beizutragen hat. ...
M. E. habt ihr beide Franks Kommentar komplett falsch verstanden. Vielleicht muss man sich recht weit in die Lage der Hinterbliebenen eines Unfallopfers hineinversetzen, um ihn zu verstehen.
 
wer lesen kann ist klar im Vorteil,
mein Kommentar bezog sich auf die Aussage, wie unvorstellbar es für die Eltern war, zu erfahren unter welchen ihre Kinder starben.

So jetzt erfahren wir hautnah das einer ein Video drehen wollte, wirklich unfassbar.
Ich find den Fall ja wirklich tragisch, aber ist jeder Pups so weltbewegend und Urteilsentscheidend?

Es zeigt ja zusätzlich den unreifen Geist des Fahrers wenn er seinem niedrigen Selbstwertgefühl durch Geschwindigkeitsvideos, welche er online stellt, Nachdruck verleihen möchte. Ich denke schon, dass es bei Urteilen möglichst realitätsnah hergehen und nicht Details verschwiegen werden sollten.
 
... Ich find den Fall ja wirklich tragisch, aber ist jeder Pups so weltbewegend und Urteilsentscheidend?
Wohl nicht "... jeder Pups ...", aber es ist durchaus Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt möglichst umfassend zu ergründen. Dazu gehören nicht nur die objektiven Aspekte, sondern auch die subjektiven Gesichtspunkte, also z. B. die Motivation des Täters. Das Gericht entscheidet dann natürlich, welche Erkenntnisse zum Sachverhalt es inwieweit als relevant erachtet.

Vorliegend ist beispielsweise zu klären, ob (i) der Fahrer den Tod anderer Menschen zumindest in Kauf nahm oder ob er gar nicht damit rechnete und (ii) ob er (z. B.) aus niederer Gesinnung handelte. Insofern kann es durchaus, für die Ergründung dieser subjektiven Aspekte, relevant sein, welche "Motivation" die beiden Personen zu einer derart schnellen Fahrt "veranlasst" hat.
 
Vielleicht erklärt sichs so besser.
Ein guter Freund ist mit 27 Jahren von einer 20 jährigen vom Motorrad geholt worden, die überholte ohne Sinn und Verstand und er hatte keine Chance.Frontal Ende aus.
Strafe ein Jahr Bewährung und ein Jahr Führerscheinentzug wenn ichs noch recht in Erinnerung hab.
Und ein kleiner Bericht in der Regionalzeitung.
Und glaubt irgendwer den Angehörigen fällt das jetzt einfacher?
Und ja ich seh so Sachen anders.
Der Beifahrer kann frei aus den Gericht laufen?
Auch bei den Discounfällen früher, die soffen den ganzen Abend zusammen, saßen dann zusammen im Auto und knallten gegen einen Baum.
Oder Frauen die neben ihren besoffenen Mann im Auto sitzen obwohl sie selber einen Führerschein haben und nüchtern sind.
Ansonsten nochmal, das ganze ist eine Tragödie bei der es nur Verlierer gibt.
 
Vielleicht erklärt sichs so besser.
Ein guter Freund ist mit 27 Jahren von einer 20 jährigen vom Motorrad geholt worden, die überholte ohne Sinn und Verstand und er hatte keine Chance.Frontal Ende aus.
Strafe ein Jahr Bewährung und ein Jahr Führerscheinentzug wenn ichs noch recht in Erinnerung hab.
Und ein kleiner Bericht in der Regionalzeitung.
Und glaubt irgendwer den Angehörigen fällt das jetzt einfacher?
Und ja ich seh so Sachen anders.
Der Beifahrer kann frei aus den Gericht laufen?
Auch bei den Discounfällen früher, die soffen den ganzen Abend zusammen, saßen dann zusammen im Auto und knallten gegen einen Baum.
Oder Frauen die neben ihren besoffenen Mann im Auto sitzen obwohl sie selber einen Führerschein haben und nüchtern sind.
Ansonsten nochmal, das ganze ist eine Tragödie bei der es nur Verlierer gibt.

Selbstverständlich habe ich Verständnis für deine Sichtweise. Dennoch gehört so ein Fall genau aufgeklärt, mit allem was sich bei dem Vorfall abgespielt hat. Und letztendlich ist der Fahrer für sein Fahrverhalten verantwortlich. Er lenkte und beschleunigte das Fahrzeug und muss somit für sein Handeln primär gerade stehen. Dass sich der Beifahrer hierzu evtl. (ich war ja nicht dabei) lapidar im Jugendslang zu dem Thema vor Gericht äußert und sich vl. ebenso wenig gerührt zeigt ist klarerweise genauso verwerflich.
 
Es zeigt ja zusätzlich den unreifen Geist des Fahrers wenn er seinem niedrigen Selbstwertgefühl durch Geschwindigkeitsvideos, welche er online stellt, Nachdruck verleihen möchte.
Das ist ein gutes Beispiel für sehr subjektive Meinungen bei solchen Vorfällen. Sicherlich siehst Du den Sachverhalt bei online gestellten Geschwindigkeitsvideos (davon abgesehen, dass ich aus den Zitaten eben genau nicht den Fokus auf Geschwindigkeit erkenne) von Nürburgringfahrten anders, oder? Ist es so ein grosser Unterschied?
Ich möchte das gar nicht ausdiskutieren, nur zeigen, wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können.
Ich habe übrigens selbst erlebt, wie Zeugen nach einem Unfall von Überholmanövern und Raserei berichtet haben, wo diese schlicht nicht gewesen sind. Zeugen sind also (bekanntermassen) ebenfalls sehr subjektiv. Der Richter muss aus all dem Objektivität ableiten. Nicht ganz einfach, wie ich finde.
 
Ich habe übrigens selbst erlebt, wie Zeugen nach einem Unfall von Überholmanövern und Raserei berichtet haben, wo diese schlicht nicht gewesen sind. Zeugen sind also (bekanntermassen) ebenfalls sehr subjektiv.
Sehr schön geschrieben und vor allem in der heutigen Zeit nicht zu unterschätzen! Würde mir bei meinem Unfall auch sofort unterstellt (klar - jung + Sportwagen = Raser) da aber kein Airbag ausgelöst hatte, war ich sogar folgerichtlich mit unter 30kmh in der 50er Zone beim Aufprall unterwegs...

Grüße Gerrit
 
Der Vermieter ist selber erst 25 Jahre alt? 😳😳😳
Seit 1,5 Jahren mit drei Wagen als Nebenjob im Vermietungsgewerbe 😳😳😳
 
Prozessbericht Tag 2 ;-)


Gestern wurden 9 Zeugen gehört.


Der Notarzt

beschrieb die Auffindesituation der Opfer ca. 8 Minuten nach Eingang des Notrufs. Sie zeigten keine Lebenszeichen mehr. Die Frau befand sich hinten links im Wagen und es konnte nur noch vermutet werden, dass sie auf dem Beifahrersitz gesessen hatte. Sie konnte nur durch das Heckfenster aus dem Wagen geborgen werden. Die Beschreibung von Einzelheiten ihres Zustands, die ich hier nicht wiedergebe, vermittelte eindrucksvoll, womit die Einsatzkräfte in solchen Fällen konfrontiert werden.

Bilder der beiden Opfer wurden entgegen der gestrigen Ankündigung nicht öffentlich gezeigt, sondern waren nur den Prozessbeteilgten in Papierform zugänglich.

Öffentlich waren aber andere Bilder. Der Innenraum des Jaguar war praktisch unversehrt.


Der Autovermieter

ist ein 25-jähriger türkischstämmiger einwandfreies Deutsch sprechender hauptberuflicher Packmitteltechnologe, der die Autovermietung seit 2 Jahren im Nebenerwerb betrieben hat. Neben dem Jaguar waren ein AMG CLS und ein BMW M4 im Angebot. Etwas entgegen meiner Erwartung ein äußerst seriös und gewissenhaft wirkender Mann, der von dem Geschehen offensichtlich deutlich stärker betroffen ist als jeder andere Zeuge bisher. Aufgrund der jede vorherige Vorstellungskraft übersteigenden Unfallfolgen hat er das Gewerbe am Tag nach dem Unfall aufgegeben. Ein Auto ist verkauft, das andere geht in Kürze weg. Das Geschäft sei sehr gut gelaufen, die Kunden waren nahezu ausschließlich Männer unter 30.

Den Jaguar hatte er 2018 mit wenigen tausend km bei der Schwabengarage Stuttgart für 65.000 € gekauft. Ende 2018 hatte er wegen unnormalem Ölverlust einen kapitalen Motorschaden bei 20.000 km, woraufhin der Motor auf Kulanz getauscht wurde. Zeitwert zum Unfallzeitpunkt war 60.000, die Schadenshöhe 50.000 €.

Gemietet hatte der Angeklagte ihn für 24 Stunden inklusiv 200 km für überschaubare 195 € (Mehr-km 80 Ct), in denen bereits 30 € als Ausgleich für den Verzicht auf eine Kaution (1.000 € oder eigenes Fahrzeug) enthalten sind. Wegen der oft langen Wartezeiten (bei der Preisgestaltung kein Wunder) hatte der Angeklagte den Wagen bereits 2 Monate früher vorreserviert. Bedingung für die Anmietung war 1 Jahr Führerscheinbesitz.

Im Vertrag gab es diverse Verbote, bspw. Rennstrecke, Vmax Winterreifen 240 (gefilmt hatte er ja 274), generell extremer Reifenverschleiß (Profilmessung vorher/nachher) Abschalten von ABS und ESP, Burnouts und Donuts. Diese Begriffe waren den Richterinnen (3 Frauen), ebenso wie der der Klappenauspuffanlage, böhmische Dörfer, und wie die sich dann danach erkundigten und auch der Vermieter ESP nur unvollkommen erklären konnte (zur Erklärung des Donut kam es glaub ich gar nicht mehr), hatte schon etwas Komisches, ich musste ein paarmal kurz lachen. ("Also gilt das als Vorteil, wenn der Auspuff laut ist? Ich hätte jetzt gedacht, umgekehrt… Was kann ich mir denn unter einer Klappen… ähhh… das muss ich jetzt ablesen… Klappen-Auspuff-Anlage vorstellen?")

Der Angeklagte hatte beide anderen Fahrzeuge im Zeitraum des zurückliegenden Jahres bereits je einmal gemietet, alle vertraglichen Sicherheitsregeln mit Ernst und Interesse zur Kenntnis genommen, die Mieten verliefen problemlos und er habe sich in allem überdurchschnittlich korrekt verhalten.


2 Polizisten vom Einsatz am Unfallort

Einer von ihnen berichtete, der Angeklagte sei nach dem Unfall völlig aufgelöst und zu keinem normalen Gespräch fähig gewesen, habe aber immer wieder nach dem Zustand der Citroën-Insassen gefragt (die Auskunft hat der Polizist ihm verweigert) und habe mehrfach geäußert, er wolle nach diesem Unfall nicht mehr weiterleben, der Polizist könne ihn auch gerne gleich erschießen, woraufhin der Polizist ihn unter ständiger Aufsicht gehalten bzw. sich wenn nötig nur im Austausch mit einem Kollegen von ihm wegbegeben hat.


Ein Anwohner

einer Parallelstraße, der früher am Abend auf seinem Balkon rauchend den Jaguar in der dortigen 30er Zone mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, schätzungsweise 60 - 80, hat fahren sehen.


Die Psychologische Notfall-Erstbetreuerin

Ihre Aufgabe ist es, Betroffene extremer Belastungssituationen aufzufangen, bis sie in die Obhut von Angehörigen oder anderen Nahestehenden übergeben werden können. Bei Bedarf steht sie auch Einsatzkräften zur Verfügung. Nach den vorhergegangenen Situationsschilderungen des Notarztes konnte ich mir darunter auch gleich etwas vorstellen.

Wegen der suizidalen Äußerungen des Angeklagten hatte man ihr Eintreffen abgewartet, so dass die Polizei ihm den Tod der beiden Opfer in ihrem Beisein mitteilen konnte. Der Angeklagte brach daraufhin mit Weinkrämpfen zusammen. Als er sich wieder etwas gefangen hatte, fragte er die Psychologische Betreuerin nach ihrem Alter, was sie mit "64" beantwortete. Er sagte, dann habe sie ja sicherlich Erfahrung mit solchen Fällen und könne ihm sagen, wie man mit einer solchen Schuld weiterleben könne. Es trafen dann Mutter und Bruder ein, die sich dann mit ihm beschäftigten. Da inzwischen klar war, dass er im Polizeigewahrsam bleiben würde, verabschiedete sich die Psychologische Betreuerin mit der Empfehlung an die Polizei, ihn wegen Suizidgefahr lückenlos zu beaufsichtigen bzw. in eine Klinik zu überstellen.


Der letzte Beifahrer vor der Unfallfahrt

war nur durch energische Ansprache seitens der Vorsitzenden zu konkreten Aussagen über seine Mitfahrt zu bewegen, ließ sich im Zuge der zäh verlaufenden Vernehmung dann aber doch die Aussage entlocken, dass der Angeklagte mehrfach "gedrückt" (Slang für Extrembeschleunigung) habe, der Wagen mehrfach ausgebrochen sei und er das Gefühl gehabt habe, dass der Fahrer dies auch mit Lenkbewegungen nicht in den Griff bekommen habe. Er habe von der Fahrt auch Videos gemacht
(Richterin: "Was haben Sie gefilmt?"
Zeuge: "Ja... äh... so... vom Innenraum..."
Richterin: "Sie wollen mir doch jetzt nicht erzählen, Sie steigen mitten in der Nacht in einen 550 PS Jaguar und filmen dann das Ahornholz am Armaturenbrett." ),
diese aber nach Bekanntwerden des Unfalls "aus Respekt vor den Angehörigen der Toten" gelöscht. Die Vorsitzende fragte etwas aufgebracht, was es mit Respekt zu tun habe, potenzielle Beweismittel zu vernichten, und der Anwalt eines der Elternpaare fragte später den Zeugen, ob er bereit wäre, den Eltern ins Gesicht zu sehen und diese Aussage zu bestätigen. Der Zeuge wendete sich den Eltern zu und tat dies.

Obwohl (soweit mir bekannt) auf keinem der von der Polizei im Umfeld des Angeklagten großflächig eingesammelten Handys mehr ein Fahrtvideo zu finden war, wurde auf dem Handy dieses Zeugen immerhin eine WhatsApp Sprachnachricht gefunden, die er unmittelbar nach der Fahrt seiner Freundin geschickt hat. Da das Abspielen der Nachricht nicht funktionierte (wird am Montag nachgeholt), wurde sie verlesen und lautete (ziemlich wörtlich): "Grad wieder ausgestiegen. Ich bin froh, dass ich noch lebe. Ich hatte Todesangst. Der kann ja noch nicht mal gut fahren. Durch Stuttgart-Nord in einer Sekunde!"


Zusammenfassend zeichnet sich für mich nach den nun schon zahlreichen Zeugenaussagen ein widersprüchliches Bild des Angeklagten. Einerseits der Kaltherzige, der sich ohne Interesse am Schicksal der Unfallgegner sofort nach der Schadensregulierung beim Vermieter erkundigt (war natürlich versichert, jedoch 5.000 Selbstbehalt) und bei der späteren Wegfahrt im Streifenwagen (wie zu lesen war) nach der Motorisierung desselben. Andererseits der ob der Todesnachricht zusammenbrechende Suizidgefährdete, der nicht weiß, wie mit der Schuld weiterleben.

Dagegen scheint sich der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft, dass die Fahrzeuganmietung dem Ausleben eines Geschwindigkeitsrausches diente und der Angeklagte bereits vorher mehrfach verkehrsgefährdend unterwegs gewesen sei, ziemlich klar zu bestätigen.
 
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Wie übrigens noch am Rande herauskam, ist es nur dem zur Unfallzeit laufenden Elfmeterschießen eines Champions League Spiels zu verdanken, dass niemand auf der Terrasse der Sportbar saß, deren Mobiliar der Jaguar teilweise beschädigte, weil alle kurz vorher noch dort sitzenden Gäste sich zur Verfolgung des Elfmeterschießens nach drinnen begeben hatten. Man muss davon ausgehen, dass es sonst zu nennenswerten weiteren Personenschäden gekommen wäre.
 
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Nachtrag zum Prozesstag 2

Ich habe noch etwas vergessen. (Ich muss ja alles im Kopf behalten und kann in keiner Form Notizen machen, da das Gericht Sicherheitsmaßnahmen angeordnet hat und man vor Betreten des Gerichtssaals sämtliche mitgeführten Gegenstände bis auf den Personalausweis abgeben muss, anschließend erfolgen eine Kontrolle per Metalldetektor und eine persönliche Durchsuchung durch die Polizei).

Und zwar wurden der Autovermieter und seine Frau nach dem Unfall per Mail und telefonisch in hohem Umfang massiv bedroht bis hin zu zahlreichen Morddrohungen. Die Polizei hat Personenschutz angeboten und empfohlen, den das Ehepaar aber abgelehnt hat. Es hat stattdessen seine Wohnung für vier Wochen verlassen, die Telefonnummern gewechselt und ist an einem geheimgehaltenen Ort untergetaucht.

Der Prozess wird morgen fortgesetzt.
 
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Prozessbericht Tag 3

Am Schluss des vorigen Verhandlungtages hatte die Vorsitzende dem Angeklagten angekündigt, dass er ab gestern nicht mehr mit Blickrichtung zum Gericht, also mit dem Rücken zu den Eltern der Opfer und zum Publikum sitzen würde, sondern an der Seite, so dass Blickkontakt zu den Eltern möglich ist. Er verfolgte den gesamten Tag äußerlich konzentriert, aber regungslos.

Erstmals waren seine Eltern und zwei Brüder im Publikum. Türkischer Migrationshintergrund, die Eltern schon an die 60, alle vier seriöse, gepflegte Erscheinungen. Im Gesicht der Mutter war eine gewisse Sorgenschwere nicht zu übersehen.

Der Verhandlungstag bestand aus 10 Zeugenvernehmungen, mit einer Ausnahme alles Kumpels aus der Clique des Angeklagten.

Auf deren beschlagnahmten Handys waren einige Ton- und Textnachrichten gefunden worden, die vorgespielt wurden. In einer davon, deren Verfasser zu der Zeit noch nicht wusste, dass der Citroën beim Unfall im Stillstand, also nicht in Fahrt war, heißt es: "Das wär alles nicht passiert, wenn der verfickte Citroën da nicht rausgekommen wär." Die Mutter des Citroën-Fahrers verließ daraufhin den Saal. In der kurz darauf folgenden Pause bekam die andere Mutter einen Weinanfall.

Auf einem der Handys wurden doch noch Videos des Jaguar im Stand und in Fahrt gefunden. Im Stand sieht man eine große Clique vor ihrer Stamm-Shisha-Lounge um den Wagen herumstehen, deren Begeisterung übersprudelt. "Ey, Alda, mach ma Soundcheck!"... "Die Karre is geisteskrank, auf jeden Fall!"... Andere Videos sind aus dem fahrenden Wagen aufgenommen, dort sieht (und hört) man zügige Beschleunigungen und (allerdings nicht exorbitant) überhöhte Geschwindigkeiten. Die Klangkulisse im Innenraum wirkt selbst auf den unprofessionellen Handy-Videos beeindruckend.

Auf einem der Videos sieht man den Jaguar durch eine Fußgängerzone fahren, die für PKWs nur zum Erreichen angrenzender privater Stellplätze freigegeben ist.

Vorsitzende Richterin zum Zeugen und Ersteller des Videos: "Das ist eine Fußgängerzone da, nicht?"

Zeuge (wie alle anderen aus der Clique nicht hoffnungslos von Intelligenz überflutet): "Ja, aber viele fahren da durch. Sogar die Polizei fährt da durch!"

Das Publikum lag am Boden vor Lachen, "Der war gut!" und "Geil!" schallte es durch den Saal. Nachdem sich das Gelächter nach etwa einer Minute gelegt und der Zeuge die mangelnde Rechtfertigungswirkung seines Polizei-Hinweises bemerkt hatte, schob er nach: "Aber die fahren da auch ohne Blaulicht durch!"

Vorsitzende: "Gehen Sie mal davon, dass die Polizei auch manchmal etwas zu erledigen hat, wenn sie ohne Signal fährt."

Vorgespielt wurde die am Freitag bereits verlesene und von mir zitierte SprachnachrichtiIch eines Mitfahrers an seine Freundin nach der Fahrt, wo er von Todesangst spricht. Er hört sich dabei aufgeregt und außer Atem an. In einer Sprachnachricht eines anderen Kumpels heißt es: "Bei dem hatte ich schon immer Angst, sogar schon im Suzuki [Fahrzeug der Familie des Angeklagten], der kann doch nicht fahren, bei dem steig ich nicht in einen Jaguar."

Ein Zeuge rät dem Angeklagten in einer Sprachnachricht: "50 oder 60 glaubt die Polizei dir sowieso nicht, sag, du bist 100 gefahren, aber nicht mehr."

Ein Zeuge hat einem anderen mitgeteilt: "Mert [der Angeklagte] ist 180 gefahren und hat Unfall gebaut." Auf die Frage, woher er das Tempo gewusst habe, sagte er, er habe es geschätzt nach dem, wie der Jaguar ausssah. Es blieb unklar, ob die Angabe auf eine Information durch den Angeklagten zurückgeht.

Einer der Zeugen berichtete von einer Mitfahrt am Nachmittag des Unfalltages, auf der eine Hauptstraße im Stadtzentrum auf- und abgefahren wurde, um gesehen zu werden. Dabei sei es zu der Auffälligkeit gekommen, dass plötzlich ein bis hin zu den Felgen exakt gleicher F-Type an einer Ampel nebenan stand. Die Frage der Richterin nach dem Fahrer beantwortete der Zeuge mit "ein Mann mit schwarzen, lockig-krausen Haaren und Cappuccino-farbenem Teint." Laut der Richterin hatte der Zeuge in der polizeilichen Vernehmung sogar von 2 anderen identisch aussehenden F-Types gesprochen. Sie äußerte die Vermutung, es könne sich um den Versuch handeln, eine falsche Fährte legen, zumal die Fahrerbeschreibung gar nicht so stark vom Typus des Angeklagten abweiche. Der Zeuge wies daraufhin, dass die in der Nähe liegende Schwabengarage diese Autos ja verkaufe und deren Mitarbeiter damit auch herumfahren würden. Er wisse nicht mehr, wieviele gleiche F-Types er gesehen habe, es könnten theoretisch auch noch mehr gewesen sein, aber bei diesem einen sei er sich "1 Million Prozent sicher. Ich bin Muslim. Lassen Sie mir einen Koran bringen und lassen Sie mich eine kurze rituelle Waschung machen, dann schwöre ich Ihnen das hier auf den Koran." Das Gericht verzichtete auf diese Maßnahme, m. E. hatte der Zeuge seine gesamte Aussage (auch hinsichtlich der "normalen Fahrweise" des Angeklagten) mit den Märchen von einem offensichtlichen Nest weißer F-Types bereits zur Genüge selbst abgewertet.

Der einzige nicht zur Clique gehörende Zeuge war ein Autofahrer, dem der Jaguar bei der Anfahrt zur Unfallstelle in ca. 300 m Entfernung entgegenkam. Der Jaguar sei dabei schlingernd und unruhig, nicht normal geradeaus gefahren.

Insgesamt halte ich die Aussagen der Cliquenmitglieder über den Angeklagten für wenig glaubhaft und abgesprochen. Nach der jedem gestellten Frage der Vorsitzenden Richterin nach dem Persönlichkeitstyp des Angeklagten kommt nach schätzungsweise um die 20 Vernehmungen nahezu wortgleich die Antwort, dass er ein ruhiger, zurückhaltender, etwas schüchterner Typ sei, der sich mehr gefallen lasse als die meisten Anderen. Er sei auch öfter als Andere mal gehänselt worden, wirklich schlimm oder gar Mobbing sei es aber nicht gewesen. Zielstrebig habe er sich um seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker bei der Daimler AG gekümmert und sei, anders als alle Anderen, nur am Wochenende ausgegangen. Er sei immer hilfsbereit und verlässlich gewesen. Bei früheren Automitfahrten sei er immer normal und legal gefahren. Das gilt selbstverständlich grundsätzlich auch für die Fahrten im Jaguar. Werden dann vom Gericht anderslautende Handynachrichten, frühere Aussagen bei der Polizei oder Aussagen Dritter vorgehalten, wird verblasste Erinnerung dafür verantwortlich gemacht.

Auch für das Löschen sämtlicher belastender Videos von den Jaguar-Mitfahrten wird wortgleich "Respekt vor den Toten und deren Angehörigen" als Grund genannt. Lediglich ein einziger sagte: "So ein Video auf dem Handy zu haben, das zieht halt nicht."

Natürlich ist es grundsätzlich nicht unglaubwürdig, wenn viele über eine Person dasselbe sagen. Ich finde hier die Beschreibungen aber etwas zu gleichförmig. Vielleicht irre ich mich aber auch.

Ein jugendpsychiatrisches Gutachten wird im Übrigen auch noch zur Sprache kommen.

Fortsetzung morgen.
 
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Hier noch einmal die Perspektive des Unfallfahrers aus etwa 100 m Entfernung vom Ort der Kollision entfernt.

Direkt vor dem entgegenkommenden Wagen links die Grundstücksausfahrt, in der der Citroën auf freie Fahrbahn wartete. Neben (in Blickrichtung hinter) der Ausfahrt der Baum, gegen den dieser geschleudert wurde.

Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass es zur Unfallzeit (23:30) dunkel war.

Da die Laternen sehr dicht an bzw. zwischen den Baumkronen stehen, sind deren Lichtkegel eingeschränkt. Die gesamte Gestaltung der Straße ist relativ neu und die nächtliche Ausleuchtung für normale Geschwindigkeiten dementsprechend völlig ausreichend, allerdings gibt es wesentlich hellere Straßenbeleuchtungen.
 

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Bitte nicht „falsch“ verstehen ... aber ich lese hier immer wieder (bzw. ins Verhältnis gesetzt von einer DEUTLICHEN Mehrheit) vom gleichen „Klientel“ ... Was stimmt bei „Denen“ nicht?
 
Prozessbericht Tag 4

Als ich eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn vor dem Eingang des Landgerichts eintraf, stand dort gerade die Familie des Angeklagten (Eltern und zwei ältere Brüder) und beobachtete mit bedrückten Mienen, wie der Gefangenentransporter (ein riesiger, uralter, dunkelgrüner Mercedes Vario Kastenwagen mit einer knapp unterhalb des Daches umlaufenden Reihe Fensterschlitze, der den Angeklagten jeweils aus dem 12 km entfernten Untersuchungsgefängnis in Stuttgart-Stammheim zu dem im Stadtzentrum gelegenen Landgericht fährt) rückwärts an das Gebäude heranrangierte und der Fahrer die Öffnung des Tors der Gefangenenschleuse anforderte…

In der Verhandlung kam es zu weiteren Zeugenvernehmungen.

Einer der beiden Polizisten, die den Angeklagten vom Unfallort weg und aufgrund der Empfehlung der Psychologischen Notfall-Erstbetreuerin in eine Klinik für seelische Gesundheit brachten, sagte, er habe sichtlich unter Schock gestanden. Während der Fahrt sprach er "kindlich und abgehackt". Er fragte beide Polizisten nach ihrem Alter und sagte auf deren Antwort hin, er sei 20 und werde seinen 21. Geburtstag wohl nicht mehr erleben. Unterwegs fragte er nach der Motorisierung des Streifenwagens (was die Besatzung nur mit Vermutungen beantworten konnte). Nach dem Aussteigen musste er beim Gehen gestützt werden.

Ein Anwohner aus der Nähe des Unfallortes beobachtete den Jaguar am Nachmittag von seinem Balkon im 7. Stock, wie dieser die Straße vor seinem Haus mehrfach über ein paar hundert Meter stark beschleunigend entlangfuhr und dann jeweils in einem Wende-U-Turn durch den Mittelstreifen umdrehte. Gegenüber befindet sich eine Polizeiwache, wo während dieser Fahrten ein Streifenwagen gerade ankam. Die gerade ausgestiegene Besatzung drehte sich ob der Geräuschentwicklung um, sah den Jaguar, blickte diesem noch eine Weile, vermutlich mit einer gewissen Bewunderung nach und verschwand dann im Gebäude. Der Zeuge hatte bereits überlegt, wegen der Fahrmanöver des Jaguar die Polizei zu verständigen, dachte dann aber "Na wenn die es wissen und nichts machen, brauch ich auch nicht anrufen".

Ein Fußgänger sah den Jaguar in einer Tempo-30-Zone mit geschätzten 80 - 100 km/h fahren.

Einem Hausmeister, der nach seinem Arbeitsende gegen 16 Uhr durch das Stadtzentrum fuhr, fiel der Jaguar durch extremes Lückenspringen und häufiges starkes Beschleunigen, Abbremsen und nahes Auffahren im dichten Stadtverkehr auf.

Ein Polizist beobachtete als Fußgänger in seiner Freizeit, wie der Jaguar auf zwei "Bremsschwellen", die auf einer Straße, die die größte Fußgängerstraße von Stuttgart quert, auf beiden Seiten derselben installiert sind, jeweils mit hoher Geschwindigkeit zufuhr, scharf bremste, die Schwelle notgedrungen langsam überquerte, auf den wenigen Metern bis zur zweiten Schwelle wieder beschleunigte und bremste, drüberfuhr, wieder stark beschleunigte, etwas weiter wendete und dasselbe in der Gegenrichtung wiederholte. Wenigstens waren zu dem Zeitpunkt ausnahmsweise keine Passanten dort unterwegs.

Ein Lokführer, ebenfalls zu Fuß unterwegs, beobachtete, wie der Jaguar unter Missachtung der Vorfahrt aus einer Nebenstraße mit so hoher Geschwindigkeit in eine größere Straße einbog, dass er sich wunderte, wie es überhaupt möglich ist, dort mit dieser Geschwindigkeit die nur ca. 3 Meter breite, einzige zwischen Stadtbahnhaltestelle und Gehweg vorhandene Fahrspur überhaupt zu "treffen".

Ein Privatier war nach einem Restaurantbesuch vor dem Restaurant vorgefahren, um seine wegen einer kürzlichen Fuß-OP schlecht gehfähige Frau direkt vor dem Haus einsteigen zu lassen, und blockierte dadurch die allerdings sehr kleine, nur wenig befahrene, einspurige Straße, die von ihrem Charakter her eigentlich mehr Fußgängerzone als Autostraße ist ("Shared Space"). Unmittelbar nachdem er ausgestiegen war, um seiner Frau beim Einsteigen zu helfen, erschien hinter ihm der Jaguar. Während des dann etwas länger dauernden Einsteigens der Frau und weiterer älterer Begleiter und des Verstauens der Gehstöcke im Kofferraum ließ der Angeklagte den Motor etwa 20 mal vermutlich mit Vollgas so laut aufheulen, dass es auf die älteren Mitfahrer wie eine Bedrohung wirkte.

Einem am frühen Abend an einer Stadtbahnhaltestelle wartenden Musiklehrer war der an einer roten Ampel als erster Wagen wartende Jaguar zunächst nur wegen der für einen solchen Wagen s. E. unpassenden weißen Lackierung aufgefallen. Kurz darauf hielt neben dem Jaguar ein Porsche 911. Als der Jaguar-Fahrer ihn bemerkte, gab er mehrere kräftige Gasstöße, ließ die Antriebsräder im Stand durchdrehen und versuchte mit dem Porsche-Fahrer Blickkontakt aufzunehmen. Der Zeuge hatte den Eindruck, dass der Porsche zu einem Beschleunigungsrennen aufgefordert werden sollte. Als die Ampel grün wurde, fuhr der Jaguar vermutlich mit Vollgas, jedenfalls mit so laut aufheulendem Motor und quietschenden Reifen an, dass die mehreren Dutzend an der Stadtbahnhaltestelle Wartenden sich schlagartig in die Richtung umdrehen und die Szenerie verfolgten. Der Porsche beschleunigte ebenfalls stark, es blieb aber unklar, ob er ernsthafte "Rennabsichten" verfolgte. Die Motoren waren jedenfalls noch auffallend lange zu hören, nachdem die Fahrzeuge bereits aus dem Blickfeld verschwunden waren.

Ferner wurden Videos vom Handy des Angeklagten gezeigt. Aus glücklichen Tagen, wenn man das so sagen kann… Sie zeigen ihn und einen seiner Brüder (der auch im Publikum anwesend war) scherzend, feixend und mit strahlenden Gesichtern sowohl am Tag des späteren Unfalls im Jaguar als auch bei einer früheren Miete des BMW M4 derselben Autovermietung bei zügigen Fahrten durch Stuttgart und seine Tunnel… Nicht nur dort lässt die beeindruckende Klangkulisse des Jaguar durchaus etwas von der Faszination dieses Autos erahnen…

Ein weiteres Video war der Polizei durch Zufall in die Hände gefallen. Ein junger Mann hatte kurz nach dem Unfall eine Nacht in Polizeigewahrsam verbracht, nachdem er bewusstlos (Trunkenheit o. Ä.) in der Öffentlichkeit aufgefunden worden war. Als ihm am nächsten Morgen zwecks Entlassung sein Handy zurückgegeben wurde und er sofort das Display aktivierte, poppten dort eine Reihe Benachrichtigungen in der WhatsApp Group "NordBronx" auf, was dem aufmerksamen Beamten auffiel, da dies die WhatsApp Group der Clique des Angeklagten war und deren Name dem Beamten aus der polizeiinternen Kommunikation geläufig war, obwohl er mit dem Unfall selbst gar nicht befasst war. So wurde das Handy sofort wieder zurückgenommen, beschlagnahmt und ausgewertet. Der Eigentümer war demzufolge einer der Mitfahrer im Jaguar am Tag des späteren Unfalls gewesen. Ein Video zeigt - neben dem am Steuer sitzenden Angeklagten, so dass damit auch die Zuordnung gleich zweifelsfrei geklärt ist - einen Beschleunigungsvorgang auf der nächtlichen Autobahn nahe Stuttgart (Streckenabschnitt ohne Tempolimit), bei dem die Tachonadel bis in das Intervall zwischen den Markierungen 270 und 280 ansteigt. Da die Bildqualität nicht optimal und die Aufnahme ziemlich wackelig ist, ließ die Vorsitzende Richterin die Sequenz mehrmals wiederholen, bis identifiziert werden konnte, dass die Anzeige maximal 274 km/h erreichte.

Der Angeklagte verfolgte den Tag wie immer konzentriert aber regungslos.
 
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Sag mal, ziehst du dir wirklich jeden Prozesstag im Gericht rein?
Nicht dass ich mich darüber echauffieren möchte, schließlich kannst du machen was du willst, aber wirklich nachvollziehen kann ich das nicht. Was interessiert dich so dermaßen an dem Fall, daß du soviel Zeit dafür opferst und kommst du dir nicht wie ein Voyeur vor wenn die Emotionen im Gerichtssaal hochkochen?
 
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