Darf ich in unmittelbarer Nähe zu einem Blitzer parken?

XRobsX

Dahoam is dahoam
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23 September 2008
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Schwindegg
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

ich wurde mit um !!8!! KmH überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Jetzt muss ich 15 Euro zahlen und das mach ich natürlich auch.Es geht in dieser Frage NICHT darum, ob ich mich rauswursteln kann.

Meine Fragen sind ganz andere.
Ich habe den Blitzer damals gesehen, (als er blitzte leider erst :-) )hab angehalten, gewendet und dann ca. 100 Meter vor dem Blitzer geparkt (innerorts, kein Verbot) und ein Pause gemacht. Das Wetter war super, und wir haben uns da zu zweit eine Decke am Straßenrand ausgebreitet (ist immer dabei) und uns ein wenig in den Schatten gelegt. (ca. 1 Stunde) In der Zeit kam der Kommunalar*** ungefähr dreimal an und hat verschiedene Drohungen ausgestßen:

1. Er ruft die Polizei, weil wir seine Messung behindern. Was wir hier machen. Ich: Pause, ich bin zu Müde zum weiterfahren. Blitzer steht doch erst 150 Meter weiter. Kann weiterhin die Geschwindigkeit messen. (Natürlich haben wegen meines Autos alle erstmal gebremst :-)) und er hat tatsächlich nur noch gemessen - nicht mehr geblitzt)

2. Er ruft in der Gemeinde an, dann muß ich den Aufwand bezahlen, den die Gemeinde bei dieser Messung hat. (600 Euro)

3. Er ruft Gemeinde und Polizei. Dann wird mein Auto sichergestellt und ein Verfahren eröffnet, wegen Behinderung. Keine Ahnung wie er das meinte.

Naja. Ich bin nicht weggefahren und es ist niemand gekommen, weshalb ich dann davon ausging, dass das alles heiße Luft war. Ich habe jetzt gewartet bis der Bescheid kommt, weil ich mir dachte, falls sie wirklich irgendwelche Aktivitäten starten, belästige ich eh meinen Rechtsschutz damit. So, nun ist nichts passiert. Mich würde interessieren:
Hätte denn etwas passieren können?
Darf ich in einem gewissen Abstand zu einem Blitzer parken, wenn ich weiß, dass der da steht?
Oder erwirkt so eine Messung ein Parkverbot?
Könnte ich wirklich dazu verdonnert werden, diesen Einsatz zu bezahlen?

Ich würde das nämlich gerne wieder machen. Der Blitzer war extrem fies versteckt. (Lichtschranke im Hauseingang, Blitzer unter eine Hecke eingearbeitet). Unglaublich viele Leute haben sich bei mir bedankt. Zweimal ist jemand stehengeblieben und es ergaben sich Benzingespräche. Das war eine nette Stunde die ich da investiert habe. Da sind die 15 Euro ganz gut investiert. :-)

Also falls einer von euch da Bescheid wüßte wär ich da dankbar....

VG Robert
 
Die rechtliche Bewertung überlasse ich mal den Experten. Als Laie würde ich davon ausgehen, dass beim Parken innerorts ohne irgendwelche Beschränkungen und dem großen Abstand zum Blitzer alles im grünen Bereich ist.

Für Deine Aktion gibt's von mir aber auf jeden Fall drei dicke :t:t:t!

Gruß

Kai
 
Nö, da passiert nix. Wäre evtl. anders, Du hättest Dich mit einem Schild an den Straßenrand gestellt mit der Aufschrift "Achtung! Blitzer!".

Tipp für's nächste Mal: Motorhaube auf und Panne simulieren. Wenn jemand fragt, dann wartest Du auf den ADAC. ;)

 
Die rechtliche Bewertung überlasse ich mal den Experten. Als Laie würde ich davon ausgehen, dass beim Parken innerorts ohne irgendwelche Beschränkungen alles im grünen Bereich ist (wenn auch nicht im "grünen" Interesse).

Für Deine Aktion gibt's von mir aber auf jeden Fall drei dicke :t:t:t!

Gruß

Kai

Danke erstmal. Solltest Du mal ausprobieren. Das macht Spaß und man erhällt selten so viel Zuspruch.

Ob davon "grüne" Interessen betroffen sind, wage ich doch zu bezweifeln, der Mensch war ja nicht von der Polizei (die Grünen oder?) sondern von den Kommunalen. Ich hab ein paar Freunde bei den "grünen" und die sehen die Kommunalen eher als die "schwarzen Schafe" die mit Ihrer doch oft fragwürdigen Art zu arbeiten ihren Ruf mit zerstören.

VG Robert
 
Du hast recht mit den "Grünen", aber dummerweise bereits zitiert, während ich meinen Beitrag noch bearbeitet habe (habe zu schnell gelesen und gedacht, es sei ein Polizist gewesen).

Gruß

Kai
 
Du hast recht mit den "Grünen", aber dummerweise bereits zitiert, während ich meinen Beitrag noch bearbeitet habe (habe zu schnell gelesen und gedacht, es sei ein Polizist gewesen).

Gruß

Kai

Ich habe ehrlichgesagt von der Polizei noch nie einen Blitzer gesehen, bei dem ich mich aufgefordert gefühlt hätte da störend einzugreifen. Das letzte mal wurde ich von der Polizei vor der Schule geblitzt an der ich unterrichte. Mittags in der 30er Zone. Ich war zwar auch nur 9 KmH zu schnell, aber da muss ich echt sagen, recht haben sie. Ich müsste eigentlich als allererster wissen, dass das dort eine Übertretung um diese Uhrzeit verantwortungslos ist. Und 42 Kmh sind eben nicht 30 KmH und können bei einem Unfall mit Kind über Leben und Tod entscheiden. ABER an selber Stelle hat ein Kommunalar*** ein paar Monate später kurz vor Mitternacht seinen Blitzer aufgestellt. (in einer 30er Zone wegen Schule!!!) KURZ VOR MITTERNACHT??? Wollter er da die Grundschulkinder beschützen? Ich war zwar wegen etwas Alkoholgenusses mit dem Fuß unterwegs, aber ich habe mich trotzdem aufgeregt und gleich mal (war ja eh etwas betrunken :-) ) ein Faß aufgemacht und den Typen eine halbe Stunde genervt.
Von daher: :t für die Polizei und :rifle: für die Kommunalen (im übertragenen Sinn natürlich)
 
...Tipp für's nächste Mal: Motorhaube auf und Panne simulieren. Wenn jemand fragt, dann wartest Du auf den ADAC. ;) ...

Und wenn dann auf der Innenseite der Motorhaube ein großes "Achtung Blitzer! zu lesen ist, dann ist das eben so. Es kann doch jeder sein Fahrzeug nach Belieben verschönern. :D
 
Geniales Argument! :d :t

Naja, ich dachte, das rechtfertigt einigermaßen warum ich extra umgekehrt bin. Schöner Baum mit Schatten an dem man schön Pause machen kann. Ich stell mich ja nicht in die pralle Sonne. Was Besseres ist mir bis jetzt nicht eingefallen, warum ich nochmal hätte umkehren sollen und nun gerade da parken, wo er seine Messgeräte aufgebaut hat....
 
Mein Kommentar war nicht allzu ernst gemeint. ;)
 
Bei uns verstecken sie ihr neues 3D Superfotoblitzdings (fotografiert dich von allen Seiten, auch in Kurven) immer auf 3
ziemlich kleinen Beinen im Grünzeug und ich stelle mir gerade die Frage, was passiert wenn ich anhalten möchte
und versehentlich das Dreibein umfahre? Sehen konnte ich es ja nicht:rolleyes: und der begleitende Transporter steht
locker 100 Meter weit entfernt auf einem Parkplatz.
Muss ich den Schaden bezahlen? Wer bezahlt meinen Schaden? Droht weiterer Ärger?
Für die gesamte Anlage bauen sie 3 Stative ins Grünzeug und ein Blitz steht am Rand.
Ist übrigens hauptsächlich zur Jagd auf Motorradfahrer angeschafft wurden 8-)
 
... KURZ VOR MITTERNACHT??? Wollter er da die Grundschulkinder beschützen? ...

Davon gehe ich doch aus, aber ich hätte nicht gedacht, dass die Kinder an Deiner Schule so lange nachsitzen müssen. :b

Im Ernst: Ich unterscheide auch deutlich, ob Messungen der Sicherheit von Menschen dienen (bspw. an Gefahrenpunkten) oder ob sie die kommunalen Kassen füllen sollen. Letzteres hat mich auch immer gewurmt.

In jungen Jahren haben wir mal den Verkehr ganz ordnungsgemäß mit den dafür vorgesehenen Schildern und Sperren (die wir ein paar Monate zuvor an Stellen "entfernt" hatten, wo wir sie für unpassend hielten) um den Blitzer herum umgeleitet. Der Messdiener hat wirklich fast 4 Stunden nicht erkannt, warum der Verkehr bei ihm nur in eine Richtung rollte. :D

Aber so etwas ist natürlich verboten & ganz böse und ich kann von einer Nachahmung nur abraten. :b

Gruß

Kai
 
So sind halt die Kommunen! Alles nur Geldmacherei.

Letzte Woche habe ich auch ein Knöllchen bekommen, 15 EUR für Parken im Halteverbot in einer
Wohnsiedlung. Dort ist Freitags von 9-11 Uhr Parkverbot wegen der Kehrmaschine.

Da ich allerdings hinter der Kehrmaschine hergefahren bin, diese also ihre Arbeit bereits
erledigt hatte, habe ich ohne groß nachzudenken geparkt.

Habe da allerdings die Rechnung ohne die Stadtscheriffs gemacht.

Ein Anwohner sagte mir dann, dass diese jeden Freitag um kurz vor 11 kommen und
jeden aufschreiben. Scheint ein gutes Geschäft zu sein!
 
Keine Rechtsexperten unter uns, die mir sagen können, ob meine Parkerei unter Umständen doch mal böse Folgen für mich haben könnte?
 
Keine Rechtsexperten unter uns, die mir sagen können, ob meine Parkerei unter Umständen doch mal böse Folgen für mich haben könnte?
Rechtsexperten sicher nicht. Jedoch wenn die Stelle an der du parkst nicht durch passende Beschilderung gekennzeichnet ist, darfst du dort parken.
 
Na das wäre ja genau was für mich. Also ich wurde grade vor 2 wochen wieder mal geblitzt. Ich musste rechts anhalten und wurde nach den üblichen Sachen gefragt. Als die Dame wieder kamm hatte ich einige fragen, wo steht das Gerät was für ein Gerät ist es. Nach dem mir dies keiner genau sagen konnte wurde meine laune deutlich schlechter, da ich mir dachte wie könnt ihr Vögel mir sagen das ich zu schnell gefahren bin wen ihr nicht mal wisst was ihr da habt. Naja lange rede gar kein sinn. Habe ich mich den 10 Minuten vor dem messgerät gestellt um es selbst zu begutachten. Natürlich hat man mich mehr mals darum gebeten doch bitte von dem Gerät zu entfernen nach dem ich das nicht tat wurde ein Jüngerer Poliziest relative ungemütlich und zerte mich bei seite. So nun endlich zum ende. Ich hab mir das natürlich nicht gefallen lassen und bin zum Anwalt, gestern kamm den von der netten Polizei ein schreiben das man sich bei mir entschuldigt gegen mir gegenüber mich tätig angegriffen zu haben und das ich doch bitte von der anzeige ab sehen soll und man mir wegen eines Falsch aufgestellten Blitzer die 15 euro erlässt.

Also die spanne ist da sehr groß mein Anwalt meinte du könntest dich direkt vorstellen die könnten nix machen.
 
irgend ner zeitung - weiss nimmer genau welche schrieb:
Direkt vor einer mobilen Radarfalle zu parken, so dass diese nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, zeugt von hohem Ärger und großer Konfliktbereitschaft, ist aber nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Löbau entschieden.

Aus Ärger über eine Radarfalle wagte ein erwischter Lkw-Fahrer etwas, wovon viele nur träumen: Er parkte dicht vor dem Messwagen der Ordnungsbehörde und verhinderte so weitere Blitzeraufnahmen. Die Quittung in Form eines Strafbefehls wegen Nötigung wollte er nicht akzeptieren.

Das musste er auch nicht, denn das Gericht sprach ihn frei, wie Verkehrsrechts-Experte Christian Demuth aus Düsseldorf berichtet. "Sich genötigt zu fühlen, heißt noch lange nicht, strafrechtlich relevant genötigt worden zu sein", so der Anwalt, "bei der genauen Abgrenzung unterlaufen den Ordnungsbehörden, der Polizei und selbst der Staatsanwaltschaft oft Fehler."

Im Fall des Lkw-Fahrers kam der Tatrichter - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft - zu dem Schluss, dass der Vorwurf der Nötigung an der fehlenden Gewaltanwendung scheitert. Gewalt im Sinne des Nötigungsparagrafen könne zwar auch psychisch vermittelt werden, konkret habe der Ordnungsbeamte im Messwagen, obwohl der Lkw nur 30 bis 40 Zentimeter vor dessen Stoßstange geparkt war, jedoch immer noch seine Messungen durchführen können - nur nicht mehr korrekt.

Dass bei dem geringen Abstand das Radargerät nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte, konnte dem Brummifahrer nicht zum Nachteil gereichen: "Insoweit lässt sich von einer wie auch immer gearteten Gewalteinwirkung auf den Messbeamten - auch im kleinsten Umfang - nicht reden", heißt es in der Entscheidung (Amtsgericht Löbau, - 1 Cs 430 Js 17307/08 -).

Auch der Vorwurf der versuchten Nötigung konnte den Lkw-Fahrer nicht treffen. Denn selbst wenn er bezweckt hätte, den Messwagen durch das dichte Aufparken von seinem Platz zu vertreiben, hätte der Trucker nicht verwerflich gehandelt. Schließlich war das Straßenstreifenstück vor dem Messwagen eine ganz legale Parkfläche.

Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der Mann zuvor natürlich selbst in die Radarfalle geraten war. Diese Äußerung des Unmuts falle in den grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit. Einen salomonischen Vorschlag zur Vermeidung derartiger Konflikte gab der Richter den Beteiligten noch mit auf den Weg: Der Behörde stehe es doch frei, künftig ein zu dichtes Aufparken durch das Aufstellen sogenannter "Verkehrshütchen" zu verhindern.

Nicht nur in punkto Strafrecht, sondern auch hinsichtlich eines Bußgeldes war der Mann nicht mehr zu belangen: Das teilweise Parken auf dem Gehweg konnte wegen Verjährung nicht mehr geahndet werden. Der Autofahrer wurde freigesprochen, die Verfahrenskosten trägt der Staat. Von der Entscheidung natürlich nicht betroffen ist die vorherige Tempoüberschreitung.


ich aus meiner sicht sehs so:
wenn man im sinne der stvo parken darf, sollte es egal sein ob da ein mobiler blitzer steht oder nicht, denn in der stvo steht unter den absätzen "halten und parken" kein einziges wort von mobilen blitzern - ergo kanns weder verboten, noch zu strafen kommen. dann muss der typ seine messung halt an anderer stelle vortsetzen, was nicht dein problem sein sollte.
 
Den Fall habe ich auch gefunden. Allerdings geht es hier ja um eine Anzeige wegen Nötigung. Wie schauts mit "Behinderung einer Amtshandlung" aus? §§ 164 STGB Dann gibt es scheinbar noch so ein ominöses ugMV: "Ich gehe eher davon aus, dass der Blitzermann in diesen zwei Stunden keinen "Raser" blitzen konnte und daher seinen gewohnten Stunden-Blitz-Satz von Dir einklagen wird. Behinderung einer Amtsausübung §§ 3, Abs. IV, ugMV."
 
Bei uns gibt es einen netten älteren Herren, der stellt sich mit folgendem Schild 300 m vor die mobile Blitze:

Ich finde eine
Radarkontrolle
an dieser Stelle sinnvoll.

Der Hammer:
Er sollte schon des Öfteren belangt werden, die können ihm aber nix, da er
1. die Maßnahme unterstützt,
2. seine Meinung äußert und
3. erzieherisch wirkt, wie der Blitzer, die Fahrzeuge also verlangsamt.

Inzwischen packen die Kontrollettis sofort genervt ein, wenn sie ihn nur sehen... :d:d:t
 
Geil! Das ist ziviler Ungehorsam wie er mir gefällt.

Gruß

Kai
 
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