Die Einschränkung innerorts ist allerdings, dass 2,40m zum gegenüberliegenden Hinderniss frei sein müssen ...
Wo kann man das nachlesen?
Ich habe gerade aktuell wieder Ärger mit unserer Politesse, weil´s bei mir nur knapp 2,90m sind.
Sogar unser Winterdienst hat mir "grünes Licht" gegeben und gesagt, dass ich sie nicht behindere, ich wäre übrigens in 25 Jahren der Erste, der überhaupt mal gefragt hätte.
Meine spezielle Freundin

ist aber der Meinung, ich muss 3,05m Abstand halten und sie will das nächste Mal Geld von mir!
Sie argumentiert mit der StVO, die angeblich besagt 2,55m Abstand (max. zul. Breite von Fahrzeugen) + beidseitig 25cm Rangierabstand für Fahrzeuge.
Ich finde in besagtem Regelwerk dazu aber keine eindeutigen Angaben - vlt. habe ich aber auch was übersehen.
Außerdem parkt mein lieber Nachbar immer genau gegenüber unserer steilen Garagenausfahrt, was auch keine 3m Abstand sind.
Hierzu finde ich auch keinerlei Angaben (StVO o.ä.), sondern lediglich den Hinweis, "dass das behindernde Parken gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten nicht zulässig sei".
"Behindern würde er mich nicht", sagt dieser Lackaffe, "ich könne lediglich nicht Auto fahren!"