Frage zum Thema Abgasanlage:
Darf ein Prüfer vom TÜV Süd im norddeutschen Raum einen Endschalldämpfer per Sondereintragung abnehmen?
Ich möchte endlich meinen BBK ESD legal in den Papieren stehen haben.
Und darf auch der GTÜ sowas in Norddeutschland (NRW) eintragen?
Würde Schmickler Performance sowas auch machen?
Die Gesetze sind für alle gleich. Wenn es sich um eine Fehlbegutachtung handelte, wird Dir der Auspuff wieder ausgetragen.
Grundsätzlich steht in Deinem Auspuff-Gutachten drin, wie der Auspuff abgenommen wird.
Hast Du kein Gutachten, muss eine Geräuschmessung vorgenommen werden, um den Nachweis zu führen, dass die im KFZ-Schein angegebenen Werte eingehalten werden.
Das Gutachten kann jeder amtlich anerkannte Sachverständige erstellen. Es wird zur Basis der Einzelabnahme, die nur TÜV (West) oder Dekra (Ost) vornehmen dürfen.
In aller Regel lässt man die Geräuschmessung samt Gutachten gleich bei den Gutachtern von Tüv oder Dekra machen. Es ist jedoch kein Muss. Gutachten ist Gutachten.
Mit BBK kenne ich mich nicht aus, aber Bedingung ist, dass am Auspuff irgendwo Zahlen oder Buchstaben zwecks Identifizierung eingeschlagen sind/werden oder ein Ident-Schild aufgeschweißt ist/wird.
Es muss sichergestellt sein, dass unter dem Wagen auch genau der Auspuff hängt, den der Gutachter begutachtet hat.
Die gesamte Abnahmeprüfung wird dokumentiert und samt Gutachten auf den Zentralrechner von TÜV oder Dekra hochgeladen.
Ich würde es direkt über BBK versuchen. Die können Dir sicher schon am Telefon sagen, ob eine Eintragung im Prinzip möglich ist und wenn ja, welcher Gutachter darauf spezialisiert ist.
Oder ob Dein Donnerrohr schon von Haus aus zu laut ist.
In diesem Fall müsste ein Gutachter die Geräuschmessung so verfälschen, dass der Auspuff zulassungsfähig wird.
Das wäre dann eine Fehlbegutachtung.