Der „Kurze Frage - Kurze Antwort“ Thread... (Z4 Coupe)

...also bei uns wird kein Fahrwerk ohne frisches Protokoll eingetragen.
...wobei da in meinem Fall nicht interessiert hat das es etwas anders eingestellt war als die Werksvorgabe. Ich musste lediglich das Protokoll der Vermessung vorlegen.
 
Da bist Du ja schon auf dem besten Weg. Den Hydro-Lager-Ersatz habe ich als Einteiler gesehen. Früher war es zwingend, das Hydrolager auszupressen und das PU-Lager in das dann leere Gehäuse zu stecken.
Klar - kostet dann halt wahrscheinlich deutlich mehr, als der Zehner in die Kaffekasse der nächsten Werkstatt für's auspressen (,wenn man es nicht eh selber kann).

Hatte gestern mit meinem Prüfer-Kumpel gesprochen. Er verweist auf das Fahrwerksgutachten: Achsvermessungsprotokoll ist zwingend vorzulegen. Auf Deutsch: "Alle Werte sind grün. Also Serien-Einstellung. Was der Kunde anschließend macht, ist sein Bier." Sturzwerte jenseits von Serie trage er nicht ein. "Gibt keinerlei Freigabe vom Fahrwerkshersteller, dass von Serie abgewichen werden darf." Wolle man es dennoch, müsse man nachweisen, dass es hält: "4000 überwachte Kilometer Nürburgring. Reifenschaden bei 3900 Kilometern - es geht von vorn los."
Und wegen solcher Ansichten schaffen wir uns ab! Selten sowas realitätsfremd pingeliges gelesen.🤦‍♂️

Klar gibt es - allein schon aufgrund Traglast der Reifen - sinnvolle Grenzen. Aber weil ein halbes Grad mehr Sturz eingestellt wurde, eine Dauererprobung einzufordern ist doch hirnrissige Panikmache! Mal ganz davon abgesehen, dass der Reifen wahrscheinlich schon aufgrund Verschleiß keine 4000km Nordschleife halten würde.:roflmao:

Wenn dein Kumpel keine Verantwortung übernehmen will und nicht mit angemessenem technischen Sachverstand urteilen kann, dann wäre er besser Erbsenzähler geworden und nicht Prüfer!!!
 
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