keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Als "Nichtkenner" der Nordschleife stellt sich mir eine Frage, die auch ein Stück weit mit diesem Thema zu tun hat.
Ist es an der Nordschleife (wg. Benutzungsbedingungen, aus Sicherheitsgründen, etc.) untersagt anzuhalten und Erste-Hilfe zu leisten? Denn man sieht in den diversen Videos kaum jemanden anhalten oder mal den "Notruf" (der Streckenwacht) wählen. Und da sind doch schon einige Einschläge/Unfälle dabei, die zumindest einer medizinischen Untersuchung obliegen sollten.
Hier mal ein Beispiel:
Es fahren mehrere Fahrzeuge am Unfallort (langsam) vorbei. Erst zahlreiche Sekunden später kommt die Streckenwacht am Unfallort an. Und von den anwesenden Zuschauern ist auch keiner zu erkennen, der weitere Hilfsmaßnahmen (telefonisch) initiiert. Wobei es natürlich überaus verständlich ist, dass die Ordnerin ein Überqueren der Rennstrecke unterbindet.
Ist es an der Nordschleife (wg. Benutzungsbedingungen, aus Sicherheitsgründen, etc.) untersagt anzuhalten und Erste-Hilfe zu leisten? Denn man sieht in den diversen Videos kaum jemanden anhalten oder mal den "Notruf" (der Streckenwacht) wählen. Und da sind doch schon einige Einschläge/Unfälle dabei, die zumindest einer medizinischen Untersuchung obliegen sollten.
Hier mal ein Beispiel:
Es fahren mehrere Fahrzeuge am Unfallort (langsam) vorbei. Erst zahlreiche Sekunden später kommt die Streckenwacht am Unfallort an. Und von den anwesenden Zuschauern ist auch keiner zu erkennen, der weitere Hilfsmaßnahmen (telefonisch) initiiert. Wobei es natürlich überaus verständlich ist, dass die Ordnerin ein Überqueren der Rennstrecke unterbindet.





und jeden Rennstrecken besuch kann man sich vergolden indem man unbeschädigt auf