DHL haftbar ?

@Jokin
Ist ja auch nicht wirklich wichtig!
Anstossen.gif
 
Vergiss es. Die Jacke wurde ordnungsgemäß abgeliefert und der Schaden durch deinen Nachbarn verursacht.

Gruß,
Phil

Das ist so nicht ganz richtig. Der "Vertrag" sieht vor, dass einem bestimmten Empfänger auszuliefern ist.

Der Postbote hat es sich einfach gemacht, damit er evtl nicht wieder kommen muss. Auch hätte er eine Abholkarte in den Briefkasten hinterlassen können. Er ist nämlich gar nicht berechtigt, Paket usw an Nachbarn auszuliefern, denn das ist nicht Bestandteil des "Vertrages".
Und die Annahme vom Nachbarn war eine Gefälligkeit. Er hätte die Annahme auch verweigern dürfen. Insofern hast Du recht, wäre nur der Nachbar in Haftung zu nehmen, weil er mit fremdem Eigentum eine größere Sorgfalt hätte wahren müssen
 
Das ist eine zumindest kühne Theorie.

Warum sollte ich mir als Adressat die Ablieferung beim Nachbar zurechnen lassen müssen? Vereinbart mit dem Versender war die Zustellung (Erfüllung, § 362 BGB) bei mir, nicht bei meinem Nachbar, den ich evtl. gar nicht kenne, den ich nicht leiden kann oder der mir vielleicht sogar schon öfter meinen Kram geklaut hat. Mit den gleichen Argumenten lehnt das OLG Düsseldorf (Urt. v. 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06) AGB-Klauseln von Paketdiensten als unwirksam ab, die eine Zustellung bei Nachbarn mit Wirkung zulasten des Adressaten vorsehen, derartige Klauseln seien eine unzumutbare Benachteiligung (§ 307 BGB). Auch einen "Erfüllungsvertrag" zwischen DHL und Nachbar, indem letzterer das Paket angenommen hat, kann es nicht geben, denn das wäre ein unzulässiger "Vertrag zulasten Dritter".

Ich sehe daher nicht, weshalb ich mir als Adressat einer Sendung ohne mein Zutun (Zustimmung, Duldung etc.) auch eine Zustellung beim Nachbar als Vertragserfüllung zurechnen lassen müsste.

Demnach wäre der Schaden noch "auf dem Versandweg", nämlich vor der Ablieferung bei mir als vereinbartem Adressat entstanden. Bei einem Verbrauchsgüterkauf haftet aber stets der Versender für Schäden, die auf dem Transportweg passieren (Umkehrschluss aus § 474 Abs.2 BGB) und natürlich auch für die Fehler seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB). Zu den Erfüllungsgehilfen gehören auch DHL und auch der Nachbar, den der DHL-Mitarbeiter seinerseits zur Erfüllung (vgl. § 425 HGB) eingeschaltet hat.

Das bedeutet, dass der Verbraucher nach dieser Auffassung vom Verkäufer Schadensersatz verlangen kann, wenn der "Schaden" an der Jacke unstreitig beim Nachbar entstanden ist. Der Versender kann den Schaden je nach gewählter Versandart und Haftungsvereinbarung bei DHL geltend machen, da DHL durch die unerlaubte Ablieferung beim Nachbar eine Vertragspflichtverletzung begangen hat. DHL dürfte aber leer ausgehen, da der Nachbar nur im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses gehandelt und er zudem die eigenübliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung beachtet hat.

So würde ich das - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit - aus dem Ärmel herleiten.

Oder hast du gute Argumente für deine abweichende Auffassung?

Gruß

Mick


Wie es sich so durch den Zufall ergab. Gerade letzte Woche hat "Richter Alexander Hold" zu dem Thema sein Einschätzung abgegeben. Der Postbote und somit die DHL ist in dem Moment raus aus der Nummer, als der Nachbar die Sendung angenommen hatte.
Der Nachbar bleibt nun alleine in der Pflicht. Insofern trifft Jokin mit Post #11 den Nagel voll auf den Kopf. So schätze es auch "Richter Alexander Hold" ein.
 
Und die Annahme vom Nachbarn war eine Gefälligkeit. Er hätte die Annahme auch verweigern dürfen. Insofern hast Du recht, wäre nur der Nachbar in Haftung zu nehmen, weil er mit fremdem Eigentum eine größere Sorgfalt hätte wahren müssen

... und aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass ein Schaden, der bei einer reinen Gefälligkeitsleistung entsteht, von keiner Privat-Haftpflichtversicherung übernommen wird!
 
... und aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass ein Schaden, der bei einer reinen Gefälligkeitsleistung entsteht, von keiner Privat-Haftpflichtversicherung übernommen wird!

Das ist auch vollkommen irrelevant, ob eine Haftpflich einspringen sollte.

Fakt ist, der Nachbar wäre (ist) in der Pflicht. So banal ist das.
 
Da sieht man mal wieder, wie sehr Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit häufig auseinander fallen. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man's lieber mit Dieter Nuhr halten, bevor man anderen Leuten auch noch Straftaten unterstellt.

Eigentor gefällig? ;) Deine eigene Einschätzung ist so weit entfernt gewesen :t
 
Sorry, das ist Quatsch. Du selbst gehst keinen Vertrag mit dem Frachtführer ein - nicht einmal mittelbar, wenn du weißt, wer das Zeug transportiert. Und die AGB der Frachtführer werden schon dreimal nicht Vertragsbestandteil deines Vertrags mit dem Versender (§ 305 Abs.2 BGB).

Und völlig unabhängig davon, was in dem Vertrag zwischen Versender und Frachtführer steht - du hast mit dem Versender eine Lieferung zu dir nach Hause und nicht zum Nachbar vereinbart.

Richtig, genau so sieht es aus und steht auch in den DHL-AGBs. Das hat DHL als ein klitzekleines Hintertürchen für sich geöffnet ;)

Wenn die Ware nicht "richtig" verpackt ist und Schaden nimmt (hier: Tüte unten offen), ist insoweit wieder der Absender verantwortlich, weil der der "Vertragspartner" von DHL war.... nicht der Empfänger. Dieses Spielchen habe ich persönlich vor wenigen Monaten schon erleben bzw. über mich ergehen lassen müssen und stand als Empfänger (obwohl ich die Postgebühren dem Verkäufer ja bezahlte, somit eigentlich der Vertragspartner sein sollte) nicht als Vertragspartner da! Nur das in meinem Fall keine Ware mehr in der Versandtasche war. Die war beschädigt, so das der Inhalt auf dem Postwege verloren gegangen war.... und bei Annahme war ich natürlich nicht anwesend, wurde auch stellvertretend abgegeben :g
 
Wie es sich so durch den Zufall ergab. Gerade letzte Woche hat "Richter Alexander Hold" zu dem Thema sein Einschätzung abgegeben. Der Postbote und somit die DHL ist in dem Moment raus aus der Nummer, als der Nachbar die Sendung angenommen hatte.
Der Nachbar bleibt nun alleine in der Pflicht. Insofern trifft Jokin mit Post #11 den Nagel voll auf den Kopf. So schätze es auch "Richter Alexander Hold" ein.
Alexander Holt bzw. die Redaktion von Superfirelfanz-RTLSAT sind natürlich DIE Koryphäen im Transportrecht :rolleyes:
I.Ü. hast du meine Beiträge offenbar überhaupt nicht verstanden.
 
Alexander Holt ist natürlich DIE Koryphäe im Transportrecht :g

I.Ü. hast du meine Beiträge offenbar überhaupt nicht verstanden.

Stimmt... #14 hatte ich falsch verstanden.

Ob der Hold ein Koryphäe ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Was wichtig an dieser Person ist, er ist von Beruf Richter und müsste solche Fälle schlußendlich entscheiden. Insofern traue ich ihm sehr wohl eine rechtliche Einschätzung zu
 
Stimmt... #14 hatte ich falsch verstanden.

Ob der Hold ein Koryphäe ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Was wichtig an dieser Person ist, er ist von Beruf Richter und müsste solche Fälle schlußendlich entscheiden. Insofern traue ich ihm sehr wohl eine rechtliche Einschätzung zu

:d der mit dem Holt war gut...
 
Ja - und es gibt gute und schlechte Juristen und solche Juristen (und nichtjuristische Redakteure), die im Fernsehen eine Sendung machen, wo es auf rechtlich saubere Herleitungen und Begründungen nicht ankommt, weil das Durchschnittspublikum (bitte denk nicht an dich, sondern an bildungsferne, gelangweilte Hausfrauen/-männer) ohnehin nicht folgen kann ;)...
 
mal so am Rande:

Gore Tex Pro Shell ist ein Laminat und gibt es 2 oder 3 Lagig. Also ist mindestens der Oberstoff mit der Gore Tex Membrane Laminiert, ist es 2 Lagig gibt es ein loses Futter als Schutz, die Edelvariante (Rukka, Stadler, Klim ( Moppedklamotten)) nutzen 3 Lagen Laminate, also Oberstoff, Membrane und dann der Untere Stoff.
Gore Tex Pro Shell ist als Membrantechnologie am besten und am Robustensen.

Waschen: KEIN Weichspüler, vernichtet die Membrane.
Einfaches Feinwaschmittel reicht (Empfehlung von Stadler)

Imprignieren? Musste ich bei meinem Moppedklamotten nie, da die Membrane direkt unter dem Oberstoff sitzt, kann sich der Stoff eigentlich nicht vollsaugen.

Ich würde die Klamotte mit Feinwaschmittel waschen und gut ist.

Gruß Michael
 
Den Nachbarn gibt es ja anscheinend schon länger, auch mit einem guten Verhältnis.
Es ist bekannt, dass er Zigarrenraucher ist.
Es wird nicht das erste Paket sein, welches er angenommen hat.

Warum hast Du den Nachbarn nicht einfach gebeten in Zukunft keine Pakete mehr für Dich anzunehmen??????
...war das erste Paket seit 3 Jahren was er für mich angenommen hat....

....und nein ich war nicht im Urlaub sondern geschäftlich im MOA.....deshalb auch die Instruktion an den Versender (der aber diese überlesen hat)...

@Jokin...das mit der Erklärung zur kalten Luft könnte stimmen...google mal nach ob ich was finde....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja fast schon ein netter Fall für eine kleine BGB-Klausur. :) :-) Da steckt einiges drin: Grundlagen des Vertragsrechts, Schadensersatzrecht, insbesondere Haftung für Erfüllungsgehilfen, unterschiedliche Verschuldensanteile und Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens, Haftungsmaßstab bei Gefälligkeitsverhältnissen, Einbezug von AGB, Verbrauchsgüterkauf und ein wenig Transportrecht. :t

Und eine kleine Prise Karneval ist auch mit drin. :5jesterz:
 
Das ist ja fast schon ein netter Fall für eine kleine BGB-Klausur. :) :-) Da steckt einiges drin: Grundlagen des Vertragsrechts und des Schadensersatzrechts, unterschiedliche Verschuldensanteile und Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens, Einbezug von AGB, Verbrauchsgüterkauf und ein wenig Transportrecht. :t

Und eine kleine Prise Karneval ist auch mit drin. :5jesterz:

Wenns einfach wäre, hätten die "Rechtsverdreher" ja nix zu tun...... :X:X:d:d:d
 
:K:8policema
Wenns einfach wäre, hätten die "Rechtsverdreher" ja nix zu tun...... :X:X:d:d:d

Moment, ich hab nix von schwer gesagt. :w

Aber mit so etwas kann man die armen Studenten schon zur Verzweiflung bringen. Typische Klausurfrage wäre dann: "Wer hat gegen wen welche Ansprüche?" :D
 
Ist es nun ein Karnevalsschwerz oder muss ich vor meiner nächsten Bestellung erst mal alle 50 Nachbarn abklappern ob da jemand raucht, Haustiere hat..... etc?
 
Ist es nun ein Karnevalsschwerz oder muss ich vor meiner nächsten Bestellung erst mal alle 50 Nachbarn abklappern ob da jemand raucht, Haustiere hat..... etc?

noch schlimmer wirds, wenn einer Deiner Nachbarn kifft....
und dann kommt der Drogenhund zu Dir...... :d:d:d
 
:K:8policema

Moment, ich hab nix von schwer gesagt. :w

Aber mit so etwas kann man die armen Studenten schon zur Verzweiflung bringen. Typische Klausurfrage wäre dann: "Wer hat gegen wen welche Ansprüche?" :D
Wie lautet in diesem Fall die korrekte Antwort?

... die Fragestellung ist beim näheren Grübeln total genial und lässt sich mit mehreren Ansätzen beliebig kompliziert beantworten, wobei wohl am Ende alles Auslegungssache ist?
 
... und aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass ein Schaden, der bei einer reinen Gefälligkeitsleistung entsteht, von keiner Privat-Haftpflichtversicherung übernommen wird!
So ein Blödsinn!

In jeder vernünftigen Haftpflicht kann man das heute mit einschließen! Ich selbst habe es in meinem Vertrag mit drin.

Und jeder, der nen pfiffigen Berater hat und seine Verträge nicht seit 20 Jahren unberührt rumliegen lässt, auch!
 
Die Rechtslage sollte doch klar sein: die Zigarrenfirma ist schuld. Ok, sie wird versuchen die Schuld dem Feuerzeug anzulasten :O_oo:
 
Völlig falsch! Der kubanische Tabakbauer ist schuld ... er wird auch der Einzige sein mit entsprechendem Versicherungsschutz ;)
 
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