Die neue Start-Stop-Handy-am-Ohr-Funktion!

Brummm

... nur zufällig hier
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16 August 2004
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Diese wichtige Entwicklung darf hier einfach nicht fehlen! :d :d :d

"Telefonieren vor roter Ampel: Gericht erlaubt Handy am Ohr - bei Autos mit Start-Stopp-Funktion
Das Oberlandesgericht Hamm schenkt Autofahrern mehr Zeit zum Telefonieren. Wenn das Auto einen Motor hat, der sich an der roten Ampel automatisch abschaltet, gilt das Handyverbot nicht."

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...t-ausgeschaltetem-motor-erlaubt-a-999685.html

"Ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem aktuellen Urteil zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Mobilgerät telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. ...

Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers statt, der eine 40-Euro-Geldbuße zahlen musste. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann dann mit Handy. ..."


Also nicht wundern, wenn eure Telefonate mit dem einen oder anderen Autofahrer künftig von lästigen Grünphasen unterbrochen werden. :D
 
Habe ich heute Vormittag auch schon gelesen und dachte mir, dass das OLG Hamm in letzter Zeit schon sehr durch Entscheidungen auffällt .. über die man zumindest schmunzeln oder den Kopf schütteln kann.

Tim
 
... wobei ich allerdings vermuten würde, dass die Entscheidung durchaus korrekt ist - mithin die armen Richter eigentlich gar nichts dafür können, dass sie nun die Lacher auf ihrer Seite haben. ;)

Die Ursache liegt ja letztlich woanders: Man muss erst einmal auf die Idee kommen, ernstlich vor Gericht zu ziehen mit der Behauptung, dass der Motor während des Telefonates aufgrund der Start-Stop-Funktion gerade aus war. :+
 
Sicher, wobei sich hier für mich (als Laie) die Frage stellt, ob man nicht argumentieren könnte, dass das Warten vor einer Ampel durchaus zum Autofahren gehört und somit das Telefonieren weiterhin verboten bleibt.
Ja, es geht um die Regelung "mit beiden Händen am Steuer" - aber bei der Entscheidung hätte mich etwas mehr Praxisbezug und zugleich Menschenverstand mehr gefreut.

Tim
 
Auf die Schnelle und ohne mich mit den betreffenden Vorschriften befasst zu haben: Die Richter haben erst einmal die gesetzlichen Regelungen ihrem Wortlaut nach anzuwenden. Wenn der klar ist, bleibt schlicht kein Raum mehr für "Praxisbezug" und "Menschenverstand". ;) Erst wenn die Vorschriften auslegungsfähig und -bedürftig sind, bleibt Raum für ein "individuelles" Verständnis nach Sinn und Zweck der Vorschrift.

Wenn ich den SPON-Artikel weiterlese, ...

"... Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das OLG ... keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer. Dieses gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei unterscheide das Gesetz nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Auch sei aus dem Gesetz nicht abzuleiten, dass ein Motor nur dann abgeschaltet sei, wenn zu dessen Wiedereinschalten die Zündvorrichtung bedient werden müsse.

Deswegen sei das Telefonieren auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, der durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden könne, befanden die Richter. Durch das Handyverbot solle sichergestellt werden, dass dem Fahrer beide Hände für die "eigentlichen Fahraufgaben" frei habe. Bei einem stehenden Auto mit ausgeschaltetem Motor fielen solche Fahraufgaben aber nicht an. Dabei mache es keinen Unterschied, ob der Motor zuvor vom Fahrer durch Betätigen der Zündung manuell oder beim Stillstand des Autos automatisch abgeschaltet wurde." ...


... finde ich diese Begründung erst einmal plausibel. :) :-)
 
So absurd es auch erst einmal klingen mag, aber die Lacher kann man weder dem Gericht (OLG Hamm) und auch nicht dem Beschwerdeführer zurechnen. Diese Entscheidung beruht allein auf der Nachlässigkeit, um Versagen nicht zu nennen, der Legislative.

Art. 97 I GG schreibt klipp und klar vor, dass Richter "(nur) dem Gesetze unterworfen" sind! Und das hier anzuwendende Gesetz schreibt in § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO vor:
"(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

An einer roten Ampel hat man grds. stehen zu bleiben und das Start-Stopp schaltet den Motor aus. Die Ausnahme ist konkret erfüllt und damit darf man gemäß (anlaog) Art. 103 II GG niemanden bestrafen.

Zumindest ist es nun plaktiv dargestellt, was passiert, wenn man immer nur neue gesetzliche Regelungen und Vorgaben erlässt ohne die Harmonie zu bestehenden Gesetzen und Regelungen zu berücksichtigen. ;)
 
Habe es auch gerade gehört!
Da kann ich nur den Kopf schütteln.:mad:

Auch wenn diese Entscheidung mal wieder Rechtlich in Ordnung ist zeigt sie erneut wie weich unsere Paragraphen formuliert sind.

Greetz
 
... Auch wenn diese Entscheidung mal wieder Rechtlich in Ordnung ist zeigt sie erneut wie weich unsere Paragraphen formuliert sind. ...

Wieso weich formuliert? § 23 Ia 2 StVO ist doch überdeutlich und klar formuliert. Fahrzeug steht + Motor aus = Ausnahme liegt vor = keine Ordnungswidrigkeit. Viel Interpretationsspielraum gibt es da eigentlich nicht, wenn man nicht selber dem § 339 StGB zu nahe kommen möchte.
 
Korrekt - mithin es allenfalls eine Frag nach Sinn und Zweck der Vorschrift sein kann. Seinerzeit, d. h. bei der Gestaltung der Vorschrift durch den Gesetzgeber, dürften Start-Stop-Funktionen aber noch keine große Rolle gespielt haben, weshalb der Gesetzgeber sich damit nicht befassen konnte.

Es ist nun einmal so, dass neue Entwicklungen alte Vorschriften noch älter erscheinen lassen. Da gibt es weitaus gravierendere Fälle, als den vorliegenden, der ja eigentlich durch den Gesetzgeber angenehm einfach geregelt und durch das OLG Hamm korrekt angewendet wurde. :) :-)
 
Das sit schon geil :d

"Durch das Handyverbot solle sichergestellt werden, dass dem Fahrer beide Hände für die "eigentlichen Fahraufgaben" frei habe. "

... das bedeutet doch nun, dass das Burgeressen am Steuer verboten sein kann, selbst das rauchen (so es denn nicht freihändig geschieht) kann ganz einfach verboten werden.

Ich frage mich, wann der erst mal auf die Idee kommt, dass zum Fahren nicht nur Hände, sondern auch ein Hirn gehört ... und genau dieses Hirn ist durch telefonate viel mehr abgelenkt als die Hände ... da ist es doch total egal ob ich per Freisprecheinrichtung oder mit Handy am Ohr telefoniere.

Nur Bekloppte, die hier die Gesetze machen ....
 
... ... das bedeutet doch nun, dass das Burgeressen am Steuer verboten sein kann, selbst das rauchen (so es denn nicht freihändig geschieht) kann ganz einfach verboten werden. ...

... könnte es, ist es aber nicht, weil es dazu eben bisher keine Verbotsnorm gibt. ;)

... Ich frage mich, wann der erst mal auf die Idee kommt, dass zum Fahren nicht nur Hände, sondern auch ein Hirn gehört ...

Wäre das Vorhandensein von "... Hirn ..." per Gesetz Voraussetzung, gäbe das ein ernstes Problem. Ich will auch gar nicht wissen, wie es in Internetforen aussehen würde, wenn nur Menschen mit "... Hirn ..." teilnehmen dürften. :X

Bisherige Anwesende sind natürlich, und ernstlich, von vorstehender Anmerkung ausgeschlossen. :) :-)
 
Wieso weich formuliert? § 23 Ia 2 StVO ist doch überdeutlich und klar formuliert. Fahrzeug steht + Motor aus = Ausnahme liegt vor = keine Ordnungswidrigkeit. Viel Interpretationsspielraum gibt es da eigentlich nicht, wenn man nicht selber dem § 339 StGB zu nahe kommen möchte.

Ok, kannte die genaue Formulierung nicht.
Dachte es war Motor aus + Fahrzeug geparkt.
 
@Jokin , wenn man Hirn zur Grundvoraussetzung der Fahrerlaubnis machen würde, wären nicht nur die Straßen erheblich leerer, sondern auch sehr viele Fahrlehrer nicht bescheidener dran als sie es ohnehin schon sind. ;) Von der gesetzlichen Ausgestaltung einer Verpflichtung zum "Hirn" und dessen "Anwendung" einmal gänzlich abgesehen. :roflmao:

Aber ich verstehe durchaus was du eigentlich meinst. Leider ist es derzeit nicht wirklich im Trend, dass man sich an die gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr erinnert oder gar noch danach handelt. Und das liegt mitnichten nur daran, dass es vielmehr eine idealistische Ausgestaltung ist, denn tatsächlich umsetzbar.

Leider, so höchstwahrscheinlich auch in diesem zu entscheidenden Fall, kommen auch sehr viele Ordnungshüter nur unzureichend ihrer eigentlichen Aufgabe nach. Das soll nicht einmal gegen die einzelnen ausführenden Personen gerichtet sein, denn vielmehr der bornierten Anweisungen der Dienstvorgesetzten.
Denn warum werden kaum Fahrzeugführer angehalten, die den Blinker oder die Rückspiegel konsequent mit Missachtung strafen? Es ist mitnichten so lukrativ wie ebendieses (mögliche) Fehlverhalten. Demnach wird bereits hier zumeist entsprechend selektiert - bisweilen leider!

Aber so ist es nun einmal. Man kann bloß für sich selbst versuchen dem Ideal so nahe wie möglich zu kommen - auch wenn man es nie erreichen können wird.

EDIT:
Korrekt - mithin es allenfalls eine Frag nach Sinn und Zweck der Vorschrift sein kann. Seinerzeit, d. h. bei der Gestaltung der Vorschrift durch den Gesetzgeber, dürften Start-Stop-Funktionen aber noch keine große Rolle gespielt haben, weshalb der Gesetzgeber sich damit nicht befassen konnte.

Es ist nun einmal so, dass neue Entwicklungen alte Vorschriften noch älter erscheinen lassen. Da gibt es weitaus gravierendere Fälle, als den vorliegenden, der ja eigentlich durch den Gesetzgeber angenehm einfach geregelt und durch das OLG Hamm korrekt angewendet wurde. :) :-)

Das stimmt zweifelsohne auch. Aber dann muss sich es der Gesetzgeber gleichwohl zurechnen lassen, wenn derartige Rechtsanwendungen zustande kommen - sowohl bei den vermeintlichen "Tätern", als auch beim gewissenhaften Gericht.

Sterben wird hieran sowieso niemand. Also kann es nach meinem Dafürhalten auch so bleiben.
 
Das Urteil ist nur konsequent. Es gab bereits Urteile, die sich mit der gleichen Situation - aber ohne Start-Stop-Automatik - beschäftigt haben.
Ergebnis: Wenn Motor aus -> dann ist das Handy erlaubt. Das Urteil präzisiert noch einmal, dass es nicht darauf ankommt, wie der Motor
ausgemacht wird und ggf. wieder gestartet wird.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/17/ampel-rot-motor-aus-handy-erlaubt (Auch das OLG Hamm)
http://www.schaefer-lang.de/32-0-Handynutzung-bei-roter-Ampel-und-ausgeschaltetem-Motor.htm (OLG Bamberg)
 
Korrekt - mithin es allenfalls eine Frag nach Sinn und Zweck der Vorschrift sein kann. Seinerzeit, d. h. bei der Gestaltung der Vorschrift durch den Gesetzgeber, dürften Start-Stop-Funktionen aber noch keine große Rolle gespielt haben, weshalb der Gesetzgeber sich damit nicht befassen konnte.

Ich behaupte mal, die Start-Stop-Funktion gab es bei BMW schon wenigstens seit 2009. Das Handy-Verbot samt dessen formulierend gestaltenden Vorlauf erst danach. Und so wie ich die "pfiffigen" Politiker kenne, haben sie schlicht und einfach keinen Stolperstein darin erkannt.
 
Dieses Urteil wird in Polizeikreisen bekannt gemacht, und gut ist's.
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und ganz besonders "simsen" während des
Fahrens sollte m.E. (!) mit noch erheblich höheren Bußgeldern belegt werden.
Mittlerweile ist beides auch bei Radfahrern zu beobachten, auch die sollten dafür
richtig zur Kasse gebeten werden (leider fehlen meist die personellen Kontrollkapazitäten).
Warum ? Als regelmäßiger Radfahrer habe ich täglich das Vergnügen, das Verhalten
der entsprechenden Verkehrsteilnehmer ausgiebig zu beobachten (bin ich im KFZ unter-
wegs, fällt das logischerweise viel weniger auf). Die dadurch -gerade für "schwächere"
wie Radfahrer und Fußgänger- entstehenden und von den Verursachern meist noch nicht
einmal wahrgenommenen Gefahrensituationen haben in den letzten Jahren immens
zugenommen.
 
Meine volle Zustimmung, Hagen (@wolfman ).

Allerdings darf man dabei aber auch nicht unberücksichtigt lassen, wie sich ohnehin schon schwächere bzw. eher verletzlichere Verkehrsteilnehmer noch mehr schwächen oder um es mal genau zu formulieren: suizidal verhalten! Da fahren Radfaher bei roten Ampeln, damit sie nicht aus ihrem (Rennrad-) Trainingsrhythmus kommen. Fußgänger sind diesbezüglich zumindest noch etwas umsichtiger. Von rechts überholen, Missachtung von Einbahnstraßenregelungen usw. einmal gänzlich abgesehen. Insofern gleicht es ohnehin einem Wunder, das nur so wenige (tödliche) Unfälle passieren. Dennoch viel zu viel.

Es sind also nicht nur die Autofahrer die "Bösen". Man lastet ihnen halt nur mehr Verantwortung zu, da Kraftfahrzeuge nun einmal per sé potentiell gefährlicher sind.

Aber härtere Strafen würde ich diesbezüglich auch befürworten. Allgemein sollte der Bußgeldkatalog einmal gründlich überarbeitet werden. Angefangen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30er-Zonen über das gleichwertige Actio-Reactio-Verhältnis bei Abstandsverstößen und Missachtung des Rechtsfahrgebotes bis hin zu Rauschfahrten oder halt auch Handy-Tipperei während der Fahrt.
 
Meine volle Zustimmung, Hagen (@wolfman ).
Allerdings darf man dabei aber auch nicht unberücksichtigt lassen, wie sich ohnehin schon schwächere bzw. eher verletzlichere Verkehrsteilnehmer noch mehr schwächen oder um es mal genau zu formulieren: suizidal verhalten!.

Da gebe ich Dir auch recht. Als Radler komme ich mir tatsächlich manchmal etwas beschränkt vor, wenn ich
(selbst mit Rennmaschine) an der roten Ampel stehen bleibe und alle anderen Radfahrer fahren...:rifle:
Aber jetzt bitte nicht wieder die (Renn-)Rad- vs. Autofahrer-Diskussion lostreten. Die hatten wir schon
gefühlte 100x :w.
 
...Aber jetzt bitte nicht wieder die (Renn-)Rad- vs. Autofahrer-Diskussion lostreten. Die hatten wir schon gefühlte 100x :w.

Rennrad vs. Auto geht wohl meist 0:1 aus. :eek: :o

Nein, es soll jeder seinem Hobby nach Belieben nachgehen können, solange es andere nicht übermäßig behindert oder andersweitig belästigt. Diskussionen über derlei zu führen, ist daher ohnehin widersinnig.
 
Wieso darf man ungestraft z.B. mit einem CB-Funkgerät hantieren und das Mikrofon in der Hand halten?
Das lenkt sicher nicht so viel ab, wie ein Handy-Telefonat?

Während ich aber nach rechts auf einen kleinen Parkplatz gefahren bin, um ein wichtiges Telefonat entgegenzunehmen, musste ich mich bei einer Zivilstreife auch noch dafür rechtfertigen, warum der Motor nicht aus sei.
Ich hatte das Ausmachen schlichtweg vergessen, aber brauchte auch immerhin keine Strafe zu zahlen.
Und dann erzählte mir der Beamte auch noch, dass er sich selbst auch nicht immer an das Gesetz halten würde, "dass sei einfach nicht machbar"! :y
 
... könnte es, ist es aber nicht, weil es dazu eben bisher keine Verbotsnorm gibt. ;)



Wäre das Vorhandensein von "... Hirn ..." per Gesetz Voraussetzung, gäbe das ein ernstes Problem. Ich will auch gar nicht wissen, wie es in Internetforen aussehen würde, wenn nur Menschen mit "... Hirn ..." teilnehmen dürften. :X

Bisherige Anwesende sind natürlich, und ernstlich, von vorstehender Anmerkung ausgeschlossen. :) :-)

Bzw. mit Hirn, das 10^x neuronale Verbindungen besitzt, und diese auch noch nutzen kann... Das schränkt deutlich weiter ein als "Hirn", das ich mal jedem hier zusprechen würde, der die Normen von Leben (und Ähnlichkeit mit homo sapiens sapiens) erfüllt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Strafen sind einfach zu gering, um jemanden einen Lerneffekt zu vermitteln.
In Frankreich wird das telefonieren während der Fahrt mit Fahrverbot geahndet und bei unseren Nachbarn, den Oranjes, ist die Geldstrafe sechs Mal höher, als in D.
Für die Verkehrssicherheit sicher viel nützlicher, nur für die Staatskasse eher nachteilig.
 
In vielen anderen Ländern gibt es aber auch keine direkte Pauschale für Ordnungswidrigkeiten, sondern ebenso wie im Strafrecht eine Geldstrafenregelung mit Tagessätzen. Das wäre auch hierzulande gewiss effektiver hinsichtlich des Lerneffektes, da es jeden "gleichermaßen" hart bestraft.

Aber es würde halt das Bußgeldverfahren bürokratisch verkomplizieren (zumindest Vermögens-/Einkommensauskunft wäre erforderlich), so dass es halt bei Pauschalen bleibt.

Würde man es jedoch ernsthaft umsetzen und nicht allein auf den "Lerneffekt" sondern auch auf monetäre Aspekte abzielend ausgestalten, bliebe wahrscheinlich unterm Strich sogar mehr in der Staatskasse hängen. ;)
Oder es würde die Verkehrssicherheit erhöhen, da auch vermögendere Leute tatsächlich spürbar den Verstoß merken würden.
 
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