E89 Sightings..jemand vom Zroadster?

Jemand von hier (1:07)? 😄
(Falls ja: schäm dich!)
Nein ich bins nicht, aber ich finde es genauso bekloppt solche Videos zu machen oder sich solche Videos im Internet anzuschauen und sich über andere aufzuregen, die irgendwas gemacht haben. Ich sag mal ganz dreist: Typisch Deutsch :whistle:
 
Nein ich bins nicht, aber ich finde es genauso bekloppt solche Videos zu machen oder sich solche Videos im Internet anzuschauen und sich über andere aufzuregen, die irgendwas gemacht haben. Ich sag mal ganz dreist: Typisch Deutsch :whistle:
Nein, nein, Dascams und die damit verbundene mediale Verbreitung der Videos sind keine typisch deutsche Sache. Ganz im Gegenteil. Deutschland ist da eher zurückhaltend. Im ganzen Ostblock sind sie weit verbreitet und auch in den USA wimmelt es davon.
 
Nein ich bins nicht, aber ich finde es genauso bekloppt solche Videos zu machen oder sich solche Videos im Internet anzuschauen und sich über andere aufzuregen, die irgendwas gemacht haben. Ich sag mal ganz dreist: Typisch Deutsch :whistle:
Ich kann deine Haltung absolut nachvollziehen und das ist bei mir ganz sicher auch ein Faktor.
Ein anderer wichtiger Faktor ist der, dass ich daraus lerne, was alles im Straßenverkehr passieren kann.

Zum Beispiel ist ein korrekter Sicherheitsabstand super wichtig. Also versuche ich im Alltag einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten. Andererseits bekomme ich schwitzige Hände, wenn ich bei Personen mitfahre, die auf der Autobahn im dichten Verkehr nah auffahren. Auch nicht gerade hilfreich. 😄
 
Dumm ist, wer dann noch einen Brake check veranstaltet - damit gilt es als astreine Nötigung. Mit der inzwischen starken Verbreitung von Dashcams (und notfalls mit Beifahrern als Zeugen) spielt man hier mit dem Feuer. Von der fahrerischen Eignung mal ganz abgesehen...
 
Dumm ist, wer dann noch einen Brake check veranstaltet - damit gilt es als astreine Nötigung. Mit der inzwischen starken Verbreitung von Dashcams (und notfalls mit Beifahrern als Zeugen) spielt man hier mit dem Feuer. Von der fahrerischen Eignung mal ganz abgesehen
Leider nicht richtig. Bei anzeigen solcher Aktionen wie ein Brake Check kommt zu 98% nichts bei rum. Fahrer nicht ermittelbar, verfahren eingestellt. LEIDER gilt in DE NICHT die Halterhaftung!
Ich bin einer von denen die sich die Dach Cam Kanäle regelmäßig ansieht. Da wird regelmäßig darüber berichtet, selbst bei noch krasseren vergehen. Fahrer nicht ermittelbar, verfahren eingestellt.
Beim Park / Halte verstoß muß der Halter zahlen. Bei Nötigung im fließenden Verkehr kann der Halter einfach nur sagen "Er" war es nicht.
 
Nein, nein, Dascams und die damit verbundene mediale Verbreitung der Videos sind keine typisch deutsche Sache. Ganz im Gegenteil. Deutschland ist da eher zurückhaltend. Im ganzen Ostblock sind sie weit verbreitet und auch in den USA wimmelt es davon.
Gerade im Ostblock wir die quasi als Selbstschutz benötigt.....
 
Fahrer nicht ermittelbar, verfahren eingestellt
Nicht nachvollziehbar - gibt es in D denn kein Verfahren zur verpflichtenden Lenkerauskunft? Bei uns kommt in so einem Fall ein Schreiben der Exekutive / Polizei, worauf der Fahrzeughalter angeben muss, wer an diesem Datum und Uhrzeit der Lenker seines Fahrzeugs war. Ist doch ganz einfach und auch korrekt so, denn es wird niemand sagen können, er wusste nicht wer sich seinen Wagen gekrallt hatte.
 
Nicht nachvollziehbar - gibt es in D denn kein Verfahren zur verpflichtenden Lenkerauskunft? Bei uns kommt in so einem Fall ein Schreiben der Exekutive / Polizei, worauf der Fahrzeughalter angeben muss, wer an diesem Datum und Uhrzeit der Lenker seines Fahrzeugs war. Ist doch ganz einfach und auch korrekt so, denn es wird niemand sagen können, er wusste nicht wer sich seinen Wagen gekrallt hatte.
Da kennst du aber deutsche Rechtsanwälte schlecht. ;)
Das hat mit Anwälten nicht viel zu tun , das ist einfach geltendes Recht :

Das Auskunftsverweigerungsrecht wird durch § 55 der Strafprozessordnung geregelt. Dieser Paragraf besagt sinngemäß, dass jeder Zeuge die Beantwortung auf Fragen verweigern darf, die ihn selbst oder auch Angehörige, der Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Das gilt zwar vor Gericht, aber dann wird es vorher auch nicht anders sein. Wer gibt sein Auto schon Wildfremden.
Allerdings kann, wenn man das geltend macht, meines Wissens die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Wir haben doch hier Juristen, die können das sicher genauer erläutern, meine Info ist ergoogelt und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit. ;)
 
Da kennst du aber deutsche Rechtsanwälte schlecht. ;)
Gar nicht:D

§ 55 der Strafprozessordnung
Dieser § wird wie Du richtig schreibst (nur) vor dem Strafgericht anwendbar sein, zudem muss man unterscheiden wer sich darauf berufen kann, ob als Zeuge oder als Beschuldigter macht einen riesen Unterschied. Hierzulande gilt der Grundsatz "die Parteien dürfen lügen" (vor Gericht), der Zeuge darf es nicht und sagt unter Wahrheitspflicht aus. Vielleicht gibt es in Verwaltungsstrafsachen eine ähnliche Bestimmung zum Entschlagungsrecht bei Euch, das mögen besser die deutschen Volljuristen kompetent beauskunften.

Aber dass Nötigungsverfahren nicht weiter geführt werden, nur weil der Halter uU keine Auskunft erteilt, das scheint doch deutlich vereinfacht dargestellt zu sein. Abgesehen davon, dass man eine andere Fahrweise an den Tag legen und niemanden "breaktesten" sollte, würde ich mich darauf sicher nicht verlassen wollen.
 
Gar nicht:D


Dieser § wird wie Du richtig schreibst (nur) vor dem Strafgericht anwendbar sein, zudem muss man unterscheiden wer sich darauf berufen kann, ob als Zeuge oder als Beschuldigter macht einen riesen Unterschied. Hierzulande gilt der Grundsatz "die Parteien dürfen lügen" (vor Gericht), der Zeuge darf es nicht und sagt unter Wahrheitspflicht aus. Vielleicht gibt es in Verwaltungsstrafsachen eine ähnliche Bestimmung zum Entschlagungsrecht bei Euch, das mögen besser die deutschen Volljuristen kompetent beauskunften.

Aber dass Nötigungsverfahren nicht weiter geführt werden, nur weil der Halter uU keine Auskunft erteilt, das scheint doch deutlich vereinfacht dargestellt zu sein. Abgesehen davon, dass man eine andere Fahrweise an den Tag legen und niemanden "breaktesten" sollte, würde ich mich darauf sicher nicht verlassen wollen.
Die Rechtslage ist aber äquivalent dennoch gegeben , auch wenn die o.g. Gesetzesgrundlage nicht gepasst hat:

Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen.
 
Ich habe heute zwei Stück gesehen:

Nr. 1:
Ein weißer Zetti als Vorfacelift mit Standardfront.
Ich fuhr stadteinwärts und er kam mir entgegen. Er hat mir zurückgegrüßt.

Nr. 2:
Ein schwarzer 35is mit schwarzen Felgen.
Wir fuhren beide den Lübbecker Berg stadtauswärts hoch und zwischen uns fuhr ein Mazda CX-60. Er bog dann nach rechts ab in Richtung Innenstadt.
(Als wir an der Ampel standen, machte links auf dem Bürgersteig ein Junge mit seinem Mountainbike einen Wheelie. Kurz darauf machte rechts auf der Abbigespur ein Cross-Motorrad-Fahrer ebenfalls einen Wheelie. 🤦‍♂️🤬
 
Anthrazit gefärbter e89 mit Hannover Kennzeichen in Harzburg
Hatte kurz in der 20er Zone gegrüßt.........................einer von euch?
 
Ein weißer Bruder von meinem Zetti vor einer halben Stunde auf der L176 Richtung Idar-Oberstein, BIR CP 49 oder 69.
Würde mich freuen wenn wir uns auch hier mal treffen würden. ;)
 
Heute Mittag schon wieder einen. In Baumholder an der Ampelkreuzung Richtung Berschweiler, schwarz, Kennzeichen konnte ich nicht sehen, da ich hinter anderen Autos im Querverkehr warten musste.
 
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