Alles andere hätte mich auch gewundertYep, so ein Set um Nägel rauszuziehen und 'ne Gummiwurst ins Loch einzuziehen. Dazu 'nen kleinen Kompressor, der in 2h ein Rad aufblasen kann.
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Alles andere hätte mich auch gewundertYep, so ein Set um Nägel rauszuziehen und 'ne Gummiwurst ins Loch einzuziehen. Dazu 'nen kleinen Kompressor, der in 2h ein Rad aufblasen kann.
Der Abgebildete? Die beiden anderen parkten am Straßendrand ein Stück weiter...möglich, dass ich einer davon gewesen bin.... Wetter war einfach zu gut
Dann haben wir uns wohl doch verpasst, denn ich war fahrend unterwegs und der abgebildete ist nicht meiner. (Wobei das was vom Kennzeichen zu sehen ist auch bei meinem zutreffend ist )Der Abgebildete? Die beiden anderen parkten am Straßendrand ein Stück weiter...
Nein ich bins nicht, aber ich finde es genauso bekloppt solche Videos zu machen oder sich solche Videos im Internet anzuschauen und sich über andere aufzuregen, die irgendwas gemacht haben. Ich sag mal ganz dreist: Typisch DeutschJemand von hier (1:07)?
(Falls ja: schäm dich!)
Nein, nein, Dascams und die damit verbundene mediale Verbreitung der Videos sind keine typisch deutsche Sache. Ganz im Gegenteil. Deutschland ist da eher zurückhaltend. Im ganzen Ostblock sind sie weit verbreitet und auch in den USA wimmelt es davon.Nein ich bins nicht, aber ich finde es genauso bekloppt solche Videos zu machen oder sich solche Videos im Internet anzuschauen und sich über andere aufzuregen, die irgendwas gemacht haben. Ich sag mal ganz dreist: Typisch Deutsch
Ich kann deine Haltung absolut nachvollziehen und das ist bei mir ganz sicher auch ein Faktor.Nein ich bins nicht, aber ich finde es genauso bekloppt solche Videos zu machen oder sich solche Videos im Internet anzuschauen und sich über andere aufzuregen, die irgendwas gemacht haben. Ich sag mal ganz dreist: Typisch Deutsch
Leider nicht richtig. Bei anzeigen solcher Aktionen wie ein Brake Check kommt zu 98% nichts bei rum. Fahrer nicht ermittelbar, verfahren eingestellt. LEIDER gilt in DE NICHT die Halterhaftung!Dumm ist, wer dann noch einen Brake check veranstaltet - damit gilt es als astreine Nötigung. Mit der inzwischen starken Verbreitung von Dashcams (und notfalls mit Beifahrern als Zeugen) spielt man hier mit dem Feuer. Von der fahrerischen Eignung mal ganz abgesehen
Gerade im Ostblock wir die quasi als Selbstschutz benötigt.....Nein, nein, Dascams und die damit verbundene mediale Verbreitung der Videos sind keine typisch deutsche Sache. Ganz im Gegenteil. Deutschland ist da eher zurückhaltend. Im ganzen Ostblock sind sie weit verbreitet und auch in den USA wimmelt es davon.
Nicht nachvollziehbar - gibt es in D denn kein Verfahren zur verpflichtenden Lenkerauskunft? Bei uns kommt in so einem Fall ein Schreiben der Exekutive / Polizei, worauf der Fahrzeughalter angeben muss, wer an diesem Datum und Uhrzeit der Lenker seines Fahrzeugs war. Ist doch ganz einfach und auch korrekt so, denn es wird niemand sagen können, er wusste nicht wer sich seinen Wagen gekrallt hatte.Fahrer nicht ermittelbar, verfahren eingestellt
Da kennst du aber deutsche Rechtsanwälte schlecht.... denn es wird niemand sagen können, er wusste nicht wer sich seinen Wagen gekrallt hatte.
Nicht nachvollziehbar - gibt es in D denn kein Verfahren zur verpflichtenden Lenkerauskunft? Bei uns kommt in so einem Fall ein Schreiben der Exekutive / Polizei, worauf der Fahrzeughalter angeben muss, wer an diesem Datum und Uhrzeit der Lenker seines Fahrzeugs war. Ist doch ganz einfach und auch korrekt so, denn es wird niemand sagen können, er wusste nicht wer sich seinen Wagen gekrallt hatte.
Das hat mit Anwälten nicht viel zu tun , das ist einfach geltendes Recht :Da kennst du aber deutsche Rechtsanwälte schlecht.
Gar nichtDa kennst du aber deutsche Rechtsanwälte schlecht.
Dieser § wird wie Du richtig schreibst (nur) vor dem Strafgericht anwendbar sein, zudem muss man unterscheiden wer sich darauf berufen kann, ob als Zeuge oder als Beschuldigter macht einen riesen Unterschied. Hierzulande gilt der Grundsatz "die Parteien dürfen lügen" (vor Gericht), der Zeuge darf es nicht und sagt unter Wahrheitspflicht aus. Vielleicht gibt es in Verwaltungsstrafsachen eine ähnliche Bestimmung zum Entschlagungsrecht bei Euch, das mögen besser die deutschen Volljuristen kompetent beauskunften.§ 55 der Strafprozessordnung
Die Rechtslage ist aber äquivalent dennoch gegeben , auch wenn die o.g. Gesetzesgrundlage nicht gepasst hat:Gar nicht
Dieser § wird wie Du richtig schreibst (nur) vor dem Strafgericht anwendbar sein, zudem muss man unterscheiden wer sich darauf berufen kann, ob als Zeuge oder als Beschuldigter macht einen riesen Unterschied. Hierzulande gilt der Grundsatz "die Parteien dürfen lügen" (vor Gericht), der Zeuge darf es nicht und sagt unter Wahrheitspflicht aus. Vielleicht gibt es in Verwaltungsstrafsachen eine ähnliche Bestimmung zum Entschlagungsrecht bei Euch, das mögen besser die deutschen Volljuristen kompetent beauskunften.
Aber dass Nötigungsverfahren nicht weiter geführt werden, nur weil der Halter uU keine Auskunft erteilt, das scheint doch deutlich vereinfacht dargestellt zu sein. Abgesehen davon, dass man eine andere Fahrweise an den Tag legen und niemanden "breaktesten" sollte, würde ich mich darauf sicher nicht verlassen wollen.