Ein Knall und da wars passiert .... (Bad Day)

AW: Ein Knall und da wars passiert .... (Bad Day)

:) aber jetzt wieder back to topic :) sollte noch was sein kannst mir ja ne PM schicken.
 
AW: Ein Knall und da wars passiert .... (Bad Day)

puh, wenn das mal bei mir passiert glaub ich würd ich seinen schädel durch die scheibe drücken...

schade um deinen wagen...

... und wenn Du versehentlich so einen Schaden verursachst, dann läßt Du Dir den Schädel eindrücken. Oder was? :g
 
AW: Ein Knall und da wars passiert .... (Bad Day)

hm...

ne ich würd die scheibe hochdrehen und die polizei anrufen, auf keinen fall aussteigen :)

ausserdem hab ich geschrieben "...glaub ich würd..." jeder weiss wie das so mit dem glauben ist aber ich verstehe nicht wie mann isch scheinbar so über einen comment aufregen kann...

trotzdem schade um seinen wagen
 
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Erst einmal vielen Dank für eure Tips und Ratschläge. Ich denke ich habe bisher keine Fehler gemacht und werde auch besonnen weiter vorgehen.

Greetz
Bolli
 
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So also ... die gegnerische Versicherung hat sich bereits bei mir gemeldet und den Schaden aufgenommen. Da die Schuldfrage von der Polizei bereits eindeutig geklärt ist, hat die Versicherung mir heute direkt durchgegeben wie teuer der Mietwagen pro Tag sein darf und es gibt eine sagenhafte Schadensaufwandspauschale von 20 €. Die Zeit die ich darauf verwende den Wagen wieder Instand setzen zu lassen, also Anfahrten und Zeitaufwand, Ausfall von Arbeitszeit wollen Sie nicht ersetzen ohne einen Nachweis meines AG. Typisch Versicherung ...

So zum Thema Wertminderung hat mir heute der Gutachter von der Dekra noch folgendes gesagt. Ein Wertminderung tritt nur dann ein wenn Teile des Autos repariert bzw. gerichtet werden. Werden Anbauteile wie Stoßfänger und Scheinwerfer gegen Neuteile ersetzt ergibt sich keine Wertminderung. Das Fahrzeug gilt dann auch nicht als Unfallfahrzeug.

Ehrlich gesagt bin ich auch nicht scharf darauf eine Wertminderung attestiert zu bekommen, genau aus diesem Grunde. Mir wäre viel lieber das der Schaden überschaubar bleibt, die Teile getauscht werden und alles wieder ist wie vorher. Wissen werden wir das erst am Dienstag. Dann wird er wohl zerlegt werden.

Bis dahin werde ich wohl noch ein wenig grübeln. Ich werde morgen mal in aller Ruhe den Schaden genau dokumentieren und noch mal schauen ob ich weitere Schäden visuell lokalisieren kann. Einen Anwalt werde ich erst dann bemühen wenn die gegnerische Versicherung Streß macht, da ich aber die Schadensregulierung abgetreten habe, wird BMW wohl meine Interessen durchdrücken.

Außerdem möchte ich das mein Wagen im Anschluss komplett gereinigt poliert und versiegelt wird, damit ich das Fahrzeug A wieder geschützt habe und B eventuelle Farbunterschiede sehen kann. Sowas sollte doch drin sein oder?

Bolli
 
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Hallo Bolli,
ich melde mich jetzt erst, weil ich Dich nicht noch mehr beunruhigen wollte. Es ist richtig, es gibt keine Wertminderung auf ausgetauschte Teile die gesteckt oder geschraubt sind.
Nur auf Teile die repariert werden.
Ich war letztes Jahr mit meinem E85 in einer ähnlichen Situation, deswegen weiß ich das.
Man hat aber nach der Instandsetztung trotzdem immer das Gefühl dass man in einem Unfallwagen sitzt. Bei mir wars wenigstens so.

Gruß
Wolfgang
 
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Ach du Sch... :g Herzliches Beileid!

Dein Tipp mit der Polizei ist übrigens ganz genau richtig. Das kann erheblichen Ärger sparen.

Gleich vorweg: habe nicht alle Beiträge gelesen, hoffe aber nichts doppelt zu erzählen.

Tut mir leid um den neuen Wagen. Aber sowas passiert auch nur wenn man was neu hat und nie, nie, nie mit einem alten Reusen!
Und jetzt zum Tipp mit der Polizei:
Grundsätzlich gut, wenn sie denn kommt. Bei uns würde die wegen einem solchen Schaden nicht kommen. Nur noch bei Personenschäden oder wenn die Fahrzeuge die Strasse blockieren und nicht mehr wegkommen. Und natürlich bei Umweltschäden und Beschädigung öffentlichen Eigentums.
Privateigentum ist da ziemlich sche...egalb::g
Gruß,
Thomas
 
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puh, wenn das mal bei mir passiert glaub ich würd ich seinen schädel durch die scheibe drücken...

schade um deinen wagen...


...und Du meinst, daß Du zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr geeignet bist???
 
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...
Und jetzt zum Tipp mit der Polizei:
Grundsätzlich gut, wenn sie denn kommt. Bei uns würde die wegen einem solchen Schaden nicht kommen. Nur noch bei Personenschäden oder wenn die Fahrzeuge die Strasse blockieren und nicht mehr wegkommen. Und natürlich bei Umweltschäden und Beschädigung öffentlichen Eigentums.
Privateigentum ist da ziemlich sche...egalb::g
Gruß,
Thomas

Ja, in manchen Bundesländern kommt sie nur ungern, gar nicht - jedenfalls nicht ohne Nachdruck - oder möchte vom Anrufer gar Geld sehen. :s Das sollte man hinsichtlich seines eigenen Bundeslandes natürlich wissen. :)
 
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wenn man genug druck ausübt kommen die schon, als mich eine mit dem auto vom fahrrad geholt hat wollten die auch keine streife schicken... zum glück ist aber doch eine gekommen... später hat die gute frau bei ihrer versicherung angegeben dass ich in den wagen gefahren bin... hat alles nichts gebracht da polizei alles aufgenommen hatte... naja who cares :)
also immer drauf bestehen das jemand kommt!
 
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Da scheint unsere Polizei glücklicherweise anders zu sein. Die haben direkt gesagt, obwohl sie wußten das nur Sachschaden entstanden ist, sie schicken umgehend eine Streife raus. Ca. 15 Minuten später waren sie mit 3 Mann vorort und haben den Schaden aufgenommen. Der Schadenverursacher musste ein Bußgeld von 30 entrichten und das wir beide im absoluten Halteverbot standen haben sie zwar angemahnt, aber nicht mit einem Bußgeld belegt.

Der eine Polizist musste mich erstmal intervieven ob ich mit dem Z4 zufrieden bin, weil er selbst mit dem Fahrzeug liebäugelte.

Schaun wir mal wie es weiter geht, aber die Polizei ist nach dem Unfallbericht ohne Personenschaden sowieso raus. Für die ist der Fall gegessen.

Gruß
Bolli
 
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Aus kürzlich gemachter Erfahrung, werde keinen noch so kleinen Unfall ohne eine Fachanwalt für Verkehrsrecht regeln. Die Versicherungen versuchen alles um die Ansprüche der Geschädigten zu drücken, man muss die niedrigen Prämien ja wieder reinholen. Dies nach dem Motto "versuchen kann man ja es mal". Hintergrund: Fuhr bei grüner Ampel als 3. Fahrzeug über die Kreuzung, Abschleppwagen von links kommend nahm mich auf die Hörner. Eines der letzten unverbastelten E30 Cabrios mit 70Tkm Schrott. Eindeutig? Nein, Versicherung behauptet der Abschlepper war "Kreuzungsfreimacher" , mit dieser Argumentaion übernahm sie nur 1/3 des Schadens von ca.8000 freiwillig. Anwalt dann eingeschaltet, nach 1,5 Jahren Urteil: Bis auf marginale Beträge sind meine Ansprüche gerechtfertigt, Gegenseite konnte für ihre Auffassung nicht belegen. Billigversicherer? Nö, AXA aus Kölle, da scheint immer Karneval zu sein. Den Stress werde ich mir zukünftig ersparen.
 
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Tja, sowas ist echt scheisse, aber in meinem Fall wird es der Versicherung wohl nicht gelingen mir eine Teilschuld aufzuerlegen. Ich war ja nicht im Auto :-)

Wir haben eben noch mal in Ruhe über den Schaden gesehen. Wir konnten keine weiteren Beschädigungen feststellen. Ich denke das der rechte Scheinwerfer und die Frontschürze getauscht werden wird. Wie es darunter aussieht weiß ich natürlich nicht, aber ich denke so wild wird es wohl nicht sein. Die Spaltmaße der Kotflügel und Motorhaube scheinen im Bereich der Toleranz zu sein. Eventuell mus die Motorhaube etwas justiert werden, beschädigt scheint sie nicht zu sein.

Egal auch wenn es ein sogenannter Baatellschaden ist, brauchen tut das wirklich keiner ... und schon gar nicht bei einem Neuwagen. Jetzt hoffe ich mal das die bei der Frontschürze das Havanna ohne Farbabweichung hinbekommen. Da der Wagen ja erst 2 Monate alt ist, der Lack des Auto quasi neu ist, müssen sie auch keine Alterung des Lackes berücksichtigen.

Ich werde euch hier auf dem Laufenden halten.

Greetz
Bolli
 
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Hi Bolli,

zum Thema Wertminderung kann ich nur sagen, dass alle neu lackierten Teile zur Wertminderung führen. Wenn es beim Austausch von Stoßfänger und Scheinwerfer bleibt, kannst Du froh sein, weil hinterher keine Unfallreparatur mehr feststellbar ist. Sobald aber Bleichteile lackiert werden müssen, kann eine Fachwerkstatt dies feststellen. Das wird auch bei einer Inzahlungnahme gründlich geprüft. Deswegen würde ich auch bei geringsten Blechschäden an neuen Fahrzeugen auf die Verwendung von neuen Teilen bestehen und keine Reparatur (Spachteln, Lackieren etc.) zulassen.

Gruß Ralf
 
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Ja, aber den Anwalt nimmt man sich dann, wenn etwas nicht sauber durchläuft und man nicht in der Lage ist das selber zu regeln.

Ich glaube nicht, dass das Problem ist, dass die Geschaedigten klar erkennen, dass jetzt die Zeit fuer den Anwalt gekommen ist und daher solche Empfehlungen aussprechen. Man nimmt sich einen Anwalt, weil man das Ganze einfach nicht begreift. Selbst wenn man sich ueber Foren usw informiert: Da sind immer viele Meinungen und oftmals kommts auf ein ganz exaktes Wort draufan (Gerichtsjargon?) usw ... da schwimmt man als Normalbuerger schnell und hat nicht die leiseste Ahnung was "Fall abgetreten" bedeutet oder was sich eine Versicherung erlauben darf etc. Daher der Anwalt: Verkehrsrecht ist sein Metier, er sollte genau wissen, wie man da Kontra gibt. Daher versteh ich den Gang zum Anwalt schon. Ich wuerde selber auch arg schwimmen und haette nur sehr wenig Ahnung von den Rechten der Versicherungen bzw meinen eigenen, selbst wenn ich versuche, mich da selbst zu erleuchten.
 
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Also solange es zu meiner Zufriedenheit läuft, brauche ich nicht zum RA. Falls die Versicherung dann doch noch Probleme macht, würde ich natürlich meine Rechtschutzversicherung bemühen und mir Rechtsbeistand holen.

So nun die gute Nachricht. Der Schaden bleibt wohl eine Bagatelle. Unterhalb der Verkleidung ist kein weiterer Schaden festzustellen. Es wird wohl jetzt nur die angekratzte Frontschürze und der gesplitterte rechte Scheinwerfer ausgetauscht. Es ist nichts verbogen, verzogen oder abgerissen, laut dem Freundlichen. Anscheinend absorbiert die Front doch einiges, bevor ernsthafte Schäden entstehen. Mal schaun was das Gutachten genau aussagt.

Greetz
Bolli
 
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Schoen, dass es bei kleinem Schaden bleibt! Ich haett da so eine Art Autohypochondrie und wuerde bis auf imme rund ewig noch irgendwo ein verbogenes Schraeubchen vermuten, dass mir gleich den kapitalen motorschaden liefert .. :)

Also solange es zu meiner Zufriedenheit läuft, brauche ich nicht zum RA. Falls die Versicherung dann doch noch Probleme macht, würde ich natürlich meine Rechtschutzversicherung bemühen und mir Rechtsbeistand holen.

Naja, das problem ist ja, das man gewissen Dinge verpassen kann, anders haette Formulieren muessen, irgendwo nicht zustimmen duerfen usw .... man weiss es einfach nicht als Laie. Daher kommt dann die idee, sofort jemanden einzuschalten, der sich da auskennt.
 
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So ich bekomme gleich meinen Zettie wieder. Er war jetzt noch über ne Woche wegen einem anderen Fehler bei BMW.

Ich habe ihn eben mal begutachtet: Ausgetauscht wurde die Frontschürze, der Aufprallschutz und der rechte Scheinwerfer. Die Lackierung sah soweit farbgleich aus, muss das aber noch mal beio Sonnenschein sehen. Ich habe gerade noch mal die Spaltmaße zum Kotflügel bemängelt, die stellen sie gerade ein, kein Problem.

Schadenssumme: 2467€

Im Gutachten steht das der Schaden zu keiner Wertminderung führt, folglich ist es auch kein Unfallauto. Alle Teile wurden getauscht. Alle Teile waren geschraubt, es musste nichts herausgetrennt, bzw. geschweißt werden.

Jetzt muss der Wagen nur noch neu versiegelt werden, die Versicherung trägt aber nur die Kosten der Teilversiegelung.

Greetz
Bolli
 
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Hallo Bolli
Bei mir wurde die ganze Versiegelung bezahlt. Hatte damals einen RA, dieser hatte es im zweiten Anlauf durchgesetzt. Es waren 180 Euro.
Ich hoffe das alles wieder so ist wie vorher.

Gruß Aljubo
 
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