Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Jan,
ich habe einfach versucht einmal die einschlägigen Regeln in Formeln zu fassen.
Ok, dann komme ich nicht umhin klugzuscheißen. Der Überholer muß ja nicht nur zweimal den Sicherheitsabstand überwinden plus seine eigene Wagenlänge, sondern er muß auch noch die Wagenlänge des überholten zurücklegen. Du mußt also nochmal 2,5m dazurechnen. Hab jetzt mal nen Smart als Beispiel genommen. :d

Aber, wie hast du es so schön gesagt: Mir ist sehr wohl bewusst, dass das überhaupt nicht der Realität [...] entspricht. (Zitat gezielt gekürzt um den Sinn zu entsellen)
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Weil das ein Verstoß gegen STVO §5, Absatz 2 ist.
Zudem kann das eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs sein, wenn nicht sogar eine Gefährdung.
Es spricht absolut nichts dagegen, das Tempo während des Überholvorganges kurzzeitig auf 110 km/h zu erhöhen - nein, es ist sogar die Pflicht des Überholenden!

Das Rechtsüberholen ist "geduldet", wenn dadurch ein Unfall vermieden werden kann oder durch das eigene Abbremsen der nachfolgende Verkehr gefährdet wird.

... klar, man kann immer sagen: "Ist doch nicht mein Problem, da müssen die anderen halt langsamer fahren und Abstand halten".

Und genau das ist unser urdeutsches Problem: Absoluter Egoismus, engstirnigkeit und Paragraphenreiten. Toll, dass es noch Paragraphen gibt, die dem entgegen wirken.

Ich ziehe es vor beim Autofahren nicht stur mein eigenes Tempo zu fahren, sondern ich passe mich dem Verkehrsfluss an, ich nutze Lücken um schneller Fahrende vorbeizulassen, ich überhole auch mal rechts, wenn auf der linken Spur "Raser" vorbeikacheln und ich hinter dem Schleicher bremsen müsste obwohl rechts alles frei ist.

Ich steht auch dazu, wenn cih für solche dramatischen und in manch anderer Augen hochdramatischen Verkehrsverstöße zur Rechenschaft gezogen werde.
Mir ist es lieber den Punkt zu riskieren als dass ich bremsen muss und andere hinter mir ebenfalls zum Bremsen nötige.

... vielleicht liegt es auch nur daran, dass ich Vielfahrer bin und jedem Stress auf der Autobahn aus dem Weg gehen möchte, für andere mitdenke und somit so manch blöde Fehler anderer durch "ausweichen" ausbügel. Ob ich nun rechts oder links "ausweiche" ist doch total egal ...



Hab ich grad gelesen. Nur wer entscheidet denn was "wesentlich" ist??? :w:w:w:w:b:b:b:b:b
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Da kann ich nicht ganz mithalten. Bei Tempolimit 100 ist es doch unnötig das Tempo zu erhöhen um einen LKW zu überholen. Bei dem besagten Tempolimit kann man ja nicht von Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sprechen, wenn man doch eben diese 100km/h fährt !? &:

Du solltest Dich wirklich mit der StVO mal etwas näher vertraut machen. :w

Frank hat doch bereits die Vorschrift zitiert, aus der sich ergibt, dass nur überholt werden darf, wenn wesentlich schneller gefahren werden kann, als der zu überholende Wagen. Ein Verstoß hiergegen ist schlicht und ergreifend rechtswidrig und erfüllt ggf. gar den Straftatbestand der Nötigung, wenn beim (zu langsamen) Überholvorgang auch noch ein Hintermann behindert wird.

Des Weiteren - auch diese Kenntnis ist doch wesentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr - führt das Fahren mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht automatisch zur Aufhebung etwaiger Behinderung und/oder Gefährdung hinterherfahrender Verkehrsteilnehmer.
Mit anderen Worten: Wer auf der Autobahn bei erlaubten 100 km/h auf der linken Spur exakt 100 km/h fährt und hierbei Hintermänner behindert, die (unerlaubter Weise) schneller fahren möchten, verhält sich ebenfalls rechtswidrig, und macht sich darüber hinaus ggf. strafbar.

Es ist mir - maßvoll ausgedrückt - schwer nachvollziehbar, dass solche Essentialia nicht durchweg bekannt sind. :s

Viele Grüße
Jan
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Du solltest Dich wirklich mit der StVO mal etwas näher vertraut machen. :w

Frank hat doch bereits die Vorschrift zitiert, aus der sich ergibt, dass nur überholt werden darf, wenn wesentlich schneller gefahren werden kann, als der zu überholende Wagen. Ein Verstoß hiergegen ist schlicht und ergreifend rechtswidrig und erfüllt ggf. gar den Straftatbestand der Nötigung, wenn beim (zu langsamen) Überholvorgang auch noch ein Hintermann behindert wird.

:t:t:t:t:t:t:t

Danke dir und Frank!!!! Das musste auch erwähnt werden! Als schnell Fahrender wird man in der Regel öfter genötigt, als man selbst den Verkehr nötigt.

99% wissen nicht, dass man eben nur dann überholen darf, wenn man wesentlich schneller ist UND den nachfolgenden Verkehr nicht BEHINDERT.

:t
 
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Wenn es nach dem ginge, dürften LKW aber auf 2spurigen Strecken nie überholen. Denn sie sind meist um rund 0,5 km/h schneller und behindern zu 100% nachfolgenden Verkehr.
 
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:# Liebe Leute,

das was hier angeführt wird, ist meiner Meinung nach, teils "Kleinscheißerei", teils eine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten.
Man muss im Internet nicht lange wühlen um folgendes zu finden:

Verhindern des Überholens

Wer die Überholspur für von hinten kommende Fahrzeuge blockiert, begeht grundsätzlich ebenfalls eine Nötigung. Allerdings hat die Rechtsprechung davon Ausnahmen gemacht, wenn der Gegner lediglich kurzzeitig am Überholtwerden gehindert wird oder (so das Bayer. Oberste Landesgericht, DAR 1990, S. 187 und BGH ZfS 1987, S. 127) der Vordermann die Überholspur deswegen nicht freigibt, weil er ohnehin bereits die zulässige erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt und den Überholenden am Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hindern will. Jedoch ist auch in diesem Falle der "Verkehrserziehung" Vorsciht geboten. Wer jemanden von hinten "heranrasen" sieht und "zum Zwecke der Belehrung" knapp vor ihm nach links ausschert, macht sich einer Nötigung schuldig, wenn er den anderen zum scharfen Bremsen zwingt. Gerät der andere dadurch gar ins Schleudern und damit in Gefahr, kann sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen. In diesem Fall muß der Vordermann mit erheblichen Strafen rechnen.


Ungern spreche ich dich direkt an, Brummm: Vielleicht solltest du dir mal verinnerlichen, dass man alleine anhand von Paragraphen nicht von Recht und Unrecht ausgehen kann. Wozu sonst gibt es Richter und Anwälte, wenn nach §-sowieso doch immer alles so eindeutig ist?!
Du selbst hast gesagt, dass Die Rechtssprechung darüber urteilt. Nimms mir bitte nicht böse, aber ich hoffe dass die Richter Deutschlands eine andere Auffassung haben als du.
Wer mich dafür verurteilt, dass ich einen LKW mit 100km/h bei Tempolimit 100 überhole und somit meinen Hintermann "nötige", tut mir leid, aber der hat einen Knoten im Hirn!
Ich selbst überhole auch bei TL100 einen LKW nicht mit hundert. Sowieso fahr ich gerne grundsätzlich schneller als erlaubt. Allerdings bin ich der Meinung, dass ich ein gesundes Rechtsbewusstsein habe, was der graue Text für mich selbst auch bestätigt!
Danke
 
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:# Wer mich dafür verurteilt, dass ich einen LKW mit 100km/h bei Tempolimit 100 überhole und somit meinen Hintermann "nötige", tut mir leid, aber der hat einen Knoten im Hirn!
... Danke


:d:d:d wer macht denn sowas :d:d:d ???





eine Frage an die Specials der StVO Essentials :+:

wenn ich bei TL 100 ein Fahrzeug mit 110 Km/h überhole, welches mit ca. 97 Km/h auf der rechten Spur fährt (ich habe selbstredend einige andere Überholwillige hinter mir ... ), eine Rotlichtbehandlung durch die Kurverwaltung erhalte, wird mir dann die Gebühr u.U. erlassen, weil ich ja einen Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung hatte und mit er zügigen Durchführung dessen erklären kann ???
 
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:d:d:d wer macht denn sowas :d:d:d ???





eine Frage an die Specials der StVO Essentials :+:

wenn ich bei TL 100 ein Fahrzeug mit 110 Km/h überhole, welches mit ca. 97 Km/h auf der rechten Spur fährt (ich habe selbstredend einige andere Überholwillige hinter mir ... ), eine Rotlichtbehandlung durch die Kurverwaltung erhalte, wird mir dann die Gebühr u.U. erlassen, weil ich ja einen Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung hatte und mit er zügigen Durchführung dessen erklären kann ???


Ja, wenn Du ein Blaulicht auf dem Autodach hast :d:d
 
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Ja, wenn Du ein Blaulicht auf dem Autodach hast :d:d


;x;x immer aufs Schlimme ... ich bin doch ne Obdachlose Roadsterette :#;(

wie soll ich das da festmachen ???? ... mit Klettband

:d:d:d



Du weißt das ja nur selber nicht, weil Du das StVO- Brevier auch nicht richtig gelesen hast ... :M:d
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Wenn es nach dem ginge, dürften LKW aber auf 2spurigen Strecken nie überholen. Denn sie sind meist um rund 0,5 km/h schneller und behindern zu 100% nachfolgenden Verkehr.

Richtig. Deshalb ist es ja oft verboten, damit kein LKW-Fahrer auf die blöde Idee kommt.
 
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:d:d:d wer macht denn sowas :d:d:d ???





eine Frage an die Specials der StVO Essentials :+:

wenn ich bei TL 100 ein Fahrzeug mit 110 Km/h überhole, welches mit ca. 97 Km/h auf der rechten Spur fährt (ich habe selbstredend einige andere Überholwillige hinter mir ... ), eine Rotlichtbehandlung durch die Kurverwaltung erhalte, wird mir dann die Gebühr u.U. erlassen, weil ich ja einen Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung hatte und mit er zügigen Durchführung dessen erklären kann ???

Ich bezweifle, dass die Rennleitung wegen dieses "Vergehens" Dich überhaupt wahrnehmen würde. Die haben die "fetten" Bussgelder im Blick :w

Wenn jedoch die SectionControll kommt, dann solltest Du solche marginalen Überschreitungen besser unterlassen B;
 
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Richtig. Deshalb ist es ja oft verboten, damit kein LKW-Fahrer auf die blöde Idee kommt.

und wo ist es weniger verboten ???

Dann gibt es aber explizit Überholverbotsschilder dafür ... :s
 
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;x;x immer aufs Schlimme ... ich bin doch ne Obdachlose Roadsterette :#;(

wie soll ich das da festmachen ???? ... mit Klettband

:d:d:d

Panzerband... bring ich mit wenn wir uns sehen *lol*


Du weißt das ja nur selber nicht, weil Du das StVO- Brevier auch nicht richtig gelesen hast ... :M:d


Farbe kannst wählen... gibts auch in schickett toilettenfliesenblau - au - au - au - au :d :d :d

passich zum TRW :X :d
 
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Ich bezweifle, dass die Rennleitung wegen dieses "Vergehens" Dich überhaupt wahrnehmen würde. Die haben die "fetten" Bussgelder im Blick :w
Wer sag das? Ich hab auch schon Knöllchen wegen 6 km/h zu viel bekommen. Und ich bin mir sicher, irgendwer wird das noch unterbieten können. In dem Anschreiben stand sogar, an welcher Laterne der Blitzer stand. Also noch pingeliger gehts fast nicht mehr.
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

...
Ungern spreche ich dich direkt an, Brummm: Vielleicht solltest du dir mal verinnerlichen, dass man alleine anhand von Paragraphen nicht von Recht und Unrecht ausgehen kann. Wozu sonst gibt es Richter und Anwälte, wenn nach §-sowieso doch immer alles so eindeutig ist?!
...

Besten Dank. Berufsbedingt habe ich das schon vor vielen Jahren verinnerlicht. :)

Und Du machst Dich im Gegenzug nunmehr weitergehend mit der StVO vertraut, ja? :w

Herzliche Grüße
Jan
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Wer sag das? Ich hab auch schon Knöllchen wegen 6 km/h zu viel bekommen. Und ich bin mir sicher, irgendwer wird das noch unterbieten können. In dem Anschreiben stand sogar, an welcher Laterne der Blitzer stand. Also noch pingeliger gehts fast nicht mehr.

Du bist ja auch ein Teddy'liner :b

Aber hier geht es um Autobahnen!
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Ich bezweifle, dass die Rennleitung wegen dieses "Vergehens" Dich überhaupt wahrnehmen würde. Die haben die "fetten" Bussgelder im Blick :w

Wenn jedoch die SectionControll kommt, dann solltest Du solche marginalen Überschreitungen besser unterlassen B;


also Foto ist Foto bei der Rotlichbehandlung ... :M ... fett bin ich allerdings nicht, da hast Du Recht ... :d

und die Mobile Einsatztruppe ... &: ... auf dem Berliner Stadtring überhole ich die meist mit 90 Km/h ... (also die, die ich als Trachtenverein ausmachen kann) die anderen wohl mit 100 Km/h :# :M

... &: also von mir wollte von den Aussendienstlern bislang noch keiner meine Adresse mit so einer Anmache bekommen &::#&::# ... das lässt Rückschlüsse zu :d:d:d
 
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und wo ist es weniger verboten ???

Dann gibt es aber explizit Überholverbotsschilder dafür ... :s

Ich verstehe Deine Frage nicht. :s Viktor hat doch eindeutig geantwortet, findest Du nicht?

Zusammenfassung:
a) An einigen Stellen ist LKW's das Überholen durch entsprechende Verkehrszeichen ausdrücklich untersagt.
b) Wo das Überholen grundsätzlich erlaubt ist, gilt immer noch § 5 Abs. 2 S. 2 StVO - womit den LKW's auf der Autobahn in den meisten Fällen das Überholen wiederum untersagt wird.

Ist doch eigentlich ganz einfach. :w
 
AW: Ein Thema, was mich beschäftigt, das zu LANGSAM FAHREN

Du bist ja auch ein Teddy'liner :b

Aber hier geht es um Autobahnen!
Achsooooo, auf Autobahnen fahr ich immer nur 90. Bevorzugt auf der linken Spur. :X Da wird man nicht geblitzt.

Aber ich denke mir mal Marions Szenario zielte auch nicht auf die Autobahn, dafür aber immer noch außerorts.
 
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Farbe kannst wählen... gibts auch in schickett toilettenfliesenblau - au - au - au - au :d :d :d

passich zum TRW :X :d

meinst Du so fällt man als Frau besser auf ... :O ... dann wissen die doch gleich, dass ich ne Macke habe ... :d:d

Du erbsenzählende PMS'lerin :s:d:d:d:d!

ja, bei mir muss immer alles geordnet zugehen :M sonst wäre ich Anwältin geworden ... :M

....

In dem Anschreiben stand sogar, an welcher Laterne der Blitzer stand. .

Zechprellerei im Sperrbezirk &::d

Du bist ja auch ein Teddy'liner :b

Aber hier geht es um Autobahnen!

ein Kaba-liner ... wenn schon ... :M


so, ich werde jetzt mal learning by doing die StVO verinnerlichen, mich in die Straßenschluchten Berlins werfen ...

... und wenn ich ohne Knöllchen durch die Woche komme, gibt es bestimmt ein Bienchen ins Zettiheft :b:d
 
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Wer sag das? Ich hab auch schon Knöllchen wegen 6 km/h zu viel bekommen. Und ich bin mir sicher, irgendwer wird das noch unterbieten können.

Ich, ich - 4 km/h zu schnell für 30€:d

Wie fantomasio schon schrieb; mit der Section Control werden auch diese Übertretungen (häufiger) geahndet.

Eigentlich ist ja schon fast? alles gesagt. Hatten wir eigentlich schon die Situation, dass der Linksspurschleicher mit 125 km/h im 120 km/h Limit sich rechts einordnet und dann scharf bremsen muss, weil der Linksspurdrängler dann in 15sec auf rasante 128,2 km/h beschleunigt.
Mir passiert das relativ häufig und es regt mich ziemlich auf. Wenn dieser Depp schon zu schnell fahren will, dann kann er mich auch zügig überholen. Leider würde das aber bedeuten kurzzeitig Vollgas zu geben - aber der Spritverbrauch:g. Da muss ich den Niederländern ein großes Lob aussprechen - die haben dieses kurze heftige Beschleunigen sehr gut drauf. Dort macht man dann keine Vollbremsung hinter einem LKW
 
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Besten Dank. Berufsbedingt habe ich das schon vor vielen Jahren verinnerlicht.
Mit Einschränkungen, oder wie?

Und Du machst Dich im Gegenzug nunmehr weitergehend mit der StVO vertraut, ja?

Nö, das mache ich nicht! Denn davon bekommt man den besagten "Knoten im Hirn". Ich denke auch ohne studierte StVO weiß ich, welches meiner Verhalten ich mir erlauben kann und welche nicht.
 
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...Hatten wir eigentlich schon die Situation, dass der Linksspurschleicher mit 125 km/h im 120 km/h Limit sich rechts einordnet und dann scharf bremsen muss, weil der Linksspurdrängler dann in 15sec auf rasante 128,2 km/h beschleunigt.
Mir passiert das relativ häufig und es regt mich ziemlich auf. Wenn dieser Depp schon zu schnell fahren will, dann kann er mich auch zügig überholen. ...

Stimmt, das lahme Überholen einst drängelnder Hintermänner ist ein gängiges Unding. :#

Einen kleinen aber gerechten - und völlig StVO-konformen - Ausgleich stellt es dar, nach einem Überholmanöver vorschriftsmäßig auf die mittlere bzw. rechte, weithin freie Fahrspur zu wechseln und damit dem bis dahin drängelnde Hintermann Platz zu machen ... und dann zügig (weiter) zu beschleunigen, so dass der Hintermann, der nach seinem Drängelmanöver nun gerne gesichtswahrend überholen würde, den Z4 nur noch entschwinden sieht. :d
 
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