crake
macht Rennlizenz
- Registriert
- 17 Juli 2009
- Wagen
- BMW Z4 G29 M40i
Liebe Freunde,
ich habe folgende Frage:
ich bin umgezogen und mein Vermieter hat ein paar Mängel festgestellt, die er jetzt behoben haben möchte. Zum Einen einen Schaden am Parkett (durch Bolognese-Unfall an einer Stelle eher Kirsche als Eiche) und zwei Kratzer und ein Loch in den Küchenzeilen.
Das habe ich natürlich meiner Haftpflicht gemeldet und die war nun vor Ort und hat alles begutachtet. Derweil wird der Vermieter die Sachen aber zum entsprechenden, verhandelten Preis reparieren lassen.
Wenn nun die Versicherung WENIGER zahlt als die Rechnung der Firmen, MUSS ich den Restbetrag bezahlen, kann er das einklagen? Wie sieht das dann aus... Der Vemieter sagt, die Küche ist "nagelneu" (= 3 Jahre alt) und das muss alles neu gemacht werden, kann nicht "ausgebessert" werden.
lg Michael
ich habe folgende Frage:
ich bin umgezogen und mein Vermieter hat ein paar Mängel festgestellt, die er jetzt behoben haben möchte. Zum Einen einen Schaden am Parkett (durch Bolognese-Unfall an einer Stelle eher Kirsche als Eiche) und zwei Kratzer und ein Loch in den Küchenzeilen.
Das habe ich natürlich meiner Haftpflicht gemeldet und die war nun vor Ort und hat alles begutachtet. Derweil wird der Vermieter die Sachen aber zum entsprechenden, verhandelten Preis reparieren lassen.
Wenn nun die Versicherung WENIGER zahlt als die Rechnung der Firmen, MUSS ich den Restbetrag bezahlen, kann er das einklagen? Wie sieht das dann aus... Der Vemieter sagt, die Küche ist "nagelneu" (= 3 Jahre alt) und das muss alles neu gemacht werden, kann nicht "ausgebessert" werden.
lg Michael