Eine Frage an die Mietrechtsexperten

crake

macht Rennlizenz
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17 Juli 2009
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Liebe Freunde,

ich habe folgende Frage:
ich bin umgezogen und mein Vermieter hat ein paar Mängel festgestellt, die er jetzt behoben haben möchte. Zum Einen einen Schaden am Parkett (durch Bolognese-Unfall an einer Stelle eher Kirsche als Eiche) und zwei Kratzer und ein Loch in den Küchenzeilen.
Das habe ich natürlich meiner Haftpflicht gemeldet und die war nun vor Ort und hat alles begutachtet. Derweil wird der Vermieter die Sachen aber zum entsprechenden, verhandelten Preis reparieren lassen.
Wenn nun die Versicherung WENIGER zahlt als die Rechnung der Firmen, MUSS ich den Restbetrag bezahlen, kann er das einklagen? Wie sieht das dann aus... Der Vemieter sagt, die Küche ist "nagelneu" (= 3 Jahre alt) und das muss alles neu gemacht werden, kann nicht "ausgebessert" werden.

lg Michael
 
Falls ich in Ermangelung mietrechtlichen Fachwissens einmal unverbindlich den mehr oder minder gesunden Menschenverstand bemühen darf: :) :-)

Wenn deine Haftpflichtversicherung für die seitens des Vermieters als "Schaden" deklarierten Beanstandungen eintritt, so hat sie dem Vermieter den Schaden in derjenigen Höhe zu ersetzen, auf die er einen gesetzlichen Anspruch hat. Die konkrete Schadenshöhe bemisst sich nach allerlei Kriterien, der Vermieter hat eine Schadensminderungspflicht im dem Sinne, dass er angemessen dazu beitragen muss, dass sich der Schaden nicht unnötig vergrößert.

Wenn der Vermieter den Schaden nun, vor der abschließenden Stellungnahme der Versicherung, auf eigene Verantwortung beheben lassen möchte, so läuft er Gefahr, dass die Handwerkerrechnung seitens der Versicherung nicht in vollem Umfang erstattet wird. Denn die Höhe einer solchen Rechnung korreliert nicht zwingend mit der Höhe des gesetzlichen Anspruchs. So könnte es beispielsweise Möglichkeiten geben, den Schaden auf kostengünstigere Weise zu beheben. Auch soll es schon vorgekommen sein, dass ein Handwerker in freudiger Erwartung der Kostenübernahme durch die Versicherung ein ortsunüblich hohes Angebot unterbreitet hat. Schließlich könnte man auch der Auffassung sein, dass eine drei Jahre alte Küche nicht mehr auf Neupreisbasis zu reparieren ist. ;)

Wenn auch eigene Erfahrungen nur bedingt übertragbar sind: Ich hatte es mal, dass ein Vermieter nach Auszug eine Verfärbung auf den Granitfliesen vehement beanstandet hat und auf deren Austausch bestand - was freilich einen stattlichen Betrag kosten sollte. Mal abgesehen davon, dass sich nach Einschaltung der Haftpflichtversicherung herausstellte, dass der "gute" Mann auch gleich noch weitere, gar nicht betroffene Fliesen erneuern lassen wollte, fand das von der Versicherung eingeschaltete Unternehmen eine Möglichkeit, die Verfärbungen rückstandsfrei zu entfernen. Damit lag der Schaden im Ergebnis nicht - wie von dem Vermieter zuvor vehement vertreten - in einem fünfstelligen, sondern lediglich in einem dreistelligen Bereich. Da war der Vermieter dann doch gut damit beraten, erst einmal die Mitteilung der Versicherung abzuwarten, anstatt auf eigene Faust eine groß umfangreiche Austauschaktion zu beauftragen. :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas ausgeruhter als gestern möchte ich meine Antwort noch, wiederum unverbindlich, präzisieren, damit nicht etwa ein Missverständnis aufkommt: :) :-)

Auch bei einem Eintritt durch die Versicherung bleibst du selbst Anspruchsgegner des Vermieters. Sollte es also tatsächlich dazu kommen, dass der Vermieter auf einem Teilbetrag sitzen bleibt, weil die Versicherung weniger bezahlt, so läge - wie du es vermutest - grundsätzlich der Versuch des Vermieters nahe, sich den Rest des Betrags von dir zu holen. Nur - und nun sind wir nach der grauen Theorie bei der Praxis - liegt es dann eher fern, dass diese Forderung des Vermieters auch tatsächlich begründet ist. Denn wenn die Versicherung zwar für den Schaden eintritt, dann aber nur einen gewissen Betrag bezahlt, wird es in der Regel einen mehr oder minder triftigen Grund dafür geben. Insbesondere liegt m. E. eben ein Verstoß des Vermieters gegen die Schadensminderungspflicht nahe, wenn er den Schaden ohne Not auf eigene Veranlassung beheben lässt.

In der Praxis hätte ich daher ein gewisses Vertrauen darauf, dass die Versicherung den Schaden ordentlich reguliert und etwaige Mehrforderungen des Vermieters dann unbegründet sind. :) :-)

Bitte entschuldige, ich hätte das gestern schon präzisieren sollen. So ist es leider manchmal, wenn man nach wenig Schlaf und recht viel Stress versucht, auf die Schnelle etwas zu schreiben. :O_oo:
 
Vielleicht doof gefragt: Hat der Vermieter nicht eh eine Kaution einbehalten und wird diese zur Regelung des Schadens verwenden? Also muss der Mieter im vorliegenden Fall nicht befürchten, dass er vom Mieter Geld zurückfordern muss, statt anders herum?

Tim
 
Vielleicht doof gefragt: Hat der Vermieter nicht eh eine Kaution einbehalten und wird diese zur Regelung des Schadens verwenden? Also muss der Mieter im vorliegenden Fall nicht befürchten, dass er vom Mieter Geld zurückfordern muss, statt anders herum?

Tim

Aber einerseits unterstelle ich, dass der Ex-Mieter seine Kaution gerne zurück haben möchte und andererseits noch weitere Ansprüche (z. B. aus den Nebenkosten) entstehen können, die zum Stichtag des Auszuges noch nicht bekannt sind und der Vermieter hierfür (zumindest teilweise) die Kaution verwendet. Außerdem wäre es theoretisch möglich, dass die "Schäden" höher sind, als die geleistete Sicherheit (Kaution). Sind aber alles Mutmaßungen, die lediglich auf Deine Frage eingehen. Faktisch muss das nicht der Fall sein.
 
Ich hätte nochmal ne grundlegendere Frage: Tritt Deine Haftpflicht tatsächlich für Schäden an gemieteten Sachen ein? Oder anders: Da die Versicherung den Schaden schon aufgenommen hat, nehme ich an, dass die Zusatzpolice "Mietsachschäden" vorhanden ist...
 
Also in meinem Falle wären die Schäden z.B. höher als die geleistete Kaution. Rechnet man dann noch die Malerkosten mit drauf...
Und mit den Nebenkosten ist das tatsächlich noch mal eine andere Sache.

Wenn ich es demnach richtig verstanden habe, müsste die Versicherung den Schaden in Art und Weise bezahlen, so dass er ordnungsgemäß gehoben werden kann. Wenn der Mieter allerdings mehr bezahlt (bzw. den Auftrag ja bereits erteilt hat ohne die Entscheidung der Versicherung abzuwarten, weil er die Whg in "Top" Zustand, sofort weiter vermieten möchte, und er dann auf der Differenz pocht, dann muss wohl doch die Rechtsschutzversicherung dran - und das hoffe ich mal nicht. (bis jetzt hab ich sie nie gebraucht)
 
Nicht die Rechtsschutz - die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist auch Sache der Haftpflicht!
 
ich fand eher ein wenig seltsam, dass einer der Gutachter (mein Vermieter war auch dabei) meinte (es geht hauptsächlich um 2 Kratzer auf einer Kochinsel-Arbeitsplatte - und die seien nur durch Austausch reparabel = 2.000 Euro): "normal sollte das kein Problem sein, aber es KÖNNTE sein, dass die Versicherung moniert, dass sie eben Schneidebretter hätten verwenden sollen, welche den gesamten Bereich abdecken".
Das find ICH ein wenig an der Realität vorbei. Natürlich habe ich Schneidebretter verwendet, aber die waren natürlich nicht passgenau zw. Herdfeld und Ende der Kochinsel. Na ja..
Jedenfalls wenn es um's Geld ginge, hätte er das Gutachten abgewartet!
 
ich fand eher ein wenig seltsam, dass einer der Gutachter (mein Vermieter war auch dabei) meinte (es geht hauptsächlich um 2 Kratzer auf einer Kochinsel-Arbeitsplatte - und die seien nur durch Austausch reparabel = 2.000 Euro): "normal sollte das kein Problem sein, aber es KÖNNTE sein, dass die Versicherung moniert, dass sie eben Schneidebretter hätten verwenden sollen, welche den gesamten Bereich abdecken".
Das find ICH ein wenig an der Realität vorbei. Natürlich habe ich Schneidebretter verwendet, aber die waren natürlich nicht passgenau zw. Herdfeld und Ende der Kochinsel. Na ja..
Jedenfalls wenn es um's Geld ginge, hätte er das Gutachten abgewartet!
Du hast nicht ernsthaft mit dem Messer auf der Herdplatte rumgesägt?! :-o
 
ich bin von der Holzplatte abgeruscht, von "rumsägen" hab ich nichts gesagt :) :-)

Es ist eben so, ich vermute, dass die Versicherung weniger zahlt als seine Rechnung ausfallen wird (z.B. Zeitwert). So wie ich meinen Vermieter kenne, wird er die Differenz von mir haben wollen, deshalb stellte ich hier die Frage, wie ich reagieren darf/soll.
 
ich bin von der Holzplatte abgeruscht, von "rumsägen" hab ich nichts gesagt :) :-)

Es ist eben so, ich vermute, dass die Versicherung weniger zahlt als seine Rechnung ausfallen wird (z.B. Zeitwert). So wie ich meinen Vermieter kenne, wird er die Differenz von mir haben wollen, deshalb stellte ich hier die Frage, wie ich reagieren darf/soll.
Indem Du zahlst. Wenn er eine Reperatur/ Erneuerung in angemessenem Maße veranlasst (und nicht auf Deine Kosten die halbe Küche mitsaniert, weil es angeblich nicht anders ging) und die Versicherung nur den Zeitwert bezahlt (was ja bei der Privathaftpflicht üblich ist) hat er einen Direktanspruch an Dich. Den hat er grundsätzlich immer, eine PHV befreit einen nicht von der Haftung, lediglich von der Zahlung (sofern versicherter Schaden).

Ich würde mich eher damit befassen, ob er denn überhaupt den Anspruch an Dich hat, dies als Mangel zu sehen. Eine gewisse Abnutzung in der Wohnung ist normal und wird auch durch die Miete abgegolten. Ob jetzt ein Kratzer in der Kochplatte und ein Fleck auf dem Boden zu normaler Abnutzung gehören, weiß ich nicht. Frag doch mal beim Mieterbund oder so nach.
 
Servus,
ich sage nur, geh zum Mieterschutzbund,
manche Vermieter sind schon a bisserl, ich sag mal frech, wen man wieder auszieht. Frech noch gelinde gesagt! Die meine wirklich man kann sich alles erlauben weil es mom. zuwenige Wohnungen gibt! Auch bei "Bewerbung" für ne Wohnung stellen sie schon Fragen die sie gar nix angehnen, es ist ne Sauerei hier in Deutschland geworden!

Der Mieterschutzbund klärt dann alles über Anwälte
Mfg: Sepp
 
Ich würde mich eher damit befassen, ob er denn überhaupt den Anspruch an Dich hat, dies als Mangel zu sehen. Eine gewisse Abnutzung in der Wohnung ist normal und wird auch durch die Miete abgegolten. Ob jetzt ein Kratzer in der Kochplatte und ein Fleck auf dem Boden zu normaler Abnutzung gehören, weiß ich nicht. Frag doch mal beim Mieterbund oder so nach.

Genau so sehe ich das auch!
 
Quatsch - natürlich hat jeder Geschädigte nur Anspruch auf den Zeitwert
 
Da der Vermieter Wohnung und vermietetes Inventar sicherlich steuerlich abschreibt, dürfte relativ einfach der Restwert zu ermitteln sein. Neu für alt ist zwar ein nachvollziehbarer Vermieterwunsch, aber nicht Wünsche werden erfüllt. Wenn die Kratzer den Gebrauchswert der Kochinsel nicht herabsetzen, kann das je nach Schwere des "Schadens" auch als übliche Abnutzung gelten, die mit der Miete angegolten ist. Das wird aber der Gutachter der Versicherung feststellen, alles hier ist wohlwollende Spekulation oder Übertragung eigener Erfahrungen ohne Verbindlichkeit für den vorliegenden Fall.
Die Verwendung der Kaution unterliegt auch nicht dem Gutdünken des Vermieters. Die dient nur der Absicherung berechtigter, Betonung liegt auch berechtigter, Ansprüche, die der Mieter nicht erfüllt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht doof gefragt: Hat der Vermieter nicht eh eine Kaution einbehalten und wird diese zur Regelung des Schadens verwenden? Also muss der Mieter im vorliegenden Fall nicht befürchten, dass er vom Mieter Geld zurückfordern muss, statt anders herum?
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Mein Vermieter machte Mängel geltend, die vom Mietrecht zu meinem Gunsten gedeckt waren. Er behielt meine Kaution ein und ich klagte dagegen durch zwei Instanzen. Er verlor beide Instanzen und musste die volle Kaution inkl. Zinsen zzgl. offene Beträge zahlen. Vermieter versuchen es oft einfach mal. Denn sie haben meist eine Rechtsschutzversicherung, die solche Klagen abdeckt.
 
Quatsch - natürlich hat jeder Geschädigte nur Anspruch auf den Zeitwert

Danke, es drohte zunehmend unsinnig zu werden. ;)

Vielleicht darf ich noch dahingehend präzisieren, dass sich die Schadenshöhe - wie schon angedeutet - nach diversen Kriterien bestimmt. Nur weil die Versicherung nicht jede Förderung des Vermieters begleicht, heißt das noch lange nicht automatisch, dass der Mieter den Differenzbetrag bezahlen muss - mithin der pauschale Rat, brav zu zahlen, schlicht Quatsch ist.
 
Danke, es drohte zunehmend unsinnig zu werden. ;)

Vielleicht darf ich noch dahingehend präzisieren, dass sich die Schadenshöhe - wie schon angedeutet - nach diversen Kriterien bestimmt. Nur weil die Versicherung nicht jede Förderung des Vermieters begleicht, heißt das noch lange nicht automatisch, dass der Mieter den Differenzbetrag bezahlen muss - mithin der pauschale Rat, brav zu zahlen, schlicht Quatsch ist.
Ich glaube, das ist ein Missverständnis!

Selbstverständlich kann der Vermieter berechtigte (man stelle sich das Wort fett und unterstrichen vor) Forderungen beim Schadenverursacher geltend machen, wenn die Versicherung aus was für Gründen auch immer den Schaden nicht voll bezahlt. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich dann auf berechtigten Forderungen sitzen bleibe, weil die Versicherung der Meinung ist, sie muss nicht den ganzen Schaden bezahlen (und das passiert immer wieder, ob zu Recht oder Unrecht sei mal dahin gestellt). Dann muss man die Differenz eben selbst zahlen (als Verursacher). Wenn jetzt also die Herdplatte nicht reparabel ist und ausgetauscht werden muss, die Versicherung jetzt aber der Meinung ist, sie zahlt 100€ weniger, weil sie ja schon benutzt war, was dann? Muss dann der Vermieter die Differenz selber zahlen? Das kann ich mir kaum vorstellen!

Anders sieht das natürlich aus, wenn die Platte nachweislich repariert werden kann, der Vermieter aber doch lieber eine neue möchte. Da ist der Sachverhalt natürlich klar.

Aber wenn nur der Ersatz in Frage kommt und nicht die Reparatur, glaube ich kaum, dass man darauf sitzen bleibt als Geschädigter!

Das wird schließlich bei der Kfz Haftpflicht genauso gehandhabt. Da muss der Kotflügel auch ersetzt werden, wenn er nich mehr repariert werden kann. Und da bekommt der Geschädigte auch keine Rechnung in Form von Abzug "neu für alt".
 
Es ist schon ein paar mehr Jahre her, dass ich im Haftpflichtschaden-Bereich einer Versicherung tätig war und u.a. Mietsachschäden bearbeitet habe, grundsätzliches wird sicherlich auch heute noch Gültigkeit haben.

Sofern Versicherungsschutz gegeben ist, ist die Aufgabe Deiner Privathaftpflichtversicherung sowohl die Regulierung berechtigter als auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Bei Mietsachschäden habe ich zu meiner Zeit immer den Zeitwert erstattet und dem Versicherungsnehmer immer mit auf den Weg gegeben, sich unverzüglich zu melden, sofern der Vermieter sich mit Forderungen bei ihm/ihr meldet. Da bin ich dann wieder aktiv geworden und hab die Forderung für den Versicherungsnehmer abgewiesen. Ich weiß leider nicht mehr, wie das mit der Kaution war. Wenn Du möchtest, klär ich das mal mit meinen ehemaligen Kollegen....
 
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