Einen schönen Gruß aus Erftstadt

Micpin

Testfahrer
Registriert
3 März 2018
Ort
Erftstadt
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive28i
Hallo zusammen,

seit ein paar Tagen habe ich nun auch einen Z4.
Ich habe ihn gegen meinen 120d eingetauscht, naja ein paar Euros wollte der Händler auch noch haben
Es ist ein E89 sdrive 28i geworden und ja ich weiß, das viele jetzt sagen, er hätte zwei Zylinder zu wenig
Ich habe trotzdem Spaß daran und warte auf schönes Wetter.

Vielleicht sieht man sich ja mal....

Viele Grüße aus Erftstadt
Michael

IMG_20180222_173622_778.jpg
 
Herzzzzlich willkommen und viel Spazzzz.
 
Moin moin Michael,

herzlich willkommen im Forum
Grüße aus dem Norden SH

Drive fast and safe
 
Oh bitte, früher stand es auch nicht in der StVO

Hallo,

um der Wahrheit die Ehre zu geben: Auch heute steht *nicht* explizit in der StVo, daß man im Winter Winterreifen aufgezogen haben muss !
Im Gegensatz zu z.B. Österreich, da steht's klipp und klar drin.

Bei uns heißt es lediglich: "Den Witterungsbedingungen angepasste Ausrüstung".
Und eine Strafe droht auch nur, wenn man wegen dem Nicht-Vorhandensein eben dieser Ausrüstung den Verkehr aufhält, weil man z.B. am Berg hängen bleibt.
Ansonsten darf man theoretisch auch im Winter mit semi-slicks rumfahren, wenn Sie denn Strassen-zugelassen sind.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch von mir noch herzlich Willkommen im Forum.

Viel Spaß mit dem schönen Auto!


Grüße quasi aus der Nachbarschaft aus Köln ;)


Früher gab es es auch keine WInterreifen und jeder ist trotzdem gefahren.

Je nach Wohnort ist es in DE teilweise auch nicht nötig.
Wenn man das Auto nicht als Daily Driver benötigt kann man in Köln teilweise auch ohne Winterreifen durch die kalte Jahreszeit kommen.
Vor 3 Jahren gabs doch mal einen Dezember mit 15 Grad Tagen 8-)
 
Hallo,

um der Wahrheit die Ehre zu geben: Auch heute steht *nicht* explizit in der StVo, daß man im Winter Winterreifen aufgezogen haben muss !
Im Gegensatz zu z.B. Österreich, da steht's klipp und klar drin.

Bei uns heißt es lediglich: "Den Witterungsbedingungen angepasste Ausrüstung".
Und eine Strafe droht auch nur, wenn man wegen dem Nicht-Vorhandensein eben dieser Ausrüstung den Verkehr aufhält, weil man z.B. am Berg hängen bleibt.
Ansonsten darf man theoretisch auch im Winter mit semi-slicks rumfahren, wenn Sie denn Strassen-zugelassen sind.

Gruss

Wie schön "um die Wahrheit der Ehre zu geben...."
Ich hab hin und wieder beruflich damit zu tun, es ja sich im Gegensatz zu früher sich schon etwas geändert.
Ach und Bußgeld kann es auch geben, ohne Behinderung und/oder Unfall.

Aber da der Winter, bzw. die winterlichen Verhältnisse nun bald vorbei sind, ist das Thema für mich auch nun durch.
Und zum kommenden Herbst/Winter habe ich welche.

Gruß
Michael
 

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a) Wie schön "um die Wahrheit der Ehre zu geben...."
b) Ach und Bußgeld kann es auch geben, ohne Behinderung und/oder Unfall.

Hallo Michael,

nicht, das ich hier jetzt eine endlose "ich habe aber Recht"-Diskussion vom Zaun brechen möchte
(Ich werde auch nur *genau* diesen einen Beitrag dazu schreiben), aber:

a)
in der deutschen StVo steht nach wie vor definitiv *nichts* von einer generellen Winterreifen-Pflicht.

Fassung vom 1.6.2017:
https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html

Kern-Aussage:
"Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

in § 36 Absatz 4 werden dann lediglich Winterreifen definiert (Schneeflocke usw..) , aber nicht explizit vorgeschrieben. Ich weiß nicht, wo du den von dir angehängten Text her hast .... Österreich ;) ?

b)
Mit welcher rechtlichen Grundlage soll ich dann also bei normalen Strassenverhältnissen im Winter ohne Wi-Reifen ein Bußgeld bekommen können ?
Wie gesagt, wenn kein Schnee liegt, darf ich in D im Winter auch mit strassenzugelassenen semi-slicks rumfahren.
Ob das schlau ist, ist natürlich eine ganz andere Frage ...

Hier in meinem Teil des Ruhrjebiets hat es mit Stand heute (06.03) exakt an 4 Tagen leicht geschneit und viel wird da erfahrungsgemäß auch nicht mehr kommen.
Ich brauche mein Auto nicht täglich und kann problemlos spontan den Arbeitstag nach kurzer Meldung in der Firma im home-Office verbringen.
Ich überlege tatsächlich, ob ich einem potentiell noch zu erwerbenden Zetti Winter-Schuhe kaufe oder nicht.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist die deutsche StVO
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung

Wie gesagt, wenn kein Schnee liegt, darf ich in D im Winter auch mit strassenzugelassenen semi-slicks rumfahren.
Richtig, Samstag den 03.03 hätten wir auf den Stadtstraßen und Kreisstraßen vormittags eine geschlossene Schneedecke.
Und die ganze Sache würde zum Thema das ich an diesem Tag nicht fahren wollte.

Denn bei dem Frost (ohne Schnee und Glatteis) fahre ich sehr wohl mit Sommerreifen.


Ich denke wir haben alles gesagt.

Gruß
 
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