a) Wie schön "um die Wahrheit der Ehre zu geben...."
b) Ach und Bußgeld kann es auch geben, ohne Behinderung und/oder Unfall.
Hallo Michael,
nicht, das ich hier jetzt eine endlose "ich habe aber Recht"-Diskussion vom Zaun brechen möchte
(Ich werde auch nur *genau* diesen einen Beitrag dazu schreiben), aber:
a)
in der deutschen StVo steht nach wie vor definitiv *
nichts* von einer generellen Winterreifen-Pflicht.
Fassung vom 1.6.2017:
https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html
Kern-Aussage:
"Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
in § 36 Absatz 4 werden dann lediglich Winterreifen definiert (Schneeflocke usw..) , aber nicht explizit vorgeschrieben. Ich weiß nicht, wo du den von dir angehängten Text her hast .... Österreich

?
b)
Mit welcher rechtlichen Grundlage soll ich dann also bei normalen Strassenverhältnissen im Winter ohne Wi-Reifen ein Bußgeld bekommen können ?
Wie gesagt, wenn kein Schnee liegt, darf ich in D im Winter auch mit strassenzugelassenen semi-slicks rumfahren.
Ob das schlau ist, ist natürlich eine ganz andere Frage ...
Hier in meinem Teil des Ruhrjebiets hat es mit Stand heute (06.03) exakt an 4 Tagen leicht geschneit und viel wird da erfahrungsgemäß auch nicht mehr kommen.
Ich brauche mein Auto nicht täglich und kann problemlos spontan den Arbeitstag nach kurzer Meldung in der Firma im home-Office verbringen.
Ich überlege tatsächlich, ob ich einem potentiell noch zu erwerbenden Zetti Winter-Schuhe kaufe oder nicht.
Gruß