Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Gerry

macht Rennlizenz
Registriert
25 April 2005
Hallo Forumsuser,

hab hier mal einen saublöden Fall.

Mein Z4QP - Kollege wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 50 Parteien und einer eigenen Tiefgarage mit Duplex - Parkern (Wippdingens wo 2 Autos über/untereinander Parken).

Die Stellplätze sind auf die Wohnungen verteilt bzw. teilweise weitervermietet.

Nun das Problem:

Er parkt im unten gelegnen Parkplatz. Der oben gelegene Parkplatz ist das ganze Jahr über nie/selten belegt.

Am gestrigen Morgen geht er in die Tiefgarage um sein QP zu holen. Auf dem oberen Parker steht eine A-Klasse mit unbekanntem Kennzeichen. Er fährt diese hoch um an sein QP zu kommen.

Pustekuchen :g

Er kann den Duplexparker nicht nach oben fahren, da die A-Klasse zu hoch ist und sonst an die Decke anstößt. Es fehlen ungefähr 15 cm (bei abgeschraubter Antenne).

Der Fahrer der A-Klasse ist nicht auffindbar (vermutlich im Urlaub) und beim Stellplatzeigentümer niemand zu erreichen (wohl mit dem Fahrer im Urlaub).

Die zuzlässige Fahrzeughöhe ist 1,50 m. Die A-Klasse ist 1,60 m hoch. Durch die Entspannung der Federn (Handbremse) sind wohl nochmal 5 cm dazugekommen.

Was soll man tun bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?

Danke für eure Antworten.

PS: Selbst werden wir das Auto nicht anfassen, damit es nicht heißt wir hätten was beschädigt.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Ich markier mir diesen Fred mal, weil ich gespannt bin. Knifflige Lage &:
 
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Machste die A Klasse was flacher :D
Mehr als Hausverwaltung bzw Stellplatzinhaber bleibt dir nichts über.
 
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Hm, wahrscheinlich würde ich die Polizei anrufen, wenn ich bei der Hausverwaltung auch keinen Erfolg haben sollte. Wahrscheinlich kann er den Benz auch abschleppen lassen, wenn der Schlepper in die Garage einfahren kann und er die Kosten dafür vorlegt.

Ansonsten habe ich in der aktuellen Auto-Bild gelesen, dass ein Fahrzeughalter verpflichtet ist, alle 4 Tage nach seinem Fahrzeug zu schauen und zu prüfen, ob es nicht zwischenzeitlich den Verkehr behindert. Das gilt auch für Privatflächen.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Hausverwaltung, wenn der Wohnungs-/Stellplatzeigentümer nicht erreicht werden kann.

Wenn die innerhalb von 24 Stunden nichts tun, würde ich zur Selbsthilfe tendieren. Abschleppunternehmen beauftragen und wenn die da nicht reinkommen mit ihrem Gerät, dann halt selbst aktiv werden. Gibt immer eine Problemlösung.

Ich würde doch nicht (im Extremfall) 2-3 Wochen auf mein Fahrzeug verzichten.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Genügt es vielleicht schon die Luft aus den Reifen zu lassen? Das sollte schon fast 10 cm bringen - die letzten 5 cm dann mit Holzbohlen überwinden.

Danach mit einem Kompressor die Luft wieder reinpumpen.

... nur so als Idee ...
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

was wäre denn eigentlich wenn man den einfach
hochfährt und den duplexmechanismus machen lässt...? :w :X

also -nur mal so- man ist doch nicht verpflichtet, sich nen
kopf zu machen, wenn und wie man an sein auto kommt.

ansonsten: polizei rufen. würde ich machen. und mit
denen dann nen abschlepper holen und die warze vom duplex
zerren. kosten trägt dann der "falschparker". denn der müsste
seine karre hochfahren um den unteren platz frei zu geben. da
wäre ihm das höhenproblem sicher aufgefallen. zumindest hat
er sorge zu tragen, dass "der untere" an sein auto kommt.


mfg
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

also wenn man jemanden zuparkt gibts dafür ne strafe und wird abgeschleppt... da du z.b. dein auto auch im notfall nicht benützen könntest... Krankenhaus etc...

Jetzt ist das nur so das wir nicht wissen ob das als zuparken gilt... Polizei rufen, anschauen lassen... und weg mit dem ding :D
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

wenns sehr knapp ist würde ich zu jokins lösung greifen... - die luft aber eher nicht mehr rein lassen - sozusagen als dankeschön für die dummheit ;)

ansonsten wie schon gesagt - polizei und abschleppunternehmen.

abschlepper hast du halt den nachteil, dass du selbst erst geld auslegen musst.

das auto kaputt machen ist halt so eine sache...
absichtlich darf man das sicher nicht, wenn man die schuld bestreitet ists wohl dann eine sache, die vor gericht fallsweise entschieden werden muss...
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

also wenn man jemanden zuparkt gibts dafür ne strafe und wird abgeschleppt... da du z.b. dein auto auch im notfall nicht benützen könntest... Krankenhaus etc...

Jetzt ist das nur so das wir nicht wissen ob das als zuparken gilt... Polizei rufen, anschauen lassen... und weg mit dem ding :D

auf privatgrund gibts eher keine strafe. abschleppen allerdings schon. muss man aber selbst auslegen. auf öffentlichem grund nicht.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Versuch über die Polizei und das amtliche Kennzeichen den Halter und dessen Telefon zu ermitteln... das ist vermutl. die schlankeste Lösung, wenn Du nicht innerhalb der nächsten 2 Stunden unbedingt das Auto brauchst :#
 
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Naja, die Luft würd ich auf jeden Fall wieder drauf machen, denn der andere kann sich an fünf Fingern abzählen wer es war - und nach 3 Wochen Urlaub mit platten Reifen sind bestimmt neue Reifen fällig.

Die darf dann der Verursacher erstmal bezahlen und mit etwas Pech läuft's auf einen Nachbarschaftsstreit hinaus. ... das kann unangenehm werden selbst falls man im Recht "sein sollte".
 
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Der mit dem Auto "unten" war doch auch im Urlaub......;) ohne Auto, k.A. wer die Luft abgelassen hat..... Kinderstreiche.....
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Naja, die Luft würd ich auf jeden Fall wieder drauf machen, denn der andere kann sich an fünf Fingern abzählen wer es war - und nach 3 Wochen Urlaub mit platten Reifen sind bestimmt neue Reifen fällig.
Ok, dann Räder runter und auf Ziegelsteine stellen :w :b


Jaaa diese Duplex-Teile sind schon was feines. Hatte auch so´n Platz, zum Glück oben aaaber neben mir parkt auf dem Ding ein 7er :O Der paßt da so geraaade drauf und stand immer etwas schräg, damit er noch irgendwie aus dem Ding rauskommt. Letztens hatte er ein schönes Muster von der Betonkante im Kofferraum. Ist wohl nicht bis ganz vorne gefahren und einer der "Unten-Parker" hat das Ding hochgefahren und es zu spät gemerkt. Gerry hat´s ja wenigstens noch VORHER gemerkt...

Ich hab jetzt zum Glück nen Stellplatz auf Beton und meinem ehemaligen Parknachbarn hab ich meinen alten Stellplatz dazu vermietet. Jetzt hat er reichlich Platz :M


Ich würd auch einfach mal die Rennleitung anrufen und fragen. Einfach, schnell, kompetent...
 
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Hui, interessanter Sachverhalt. Ich geb' einfach nur meinen Senf dazu, ohne mir großartige Gedanken über die rechtliche Situation gemacht zu haben. Der Senf ist also ohne Gewähr. :w

1.) Selbst an den Falschparker heranzugehen, verbietet sich. Wer ihn beschädigt, haftet dafür natürlich.

2.) Die "Einkerkerung" eines Autos durch einen Falschparker kann eine strafrechtlich relevante Nötigung darstellen. Dazu feht es vorliegend aber vermutlich am Vorsatz, weshalb dieser Aspekt - der bei einer Kostenerstattung nach Abschleppen hätte helfen können - wohl ausscheidet.

3.) Damit bleibt wohl nur - völlig unoriginell - warten oder auf eigene Kosten abschleppen lassen. Ein Profi kann das Fahrzeug vermutlich entfernen, ohne dass es beschädigt wird (?) Was die Kosten betrifft, bin ich mir unsicher. Ggf. ist das rechtlich gesehen eine Geschäftsführung ohne Auftrag und damit erstattungsfähig. Das ist aber ganz ehrlich ein Schuss ins Blaue, ich habe mir keine vertieften Gedanken gemacht.
Vielleicht kommt man noch mit einem Verstoß gegen die Hausordnung weiter?

Ich persönlich würde mich ärgern und dann den Daimler wohl entfernen lassen. Schließlich brauche ich mein Auto.

Grüße
Jan
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Ich schätze mal, dass der Baby-Benz dem neuen Mieter des Stellplatzes gehört und der sich keine Gedanken darum gemacht hat, dass sein Kleinwagen zu groß für den Parker sein könnte. Ggf. paßt die A-Klasse rückwärts auf den Oben-Parker.

Ist nem Kollegen von mir (auch A-Klasse) auch passiert. Blöd für ihn, dass er nen Platz unten hatte und rückwärts reingefahren ist.....naja jedenfalls soweit, bis ihm die Dachantenne bzw. deren Fuß nen neuen Lüftungsschlitz ins Dach gefräst hat :b Da wußte er, dass sein Wagen nicht auf den Platz paßt. Hätte der oben gemietet, wäre er auch ganz selbstverständlich da drauf gefahren...

@Gerry: Du kommst wahrscheinlich nicht ohne Aufsetzen über die 15cm-Stufe wegen der Schräge des Duplex, oder?!
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Also Abschleppen ist teuer (200 EUR +) und wenn der A-Fahrer dir die Auslagen nicht erstattet, wirst du um einen Prozess nicht herum kommen.

Mal ins Unreine gedacht: Wenn die Polizei, dein Freund und Helfer, keinen Rat weiß, würde ich dem Kameraden einen Zettel an die Scheibe heften, dass er sich sofort mit dir in Verbindung setzen soll, wenn er sein Auto mal wieder besucht. Du könntest dir überlegen, mit Bus und Bahn oder evtl. Mietwagen zu fahren. Ich denke, wenn ihr dann 50/50 macht, ist jedem gedient, oder?
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Hui, interessanter Sachverhalt. Ich geb' einfach nur meinen Senf dazu, ohne mir großartige Gedanken über die rechtliche Situation gemacht zu haben. Der Senf ist also ohne Gewähr. :w

1.) Selbst an den Falschparker heranzugehen, verbietet sich. Wer ihn beschädigt, haftet dafür natürlich.

2.) Die "Einkerkerung" eines Autos durch einen Falschparker kann eine strafrechtlich relevante Nötigung darstellen. Dazu feht es vorliegend aber vermutlich am Vorsatz, weshalb dieser Aspekt - der bei einer Kostenerstattung nach Abschleppen hätte helfen können - wohl ausscheidet.

3.) Damit bleibt wohl nur - völlig unoriginell - warten oder auf eigene Kosten abschleppen lassen. Ein Profi kann das Fahrzeug vermutlich entfernen, ohne dass es beschädigt wird (?) Was die Kosten betrifft, bin ich mir unsicher. Ggf. ist das rechtlich gesehen eine Geschäftsführung ohne Auftrag und damit erstattungsfähig. Das ist aber ganz ehrlich ein Schuss ins Blaue, ich habe mir keine vertieften Gedanken gemacht.
Vielleicht kommt man noch mit einem Verstoß gegen die Hausordnung weiter?

Ich persönlich würde mich ärgern und dann den Daimler wohl entfernen lassen. Schließlich brauche ich mein Auto.

Grüße
Jan

Der Vermieter der Duplex ist nicht zu erreichen?
Ich würde ihm diesen Nutzungsausfall melden und gegebenenfalls die Miete mindern.
Die Luft aus den Rädern zu lassen, kann Dir zwar eventuell Dein Auto wiederbringen, aber ebenso bei Beschädigungen bei Dir richtig ins Geld gehen.
Ich würde mich an den Vermieter halten, der soll der Situation Abhilfe schaffen.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Wikipedia sagt dazu:
"Bei unberechtigtem Parken auf Privatgrund kann der Eigentümer oder Mieter der blockierten Parkfläche grundsätzlich das Fahrzeug abschleppen lassen. Auch hier ist der Grundsatz der negativen Vorbildwirkung immer häufiger ein Grund, um abschleppen zu lassen. Der Auftraggeber muss jedoch zunächst auf eigene Rechnung den Abschleppvorgang bezahlen und kann dann auf dem Rechtsweg die Kosten beim Störer geltend machen. Hier wird teilweise von den Hausrechtsinhabern auf Dritte (Dienstleister) zurückgegriffen. ".

In einem ähnlichen Fall hat mir der freundliche Wachtmeister am Telefon Name und Adresse des Halters genannt, der sich dann anläßlich meines Besuchs 1000mal entschuldigte. Alles wurde gut. Wenn er aber nicht zuhause gewesen wäre: siehe oben.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Ich würde auch die Polizei rufen und abschleppen lassen. (ggf genügt ein Wagenheber etc und nur um rangieren, nicht komplett auf den Hof vom Abschleppunternehmen stellen)
Ist schließlich ein Falschparker.
Wenn die Polizei den Abschleppdienst ruft wird sie auch die angefallen Kosten vorsterecken und diese dann beim A-Klassen Fahren einfordern würde ich sagen.

Mit der 1.60m Höhe darf das Auto dort definitiv nicht stehen!

Bin da leider daran gewöhnt, ich habe in meiner Garage vermutlich exakt die Gleiche Anlage verbaut. Max Höhe 1,50m und 2500kg pro Parker.
Die Teile sind so dermaßen Schrott!!
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

die polizei übernimmt definitiv keine kosten für abschleppkosten auf privatgrund - eventuell helfen sie einem aber mit der tel nummer aus, das wäre einen versuch wert.

zettel mit "Fahr Weg du Arsch!!" ist ohnehin pflicht.
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

zettel mit "Fahr Weg du Arsch!!" ist ohnehin pflicht.

Welche "Weg" soll isch fahre? %:


Ich denke, wie weiter oben geschrieben, dass es sich einfach um ein Versehen handelt und der- oder diejenige nicht drüber nachgedacht hat, dasss dieses kleine Auto für den Platz zu groß sein kann.

Immer freundlich bleiben, vielleicht ist´s ja die neue hübsche Nachbarin :K :b
 
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