Gerry
macht Rennlizenz
- Registriert
- 25 April 2005
Hallo Forumsuser,
hab hier mal einen saublöden Fall.
Mein Z4QP - Kollege wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 50 Parteien und einer eigenen Tiefgarage mit Duplex - Parkern (Wippdingens wo 2 Autos über/untereinander Parken).
Die Stellplätze sind auf die Wohnungen verteilt bzw. teilweise weitervermietet.
Nun das Problem:
Er parkt im unten gelegnen Parkplatz. Der oben gelegene Parkplatz ist das ganze Jahr über nie/selten belegt.
Am gestrigen Morgen geht er in die Tiefgarage um sein QP zu holen. Auf dem oberen Parker steht eine A-Klasse mit unbekanntem Kennzeichen. Er fährt diese hoch um an sein QP zu kommen.
Pustekuchen
Er kann den Duplexparker nicht nach oben fahren, da die A-Klasse zu hoch ist und sonst an die Decke anstößt. Es fehlen ungefähr 15 cm (bei abgeschraubter Antenne).
Der Fahrer der A-Klasse ist nicht auffindbar (vermutlich im Urlaub) und beim Stellplatzeigentümer niemand zu erreichen (wohl mit dem Fahrer im Urlaub).
Die zuzlässige Fahrzeughöhe ist 1,50 m. Die A-Klasse ist 1,60 m hoch. Durch die Entspannung der Federn (Handbremse) sind wohl nochmal 5 cm dazugekommen.
Was soll man tun bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Danke für eure Antworten.
PS: Selbst werden wir das Auto nicht anfassen, damit es nicht heißt wir hätten was beschädigt.
hab hier mal einen saublöden Fall.
Mein Z4QP - Kollege wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 50 Parteien und einer eigenen Tiefgarage mit Duplex - Parkern (Wippdingens wo 2 Autos über/untereinander Parken).
Die Stellplätze sind auf die Wohnungen verteilt bzw. teilweise weitervermietet.
Nun das Problem:
Er parkt im unten gelegnen Parkplatz. Der oben gelegene Parkplatz ist das ganze Jahr über nie/selten belegt.
Am gestrigen Morgen geht er in die Tiefgarage um sein QP zu holen. Auf dem oberen Parker steht eine A-Klasse mit unbekanntem Kennzeichen. Er fährt diese hoch um an sein QP zu kommen.
Pustekuchen

Er kann den Duplexparker nicht nach oben fahren, da die A-Klasse zu hoch ist und sonst an die Decke anstößt. Es fehlen ungefähr 15 cm (bei abgeschraubter Antenne).
Der Fahrer der A-Klasse ist nicht auffindbar (vermutlich im Urlaub) und beim Stellplatzeigentümer niemand zu erreichen (wohl mit dem Fahrer im Urlaub).
Die zuzlässige Fahrzeughöhe ist 1,50 m. Die A-Klasse ist 1,60 m hoch. Durch die Entspannung der Federn (Handbremse) sind wohl nochmal 5 cm dazugekommen.
Was soll man tun bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Danke für eure Antworten.
PS: Selbst werden wir das Auto nicht anfassen, damit es nicht heißt wir hätten was beschädigt.