Ich finde es immer wieder interessant mit welchem Halbwissen hier Versicherungslaien etwas posten.
Also hier die Info:
1. eine Leistungssteigerung muss in die Papiere eingetragen werden. Wenn nicht, fahren ohne Betriebserlaubnis und somit erlischt der Versicherungsschutz bzw. die Versicherung nimmt Regress beim Haftpflichtschaden.
2. die Leistungssteigerung verändert die Fahrzeugprämie nicht da die Typenklassen noch die gleichen sind
3. die Umbaukosten interessieren die Versicherung erst einmal gar nicht. Möchte der Versicherungsnehmer diese Kosten nach einen Unfall erstattet bekommen, muss er diese vorher anzeigen, belegen und gegen Mehrwert mitversichern.
Ich hoffe nun sind keine Fragen mehr offen..