Elektronisches Fahrtenbuch

tana

Balou's Frauchen
Registriert
20 September 2003
Ort
Essen
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Fahrtenbuch ist jetzt Pflicht für uns. :#

Wer hat auch eins? Und kann welche empfehlen?
Noch ist der Einbau dessen bei BMW beim Z4M machbar, aber vielleicht gibt es ja auch andere Hersteller, die leichter zu händeln sind, günstiger und später eingebaut werden können. :M

Danke für Eure Hilfe. :t
 
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tana schrieb:
Fahrtenbuch ist jetzt Pflicht für uns. :#

Wer hat auch eins? Und kann welche empfehlen?
Noch ist der Einbau dessen bei BMW beim Z4M machbar, aber vielleicht gibt es ja auch andere Hersteller, die leichter zu händeln sind, günstiger und später eingebaut werden können. :M

Danke für Eure Hilfe. :t

:O :O :O

Wieso denn das? Und seit wann? Also ich würde SOFORT auswandern... und zwar weit weit weg... Diese totale Kontrolle ist doch :j
 
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Pflicht ist es auch ... hab' aber kein elektronisches.


@ALL (insbesondere Taxer;))
Muss man eigentlich ein Vollfahrtenbuch führen oder reicht das Teilfahrtenbuch (Nachweis der betrieblich veranlassten Fahrten)?

Grüßle
Chris
 
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Das Elektronisches Fahrtenbuch von BMW ist eine feine Sache ... hatte so ein Teil im 7er ... einfach zu bedienen und vom Finanzamt anerkannt.

Wieso denn das? Und seit wann? Also ich würde SOFORT auswandern... und zwar weit weit weg... Diese totale Kontrolle ist doch

Wieso .... dafür bekommt Mann oder Frau fast ein Auto umsonst :t :t
 
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ChrisNoDiesel schrieb:
Pflicht ist es auch ... hab' aber kein elektronisches.


@ALL (insbesondere Taxer;))
Muss man eigentlich ein Vollfahrtenbuch führen oder reicht das Teilfahrtenbuch (Nachweis der betrieblich veranlassten Fahrten)?

Grüßle
Chris

Hi Chris!

Die Steuerberaterin sagte dies. :# Also muß man des wohl machen, wenn man den Wagen dann halt als Firmenwagen beim FA absetzt. So ein Aufwand. :a
 
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Wir haben in keinem einzigen unserer Firmenfahrzeuge ein elektronisches Fahrtenbuch, und die sind alle mit privater Nutzung. :M
 
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dwz8 schrieb:
Wir haben in keinem einzigen unserer Firmenfahrzeuge ein elektronisches Fahrtenbuch, und die sind alle mit privater Nutzung. :M

Ja bis jetzt mache ich das auch so ... aber 2006 war da was .... hatte was mit gewillkürtem Betriebsvermögen zu tun. Mal gucken, wann der Steuerfuchs den Thread findet.

Grüßle
Chris
 
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ich nutze eine papiervariante. diese kann ich evt. auch mal korrigieren. :X

Achten Sie darauf, dass folgende Angaben vollständig und lückenlos aufgeführt sind:
-Datum jeder Fahrt
-Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
-Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute (nur betrieblich)
-Reisezweck mit Angabe der aufgesuchten Geschäftspartner (nur betrieblich)
-Gefahrene Kilometer zwischen Wohnung und Betrieb
-Privat gefahrene Kilometer

einmal wollte das amt eine werkstattrechnung sehen, sonst nix. :t
ChrisNoDiesel schrieb:
Ja bis jetzt mache ich das auch so ... aber 2006 war da was .... hatte was mit gewillkürtem Betriebsvermögen zu tun. Mal gucken, wann der Steuerfuchs den Thread findet.

Grüßle
Chris
was soll da sein? die können doch nicht von jedem verlangen, ein elektronisches fahrtenbuch nachzurüsten, oder?
 
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und was gibts da jetzt für lösungen, ausser dem BMW originalteil?
 
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Du bist Deutschland. :t :b

Ihr Armen... :#
 
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Andy S. schrieb:
was soll da sein? die können doch nicht von jedem verlangen, ein elektronisches fahrtenbuch nachzurüsten, oder?

Nein sicher nicht,
aber bisher konnte man - ziemlich problemlos - die 1%-Regelung nutzen, ohne dass das FA einen speziellen Nachweis wollte.
Dabei war ein Fahrzeug mit mehr als 50% betrieblicher Nutzung immer Betriebsvermögen und zwischen 10% und 50% konnte man es als Betriebsvermögen "willküren" ... hat natürlich auch jeder so gemacht.

Ab 2006 muss man nun - unscharfe Erinnerung - nachweisen, dass man mehr als 50% betrieblich nutzt.

Grüßle
Chris
 
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Wenn das durchkommt mach ich 'ne ICH-AG auf........ BMW - Testfahrer! :t Dann sind alle Fahrten geschäftlich!



Gruß
André und Verena
 
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abjetztZ4 schrieb:
Wenn das durchkommt mach ich 'ne ICH-AG auf........ BMW - Testfahrer! :t Dann sind alle Fahrten geschäftlich!



Gruß
André und Verena

Und zur Ich-AG befragst mich dann?! :w :b :d :d
 
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ChrisNoDiesel schrieb:
Nein sicher nicht,
aber bisher konnte man - ziemlich problemlos - die 1%-Regelung nutzen, ohne dass das FA einen speziellen Nachweis wollte.
Dabei war ein Fahrzeug mit mehr als 50% betrieblicher Nutzung immer Betriebsvermögen und zwischen 10% und 50% konnte man es als Betriebsvermögen "willküren" ... hat natürlich auch jeder so gemacht.

Ab 2006 muss man nun - unscharfe Erinnerung - nachweisen, dass man mehr als 50% betrieblich nutzt.

Grüßle
Chris
achso, das meinst du. stimmt, da wurde mir auch etwas gesagt. leider höhre ich da nicht richtig zu :#

@tanja: du solltest dir eine frage stellen: willst du es im auto haben oder mit stift @home nachträglich am abend oder wochenende schreiben?
im auto würde ich das bmw model nehmen.
zu hause gibt es die papierform oder die pc version (hier kenn ich mich nicht aus).
 
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So, Jumgs jetzt mal Fakt.
Muß man wirklich so einen Scheiß haben oder net?

Jeder sagt was anderes! :(
 
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Moin Tanja,
Ich würd einfach mal meinen Steuerberater fragen - oder auf dem Finanzamt anrufen. Die werden's ja wissen.
Ollfried
 
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Hm, wir haben 8 Firmenfahrzeuge, wenn ich mich nicht verzählt habe. Wäre das ab 2006 Pflicht, hätte ich mit Sicherheit davon gehört, da ich dann auch eins hätte nachrüsten müssen.
Die meisten laufen nach wie vor mit 1%-Regel. :M
 
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dwz8 schrieb:
Hm, wir haben 8 Firmenfahrzeuge, wenn ich mich nicht verzählt habe. Wäre das ab 2006 Pflicht, hätte ich mit Sicherheit davon gehört, da ich dann auch eins hätte nachrüsten müssen.
Die meisten laufen nach wie vor mit 1%-Regel. :M

das elektronische ist ja auch nicht Pflicht, sondern nur ein "Fahrtenbuch" - ich bin mir ja auch noch nicht klar, ob Vollfahrtenbuch oder Teilfahrtenbuch.:#

Grüßle
Chris
 
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Elektronische Fahrtenbücher sind nicht Pflicht (können ja gar nicht bei allen Fahrzeugen eingebaut werden). Aber nicht jedes "Fahrtenbuch" wird als solche anerkannt, siehe folgendes Zitat aus einer Presserklärung des Bundesfinanzhofs vom 1. März:

Fahrtenbuch nur bei zeitnahen und nicht ohne weiteres abänderbaren Eintragungen ordnungsgemäß


Steuerpflichtige, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich pauschal mit 1 v.H. des Bruttolistenpreises bewertet. Alternativ können auch die auf die Privatnutzung entfallenden anteiligen Kosten angesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige das Verhältnis der dienstlichen Fahrten zur Privatnutzung durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisen kann.
Mit Urteil vom 9. November 2005 VI R 27/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden, dass ein solcher Nachweis neben vollständigen und fortlaufenden Aufzeichnungen insbesondere auch voraussetzt, dass das Fahrtenbuch zeitnah geführt worden ist und dass es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ohne größeren Aufwand abgeändert werden kann. Aus diesem Grunde hat der BFH im Streitfall einem Fahrtenbuch die steuerliche Anerkennung versagt, das erst im Nachhinein anhand von losen Notizzetteln erstellt worden war.
In einem weiteren Verfahren war streitig, ob der Ausdruck einer mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms (im Streitfall: MS Excel) erzeugten Computerdatei den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genügen kann. Der BFH hat diese Frage im Urteil vom 16. November 2005 VI R 64/04 für den Fall verneint, dass an dem bereits eingegebenen Datenbestand auf Grund der Funktionsweise der Software nachträgliche Veränderungen vorgenommen werden können, ohne dass deren Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt wird.




Im Übrigen kommen mir natürlich die Tränen, wenn ich die Klagen hier lese -- der ich zu denen gehöre, die sich den Z4 als Privatwagen gönnen :w :T
*schnelldukundwech* :b :b :b
 
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ChrisNoDiesel schrieb:
das elektronische ist ja auch nicht Pflicht, sondern nur ein "Fahrtenbuch" - ich bin mir ja auch noch nicht klar, ob Vollfahrtenbuch oder Teilfahrtenbuch.:#

Grüßle
Chris
ich schreibe definitiv kein Fahrtenbuch. :M
Aber das Jahr ist ja noch jung...:B
 
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zetatessera schrieb:
Im Übrigen kommen mir natürlich die Tränen, wenn ich die Klagen hier lese -- der ich zu denen gehöre, die sich den Z4 als Privatwagen gönnen :w :T
*schnelldukundwech* :b :b :b
ich hab noch nicht mal einen Z4 als Privatwagen...:w :O :B
 
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dwz8 schrieb:
ich hab noch nicht mal einen Z4 als Privatwagen...:w :O :B
Ja, Du Armer musst mit der, wie war das noch ?, "schnellsten Banane wo gibt" herumfahren :w :X :P
 
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dwz8 schrieb:
ich schreibe definitiv kein Fahrtenbuch. :M
Aber das Jahr ist ja noch jung...:B

http://news.google.de/news?q=2006%20Fahrtenbuch schrieb:
2.2 Noch nicht verabschiedete Neuregelungen für 2006



Die Neuregelungen für 2006 sind in drei Gesetzentwürfen enthalten:

* „Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“. Er enthält belastende Maßnahmen für die Steuerpflichtigen und wurde am 20.12.2005 als Gesetzentwurf veröffentlicht.
* „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“. Er enthält entlastende Maßnahmen für die Steuerpflichtigen und wurde am 18.1.2006 als Gesetzentwurf und am 12.2.2006 als geänderter Fraktionsentwurf veröffentlicht.
* Entwurf eines „Haushaltsbegleitgesetzes 2006“. Dieser Entwurf enthält auch steuerliche Regelungen, die erst 2007 in Kraft treten.

...
...
...

Änderung bei der Firmenwagenbesteuerung: Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter der Anwendung der 1 % - Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt, d. h. auf die betriebliche Nutzung mit mehr als 50 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). WICHTIG: Nicht betroffen sind Dienstwagen von Arbeitnehmern. Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung sind somit insb. Selbstständige (Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende) betroffen. Bisher konnten Sie ihren Dienstwagen pauschal mit 1 % des Bruttolistenneupreises versteuern, was in vielen Fällen günstiger war und das aufwendige Führen eines Fahrtenbuches überflüssig machte. Der Umfang der privaten Nutzung war nicht entscheidend, sofern die betriebliche Nutzung mindestens 10 % betrug. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer. Somit wird zukünftig in vielen Fällen ein Fahrtenbuch geführt werden müssen. Anzuwenden ist dies für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 beginnen. – GE Missbrauch-

Grüßle
Chris
 
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