Essen - Unfallzeuge, Bitte um Bewertung

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1 durfte zwar die Fahrspur nach rechts wechseln, hat es m.E. aber an der notwendigen Sorgfaltspflicht beim Wechsel mangeln lassen. Er hätte sich entweder deutlich vor oder hinter 2 setzen müssen und nicht darauf vertrauen, dass 2 seine Geschwindigkeit wegen ihm verändert.

Das würde ich auch so sehen wollen. Die Fahrbahnverengung erfolgt von links nach rechts (von oben nach unten auf dem Bild), d.h. zu Ungunsten von Fahrer 1, der sich nach rechts einfädeln muss und in diesem Fall, dem Fahrer 2 auf der weiterführenden Spur den Vorrang einräumen muss. Fahrer 1 hätte sich vor 2 setzen können oder zurückfallen lassen müssen, um sich dann auf der Spur hinter 2 einzuordnen. Weshalb 2 hier die Schuld zugesprochen bekommt, verstehe ich nicht.
 
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Für mich ist "1" voll schuld - der hat "2" die Vorfahrt genommen durch seinen Fahrspurwechsel.
3 Spuren gehen rein, 2 raus - die linke Spur ist die Linksabbiegerspur, daher der Pfeil

@Taxer: logisch, dass rot schuld ist ... auch wieder Spurwechsel und sogar noch mehr, der kreuzt die Fahrspur und muss daher den grünen Fahrer zwingend durchlassen.
 
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Vorweg:
Ich finde das Straßenbauamt hat die Schuld, denn auf Spur 1 wäre eine durchgezogene Linie bis auf wenige Stellen im "Kreisverkehr" möglich gewesen. Dann gebe es wahrscheinlich weniger dieser Unfälle.

Schuldfrage würde ich so nicht direkt beantworten wollen unter Berücksichtigung des §1 der StVO. Aber eine alleinige Schuld von Fahrer 2 würde ich nicht anerkennen wollen (eine Ordnungswidrigkeit oder Bussgeldbescheid würde ich anfechten). Im Zweifel sollte die Schuld zu 50% aufgeteilt werden (jeder trägt seinen Schaden selber), man könnte auch dem Fzg1 60% der Schuld auferlegen.

Das wäre mein "gerechte" Einschätzung dieses Vorfalls.

Edit:
Von oben ist jedoch deutlich zu erkennen, dass Spur 1 nur für Linksabbieger vorgesehen ist. Und es wurde hier auch erwähnt, dass ein vorheriges Schild deutlich die Spurführung erkenntlich macht.
 
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Ein interessanter Gedanke, vor allem da ich extra die Geschlechter und Nationalitäten der Unfallbeteiligten nicht genannt habe. ;)
...

Aha, nun kommen wir der Wahrheit doch schon näher. :w Nun gut, wenn Fahrzeug 1 mit einer freundlichen jungen Dame und Fahrzeug 2 mit mürrischen Mitbürgern mit offenkundigem Migrationshintergrund befüllt war, dann sehe ich es natürlich auch so, dass die Fahrerin des Fahrzeugs 1 vollständig im Recht ist. :t :+ :X :X
 
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Die Polizei behauptet, das Fahrer 1 korrekt gehandelt hat und Fahrer 2 schuldig ist.

Was mich wundert - Ist das üblich in D, daß die Polizei die Schuldfrage klärt ? Ich hatte ja bisher noch keine wirklichen Unfälle (max. einen kleinen Rempler, wo nur das Gegnerische Fahrzeug beschädigt wurde und meins nicht), aber da war das so, daß die Schuldfrage rein von den Versicherungen behandelt wurde. Die Polizei nahm den Unfall nur auf und schrieb einen Tatsachenbericht.
 
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Was mich wundert - Ist das üblich in D, daß die Polizei die Schuldfrage klärt ? Ich hatte ja bisher noch keine wirklichen Unfälle (max. einen kleinen Rempler, wo nur das Gegnerische Fahrzeug beschädigt wurde und meins nicht), aber da war das so, daß die Schuldfrage rein von den Versicherungen behandelt wurde. Die Polizei nahm den Unfall nur auf und schrieb einen Tatsachenbericht.

Für die Polizei stellt sich die Frage dahingehend, ob daraus eine "staatliche Strafe" noch resultiert (Ordnungswidrigkeiten"geld"). Schlußendlich darf eigentlich nur ein Richter bzw. Staatsanwaltschaft (bei Straftaten) die Schuldfrage klären.
 
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Aha, nun kommen wir der Wahrheit doch schon näher. Nun gut, wenn Fahrzeug 1 mit einer freundlichen jungen Dame und Fahrzeug 2 mit mürrischen Mitbürgern mit offenkundigem Migrationshintergrund befüllt war, dann sehe ich es natürlich auch so, dass die Fahrerin des Fahrzeugs 1 vollständig im Recht ist.
Ich hoffe doch nicht, dass das einen Richter beeindruckt. Evtl. kommt aber doch eine Mitschuld wenn nicht sogar Alleinschuld von 2 in Frage, wenn dieser absichtlich aus dem Toten Winkel bei 1 hinten rechts "eingeparkt" hat. Wer auf sein Recht beharrt und sehenden Auges einen Unfall nicht verhindert, sollte auch eine Klatsche bekommen, die sich gewaschen hat.
 
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Um's noch mal zu verdeutlichen zitiere ich mich einmal selbst:

Ein interessanter Gedanke, vor allem da ich extra die Geschlechter und Nationalitäten der Unfallbeteiligten nicht genannt habe.

Damit habe ich keinerlei Aussage zu möglichen Geschlechtern oder Nationalitäten gemacht!

Vielleicht hätte ich noch Alter, Kfz-Marke, usw. der oben genannten Auflistung hinzu fügen sollen.

Ich habe mit diesem zitierten Satz lediglich auf einen Beitrag reagiert, der zufällig in diese Richtung spielte.

Wenn ich im Originalbeitrag so etwas erwähnt hätte, wäre das meiner Meinung nach eine Beeinflussung und hätte den kompletten Thread möglicherweise anders aussehen lassen.

Beispiel:
zwei ältere Herren --> Ja,ja, die Rentner
zwei jüngere Herren --> Ja,ja, die Verkehrsraudis
zwei Damen --> Ja,ja, ...
u.s.w.

Ich wollte aber einzig den Unfall in den Vordergrund stellen.
.
 
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Damit habe ich keinerlei Aussage zu möglichen Geschlechtern oder Nationalitäten gemacht!
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Ich wollte aber einzig den Unfall in den Vordergrund stellen.
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Das war auch genau richtig so. :t Meine Bemerkung war ja auch nicht so wirklich ernst gemeint. ;)
 
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jap, da eine durchgezogene linie gezogen ist. ein spurwechsel ist nicht erlaubt. die parallele strichelung zeigt nur die möglichkeit aus dem grundstück in die abbiegende straße einzufahren.

Mfg
Phil

Aber die mittlere durchgezogene Linie ist für die rechte Spur auch gestrichelt. Ich sehe regelmäßig wie Leute dort nicht abbiegen um im Kreisverkehr weiterfahren... Gott sei dank nie neben mir, sondern nur vor und hinter mir...
 
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