@Benster
Die Versicherung wird in aller Regel darlegen, dass du ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis bewegt hast und dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der Schaden nicht auch kausal darauf beruht. Damit rennst du erst einmal "deinem" Geld hinterher. Die Versicherungen haben da einen sehr langen Atem. Nur bist du dann die ganze Zeit in einer ungewissen Ausgangslage, wie etwaige Gutachten ausgehen werden.
Ähnlich wird es dir auch in jeder Verkehrskontrolle mit technischer Überprüfung gehen. Ein nicht eingetragener Umbau an der Bremsanlage lässt jede sofortige Stilllegung rechtfertigen. (Anders halt bei nicht sicherheitsrelevanten Baugruppen, wo es nicht immer verhältnismäßig sein könnte.)
Dein Beispiel mit dem Austausch von Teilen hinkt auch etwas. Denn der Austausch darf auch nur mit zugelassenen Ersatzteilen erfolgen. Und diese sind entsprechend geprüft worden.
Da hilft es auch nicht, dass es innerhalb der Bauserien gleichermaßen verbaut wurde. Beim 1er BMW bedarf es ebenso der Abnahme, wenn man auf die Bremse des 135i umbaut. Zumal, wie
@Cheffe123 bereits darlegte, die Bremse von 3,0i und 3,0si nicht absolut baugleich (abgesehen von der Scheibengröße) sind. Insofern wurde von der DEKRA tatsächlich vorab und auch nach erfolgtem Umbau geprüft.
Es darf wie gesagt jeder halten wie er mag, aber zum einen sollte es bei keinem, der derartige Umbauten veranlasst an 200€ scheitern, zum anderen finde ich es schon etwas befremdlich, wenn hier über den Sinn eines rechtskonformen Vorgehens diskutiert wird. Denn es geht noch immer um ein sicherheitsrelevanten Bauteil und nicht um bloße Optik oder Krach.
Für mich ist es sowieso egal, da ich es ja bereits habe abnehmen und eintragen lassen.