Fehlender Anfahrassistent / Berganfahrhilfe in 4-Zylinder Z4 (E89, Bj. 2013)

Ist es bei dem 4-Zylinder nicht mehr möglich, die Kupplung mit dem linken Fuß kurz im Druckpunkt zu halten während der rechte von der Bremse auf das Gaspedal wechselt?...
... finde ich auch!!! Die Einparkhilfe fehlt dann sicher auch, oder?

Kann das "Gejammer" echt nicht nachvollziehen! Als nächstes fehlt als "unabdingbares feature" eine Rückfahrkamera, weil man sich nicht mehr umgucken kann oder mag. Und was kommt als nächstes? Die fehlende Katheterhalterung für Schlaganfallgefährdete?

Leute, lasst uns froh sein, dass man noch was selbst machen muss bei den Autos!!! Genau DAS macht doch die Freude am Fahren aus!

Ich werde jedenfalls nicht müde anzuprangern, dass wir in allen Lebensbereichen immer mehr persönliche Verantwortung an andere abgeben, an den Staat, an die Technik usw. Nur jaaaaaa nix selbst machen und dafür verantwortlich sein!!!

Grüße, Herbert
 
Jaja, die gleichen Wichtigtuer hat´s vermutlich immer schon gegeben.. - WER braucht schon in nem Roadster ne Klimaanlage, JEDER der im rechten Fuss ein bisserl Gefühl hat braucht doch kein ABS, Sicherheitsgurte sind sowieso nur was für Weicheier, Navis sind nur was für Trotteln, die nicht im Stande sind eine Karte zu lesen usw..

- wer sich einen z4 kauft und jammert, dass die Autos immer verweichlichter werden hat ja mal klar das THEMA VERFEHLT. Wer ein puristisches Auto ohne Schnick-Schnack will kauft sich keinen z4, aber auch bei diesen Autos gilt: Das Anfahren mit oder ohne Handbremse auf einem Berg oder in einer Tiefgarage macht mit Sicherheit nicht die Freude am Fahren aus!

In diesem Sinne: Find die Problematik ein Auto ohne Berganfahrhilfe zu fahren nicht so dramatisch, aber die Reaktion von manchen ist (BESONDERS hier, von mir aus in einem Morgan-Forum) schon mehr als seltsam und Oberlehrerhaft..

Grüße. ;)
 
Jetzt weiß ich, warum ich mir so sicher war, dass ich irgendwo gesehen hatte, dass der Anfahrassistent in der Serie auch bei den 4-Zylindern beinhaltet ist. Ich habe das entsprechende offizielle BMW Dokument wieder gefunden (https://www.press.bmwgroup.com/pressclub/p/de/download.html?textId=171793&textAttachmentId=213507). Auf Seite 10 unter Fahrstabilitätssysteme ist klar dokumentiert, dass der Anfahrassistent beim sDrive20i (aber auch bei den allen Anderen) serienmäßig beinhaltet ist.
 

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Jetzt weiß ich, warum ich mir so sicher war, dass ich irgendwo gesehen hatte, dass der Anfahrassistent in der Serie auch bei den 4-Zylindern beinhaltet ist. Ich habe das entsprechende offizielle BMW Dokument wieder gefunden (https://www.press.bmwgroup.com/pressclub/p/de/download.html?textId=171793&textAttachmentId=213507). Auf Seite 10 unter Fahrstabilitätssysteme ist klar dokumentiert, dass der Anfahrassistent beim sDrive20i (aber auch bei den allen Anderen) serienmäßig beinhaltet ist.

... das war aber nur für die Medien bestimmt. Nicht für Kunden und Käufer :s
 
Datei gesichert? ;)

Gerade, weil es für Medien gedacht ist: offizieller geht es kaum! Schließlich sollen die Medien die Botschaft in der Welt verbreiten...

Das könnte ein Fest für die Anwälte werden...

Ob es Dir konkret hilft weiß ich allerdings nicht. Wenn es tatsächlich nicht von BMW vorgesehen ist (und sei es nur nicht programmiert) dürfte es für einen Konzern nicht so einfach sein mal eben eine Sonderlösung zu machen bzw. das auf die Schnelle in die Serie einfliessen zu lassen. Ein Dementi des Medienberichtes wäre wahrscheinlich einfacher...

Um Dich ruhig zu halten könnte man Dir einen Wandel anbieten. Aber zu was? Ein 6 Zylinder Modell? Oder ein Automatik 4 Zylinder? Da aber erst mal erkundigen, wie das da gemacht ist! Ausserdem wird man Dir die gefahrenen Kilometer bzw. die Nutzung anrechnen.

Für Dich leider ärgerlich. Für uns spannend....
 
... das war aber nur für die Medien bestimmt. Nicht für Kunden und Käufer :s

:t

Datei gesichert? ;)

Gerade, weil es für Medien gedacht ist: offizieller geht es kaum! Schließlich sollen die Medien die Botschaft in der Welt verbreiten...

Das könnte ein Fest für die Anwälte werden...
Das ist doch Marketingblabla und keine technische Dokumentation, oder?
-> Bezug zur Realität = zweifelhaft.
Ob es Dir konkret hilft weiß ich allerdings nicht. Wenn es tatsächlich nicht von BMW vorgesehen ist (und sei es nur nicht programmiert) dürfte es für einen Konzern nicht so einfach sein mal eben eine Sonderlösung zu machen bzw. das auf die Schnelle in die Serie einfliessen zu lassen. Ein Dementi des Medienberichtes wäre wahrscheinlich einfacher...

Um Dich ruhig zu halten könnte man Dir einen Wandel anbieten. Aber zu was? Ein 6 Zylinder Modell? Oder ein Automatik 4 Zylinder? Da aber erst mal erkundigen, wie das da gemacht ist! Ausserdem wird man Dir die gefahrenen Kilometer bzw. die Nutzung anrechnen.

Für Dich leider ärgerlich. Für uns spannend....

Vielleicht mal in der Preisliste nachschauen, ob dieses Feature dort erwähnt wird.
Ich könnte mir vorstellen das so'ne Preisliste eher als offizielles Dokument durchgeht und wenn der dringend gewünschte Assistent dort nicht auftaucht...

Dieser Thread entwickelt auf jeden Fall langsam ungeahnten Unterhaltungswert.

Gruß,

Björn

p.s. Könnte es sein das 3er und 4er wieder eine klassiche Handbremse bekommen haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch Marketingblabla und keine technische Dokumentation, oder?
-> Bezug zur Realität = zweifelhaft.
Na na na ... ein wenig mehr Respekt vor meinem Berufsstand, bitte! ;)

Der Inhalt einer Pressemitteilung wird wohl nicht als rechtlich bindend durchgehen. Verbindlich ist der Vertrag, den Du geschlossen hast, kein Pressetext. Und wenn zwischen Veröffentlichung der Presseinformation und dem kauf Deines Wagens ein paar Monate zeit liegen, wird der Hersteller wohl darauf verweisen, dass es inzwischen Änderungen gab.

Tim
 
... Der Inhalt einer Pressemitteilung wird wohl nicht als rechtlich bindend durchgehen. Verbindlich ist der Vertrag, den Du geschlossen hast, kein Pressetext.

Ich bin mir sicher, dass diese Presseveröffentlichung kein Vertragsbestandteil (eines Kaufvertrags) ist.
Und womöglich steht noch irgend wo was mit "Irrtümer voprbehalten".

MfG Gerhard
 
Mit Bezug auf die Anmerkung von McPedrito:

Dem ist leider nicht so. Sobald man bei "gezogener" Parkbremse langsam von der Kupplung geht, beginnt es zu tuten und zu blinken (STOP Zeichen im Armaturenbrett), die Parkbremse löst sich aber definitiv nicht.Man spürt nur, dass das Auto nach vorne weg will, aber selbst bei stärkerem Loslassen der Kupplung bleibt der Wagen wie angenagelt stehen
Traurig das hat ja sogar mein Passat TDI
 
... Das ist doch Marketingblabla und keine technische Dokumentation, oder?
-> Bezug zur Realität = zweifelhaft. ...

Ich bin mir sicher, dass diese Presseveröffentlichung kein Vertragsbestandteil (eines Kaufvertrags) ...

"Marketingblabla" wäre für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche durchaus hilfreich, wozu es nicht einmal Vertragsbestandteil sein müsste. :) :-) Die Schwierigkeit liegt vorliegend eher darin, kurz gesagt, dass der Verkäufer nicht BMW ist, sondern der freundliche BMW-Händler, mithin der Käufer nachweisen müsste, dass er unrichtiges Marketingmaterial von dem Verkäufer erhalten hat und sich hierauf der Irrtum begründet.

Weil sich ein solcher Sachverhalt diesem Fred nicht entnehmen lässt, darf man weiter gespannt verfolgen, welche Lösung die Parteien einvernehmlich finden. :) :-)
 
"Marketingblabla" wäre für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche durchaus hilfreich, wozu es nicht einmal Vertragsbestandteil sein müsste. :) :-) Die Schwierigkeit liegt vorliegend eher darin, kurz gesagt, dass der Verkäufer nicht BMW ist, sondern der freundliche BMW-Händler, mithin der Käufer nachweisen müsste, dass er unrichtiges Marketingmaterial von dem Verkäufer erhalten hat und sich hierauf der Irrtum begründet.

Weil sich ein solcher Sachverhalt diesem Fred nicht entnehmen lässt, darf man weiter gespannt verfolgen, welche Lösung die Parteien einvernehmlich finden. :) :-)

Zum Marketingblabla: Ernsthaft? Das war mir nicht bekannt, sonst hätte ich mich kaum derart flapsig geäussert.

Danke und Gruß,

Björn
 
Zum Marketingblabla: Ernsthaft? Das war mir nicht bekannt, sonst hätte ich mich kaum derart flapsig geäussert. ...

Das muss man auch nicht wissen. :) :-) Im Zuge der Schuldrechtsreform im Jahre 2001 wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch eine Regelung eingefügt, aus der sich eine Verantwortlichkeit des Verkäufers für Werbeaussagen ergeben kann, und zwar dergestalt, dass es einen Mangel darstellen kann, wenn der Kaufgegenstand nicht die in der Werbung versprochenen Eigenschaften besitzt:

"§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. ... Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ... oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, ... "

Die Konsequenz dieser Regelung sind unter anderem diese putzigen kleinen Klarstellungen in der Werbung ("Gilt nur in Verbindung mit ...", "Aussage nicht repräsentativ...", "Produkt kann Änderungen unterliegen ..."), die das Werbeversprechen gleich wieder relativieren sollen. ;)

Ein wenig Hintergrundinformationen finden sich vielleicht auch hier: :) :-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrechtsmodernisierung
 
Interessant. Mich würde natürlich interessieren, ob hier zwischen Werbung und Pressetexten unterschieden wird. ...

Ein wirklich nur schneller Blick in die Kommentarliteratur (Palandt, 72. Aufl. 2013) benennt die "Werbung" als "jedes Verhalten, das andere dafür gewinnen soll, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird. ..." Ausdrücklich genannt werden die Werbeformen der Zeitungsanzeige, des Werbespots, des Verkaufsprospekts und der mündlichen Erklärung bei einer Verkaufsveranstaltung.

Ein Pressetext ist nach meinem Dafürhalten unter dieser Prämisse wohl eher keine Werbung im vorstehenden Sinne.

Interessant erscheint mir noch die Frage, ob ein Pressetext eine "öffentliche Äußerung" darstellt - immerhin wird er zwecks Veröffentlichung an die Redaktionen gegeben. Selbst dann wäre es aber wohl so, dass man einen Pressetext des Automobilherstellers nicht den einzelnen Verkäufern zurechnen kann.
 
Ein wirklich nur schneller Blick in die Kommentarliteratur (Palandt, 72. Aufl. 2013) benennt die "Werbung" als "jedes Verhalten, das andere dafür gewinnen soll, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird. ..." Ausdrücklich genannt werden die Werbeformen der Zeitungsanzeige, des Werbespots, des Verkaufsprospekts und der mündlichen Erklärung bei einer Verkaufsveranstaltung.

Ein Pressetext ist nach meinem Dafürhalten unter dieser Prämisse wohl eher keine Werbung im vorstehenden Sinne.

Interessant erscheint mir noch die Frage, ob ein Pressetext eine "öffentliche Äußerung" darstellt - immerhin wird er zwecks Veröffentlichung an die Redaktionen gegeben. Selbst dann wäre es aber wohl so, dass man einen Pressetext des Automobilherstellers nicht den einzelnen Verkäufern zurechnen kann.
Danke! :thumbsup:
Exakt, würde ich auch so sehen. Der Pressetext ist in erster Linie für die Multiplikatoren (Presse) gedacht, nicht für den Endverbraucher, der die Leistung in Anspruch nehmen soll. Bleibt die von Dir gestellte Frage - versuche ich mal zu klären.

Für den TE dürfte es aber in der Tat schwierig sein, eine Presseinformation ins Feld zu führen um daraus einen Anspruch gegenüber BMW zu erklären.

Tim
 
Verstehe diese Herabwürdigung eines Pressetextes nicht. Gerade dieser sollte doch dazu dienen, die Öffentlichkeit über das Produkt zu informieren. Marketing BlaBla kann ich nicht entdecken, wenn in den technischen Details zu allen 4 Zylinder Modellen ausdrücklich neben den anderen Details der Fahrzeuge steht: Sereinmäßig: Anfahrhilfe. Darauf sollte man ein Unternehmen freundlich aber bestimmt hinweisen dürfen.

Der Händler darf sich intern gerne an BMW wenden. Diese haben ja wohl den Pressetext geschrieben und zu verantworten.

In USA wärst Du jetzt Millionär! Es könnte ja ein Kind unter dem Hinterrad liegen wenn Du am Berg anfährst... ;)

Die einzige Einschränkung, die im Text bzw. bei den technischen Angaben finde:

"Technische Daten gültig für ACEA Märkte/Zulassungsrelevante Daten teilweise nur für Deutschland (Gewichte)
Werte in Klammern gelten für Automatikgetriebe"

In Klammmern für Automatik steht es nicht. ACEA ist übrigens der europäische Verband der Automobilhersteller. ACEA ist eigentlich auf allen Märkten weltweit vertreten. Zumindest aber mal Europa.
 
Verstehe diese Herabwürdigung eines Pressetextes nicht. Gerade dieser sollte doch dazu dienen, die Öffentlichkeit über das Produkt zu informieren. ...

Nochmal: Man kann lange über Qualität und rechtlichen Gehalt eines Pressetextes diskutieren, wenn dieser von BMW verfasst wurde, das Auto aber bei einem Automobilverkäufer erworben wurde. Denn der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die von BMW lancierten Anpreisungen etc. Anders wäre es wohl nur dann, wenn der Verkäufer sich ausdrücklich auf derartige Texte bezieht und damit den eigenen Verkauf fördern möchte.
 
Dem Händler mache ich keinen Vorwurf (erschreckend ist nur wieder mal, dass diese anscheinend nicht immer wissen, was Ihr Produkt kann oder nicht! Aber das ist ein anderes Thema!).

Wenn ich einen neuen BMW kaufe, sollte es doch möglich sein BMW fragen zu dürfen, warum eine von BMW zugesicherte Eigenschaft (und sei es "nur" in einer Pressemeldung) nicht geliefert wird. Kann ja sein, dass die Pressemitteilung einen Irrtum enthält (ich bin mir ziemlich sicher, das das an anderen Stellen auch noch auftauchen wird, weil das im allgemeinen Technikteil steht.)

http://kurier.at/lebensart/motor/bmw-z4-keine-angst-vor-roten-ampeln-mehr/25.990.769 Dort ist in einem Test eines Z4 18i der Anfahrassistent genannt. Das kommt dabei raus, wenn man fehlerhafte Pressetexte rausgibt.

In der Schweizer Preisliste vom 01.03.2013 ist der Anfahrassistent für 4 Zylindermodelle noch drin. Es handelt auch schon um die FL-Modelle (allerdings fehlt dort der 18i). http://www.bmw.ch/ch/de/newvehicles/z4/_shared/pdf/BMW_Z4_Roadster_d.pdf. Zumindest ein Hinweis, dass es geht (oder die Preisliste enthält den gleichen Fehler).

Bei Motortalk ist die Rede davon, dass die aktuelle Betriebsanleitung den Anfahrassistenten für alle Modelle beschreibt. Da kann der Threadstarter mehr zu sagen.

Beim neuem M235i ist die "perfekte Anfahrhilfe" etwas ganz anderes. Im Video wird so die Launch-Control beschrieben:

 
Also zum einen muss man aufpassen, es gibt durchaus Ausstattungsunterschiede zwischen den Ländern, daher würde ich nur Material aus Deutschland in Betracht ziehen.

Wo wird beim aktuellen deutschen Prospekt der Berganfahrassistent beworben? Ich seh da nix.

Was in der Pressemappe steht, schön und gut nur der normale Käufer hat doch überhaupt keinen Zugriff auf solche Texte.

Daraus einen Mangel zu stricken wird wohl schwer werden, trotzdem viel Glück.
 
Was in der Pressemappe steht, schön und gut nur der normale Käufer hat doch überhaupt keinen Zugriff auf solche Texte.
Siehe unter Z4 bei https://www.press.bmwgroup.com oder auch https://www.press.bmwgroup.com/pressclub/p/de/startpage.html ... also zugänglicher - auch für den normalen Kaufinteressenten - geht meines Erachtens nicht. In der Zwischenzeit habe ich auch diverse weitere Dokumente im Pressclub in Sprache DE, EN, FR, IT, ES gefunden, welche alle den Anfahrassistenten als Serienbestandteil beschreiben.

Daraus einen Mangel zu stricken wird wohl schwer werden, trotzdem viel Glück.
Danke und ja, das wird sich allerdings wirklich erst noch zeigen.

Also zum einen muss man aufpassen, es gibt durchaus Ausstattungsunterschiede zwischen den Ländern, daher würde ich nur Material aus Deutschland in Betracht ziehen.
Korrekt, es kann Unterschiede in den Ausstattungsvarianten in einzelnen Ländern geben, dann sollte eine Nachrüstung aber ja auch nicht so schwer sein. Die geht aber angeblich nicht.
Deshalb stelle ich mir doch schon folgende Frage "Macht BMW ggü. der Presse europaweit Falschaussagen bzgl. der Serienausstattung eines Fahrzeugs?" Den Satz lasse ich mir immer mal wieder einfach so auf der Zunge zergehen ;) ...

Nochmal: Man kann lange über Qualität und rechtlichen Gehalt eines Pressetextes diskutieren, wenn dieser von BMW verfasst wurde, das Auto aber bei einem Automobilverkäufer erworben wurde. Denn der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die von BMW lancierten Anpreisungen etc.
Herzlichen Dank für Deine fundierten Replys! Das bedeutet also: Die BMW AG dürfte (theoretisch) auf ihrer Webseite das Blaue vom Himmel lügen, ich darf mich dort nach Herzenslust informieren, aber wenn's hart auf hart kommt, gilt nur das, was mir der Freundliche in die Hand gedrückt hat. Das ist doch im Zeitalter des Internets nicht mehr tragbar! :11shocked Das ruft für mich doch nach der nächsten Reform ...

Ach ja, übrigens: Trotz aller Querelen, das gilt für mich immer noch: :weg_mb :) :-) ...
 
Sehr spannendes Thema, zum Glück bin ich nicht betroffen (habe aber ein ähnliches gelagertes Ärgernis bei der Familienkutsche ...). In der Preisliste von 2011 (runtergeladen am 06.07.2011) ist der Anfahrassistent übrigens für 20i/28i (18i gab's noch nicht) als serienmäßig gekennzeichnet ;-)
 
... Das bedeutet also: Die BMW AG dürfte (theoretisch) auf ihrer Webseite das Blaue vom Himmel lügen, ich darf mich dort nach Herzenslust informieren, aber wenn's hart auf hart kommt, gilt nur das, was mir der Freundliche in die Hand gedrückt hat. Das ist doch im Zeitalter des Internets nicht mehr tragbar! :11shocked Das ruft für mich doch nach der nächsten Reform ...

Auch im Zeitalter des Internet dürfte es ein grundsätzlicher fairer Ansatz bleiben, dass jeder nur für das haftet, was er selbst zu verantworten hat.

Lösen lässt sich die Thematik doch recht einfach, indem man den Verkäufer auf die Prospektinhalte vertraglich festnagelt. Ich mache das bei eigentlich jedem Autokauf so, wenngleich meine Erfahrung bisher dahin geht, dass Verkäufer und Hersteller bei etwaigen Unstimmigkeiten ohnehin recht schnell zu "kulantem" Entgegenkommen zu bewegen sind. :) :-)

Unabhängig davon: Was ist dagegen zu sagen, wenn der Verkäufer nur für das einstehen muss, was er dir "in die Hand gedrückt" hat? ;)
 
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