AW: Felgencenter Oberberg | MH Exclusive - Ein Bericht
Es geht gar nicht um deren Geschäft, was die machen, das mag alles super sein, sondern die kassieren die dicke Kohle fürs nichts tun von anderen.
Beispiel:
Ein Konkurrent bietet gleichen Artikel im Shop an mit Lieferzeit 2 Tage.
Selber haben die 3 Tage. Der Anbieter mit 2 Tagen kann auch nicht in 2 Tagen liefern.
Daraufhin mahnt Firma A Firma B ab, ihnen wäre ein Schaden von 20.000,- € entstanden, da gaaaaaanz viele Kunden deswegen bei Firma B gekauf haben und nicht bei Firma A.
Firma B muss dann an Firma A zahlen.
So gibts noch ganz viele andere Sachen, die abgemahnt werden können.
Im Prinzip geht es nur darum, fürs nichts tun dick abzusahnen und die kleinen platt zu machen, denn wenn da mal einer eine Strafe zahlen muss, das verdient der vielleicht gerade mal in 1 Jahr harter Arbeit!
Sowas hat für mich nichts mehr mit dem eigentlichem Geschäft zu tun, sondern nur mit Abzocke und würde aus Prinzip bei so jmd. nicht kaufen, auch wenn es der beste Preis am Markt ist (hat damit ja nichts zu tun).
Finde sowas menschlich einfach nur total mies.
Ich hoffe, es ist klar geworden, was Firma A. sonst noch so alles tut!?
Missbrauch
In den letzten Jahren häuften sich die Fälle von Abmahnungen insbesondere auf der Internetplattform eBay. Es wird daher von einer Abmahnwelle gesprochen. Verantwortlich hierfür sind Rechtsanwälte, die aus eigenem Interesse handeln und das Ziel verfolgen, ohne großen Aufwand Profit zu erwirtschaften. Diese Rechtsanwälte durchforsten das Internet auf mögliche Verstöße, welche abmahnfähig sein könnten, um anschließend Unterlassungserklärungen einzufordern. Die Betroffenen sind oft Privatpersonen, die ohne böse Absichten gehandelt haben. Die Kanzleien werben ihre Kunden teilweise, indem sie den Klägern ihre Dienste kostenlos anbieten, wenn sie diese nach dem Verfahren an der Provision beteiligen. Für Aufmerksamkeit sorgte ein Fall im Jahr 2006, in dem eine Mutter abgemahnt wurde, weil diese getragene Kleidung ihrer Kinder verkauft hatte. Der Kläger, eine Anwaltskanzlei aus Berlin, beschuldigte die Frau, gewerblich gehandelt zu haben, und verklagte sie, nachdem sie sich geweigert hatte die Abmahngebühr zu bezahlen. Die Beklagte wurde schließlich zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt. Da es keine klaren Richtlinien gibt, ab wann ein Verkäufer privat oder gewerblich handelt, bleibt das Thema weiterhin eine Grauzone.