AW: Felgencenter Oberberg | MH Exclusive - Ein Bericht
Wenn dem Kläger kein nachweisbarer Schaden entstanden ist und der Beklagte nachweislich keinen Mehrumsatz gemacht hat, wie soll dann ein Gericht eine derartige Schadensumme zu Lasten des Beklagten beschließen können? Ein fähiger Anwalt sollte hier doch wohl in der Lage sein, eine solche Abmahnung abzuschmettern.
Eine Versand-und Verfügbarkeitsklausel wie..."die meisten unserer Produkte haben wir auf Lager. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass das Produkt nicht auf Lager ist und bestellt werden muss. In diesem Fall informieren wir Sie umgehend nach der Bestellung und räumen Ihnen gerne die Möglichkeit ein, den Kauf rückgängig zu machen. (gemäß Fernabsatzgesetz hat der Kunde ohnehin das Recht).
Zudem könnte der Kleinunternehmer die Haftung u. U. auf den Großhändler übertragen - eine gewisse Martposition voraus gesetzt.
Da ähnliche Geschäftspraktiken in der Wirtschaft Usus sind, muss sich ein Kleinunternehmer entsprechend absichern.
Prinzipiell gebe ich dir allerdings Recht, dass ein solches Verhalten, insbesondere von Anwälten, nicht unbedingt "toll" ist. Anwälte vertreten Vergewaltiger, Mörder und sonstigen Abfall und geben ihr Gewissen meistens beim Betreten des Gerichtsaals ab.
Eine Marktposition gibt man jedoch ungern ab und wenn man die Möglichkeit hat, sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, tut man das in aller Regel auch. Klar, man könnte ein paar Krümel vom großen Kuchen übrig lassen, aber wer macht das schon?? Der Markt ist härter umkämpft denn je und es ist nach meiner Einschätzung nur eine Frage der Zeit, bis sich der Markt von selbst "gesundschrumpft", was wiederum einen Anstieg der Preise zur Folge haben wird, da wir dann einen oligopolen Markt haben. In diesen Markt dringen dann wieder kleine Unternehmen ein und so weiter.....
Ich kaufe zwar keine Eier aus Käfighaltung, aber ich kaufe meine Milch beim Discounter. (ich denke, der Vergleich trifft in etwa meinen Standpunkt)
Wenn dem Kläger kein nachweisbarer Schaden entstanden ist und der Beklagte nachweislich keinen Mehrumsatz gemacht hat, wie soll dann ein Gericht eine derartige Schadensumme zu Lasten des Beklagten beschließen können? Ein fähiger Anwalt sollte hier doch wohl in der Lage sein, eine solche Abmahnung abzuschmettern.
Eine Versand-und Verfügbarkeitsklausel wie..."die meisten unserer Produkte haben wir auf Lager. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass das Produkt nicht auf Lager ist und bestellt werden muss. In diesem Fall informieren wir Sie umgehend nach der Bestellung und räumen Ihnen gerne die Möglichkeit ein, den Kauf rückgängig zu machen. (gemäß Fernabsatzgesetz hat der Kunde ohnehin das Recht).
Zudem könnte der Kleinunternehmer die Haftung u. U. auf den Großhändler übertragen - eine gewisse Martposition voraus gesetzt.
Da ähnliche Geschäftspraktiken in der Wirtschaft Usus sind, muss sich ein Kleinunternehmer entsprechend absichern.
Prinzipiell gebe ich dir allerdings Recht, dass ein solches Verhalten, insbesondere von Anwälten, nicht unbedingt "toll" ist. Anwälte vertreten Vergewaltiger, Mörder und sonstigen Abfall und geben ihr Gewissen meistens beim Betreten des Gerichtsaals ab.
Eine Marktposition gibt man jedoch ungern ab und wenn man die Möglichkeit hat, sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, tut man das in aller Regel auch. Klar, man könnte ein paar Krümel vom großen Kuchen übrig lassen, aber wer macht das schon?? Der Markt ist härter umkämpft denn je und es ist nach meiner Einschätzung nur eine Frage der Zeit, bis sich der Markt von selbst "gesundschrumpft", was wiederum einen Anstieg der Preise zur Folge haben wird, da wir dann einen oligopolen Markt haben. In diesen Markt dringen dann wieder kleine Unternehmen ein und so weiter.....
Ich kaufe zwar keine Eier aus Käfighaltung, aber ich kaufe meine Milch beim Discounter. (ich denke, der Vergleich trifft in etwa meinen Standpunkt)


Finger weg...))
