Firmeninhaber und Corona

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Hallo zusammen,
Ich weiß, das Thema Corona nervt.... mich auch. Aber, so wie ich hier im Forum herausgelesen habe, gibt es hier einige Firmeninhaber, oder auch Firmenverantwortliche in hoch verantwortlichen Positionen.
Da ich auch ein (kleiner) Unternehmer bin, sauge ich in den letzten Tagen jede Information über staatliche Hilfen auf.
Kurzarbeitergeld steht da wohl ganz oben auf der Liste.
Es wäre toll, wenn man sich hier rege über solche Maßnahmen austauschen könnte.
Persönliche Erfahrungen sind m. M. Gold wert für andere.
Und bitte keine Kommentare von wegen , ob es noch einen Corona Thread braucht. Wenn nicht gefällt, einfach ignorieren.... danke.

Gruss
Markus
 
Ah, die Funktion steckt dahinter. Interessant. Hatte schon überlegt>: Häää, da sind doch keine Mailadressen :) :-)
 


 
Kleiner Betrieb mit 8 Mitarbeitern, Auftragslage extrem rückläufig, Ware und Vormaterial
kommt nicht an. Könnte hier nur kotz...
Im direkten Austausch mit dem Steuerbüro um den durchaus vorhandenen Fehlinformationen
in den Medien, was den finanziellen Ausgleich betrifft, vorzubeugen.
Kurzarbeit, bislang noch nie in diesem/meinem Unternehmen erlebt und es wird darauf
hinauslaufen, dass ich in den nächsten 1 - 2 Wochen Kurzarbeit beantragen werde.

Anbei mal die Infos, welche ich bislang erhalten habe.


Für den Praxisbetrieb gilt zunächst:

Ein Einnahmeausfall ist grundsätzlich nicht abgedeckt. Nur wenn ihr Betrieb direkt betroffen und aufgrund einer amtlichen Verfügung vorübergehend geschlossen wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Wichtig ist, es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Ein eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit oder eine Schließung des Betriebes fällt nicht darunter.

• Wenn möglich, sollte der Betriebsablauf ggfs. auf weniger Tage konzentriert statt täglich erfolgen.

• Wenn möglich und notwendig, die Mitarbeiter in den Urlaub schicken oder krankmelden lassen, wenn ein Mitarbeiter tatsächlich krank ist. Für Kurzarbeit müssen die Mitarbeiter zustimmen und diese wird in der Praxis nicht einfach zu organisieren sein.

Zur gegenwärtigen Diskussion über die Möglichkeiten von Kurzarbeit sind jedoch „Mythos“ von Wirklichkeit zu unterscheiden. Hierzu folgendes:

Ø CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsausschuss am 8. März 2020 erleichterte Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vereinbart. Mit den erleichterten Voraussetzungen soll die Gewähr dafür geschaffen werden, dass durch die Corona-Krise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz gerät und ein Arbeitsplatzverlust vermieden wird.

Ø Die Bundesregierung will die gesetzlichen Maßnahmen und die entsprechende Verordnung noch in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft setzen. Der Gesetzesentwurf liegt uns bereits vor.

Die in Aussicht genommenen Änderungen beim Kurzarbeitergeld stellen für die Betriebe Erleichterungen und Leistungsverbesserung dar. In Anbetracht der begrenzten Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs (max. zwölf Monate) kann es für Betriebe von Vorteil sein, den durch das Coronavirus bedingten Arbeitsausfall zunächst durch innerbetriebliche Maßnahmen (z. B. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Fort- und Weiterbildungen, Betriebsurlaub, Abbau von Überstunden) abzufangen und erst Mitte April 2020 einen Antrag auf Gewährungen von Kurzarbeitergeld zu stellen.

Beim Öffnen der Links erscheint ein Facebookfenster, weiter geht es über „Link folgen“

Hiernach ist die Kurzarbeit zunächst anzumelden:

https://www.arbeitsagentur.de/d…/anzeige-kug101_ba013134.pdf

und danach zu beantragen:

https://www.arbeitsagentur.de/da…/antrag-kug107_ba015344.pdf

Weiterführende Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur

https://www.arbeitsagentur.de/…/corona-virus-informationen-…

• Wie bereits oben erwähnt, kann eine Kurzarbeit vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Verweigert der Arbeitnehmer seine Zustimmung so könnte eine Kündigung aus betrieblichen Gründen zulässig sein (hierzu ist aber vorher eine arbeitsrechtliche Beratung einzuholen). Betroffene Arbeitnehmer können dann Kurzarbeitergeld erhalten,

Ø wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt (….).

Ø Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Dies trifft derzeit zu, wenn 10 % der Beschäftigten von einer Arbeitszeitreduzierung betroffen sind.

Ø Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen wird.«

Ø Die Mitteilungen dürfen nicht als Freifahrtschein für die Gewährung von Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Coronavirus missverstanden werden. Kommt Kurzarbeitgebergeld in Betracht, hat der Arbeitgeber gem. § 99 Abs. 1 SGB III gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit glaubhaft zu machen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall besteht und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Bestätigt die Agentur für Arbeit, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten in einem zweiten Schritt das Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist für die Fristwahrung nicht ausreichend.

Ø Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67% der Nettoentgeltdifferenz und für Arbeitnehmer ohne Kind 60% der Nettoentgeltdifferenz. Weitere Aufstockungen durch den Arbeitgeber sind zur Milderung der Nachteile möglich. Sofern keine (tarif-vertragliche) Rechtsgrundlage besteht, sind diese Arbeitgeberleistungen aber freiwillig. Der Betriebsrat kann sie nicht erzwingen. Kurzarbeitergeld wird nach aktuellem Stand für die Dauer von längstens zwölf Monaten gewährt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein sehr anschauliches Video für die Erklärung „Kurzarbeitergeld“ geschaltet.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline, die montags bis freitags von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr unter Telefon 0800/4555520 zu erreichen ist.
 
Gerade aktuell...
Die Bundesregierung plant in der Coronakrise ein Hilfspaket von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen. Am Vormittag tagte der Corona-Ausschuss des Bundeskabinetts. Das Hilfspaket soll zügig auf den Weg gebracht werden. Geplant sind direkte Zuschüsse und Darlehen.
 
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Hallo,
erstmal danke an Lars für die E Mail. Der Inhalt ist auf seine Firma bezogen und deshalb nicht im Forum.
Im Großen und Ganzen sind das aber die Infos, die in der Presse zu erlesen sind. Erleichterungen , das Kurzarbeitergeld zu beantragen, ist wohl ein sehr wichtiger Punkt. Überstundenkonten müssen nicht per se abgebaut werden.
Meinen Steuerberater angerufen.... der verweist mich an die Arbeitsagentur für Arbeit. Werde da mal anrufen.
 
Kleiner Betrieb mit 8 Mitarbeitern, Auftragslage extrem rückläufig, Ware und Vormaterial
kommt nicht an. Könnte hier nur kotz...
Im direkten Austausch mit dem Steuerbüro um den durchaus vorhandenen Fehlinformationen
in den Medien, was den finanziellen Ausgleich betrifft, vorzubeugen.
Kurzarbeit, bislang noch nie in diesem/meinem Unternehmen erlebt und es wird darauf
hinauslaufen, dass ich in den nächsten 1 - 2 Wochen Kurzarbeit beantragen werde.
Jürgen, ich drücke Dir und Deinen Mitarbeitern die Daumen, dass alles doch noch irgendwie gut verlaufen wird :t. Neben Deinen geschilderten Maßnahmen und Ratschlägen gilt es in meinen Augen nun, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegte Entscheidungen zu treffen, die nicht dem Einfluss der derzeit über uns hereinberechenden Hysterie unterliegen.
 
Jürgen, ich drücke Dir und Deinen Mitarbeitern die Daumen, dass alles doch noch irgendwie gut verlaufen wird :t. Neben Deinen geschilderten Maßnahmen und Ratschlägen gilt es in meinen Augen nun, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegte Entscheidungen zu treffen, die nicht dem Einfluss der derzeit über uns hereinberechenden Hysterie unterliegen.
:t
Genauso läuft das, ich gehe davon aus, dass wir das einigermaßen entspannt über die Zeit bekommen.
Für mich gilt es natürlich den finanziellen Schaden so gering wie nur möglich zu halten und natürlich
auch meiner sozialen Verantwortung den Mitarbeitern gegenüber gerecht zu werden.
 
Ja so ist es leider. Liquidität und Cashflow sind hier die entscheidenden Worte. Zusehen, dass keine Aufträge vorfinanziert werden müssen, Lager runterfahren, Leistungsgerechter abrechnen, Vorkassen, Teilrechnungen, Abschlagsrechnungen, etc. Zahlungsziele Lieferanten verlängern, Zahlungsziele Kunden verkürzen, etc... alles was eben dazu gehört.
 
Schaut euch auch die öffentlichen Vergaben an. Im Moment läuft vieles über Direktvergaben und nicht im Bieterverfahren.
 
Klar, das trifft natürlich nicht für alle und dessen Unternehmen und Branche zu...
 

Bitte im Kopf behalten: Alles ohne Gewähr und nur als Hinweise gedacht, solche Angaben und auch Google-Recherche ersetzen keine fallspezifische Beratung. Dafür sind eure Lohnbüros/Steuerberater da!



Kleine Tipps zum Kurzarbeitergeld und zum Thema Steuern:

Ihr solltet mit euren Mitarbeitern reden. Nach meinem bisherigen Verständnis kann man Kurzarbeit nicht einfach so "von oben" anordnen. Notfalls mit einem Arbeitsrechtler sprechen.
Denkt auch an die Mitarbeiter, die man im Zweifel durch Kurzarbeit in eine finanzielle Schieflage bringen kann (z.b. Raten immobilienkredit, mieten, o.Ä.).
Falls es die Firmeninhaber-Liquidität zulässt, ist "normaler" Urlaub für das Einkommen des Mitarbeiters deutlich besser, sofern der Mitarbeiter den Urlaub nicht anders verwenden möchte.

Ansonsten haben wir unseren Mandanten folgendes geraten:

1. Absprache mit Mitarbeitern bzgl. Kurzarbeitergeld (KUG)
2. ANZEIGE von KUG bei Arbeitsagentur (geht per Formular in Papierform und über Onlineportal der Arbeitsagentur)
3. KUG-Nummer dem
Lohnbüro/Steuerberater mitteilen
4. Lohnbüro/Steuerberater die Soll-Monatsstunden + ISt-Monatsstunden jedes Mitarbeiters mitteilen
5.
Lohnbüro/Steuerberater erstellt Lohn-/Gehaltsabrechnungen mit Kurzarbeitergeld und bereitet monatlichen KUG Antrag vor
6. Arbeitgeber zahlt geminderten Lohn + KUG aus
7. Arbeitgeber stellt KUG-Antrag bei Arbeitsagentur (erfolgt monatlich mit konkreten Zahlen)
8. Arbeitsagentur erstattet KUG dem Arbeitgeber


Ansonsten gilt bei Steuern:

Bei voraussichtlichen Umsatzeinbrüchen im 2. und 3. Quartal direkt Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag) beim Finanzamt stellen und
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (Gewerbesteuer) bei Stadt stellen.

Von Stundung raten wir ab, da dort nach geltender Rechtslage 6% Zinsen p.a. anfallen. (DIES KANN SICH IN DEN NÄCHSTEN TAGEN DURCH NEUE ERLASSE DER REGIERUNG ÄNDERN).
Besser mal bei KfW anfragen.

Da sich leider auch täglich die Regelungen ändern, kann die Aussage morgen schon wieder nicht mehr stimmen. Insbesondere da heute neue Maßnahmen beschlossen werden sollen.



Bitte im Kopf behalten: Alles ohne Gewähr und nur als Hinweise gedacht, solche Angaben und auch Google-Recherche ersetzen keine fallspezifische Beratung. Dafür sind eure Lohnbüros/Steuerberater da!
 
Mein Steureberater hat mir noch folgendes geschrieben

Es bestünde noch die Möglichkeit der Soforthilfe (bei ihnen bis zu xxxx € einmalig).

EDIT: Der Steuerberater meinte das hier schon genannte Hilfsprogramm
Firmeninhaber und Corona
 
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Muß ein Steuerberater sich damit auskennen? Meiner verwies mich sofort an die Agentur für Arbeit.
Den neuen Lohnstreifen für meinen Mitarbeiter muß er ja ausstellen können.
 
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