Hi @ all,
meine
hatte heute nen unverschuleten Crash,
kann sie auf Kostenvoranschlag und/oder Gutachen
(in Vorleistung möchten wir nicht gehen
) mit der
gegnerischen Versicherung abrechnen, oder muss sie
tatsächlich (wie von denen zunächst mitgeteilt)
Belege einreichen ? Und, um dem vorzubeugen:
nein, wir haben keine Verkehrsrechtsschutzversicherung !
Erläuterung: ist nen 316 Compact, der soll bis "zum Ende" gefahren
werden. Ich würde gern per Voranschlag abrechnen, in der
Werstatt meines Vertrauens reparieren lassen und den Rest-
betrag einstreichen. Ist ja nicht verboten.
meine
hatte heute nen unverschuleten Crash,kann sie auf Kostenvoranschlag und/oder Gutachen
(in Vorleistung möchten wir nicht gehen
) mit dergegnerischen Versicherung abrechnen, oder muss sie
tatsächlich (wie von denen zunächst mitgeteilt)
Belege einreichen ? Und, um dem vorzubeugen:
nein, wir haben keine Verkehrsrechtsschutzversicherung !
Erläuterung: ist nen 316 Compact, der soll bis "zum Ende" gefahren
werden. Ich würde gern per Voranschlag abrechnen, in der
Werstatt meines Vertrauens reparieren lassen und den Rest-
betrag einstreichen. Ist ja nicht verboten.



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Für die Arbeitsleistung der günstigen Werkstat wirst du die MwSt wohl nicht wiederbekommen, weil dir sonst die Versicherung natürlich nur diese Rechnung ersetzen wird... Bagatellgrenze für Gutachter ist ein Schaden von 714,35 EUR 


