Frage zur BBS CH-R Felge

Anderen TÜV suchen, wo der Prüfer weniger kleinkariert ist, ganz einfach. Diskutieren und philosophieren sind gut und schön, bringen einen aber kein Stück näher an die Eintragung.
Die Prüfer haben bei solchen Eintragungen einen gewissen Ermessensspielraum, der auch gerne mal zu "Ungunsten" des FZ-Halters ausgelegt wird.
 
Ich möchte meinen Prüfer absolut nicht als "kleinkariert" bezeichnen. Soweit, wie die Felge raus steht, ist der Ermessensspielraum auch aus meiner Sicht überschritten. Und da es für mein Empfinden auch nicht wirklich toll aussieht, habe ich absolut nichts dagegen, wenn die Distanzscheiben wieder runter kommen. Also alles ist gut.
 
Wenn es der Prüfer wirklich so genau nimmt, bekommst du ohne Platten erst recht keine Eintragung.
 
Grade mal im Gutachten geschaut.
Dort steht:

14) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von


dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte


herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung


ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des


Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
Allerdings steht im Gutachten auch:

2. Reifen


Kombination 2: Auflagen und Hinweise

Kombination 3:
vorn 225/35 R 19 - XX* 0a) R) 13) 14) 35)
hinten 255/30 R 19 - XX* 0) R) siehe Anlage BMW41 zu CH 106
Kombination 4:
vorn 235/35 R 19 - XX* 0a) R) 13) 14) 35)
hinten 265/30 R 19 - XX* 0) R) siehe Anlage BMW41 zu CH 106

Auflagen:

0a) Radanbau nur zulässig in Verbindung mit BBS - Zubehörsatz T.Nr. 09.31.291
bestehend aus
Adapterscheibe T.Nr. 09.23.494 (Dicke 10 mm, Mittenbohrung ∅ 72,5 mm) und
Kegelbund - Radschrauben M 12 x 1,5 x 40 mm (Anzugsmoment 110 Nm)
Es darf kein Zentrierring verwendet werden!


Was bedeutet, dass die Adapterplatten verbaut werden müssen!
 
Das lese ich da ja auch so raus. Aber mein Reifenlieferant hat sich extra bei BBS erkundigt und die haben bestätigt, dass es auch ohne Adapterscheiben erlaubt ist. Morgen weiß ich hoffentlich mehr.

BBS soll deinem Reifenhändler ein Bestätigungsschreiben mailen/faxen, daß die Verwendung der Zentrierringe statt der Platten auch OK ist. Damit dürftest du dann beim TÜV auch keinerlei Probleme mehr haben, sollte ihm der oben zitierte Passus im Gutachten doch noch auffallen.
 
So, ohne Distanzscheiben habe ich vom Prüfer das OK bekommen. Er hat das in meinem Post Nr. 36 angehängte Schreiben als Grundlage genommen. Anscheinend konnte der Prüfer da mehr rauslesen als ich. Ich finde, es sieht ohne Scheiben deutlich besser aus. Ist aber wie alles reine Geschmacksache.
 
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