Peter_S
macht Rennlizenz
- Registriert
- 3 November 2003
Hallo,
habe da eine etwas spezielle Detailfrage zur Umweltprämie, die das zu verschrottende Altfahrzeug betrifft. Vielleicht tümmelt sich ja hier jemand mit Insiderwissen
, die Hotline ist leider dauerbesetzt.
Der Sachverhalt ist wie folgt:
PKW, älter als 9 Jahre, seit 2005 auf die Mutter zugelassen und von der Tochter genutzt.
Am 30.12.2008 wurde das Fahrzeug unintelligenterweise auf die Tochter umgemeldet.
In den Bedingungen/Richtlinien zur Umweltprämie heißt es wörtlich:
Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.
Diese Bedingung wäre m.E. erfüllt, wenn die Mutter die Prämie beantragt. Über die Tochter kann man es gleich vergessen denke ich.
Oder heißt es dann, das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Verschrottung nicht auf die Antragstellerin (=Mutter) zugelassen, also nix gibts?
Sorry falls es kompliziert klingt, ich habe mich um verständliche Darstellung bemüht
Und danke schonmal falls wirklich jemand etwas weiß
habe da eine etwas spezielle Detailfrage zur Umweltprämie, die das zu verschrottende Altfahrzeug betrifft. Vielleicht tümmelt sich ja hier jemand mit Insiderwissen
, die Hotline ist leider dauerbesetzt.Der Sachverhalt ist wie folgt:
PKW, älter als 9 Jahre, seit 2005 auf die Mutter zugelassen und von der Tochter genutzt.
Am 30.12.2008 wurde das Fahrzeug unintelligenterweise auf die Tochter umgemeldet.
In den Bedingungen/Richtlinien zur Umweltprämie heißt es wörtlich:
Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.
Diese Bedingung wäre m.E. erfüllt, wenn die Mutter die Prämie beantragt. Über die Tochter kann man es gleich vergessen denke ich.
Oder heißt es dann, das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Verschrottung nicht auf die Antragstellerin (=Mutter) zugelassen, also nix gibts?
Sorry falls es kompliziert klingt, ich habe mich um verständliche Darstellung bemüht

Und danke schonmal falls wirklich jemand etwas weiß


. Oder soll das heißen es hätte vom 15.02.08 bis 15.02.09 auf den Antragsteller zugelassen sein müssen und die Zeit seit 2005 ist hier irrelevant?