Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Peter_S

macht Rennlizenz
Registriert
3 November 2003
Hallo,

habe da eine etwas spezielle Detailfrage zur Umweltprämie, die das zu verschrottende Altfahrzeug betrifft. Vielleicht tümmelt sich ja hier jemand mit Insiderwissen :s, die Hotline ist leider dauerbesetzt.

Der Sachverhalt ist wie folgt:

PKW, älter als 9 Jahre, seit 2005 auf die Mutter zugelassen und von der Tochter genutzt.

Am 30.12.2008 wurde das Fahrzeug unintelligenterweise auf die Tochter umgemeldet.

In den Bedingungen/Richtlinien zur Umweltprämie heißt es wörtlich:

Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein.

Diese Bedingung wäre m.E. erfüllt, wenn die Mutter die Prämie beantragt. Über die Tochter kann man es gleich vergessen denke ich.

Oder heißt es dann, das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Verschrottung nicht auf die Antragstellerin (=Mutter) zugelassen, also nix gibts?

Sorry falls es kompliziert klingt, ich habe mich um verständliche Darstellung bemüht :M

Und danke schonmal falls wirklich jemand etwas weiß :t
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Die Antwort kannst Du Dir doch denken.... Pech gehabt. Ich habe zwar kein Insiderwissen, aber Gesetzestexte sind manchmal eindeutig und hier sind Stichtage (Fristen) genannt. :#
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Dito, das wird leider nichts. Der Wortlaut ist eindeutig. Ansonsten ist die Mißbrauchsgefahr zu groß.
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Lest bitte mal unter 4.2 den letzten Punkt genau durch...ich meine es ist ein Grenzfall bzw. nicht völlig eindeutig :

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtscha.../dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Das ist eindeutig und nicht anders interpretierbar! B;
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Das ist eindeutig und nicht anders interpretierbar! B;

So sehe ich es auch. Und die Verschrottung darf erst ab dem 14.01.09 erfolgen. Somit kannst du es nicht einmal mit einem Verwertungsnachweis aus Ende Dezember probieren, als der Wagen noch auf die Mutter zugelassen war.
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Das ist eindeutig und nicht anders interpretierbar! B;

Sorry wenn ich nerve, aber wenn das Auto z.B. am 15.02. verschrottet wird und seit 2005 bis 30.12.2008 auf den Antragsteller zugelassen war wäre doch das Kriterium erfüllt &:. Oder soll das heißen es hätte vom 15.02.08 bis 15.02.09 auf den Antragsteller zugelassen sein müssen und die Zeit seit 2005 ist hier irrelevant?
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Was ist an "durchgehend" bis zur Verschrottung nicht zu verstehen? Seit 30.12.08 ist das Auto nicht mehr auf die Mutter zugelassen!
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Oder soll das heißen es hätte vom 15.02.08 bis 15.02.09 auf den Antragsteller zugelassen sein müssen und die Zeit seit 2005 ist hier irrelevant?
richtig :t

So steht es aber auch in diesem oben verlinkten Dokument eindeutig drin:

"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein."
 
AW: Frage zur Umweltprämie / Altfahrzeug

Ok, ich danke für Eure Einschätzung :t

Ist wohl ein Fall von saudumm gelaufen :g:g:g
 
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