wenn es denn so ist, denn werben darf der Händler auch mit Unwahrheiten.Moin,
wenn auf der Website des Händlers steht "Eintragungsfrei - mit entsprechenden E-Prüfzeichen", dann kann ich davon ausgehen, daß der TÜV nicht meckert, oder?
*winke*
Le![]()
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wenn es denn so ist, denn werben darf der Händler auch mit Unwahrheiten.Moin,
wenn auf der Website des Händlers steht "Eintragungsfrei - mit entsprechenden E-Prüfzeichen", dann kann ich davon ausgehen, daß der TÜV nicht meckert, oder?
*winke*
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Ja, aber wenn es NICHT so ist, wäre das ein Mangel, der zur Rücknahmepflicht führt. Wobei man ja bei im Internet bestellten Sachen ohnehin 14 Tage Widerrufsfrist genießt.wenn es denn so ist, denn werben darf der Händler auch mit Unwahrheiten.

