Garantiefall vor einem Jahr - nun Forderung der beauftragten Werkstatt wegen Insolvenz

Wäre schön, wenn Du recht hättest. Der Händler hat auf meine Bitte, ein persönliches Gespräch zu vereinbaren noch nicht reagiert.

verzichte auf das Gespräch. Kann dem Grunde nach im Nachgang nur zu Deinem Nachteil ausgelegt werden. Laß es so lange "dünkeln" bis ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dem dann widersprechen oder von Deinem Rechtsbeistand widersprechen lassen.
 
Nebenbei, und ohne es in irgendeine Richtung böse zu meinen: Es darf als erheblich "mutig" bezeichnet werden, welche Ausführungen und Vorschläge hier in besten Absichten aus der Laiensphäre gemacht und unterbreitet werden. Vielleicht sollte ich in den diversen Unterforen langsam mal damit anfangen, KFZ-Reparaturtipps zu geben. :5jesterz:
 
Nebenbei, und ohne es in irgendeine Richtung böse zu meinen: Es darf als erheblich "mutig" bezeichnet werden, welche Ausführungen und Vorschläge hier in besten Absichten aus der Laiensphäre gemacht und unterbreitet werden. Vielleicht sollte ich in den diversen Unterforen langsam mal damit anfangen, KFZ-Reparaturtipps zu geben. :5jesterz:
Das kannst Du aber bei anderen Bereichen auch. Sei nicht so streng ;)

Nicht alle Antworten beruhen immer auf Fachwissen, sondern hin und wieder auch auf Erfahrungswerte.

Und wenn man in einem Autoforum Rechtsfragen stellt, sollte man schon wissen, dass die Antworten nicht unbedingt immer richtig sind :)
 
... wenn man in einem Autoforum Rechtsfragen stellt, sollte man schon wissen, dass die Antworten nicht unbedingt immer richtig sind :)

Wenn man schlichtweg keine Ahnung hat, macht der Verzicht auf eine Antwort völlig unabhängig von dem Ort der Fragestellung Sinn. :M Jiro kann die Qualität der Beiträge offensichtlich ganz gut einschätzen. Das kann aber nicht jeder, was spätestens dann dazu führt, dass solche Antworten mehr Schaden anrichten, als hilfreich sind.
 
Aus der Tatsache,dass die Versicherung eine Zahlung veranlasst hat schließe ich,dass sie auch eine Rechnung erhalten hat. Diese Rechnung kann ja eigentlich nur der ausführende Betrieb(ich nenn ihn jetzt einfach mal Händler A)erstellt haben und sie an Händler B geschickt haben. Insofern hat Händler A ja schon anerkannt,dass Händler B sein Schuldner ist.
Da Totstellen in meinen Augen immer schlecht ist,würde ich einerseits die Versicherung um eine Kopie der Rechnung bitten und andererseits von Händler A per Einschreiben mit persönlicher Übergabe die Offenlegung der rechtlichen Grundlage für die nachträgliche Erstattung fordern. Dabei ist es sinnvoll eine Frist festzulegen,wie lange diese sein sollte kann dir ja evtl Brumm per PN mitteilen.
Nun ist dein Händler A gezwungen zu agieren,es ist immer sinnvoll der Gegenpartei den Ball zuzuspielen.
Meiner Ansicht nach hat Händler A nur Ansprüche auf evtl Entschädigung aus der Konkursmasse,keinesfalls aber an dich persönlich.
 
Jiro kann die Qualität der Beiträge offensichtlich ganz gut einschätzen. Das kann aber nicht jeder

Deshalb nochmal: wenn man Rechtsfragen hat, sollte man sich dann einfach an ein Rechtsform wenden und kein Autoforum. Wenn man die Qualität der Beiträge selbst nicht gut einschätzen kann, gilt das umso mehr.
 
Deshalb nochmal: wenn man Rechtsfragen hat, sollte man sich dann einfach an ein Rechtsform wenden und kein Autoforum. Wenn man die Qualität der Beiträge selbst nicht gut einschätzen kann, gilt das umso mehr.

Ach herrje, die langjährige Erfahrung zeigt, dass man in diesem Forum für viele Fragen kompetente Antworten erhalten kann. Nur wird das eben ab und an durch - sicherlich gut gemeinte - Beiträge von Mitgliedern konterkariert, denen das betreffende Wissen schlichtweg fehlt. Eigentlich ist nicht so schwer zu verstehen, wo die von mir angesprochenen Optimierungsmöglichkeiten liegen. :rolleyes:
 
Ich werde erstmal abwarten, ob die sich jetzt auf die Bitte nach einem persönlichen Gespräch bei mir melden. Davon gehe ich erstmal aus, denn ich bin langjähriger Kunde bei diesem Autohaus. Die klare Aussage der Versicherung ist dabei sicher hilfreich - wobei ich das nicht schriftlich bekommen werde, da ich nicht der Vertragspartner der Versicherung bin.
 
Deshalb nochmal: wenn man Rechtsfragen hat, sollte man sich dann einfach an ein Rechtsform wenden und kein Autoforum. Wenn man die Qualität der Beiträge selbst nicht gut einschätzen kann, gilt das umso mehr.

Na schon - und es waren ja gute Beiträge dabei. Es geht ja auch nicht immer um die rein rechtliche Dimension sondern auch um "Lebenserfahrungen". Denn der Händler möchte mich ja sicher gerne als Kunden behalten - was bei einer rein rechtlichen Betrachtung der Forderung sicher schwierig werden dürfte ;). Außerdem ist dieser Fall sicher auch für die Allgemeinheit interessant - denn viele von uns haben Gebrauchtfahrzeuge bei BMW-Händlern gekauft und "im guten Glauben" die EuroPlus Garantie in Anspruch genommen. Offensichtlich kann man sich aber nicht in jedem Fall auf dieses System verlassen.
 
Na schon - und es waren ja gute Beiträge dabei. Es geht ja auch nicht immer um die rein rechtliche Dimension sondern auch um "Lebenserfahrungen". Denn der Händler möchte mich ja sicher gerne als Kunden behalten - was bei einer rein rechtlichen Betrachtung der Forderung sicher schwierig werden dürfte ;). Außerdem ist dieser Fall sicher auch für die Allgemeinheit interessant - denn viele von uns haben Gebrauchtfahrzeuge bei BMW-Händlern gekauft und "im guten Glauben" die EuroPlus Garantie in Anspruch genommen. Offensichtlich kann man sich aber nicht in jedem Fall auf dieses System verlassen.
Du brauchst Dich hier auch nicht angesprochen fühlen ;)
 
Na na, nicht erst bis zum Mahnbescheid warten, sondern besser zeitnah ein Schreiben verfassen, falls es nicht sehr bald zu dem Gespräch kommen sollte. ;)

Okay, hast ja recht. Aber ein Gespräch würde ich auf keinen Fall "riskieren". Es gilt immer das Geschriebene mehr als das Wort. Daher sollte auch der Schriftsatz bzw. dessen Inhalt wohl gewählt sein.
 
Okay, hast ja recht. Aber ein Gespräch würde ich auf keinen Fall "riskieren". Es gilt immer das Geschriebene mehr als das Wort. Daher sollte auch der Schriftsatz bzw. dessen Inhalt wohl gewählt sein.

Ein persönliches Gespräch kann aber ggf. verhindern, dass es überhaupt zur weiteren Durchsetzung der Forderung kommt. Schriftlich eskalieren kann man die Situation immer noch. Wenn man sich wirklich in einer rechtlichen Auseinandersetzung befindet ist ohnehin "Hopfen und Malz" verloren.
 
Okay, hast ja recht. Aber ein Gespräch würde ich auf keinen Fall "riskieren". Es gilt immer das Geschriebene mehr als das Wort. Daher sollte auch der Schriftsatz bzw. dessen Inhalt wohl gewählt sein.

Geschmackssache. ;) Ich schaue meinem Gegenüber ab und an ganz gerne in die Augen, wenn ich ihm sage, was von der Situation - oder von ihm - halte. :D

Ich stimme dir aber dahingehend zu, dass man im Zweifel lieber mit Bedacht etwas schreibt, als unbedacht etwas zu sagen. :) :-)
 
Hab jetzt alles brav gelesen :) :-) und jetzt würd es mich auch interessieren was da raus gekommen ist :t
 
Hab jetzt alles brav gelesen :) :-) und jetzt würd es mich auch interessieren was da raus gekommen ist :t

Kurzes Update zum Sachstand: ich wurde vom Vertragshändler angerufen, der die Reparatur durchgeführt hat. Dort war offenbar vorher nicht präsent, dass es sich um einen EuroPlus Garantiefall handelt (schon komisch, warum sollte ansonsten eine Kostenerstattung durch den anderen Vertragshändler erfolgen). Man hat die Forderung mir gegenüber dann zurückgestellt und versucht unter Verweis auf die Erstattung durch die Versicherung beim Insolvenzverwalter an das Geld zu kommen. Ich habe allerdings auch seit drei Monaten nichts mehr gehört.

Für mich stellt sich der Fall so da:

1. Der reparaturausführende Händler hat sich nicht mit Nachdruck und nicht mit Verweis auf die Euro-Plus Erstattung um den Ausgleich der Zahlung durch den nun insolventen BMW-Händler bemüht (Garantiegeber). Hätte man sich eingehender mit der Thematik befasst wäre der Fall vermeidbar gewesen.
2. Die Europlus hat korrekt gehandelt - die Erstattung geht an den Garantiegeber, dieser reicht die Zahlung dann an die ausführende Werkstatt weiter. Nur der erste Schritt ist erfolgt.
3. Der Garantiegeber hat die Erstattung der Versicherung einbehalten, obwohl er vorher eine Reparaturfreigabe erteilt hat.

Sollte die Sache doch zu meinen Ungunsten ausgehen würde ich es wohl auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der ausführenden Werkstatt ankommen lassen. Und an die Adresse des Garantiegebers würde es dann auch eine Strafanzeige geben.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wenn sich etwas tut.

Viele Grüße, Jiro
 
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