Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Franky084

Fahrer
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26 Juni 2009
Mein Anlasser macht seit Neustem beim Kaltstart ein 1 sekündiges Qietschgeräusch. Habe nun herausgefunden, dass es der Microschalter am Anlasser ist.

Heute morgen rief ich bei der Wena Cargarantie an und schilderte meinen Fall. Als der Mitarbeiter am Telefon dann meinen Versicherungsschutz prüfte, sagte er sofort, dass der Anlasser nicht zu meinem Garantieschutz gehört.

Ich habe das Garantiesystem A (aufbauender Basisschutz) welches folgende Baugruppen beinhaltet:

Motor
Getriebe
Differential
Lenkung
Kraftübertragungswellen
Kühlsystem
Kraftstoffanlage

Bisher konnte ich nur negatives im Internet über Wena lesen. Fällt der Anlasser tatsächlich nicht unter die abgeschlossene Garantie oder wollte die Firma sich nur vor dem Schaden drücken?

Vielleicht könnt iht mir helfen.
 
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Kann man den den Schalter alleine wechseln oder mus der ganze Anlasser neu?
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Ich bin jetzt ja kein Experte, aber wenn du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, dann hast du doch Gewährleistungsansprüche (außer Verschleisteile natürlich). Ob das über eine Versicherung abgewickelt wird oder nicht, dürfte dabei ja nicht dein Problem sein.
 
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Das lässt sich nicht über den Händler abwickeln, zumal dieser nicht mal eine eigene Werkstatt hat. :-(
 
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Das spielt doch keine Rolle, ob der Händler eine eigene Werkstatt hat oder nicht.

Wenn du den Wagen innerhalb der letzten 6 Monate gekauft hast, muss er die Kosten dafür zahlen.

Meines Erachtens gehört ein Anlasser nicht zu den Verschleissteilen, wie Bremsen oder Reifen.

By the way, ich hatte das Problem ca. 3 Jahre nach Zulassung und BMW hat den Anlasser bezahlt und ich den Einbau.
 
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Das lässt sich nicht über den Händler abwickeln, zumal dieser nicht mal eine eigene Werkstatt hat. :-(
Falls du Garantie- oder Gewährleistungsansprüche hast, kann dir das egal sein. Der Händler muss das regeln.

Über Wena Cargarantie liest man ja nun nicht wirklich Gutes. Es kommt wohl darauf an, was im Vertrag steht. Ich würde den Anlasser jedoch zum Motor hinzurechnen und vermute, Wena will sich nur drücken.
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Falls du Garantie- oder Gewährleistungsansprüche hast, kann dir das egal sein. Der Händler muss das regeln.

Über Wena Cargarantie liest man ja nun nicht wirklich Gutes. Es kommt wohl darauf an, was im Vertrag steht. Ich würde den Anlasser jedoch zum Motor hinzurechnen und vermute, Wena will sich nur drücken.

Der Händler MUSS das zahlen in den ersten 6 Monaten ... :B
 
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Ich habe eben beim Händler angerufen, dieser erzählte mir, dass er im Schadens-/Garantiefall keine Haftung übernimmt da der Schaden, wenn er im Versicherungsschutz abgedeckt ist, nur von der Garantiegesellschaft abgedeckt wird.

Der Anlasser ist nicht kaputt, ich glaube also kaum das ein funktionierender Anlasser kostenlos getauscht wird.
 
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Ok, kleine Regelkunde Franky:

Gewährleistung:

Ist die gesetzliche Sachmängelhaftung. Sie beträgt grundsätzlich 24 Monate, kann jedoch bei Gebrauchtenfahrzeugen auf 12 Monate gesenkt werden. In den ersten sechs Monaten trägt die Nachweispflicht der Händler. Kann er nicht beweisen, dass der Anlasser nicht schon defekt war, muss er nachbessern.

Den Gewährleistungsanspruch hast du immer. Vertragspartner ist der Händler. Er kann nicht ausgeschlossen werden, auch nciht durch Zusatzversicherungen.


Grantie:

Ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Herstellers oder hier eine Zusatzleistung mit einem Anbieter wie Wena. Vertragspartner ist Wena und nicht der Händler. Die Ansprüche sind voneinadner unabhängig. Bei der Garantie kann der Anbieter einschränken wie er möchte. Du könntest auch ein Garantievertrag abschließen, in welchem du nur die Überrollbügel versicherst. Ist zwar zwecklos, aber geht.

Bei der Gewährleistung kann man nichts einschränken. Außer Verschleißteile natürlich. Aber dazu gehört der Anlasser nicht.
 
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Ja, der Händler sagt das er den Schaden übernimmt, sobald der Anlasser kaputt ist. Dieses Qietschen würde noch keinen Garantiefall rechtfertigen den er übernähme.

Irgendwie auch verständlich...
 
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1. du sprichst von Garantie, meinst aber Gewährleistung
2. würde ich mich darauf nicht einlassen. denn schnell sind die sechs monate um, er geht kaputt und du hast den schaden. Ein Anlasser soll den Motor starten und nicht quietschen.
 
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Ja, der Händler sagt das er den Schaden übernimmt, sobald der Anlasser kaputt ist. Dieses Qietschen würde noch keinen Garantiefall rechtfertigen den er übernähme.

Irgendwie auch verständlich...

Nein, nicht verständlich.

Wie Anthony schon schrieb : Wenn es sich um die Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres handelt, dann muss der Händler für die Nachbesserung aufkommen. Dabei darf er sich nicht auf "kapitale" Schäden beschränken. Allerdings muss es am unteren Ende der Skala auch immerhin ein echter Schaden sein ("Aschenbecher voll" wäre sicher kein relevanter Schaden :d ).
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Der Anlasser macht aber nur beim Kaltstart dieses kurze Geräusch. Wenn ich dann bei Ihm vorfahre um ihm das Problem zu zeigen, wird er mich für verrückt erklären. :X
 
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Mal ne andere Frage, was soll denn das für ein Microschalter sein?

Einen Mictroschalter habe ich, bei einem Anlasser noch nicht gesehen.

Oder meinst du den Magnetschalter??

Der läßt sich auch einzeln tauschen.
 
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Wie läuft es dann jetzt weiter ab?

Fahre ich in eine Werkstatt, lasse den Magnetschalter tauschen und schicke dem Händler die Rechnung zu?
 
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Wie läuft es dann jetzt weiter ab?

Fahre ich in eine Werkstatt, lasse den Magnetschalter tauschen und schicke dem Händler die Rechnung zu?

Nein,
Wenn Du es - ohne vorher von ihm die Freigabe nachweislich bekommen zu haben - reparieren lässt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Du machst bei Deinem Vertragspartner (dem "Händler") den Mangel nachweislich geltend ... schriftlich wäre hier sicherlich gut, so wie das klingt.
Er kann sich dann überlegen, wie er es abwickelt.
Kommt er nicht in die Puschen, setze ihm (erst dann, man ist ja freundlich) eine Frist von beispielsweise 10 Tagen und zwar nicht für die Kreativ-Phase sondern für die Mängelbehebung!



Der "Händler" hat die Gewährleistungspflicht, Du musst ihm jedoch die Chance geben, dieser Verpflichtung nachzukommen. Erst wenn er nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen (ich glaube, er hat zwei Versuche bei solchem Kram), könntest Du andere Dinge tun (Stichworte: Deckungsgeschäft, Wandlung, Rücktritt)

Brummm kann das aber besser erklären als ich ... ich bin ja kein Jurist oder Advokat, daher ist mein Rat mit Vorsicht zu genießen.

Grüßle
Chris
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Da muss ich nix erklären, das hat Chris schon ganz richtig gemacht. :t

Eine Wandelung wird vorliegend sicherlich kein Thema sein, aber wichtig und richtig ist es jedenfalls, erst dem Freundlichen die Gelegenheit zu geben, seinen "Gewährleistungs"pflichten (die Gewährleistung heißt seit der Schuldrechtsreform übrigens "Mängelhaftung" ;)) nachzukommen.

Schlägt diese sog. Nacherfüllung fehl, oder verweigert er sie endgültig, gibt es weitere Möglichkeiten, u. A. und insbesondere Schadensersatz.

Was ist eigentlich ein "Advokat"? :wm

Grüße
Jan
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Repariert der Händler den "Schaden" und ich lasse meinen Wagen bei ihm stehen und habe somit Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparartur?
Ohne Auto stehe ich ja ganz schön blöd da, wenn ich zu einem Kundengespräch fahren muss.
 
AW: Garantiefall, Wena bezahlt nicht

Was ist eigentlich ein "Advokat"? :wm

hmm .. war das nicht lateinisch?

Ein Dahergelaufener? ach nee, das wäre ja ein Consultant:b:b

Dann wohl eher ein Herbeigerufener. Die Spezies ist wohl göttlicher Herkunft, denn sie wissen alles und wenn man von ihnen Honorarnoten per Post bekommt heißt's ja auch immer "Oh mein Gott" :y:b:w

Grüßle
Chris
 
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