Geblitzt mit 26 zu schnell (könnte mir in den Popo beißen)

... Jetzt ist nur noch die Frage, ob das auch für 3x mehr als 20km/h innerhalb eines Jahres gilt.
Angeblich soll dann der Führerschein ja auch weg sein, ...
Also einfach mal ausprobieren? &:

Ist der Lappen eigentlich auch dann weg, wenn man innerhalb eines Jahres fünfmal 5km/h zu schnell fährt, oder wenn man im gleichen Zeitraum fünfzig mal gar nicht zu schnell fährt? Könnte das mal jemand ausprobieren? :5jesterz:
 
Ist der Lappen eigentlich auch dann weg, wenn man innerhalb eines Jahres fünfmal 5km/h zu schnell fährt, oder wenn man im gleichen Zeitraum fünfzig mal gar nicht zu schnell fährt? Könnte das mal jemand ausprobieren? :5jesterz:

Letzteres hatte ich mal probiert. Klappt in der Tat. Achtung: Man bekommt dann aber keinen Bescheid. :7madz:
 
Mich hat es auch vor 2 Wochen erwischt. Aber zum Glück den Blitzer noch (fast) rechtzeitig gesehen und in die Eisen gegangen, sonst dürfte ich wohl demnächst Laufen.
Ergebnis der Notbremsung: "NUR" 12 km/h zu schnell, 25 EUR! :D
Schwein gehabt! ;)
 
... Notbremsung ...
... ja, aber "blöd" wird's, wenn der Hintermann dann drauf fährt!! So geschehen vor einigen Jahren in einer Gruppe Motorradfahrer. Mehrere Biker gestürzt, einer tot, obwohl die Gruppe regelgerecht unterwegs war!!! Der Schreck vor den Blitzern hat schon ausgereicht!!!

Ich erschrecke mich auch oft und weiß bei diesem Schilderwahn dann nicht - obwohl angepasst unterwegs - ist hier 30 oder 50? 50, 60 oder 70? Soviel zu "Wir machen das aus Sicherheitsgründen!" Gut gemeint, aber das Gegenteil erreicht.
 
Das ist natürlich dann unglücklich gelaufen. :#
Dürfte aber mit ein Grund sein warum die schönen roten Blitze nach und nach abgeschafft werden. Hatte nämlich bei mir auch nicht gesehen dass sie mich trotz Bremsung erwischt hatten.
Erst der Brief hat mich dann daran erinnert! :D
Naja, man muss gute Augen, ne gute Reaktion, etwas Glück, und einen vorausschauenden Hintermann eben oftmals haben. Dann kann man das mal machen! ;)
Ansonsten eben an die StVO halten.....aber..... wer macht das als Z4-Fahrer schon (ehrlich!) immer. :B

Wenn ich, gerade auf Autobahnen, immer nach der Richtgeschwindigkeit fahren würde, dann wäre ich zeitweise das doppelte an Fahrzeit unterwegs.... :D
Auf der anderen Seite....wenn man mal erwischt wird.....dann hat man eben Pech. So fair muss man dann auch sein! :D
 
Ihr zerbrecht euch immer nur den Kopf über die StVO.

Wenn ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Führerscheinstelle zur Erkenntnis erlangt, jemand ist nicht geeignet ein Kfz zu führen, dann reichen auch manchmal die banalsten Dinge um die Fahrerlaubnis los zu werden und sich einer MPU unterziehen zu müssen.
 
Und welcher Mitarbeiter macht das??? ;)
Ich sitze quasi an der Quelle, kann da also sehr gut mitreden.
Wenn keine Drogen / Alkohol im Spiel sind, dann fällt SO GUT WIE KEIN Mitarbeiter einer Führerscheinstelle ein solches Urteil.
Meistens geht er vor Gericht nämlich damit unter. SO EINFACH ist das also nun wirklich nicht. ZUM GLÜCK!
Wo kämen wir denn dahin, wenn ein verschriehener Tempo-50-Fan bei jedem der mal mit 60 geblitzt wird irgendwann behauptet, dass diese Person wohl offensichtlich nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen!
 
Ich schrieb ja, wenn der Mitarbeiter "zur Kenntnis erlangt". Das können vielfältige Hinweise sein..... seitens Polizei, "netter" Nachbarn, Familienangehöriger oder oder. Es bedarf also nicht nur Drogen- oder Alkoholdelikte - es bedarf noch nicht einmal eines Verkehrsdeliktes. Da ist - wie Du sicherlich dann selber wissen müsstest - kein Gericht notwendig. Dazu habt ihr ja Durchführungsverordnungen.
 
Ich schrieb ja, wenn der Mitarbeiter "zur Kenntnis erlangt". Das können vielfältige Hinweise sein..... seitens Polizei, "netter" Nachbarn, Familienangehöriger oder oder. Es bedarf also nicht nur Drogen- oder Alkoholdelikte - es bedarf noch nicht einmal eines Straßendeliktes. Da ist - wie Du sicherlich dann selber wissen müsstest - kein Gericht notwendig. Dazu habt ihr ja Durchführungsverordnungen.

steter Tropfen höhlt den Stein &:

ist jetzt ne ernste Frage, Thomas
 
steter Tropfen höhlt den Stein &:

ist jetzt ne ernste Frage, Thomas

Frage? Wenn da eine ist, verstehe ich sie nicht so ganz.

Ich kenne all die ganzen Durchführungsverordnungen der Verkehrsämter nicht. Aber ich habe z.B. noch nicht von Richtern bzw. Urteilen gehört, dass ein Richter die Fahrerlaubnis entzieht und eine MPU fordert. Ein Richter setzt höchstens die Sperrfrist bis wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann.

Und ein Richter bzw. Gericht kommt nur ins Spiel, wenn eine Straftat (wie z.B. auch Fahren unter Alkoholeinfluß) oder ähnliches begangen wurde.
 
Anderes Beispiel:

Wenn jemand anonym gegenüber dem Verkehrsamt "anschwärzt", ein Führerscheininhaber wäre ungeeignet, weil der FI angeblich Epilepsie oder Alzheimer hätte, was glaubt ihr, wie schnell derjenige in die Mühlen des Verkehrsamtes gerät? Und wer das nicht entkräften kann, hatte mal eine Fahrerlaubnis.

Ach ja..... z.B. Depressionen können auch jemand als charakterlich sowie gesundheitlich Ungeeignet dastehen lassen. Bei diesem Krankheitsbeispiel dürfte es noch interessanter werden!
 
Frage? Wenn da eine ist, verstehe ich sie nicht so ganz.

Ich kenne all die ganzen Durchführungsverordnungen der Verkehrsämter nicht. Aber ich habe z.B. noch nicht von Richtern bzw. Urteilen gehört, dass ein Richter die Fahrerlaubnis entzieht und eine MPU fordert. Ein Richter setzt höchstens die Sperrfrist bis wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann.

Und ein Richter bzw. Gericht kommt nur ins Spiel, wenn eine Straftat (wie z.B. auch Fahren unter Alkoholeinfluß) oder ähnliches begangen wurde.


ich meinte Deine Ausführungen bezüglich des Landratsamtes, also wenn ein Sachbearbeiter "Kenntnis erlangt"

"Kenntnis erlangen" würde für mich bedeuten, dass ein Vergehen angezeigt würde und entsprechend verfolgt würde.

&:
 
Ich schrieb ja, wenn der Mitarbeiter "zur Kenntnis erlangt". Das können vielfältige Hinweise sein..... seitens Polizei, "netter" Nachbarn, Familienangehöriger oder oder. Es bedarf also nicht nur Drogen- oder Alkoholdelikte - es bedarf noch nicht einmal eines Verkehrsdeliktes. Da ist - wie Du sicherlich dann selber wissen müsstest - kein Gericht notwendig. Dazu habt ihr ja Durchführungsverordnungen.

Nach dem, was ich vom Verwaltungsrecht mitbekommen habe, muss man sicherlich unterscheiden zwischen der Erkenntnisquelle (die hier anscheinend beliebig sein kann) und der Beweisbarkeit bzw. juristischer Belastbarkeit des solchermaßen erlangten Wissens und seiner Konsequenzen. Und beim zweiten Teil sind die Anforderungen sicher wesentlich höher, weil das auch gerichtlich nachprüfbar sein muss. :) :-)

Nebenbei eine Bemerkung zum deutschen Idiom: Man kann "zur Kenntnis gelangen" oder auch "eine Kenntnis erlangen", nicht aber "zur Kenntnis erlangen". Beim ersten Mal habe ich das ja noch für einen Verschreiber gehalten, aber beim zweiten Mal kann ich mir eine Bemerkung nicht mehr verkneifen. :whistle:
 
Anderes Beispiel:

Wenn jemand anonym gegenüber dem Verkehrsamt "anschwärzt", ein Führerscheininhaber wäre ungeeignet, weil der FI angeblich Epilepsie oder Alzheimer hätte, was glaubt ihr, wie schnell derjenige in die Mühlen des Verkehrsamtes gerät? Und wer das nicht entkräften kann, hatte mal eine Fahrerlaubnis.

Ach ja..... z.B. Depressionen können auch jemand als charakterlich sowie gesundheitlich Ungeeignet dastehen lassen. Bei diesem Krankheitsbeispiel dürfte es noch interessanter werden!

Seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee......... moment....... eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr unwahrscheinlich! ;)
Bei Deprerssionen müsste ein Psychologe das ebenfalls feststellen. Aber OK, ich will mich nicht streiten. Im Ergebnis: SO EINFACH IST DAS BESTIMMT NICHT!
Und das ist auch gut so! :D
 
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