Elias
macht Rennlizenz
- Registriert
- 27 Februar 2006
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0si
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
... Jetzt ist nur noch die Frage, ob das auch für 3x mehr als 20km/h innerhalb eines Jahres gilt.
Angeblich soll dann der Führerschein ja auch weg sein, ...
Also einfach mal ausprobieren?![]()

Ist der Lappen eigentlich auch dann weg, wenn man innerhalb eines Jahres fünfmal 5km/h zu schnell fährt, oder wenn man im gleichen Zeitraum fünfzig mal gar nicht zu schnell fährt? Könnte das mal jemand ausprobieren?![]()



... ja, aber "blöd" wird's, wenn der Hintermann dann drauf fährt!! So geschehen vor einigen Jahren in einer Gruppe Motorradfahrer. Mehrere Biker gestürzt, einer tot, obwohl die Gruppe regelgerecht unterwegs war!!! Der Schreck vor den Blitzern hat schon ausgereicht!!!... Notbremsung ...






Is klar.Wenn ich, gerade auf Autobahnen, immer nach der Richtgeschwindigkeit fahren würde, dann wäre ich zeitweise das doppelte an Fahrzeit unterwegs....![]()


Ich schrieb ja, wenn der Mitarbeiter "zur Kenntnis erlangt". Das können vielfältige Hinweise sein..... seitens Polizei, "netter" Nachbarn, Familienangehöriger oder oder. Es bedarf also nicht nur Drogen- oder Alkoholdelikte - es bedarf noch nicht einmal eines Straßendeliktes. Da ist - wie Du sicherlich dann selber wissen müsstest - kein Gericht notwendig. Dazu habt ihr ja Durchführungsverordnungen.
steter Tropfen höhlt den Stein
ist jetzt ne ernste Frage, Thomas
Frage? Wenn da eine ist, verstehe ich sie nicht so ganz.
Ich kenne all die ganzen Durchführungsverordnungen der Verkehrsämter nicht. Aber ich habe z.B. noch nicht von Richtern bzw. Urteilen gehört, dass ein Richter die Fahrerlaubnis entzieht und eine MPU fordert. Ein Richter setzt höchstens die Sperrfrist bis wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann.
Und ein Richter bzw. Gericht kommt nur ins Spiel, wenn eine Straftat (wie z.B. auch Fahren unter Alkoholeinfluß) oder ähnliches begangen wurde.

ich meinte Deine Ausführungen bezüglich des Landratsamtes, also wenn ein Sachbearbeiter "Kenntnis erlangt"
"Kenntnis erlangen" würde für mich bedeuten, dass ein Vergehen angezeigt würde und entsprechend verfolgt würde.
![]()
siehe #88
ich übe noch
Sorry 
Ich schrieb ja, wenn der Mitarbeiter "zur Kenntnis erlangt". Das können vielfältige Hinweise sein..... seitens Polizei, "netter" Nachbarn, Familienangehöriger oder oder. Es bedarf also nicht nur Drogen- oder Alkoholdelikte - es bedarf noch nicht einmal eines Verkehrsdeliktes. Da ist - wie Du sicherlich dann selber wissen müsstest - kein Gericht notwendig. Dazu habt ihr ja Durchführungsverordnungen.


Anderes Beispiel:
Wenn jemand anonym gegenüber dem Verkehrsamt "anschwärzt", ein Führerscheininhaber wäre ungeeignet, weil der FI angeblich Epilepsie oder Alzheimer hätte, was glaubt ihr, wie schnell derjenige in die Mühlen des Verkehrsamtes gerät? Und wer das nicht entkräften kann, hatte mal eine Fahrerlaubnis.
Ach ja..... z.B. Depressionen können auch jemand als charakterlich sowie gesundheitlich Ungeeignet dastehen lassen. Bei diesem Krankheitsbeispiel dürfte es noch interessanter werden!

