AW: Genarali Versicherung nur Ärger
Ist der "Dienstweg" nicht so:
1. Unfall (ohne zweifel unverschuldet)
2. Verursacher meldet den Unfall (mit den pers. Daten des Geschädigten) seiner Versicherung.
3. Geschädigter bringt Fahrzeug in die Werkstatt. (also hier zum :) )
4. Geschädigter unterschreibt eine Abtretungserklärung.
* Es wird ein Gutachten seitens des :) erstellt und an die gegnerische Versicherung übersandt.
* Die gegnerische Versicherung erteilt dem :) den Reparaturauftrag. (Viell. besichtigt sie den Schaden aber noch selbst).
* Reparatur seitens des :) erfolgt.
* Die gegnerische Versicherung zahlt an den :) die Reparaturrechnung.
Oder:
* Der Geschädigte lässt sich von einem vereidigten und öffentlich bestellten Gutachter ein Gutachten erstellen.
* Dieses wird an die gegnerische Versicherung übersandt.
*Diese teilt dem Geschädigten die Übernahme der Kosten, welche das Gutachten ausweist, mit.
*Der Wagen wird, von wem auch immer repariert.
Die Gegnerische Versicherung rechnet lt. Gutachten ab. (exclusive MwSt).
5. Der Wagen ist wieder ok,
und kann wieder an der frischen Luft bewegt werden.
Sollten, im Verlauf des oben geschilderten Weges, Hindernisse seitens der gegnerischen Versicherung auftreten....
dann wäre der Gang zum Anwalt zu raten.
Denke eine Versicherung ist nicht besonders "erfreut", wenn trotz eindeutiger Schuld ihres Versicherungsnehmers, der Geschädigte "einfach so" die Kosten durch einen Anwalt in die Höhe treibt.
Liege ich irgendwo falsch, lasse ich mich gerne berichtigen.
Hatte, UND SO SOLL ES ACH BLEIBEN, gottlob lange keinen Unfall mehr und habe den Regulierungsweg von früher so im Kopf.
Wünsche dem Geschädigten hier eine baldige Regulierung, zu seiner vollsten Zufriedenheit.
