Genarali Versicherung nur Ärger

AW: Genarali Versicherung nur Ärger

Jupp, ich weiß :w

Ich hab mir mit der Antwort eine 3/4 Stunde Zeit gelassen. In dieser Zeit wird er doch sicher bei seinem Anwalt angerufen haben und den Termin erfragt haben :s

Aber Du hast schon recht, clemens kann auch einfach nur dasitzen, nix tun und abwarten :X
 
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Frank, ich habe auch schon auf den ein oder anderen Gerichtstermin gewartet.... die lassen sich nicht drängen... ;) Die Nicht!!! (war aber eigentlich immer beim Arbeitsgericht, die haben immer mehr Zeit..... :( )
 
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Mmmm, hast du den Gutachter und den RA vor oder nach der Schadenaufnahme mit der Generali eingeschaltet ? Bzw. hast du im Vorfeld mal mit denen telefoniert (also vor Gutachter und vor Rechtsanwalt) oder Schriftverkehr gehabt ?
 
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Mmmm, hast du den Gutachter und den RA vor oder nach der Schadenaufnahme mit der Generali eingeschaltet ? Bzw. hast du im Vorfeld mal mit denen telefoniert (also vor Gutachter und vor Rechtsanwalt) oder Schriftverkehr gehabt ?

Wo liegt der Unterschied? Ich beauftrage immer einen Rechtsanwald meine Interessen zu vertreten allein schon aus dem Grund weil ich keine Zeit habe mich um solche Dinge zu kümmern. Und ohne RA würde einem besagte Versicherung wohl komplett übern Tisch ziehen
 
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Jupp, ich weiß :w

Ich hab mir mit der Antwort eine 3/4 Stunde Zeit gelassen. In dieser Zeit wird er doch sicher bei seinem Anwalt angerufen haben und den Termin erfragt haben :s

Aber Du hast schon recht, clemens kann auch einfach nur dasitzen, nix tun und abwarten :X

Na Du scheinst ja ein ganz Schlauer zu sein der es sich nicht verkneifen kann immer wieder mal provokant / dämliche Beitäge zu schreiben. Darum halt jetzt diese provokant / dämliche Antwort :D Und es gibt noch keinen Termin. Ich hab übrigens schon lange aufgehört mich über die Ignoranz der Generali im Umgang mit Geschädigten zu ärgern.
 
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Wo liegt der Unterschied? Ich beauftrage immer einen Rechtsanwald meine Interessen zu vertreten allein schon aus dem Grund weil ich keine Zeit habe mich um solche Dinge zu kümmern. Und ohne RA würde einem besagte Versicherung wohl komplett übern Tisch ziehen

Also der Fall bei dir so:

*Unfall*
I) Abgabe an Rachtsanwalt
II) Einschaltung eines eigenen Gutachters
III) Meldung bei Generali (wer hat den Schaden dort gemeldet ?)
IV) Gutachten wurde erstellt (und auch an die Versicherung weitergeleitet)
V) Da längerfristig keine Reaktion seitens Generali erfolgte Reparatur (wolltest du Reparieren oder nach Gutachten abrechnen ? Das hab ich noch net ganz verstanden)
VI) Du hast der Werkstatt quasi in Vorkasse die Kosten erstattet

Soweit richtig ?

Hast du Kontakt zum Schädiger ?
 
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Ich hab übrigens schon lange aufgehört mich über die Ignoranz der Generali im Umgang mit Geschädigten zu ärgern.

Jupp, glaub ich Dir - ansonsten würdest Du nicht so entspannt einfach so nichts tun und abwarten.

Die Generali hat noch nichtmal ihre Trümpfe gezogen :X ... oder wurde Dein Gutachten bereits angezweifelt? ... oder die Schadenssumme eigenmächtig reduziert und Dir die Auszahlung eines deutlich geringeren Betrages angeboten? Durch Annahme des Angebots würdest Du auf weitere Ansprüche verzichten ...

Naja, das kommt dann noch.

Dein Geld wirst Du in 2010 nicht sehen, das zieht sich noch hin.
 
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Also der Fall bei dir so:

*Unfall*
I) Abgabe an Rachtsanwal
II) Einschaltung eines eigenen Gutachters
III) Meldung bei Generali (wer hat den Schaden dort gemeldet ?)
IV) Gutachten wurde erstellt (und auch an die Versicherung weitergeleitet)
V) Da längerfristig keine Reaktion seitens Generali erfolgte Reparatur (wolltest du Reparieren oder nach Gutachten abrechnen ? Das hab ich noch net ganz verstanden)
VI) Du hast der Werkstatt quasi in Vorkasse die Kosten erstattet

Soweit richtig ?

Hast du Kontakt zum Schädiger ?

1. Unfall (am 30.11.2009) Schuldfrage ist nicht strittig Verursacher wurde noch an Ort und Stelle durch Polizei verwarnt
2. Schaden wurde vom VN gemeldet, Schadensnummer wurde vergeben
3. Rechtsanwald übernahm von Anfang an mit dem üblichen Papierkrieg
4. Gutachten wurde zeitnah von einem renomierten Ingenieursbüro im BMW Servivebetrieb erstellt und durch den RA an die
Versicherung übersand.
5. Es sollte nach Gutachten abgerechnet werden alle Teile wurden bei BMW bestellt und Privat verbaut und lackiert.
Teilerechnung wurde ebenfalls übersand.
6. Reparatur erfolgte sofort nach Gutachtenerstellung und Lieferung der Teile.
7. Vertiegstellung wurde mit Bildern an Versicherung gemeldet.
7. Natürlich bin ich in Vorkasse getreten

Bis heute keine Stellungnahme bzw. Schriftverkehr trotz x-maligem Anschreibens und Fristsetzungen durch RA.
Nun halt der übliche Gang der Dinge mit Mahnverfahren, Klage, Klagebegründung usw.

Hier so sah er aus
 

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Dann würde ich deinen Rechtsanwalt feuern. Du darfst keinen Schaden vor Freigabe der Versicherung reparieren, da die das Recht haben den Schaden zu besichtigen (durch Außendienst, eigenen Sachverständigen usw.). Und das steht im Gesetz, nur falls du mich jetzt rundmachen willst :)
 
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Ist der "Dienstweg" nicht so:

1. Unfall (ohne zweifel unverschuldet)
2. Verursacher meldet den Unfall (mit den pers. Daten des Geschädigten) seiner Versicherung.
3. Geschädigter bringt Fahrzeug in die Werkstatt. (also hier zum :) )
4. Geschädigter unterschreibt eine Abtretungserklärung.

* Es wird ein Gutachten seitens des :) erstellt und an die gegnerische Versicherung übersandt.
* Die gegnerische Versicherung erteilt dem :) den Reparaturauftrag. (Viell. besichtigt sie den Schaden aber noch selbst).
* Reparatur seitens des :) erfolgt.
* Die gegnerische Versicherung zahlt an den :) die Reparaturrechnung.

Oder:
* Der Geschädigte lässt sich von einem vereidigten und öffentlich bestellten Gutachter ein Gutachten erstellen.
* Dieses wird an die gegnerische Versicherung übersandt.
*Diese teilt dem Geschädigten die Übernahme der Kosten, welche das Gutachten ausweist, mit.
*Der Wagen wird, von wem auch immer repariert.
Die Gegnerische Versicherung rechnet lt. Gutachten ab. (exclusive MwSt).

5. Der Wagen ist wieder ok,
und kann wieder an der frischen Luft bewegt werden. :w

Sollten, im Verlauf des oben geschilderten Weges, Hindernisse seitens der gegnerischen Versicherung auftreten....dann wäre der Gang zum Anwalt zu raten.
Denke eine Versicherung ist nicht besonders "erfreut", wenn trotz eindeutiger Schuld ihres Versicherungsnehmers, der Geschädigte "einfach so" die Kosten durch einen Anwalt in die Höhe treibt.

Liege ich irgendwo falsch, lasse ich mich gerne berichtigen.
Hatte, UND SO SOLL ES ACH BLEIBEN, gottlob lange keinen Unfall mehr und habe den Regulierungsweg von früher so im Kopf.

Wünsche dem Geschädigten hier eine baldige Regulierung, zu seiner vollsten Zufriedenheit. :t
 
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[...]
7. Fertiggstellung wurde mit Bildern an Versicherung gemeldet.
8. Natürlich bin ich in Vorkasse getreten

Welch wunderbarer Freibrief für die Versicherung die Sache einfach so auszusitzen.

Das nächste Mal unbedingt mit der Versicherung absprechen und Übernahme der Mietwagenkosten vereinbaren bis die Kostenübernahmeerklärung seitens der Versicherung da ist.
Dadurch tickt die Uhr für die Versicherung und die Mietwagenkosten summieren sich. Daher können sie das nicht aussitzen.

[...] da die das Recht haben den Schaden zu besichtigen (durch Außendienst, eigenen Sachverständigen usw.).

Absolut richtig. :t Blöd nur, wenn der Schaden nicht mehr zu besichtigen und durch einen eigenen Gutachter begutachtet werden kann. Die sitzen das aus - ein Gerichtstermin ändert daran nicht wirklich was.
 
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Jupp, glaub ich Dir - ansonsten würdest Du nicht so entspannt einfach so nichts tun und abwarten.

Die Generali hat noch nichtmal ihre Trümpfe gezogen :X ... oder wurde Dein Gutachten bereits angezweifelt? ... oder die Schadenssumme eigenmächtig reduziert und Dir die Auszahlung eines deutlich geringeren Betrages angeboten? Durch Annahme des Angebots würdest Du auf weitere Ansprüche verzichten ...

Naja, das kommt dann noch.

Dein Geld wirst Du in 2010 nicht sehen, das zieht sich noch hin.

Weißt Du Frank das lassen wir alles mal den Richter klären Vergleich kommt für mich nicht in Frage und entspannt ist richtig mein Arzt und Freund hat mir mal empfohlen mich nur noch über wichtige Dinge aufzuregen dafür ist die Schadenssumme um die es hier geht zu gering, Was mich aber zu Anfang fast zur Weisglut gebracht hat ist diese arrogante Art der Ignoranz seitens der G.....li.

Aber wie du siehst hab ich meinen Humor längst wieder gefunden
Gruß und schöne Ostern
 
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@ Stutzeweg: das wollte ich hier nicht so deutlich schreiben, da TE sonst wieder einen bösen Rundumschlag macht ;) Aber du hast vollkommen recht, der Anwalt ist immer erst die sinnvolle Option wenn was falsch läuft. Vorher ist es für die Versicherung nur ein deutlicher Hinweis die Sache nach vorne zu schieben, da der Anspruchsteller die Kosten ja ohnehin schon sinnlos in die Höhe treibt.

Daher ist das ganze Gerede hier, man solle immer und sofort einen Anwalt einschalten das Dümmste was man machen kann (es sei denn man möchte gerne Monate auf sein Geld warten).

Mal ganz ehrlich, wenn jemand von euch haben möchte und der kommt direkt mit einem Anwalt (den ihr auch bezahlen sollt) anstatt erstmal direkt mit euch zu sprechen - was denkt ihr dann ? Richtig, dann mault ihr auch wieder hier rum, warum jeder Hans und Franz direkt einen Anwalt nimmt. Mal an die eigene Nase fassen und dann meckern ;)
 
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achso, schöne Ostern wünsche ich natürlich auch :)
 
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3. Rechtsanwald übernahm von Anfang an mit dem üblichen Papierkrieg

Ich kann zu diesem Thema nichts beitragen, ausser einen kleinen Lernaspekt, weil es so weh tut in den Augen:
Es heisst, wie schonmal angesprochen, Anwalt! Hat mit dem Wald nichts zu tun.
Macht Briefverkehr auch seriöser... ;)

LG
Didi
 
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@ Stutzeweg: das wollte ich hier nicht so deutlich schreiben, da TE sonst wieder einen bösen Rundumschlag macht ;) Aber du hast vollkommen recht, der Anwalt ist immer erst die sinnvolle Option wenn was falsch läuft. Vorher ist es für die Versicherung nur ein deutlicher Hinweis die Sache nach vorne zu schieben, da der Anspruchsteller die Kosten ja ohnehin schon sinnlos in die Höhe treibt.

Daher ist das ganze Gerede hier, man solle immer und sofort einen Anwalt einschalten das Dümmste was man machen kann (es sei denn man möchte gerne Monate auf sein Geld warten).

:t:t

das mit dem Rundumschlag denke ich nicht. Der TE hat ja seinen Humor (den er im Grunde ja nie verloren hatte) wieder. ;)

Er hat sich sicherlich nichts bei gedacht und ist für ihn eine "normale" Praxis, welche ich sogar nachvollziehen kann, da er ja mehrfach schreibt, dass er sich aus Zeit- oder sonstigen Gründen nicht mit solchen Dingen selbst beschäftigen möchte.

Aber hier hätte es (zunächst) wirklich keines RA bedurft.
 
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Der einzige Fehler war, den man dem TE unterstellen könnte, dass er in Vorleistung getreten ist, aber das hat er ja begründet. Und da er über Gutachten abrechnen wollte ist auch klar, dass er zumindest für die bestellten Teile die Vorleistung tätigen musste. Alles andere wie er die Sache angegangen war, ist relativ uninteressant für die Versicherung.
 
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So wieder mal Neues zur Sache.
Ich habe wirklich meine erste Post von der besagten Versicherung bekommen (von meinem Anwald natürlich). Ein Dreizeiler, Schadensumme wird in voller Höhe übernommen und übewiesen mit der Bitte die Klage zurück zu ziehen. Ist fast schon zum lachen.
Na ja Ende gut alles gut
Gruß
 
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Urteile die offensichtlich schon auf dem Vorwege gegen sie ausfallen würden, meiden Versicherungen wie die Pest. Weil das Urteil könnte die Runde machen und ihre Geschäftsgebaren unterwandern.
 
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