Es ist keine Doppelbelastung ..aber auch Handy oder PCs , Notebook und Tablets gelten als Empfangsgerät soviel ich weiß ..
Ich habs mir doch oben schon selbst beantwortet

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Es ist keine Doppelbelastung ..aber auch Handy oder PCs , Notebook und Tablets gelten als Empfangsgerät soviel ich weiß ..

Ich habs mir doch oben schon selbst beantwortet![]()
... habe bis jetzt noch keinen Gebührenbescheid bekommen... mal sehen wie schnell die GEZ-Mühlen mahlen ;-)

Neenee, maximal bis zum 01.01.2013 rückwirkend... wenn überhaupt, denn ich wohne ja jetzt in einer "WG"Die kassieren dann alles rückwirkend für einige Jahre auf einmal!![]()

... wenn überhaupt, denn ich wohne ja jetzt in einer "WG"![]()

Sind wir hier im Forum nicht eigentlich alle zusammen eine große WG?![]()



Jan, ich schick dir mal meine Beitragsrechnung. Wäre schön wenn du die Hälfte davon übernehmen würdest, so als WG Mitbewohner ...

oder Illegal? Hab grad erstmal mein Konto auf irgendwelche merkwürdigen Abbuchungen überprüft, war aber alles ok. Bin ja mal gespannt wie es denn weiter geht. Vielleicht kommt dann ja wieder so ein "netter GEZ Onkel" vorbei ( ehemals Stasibeschäftigter ), der einem dann erklärt was man rundfunktechnisch in seinem Leben alles falsch gemacht hat und wie teuer das Vergnügen nun wirdUnprofessionell...

Ich bekomme von allen anderen Institutionen eine Information, wenn sich etwas ändert was und wofür ich bezahlen soll. Bei der GEZ war das nicht so.Müssen wir uns über neue Gesetze informieren oder müssen wir informiert werden?
Müssen wir uns über neue Gesetze informieren oder müssen wir informiert werden?

So - heute wurde vom Gebührenservice ohne weitere schriftliche Ankündigung einfach mal der erhöhte Rundfunkbeitrag (habe seit Jahren keinen Fernseher) abgebucht. Ich habe das dann mal stroniert. Ich finde es ziemlich unglaublich, dass man glaubt ohne weiteres Anschreiben (es handelt sich immerhin um einen belastenden staatlichen Akt dem eine Rechtsbehalfsbelehrung beizufügen ist) in das Vermögen einer Privatperson eingreifen zu können. Unprofessionell...


Wenn Bund oder Land konkret Geld wollen, müssen sie das dem betreffenden Bürger auch konkret mitteilen, damit der weiß, wie viel und an wen er zahlen muss.
Ich war bei der GEZ nicht angemeldet. Also kann ich warten, bis die mich "informieren", dass jetzt jeder zahlen muss ... dann erst entsteht eine Zahlungspflicht?
D.h. ich kann entspannt abwarten? :-)
Wenn Du eine Wohnung hast musst Du dich m.E. von Dir aus anmelden. Natürlich kannst Du auch warten, bis die "GEZ" nach dem Abgleich aus dem Melderegister auf Dich zukommt - man wird dann eben ab 01.01.2013 rückwirkend den Beitrag von Dir fordern und Dir dafür den o.a. schon erwähnten Gebührenbescheid zustellen. Ob zusätzlich weitere Beträge in Form eines Bußgeldes bzw. in Form von Zinsforderungen hinzu kommen kann ich nicht abschätzen - ich würde es aber vermuten. Das wird allerdings auch niemanden mit einem Z4 umbringen.
Mir geht es hier primär darum, dass sich eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht an die geltenden rechtlichen Abläufe hält, bzw. das die Konzeption der Beitragspflicht an sich rechtlich fragwürdig ist.

Also bei meinen Umzügen (der letzte liegt allerdings schon etliche Jahre zurück) war innerhalb von wenigen Wochen nach Ummeldung der freundliche Brief von der GEZ im Kasten
GEZ war der erste (!!) Brief an meinen Zweitwohnsitz (schneller als der Schall) und die wollten doch glatt zweimal kassieren.
Rechtlich muss(te) ich aber nirgendwo zahlen, nur kapierten die das nicht.
Aber die Story erspar´ ich Euch!

Solche Stories gibt's auch (leider) wie Sand am Meer![]()
... und nachdem mein Ex-Arbeitskollege seinen Hund Willi aus lauter Schabernack bei einer Unterschriftenaktion eingetragen hatte, um die Anzahl der Unterschriften zu erhöhen, sollte Willi auch plötzlich GEZ-Gebühren zahlen!
Ist aber sicher auch kein Einzelfall?
