gibt es hier einen Baurechtler für eine allgemeine Frage?

fundriver

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Hallo

ist unter den Forumsmitgliedern ein Baurechtsexperte? Und wenn ja wäre diese(r) bereit mir ein paar Fragen zum beantworten und weiteres Vorgehen zu besprechen? ...Thema Mängel am Bau RA einschalten oder nicht?

danke
 
Hallo

ist unter den Forumsmitgliedern ein Baurechtsexperte? Und wenn ja wäre diese(r) bereit mir ein paar Fragen zum beantworten und weiteres Vorgehen zu besprechen? ...Thema Mängel am Bau RA einschalten oder nicht?

danke
Baurechtler bin ich nicht. Bin jedoch gelernter Baustoff-Kaufmann und gelegentlich schon als SV vom Gericht bei Schäden an Außenanlagen hinzugezogen worden. Sollte Dein Anliegen in diese Richtung gehen, helfe ich - sofern möglich und zulässig - gerne weiter :t.
 
Danke Basti

es geht generell um folgende grosse Mängel:

1. Schallschutz (angrenzender Aufzug deutlich in der Wohnung hörbar) ..es ist ein Neubau und Trittschall aus Nachbarwohnung ebenfalls hörbar
2. Beurteilung wie man Schäden an Bad (Fliesen--unterschiedliche Brandfarben und falsche Fugenfarbe) beurteilt....Kostengutschrift....
3. Parkett ..Eingelagerte und festgebackene Gipsstaubreste....Magel oder nicht? (von oben betrachtet nicht sichtbar..nur bei Streiflicht)
 
Die angezeigten Mängel fallen jetzt nicht unbedingt in meine Kernkompetenz hinein.

Auch bin ich der Meinung, dass ein Rechtsanwalt, auch wenn er auf Baurecht spezialisiert ist, nicht unbedingt der Ansprechpartner ist, der für die Klärung deiner Anliegen am besten geeignet ist.

Vielmehr würde ich mir aus den gelben Seiten einen lokalen Bau-Sachverständigen heraussuchen und mit ihm die Mängel besichtigen. Für eine erste Besichtigung zahlst du mit Sicherheit nicht mehr, als für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt. Hier hast du jedoch den Vorteil, direkt von einem Fachmann in allen Gewerken eine belastbare Aussage an der Hand zu haben.

Aus meiner Erfahrung heraus, ist es auch oft sehr wirkungsvoll, gegenüber dem Auftrag Nehmer Mängel anzuzeigen, die durch einen Sachverständigen bestätigt wurden. Oftmals lässt sich somit dann auch der Rechtsweg, der wieder mit Kosten und Aufwand verbunden ist, vermeiden.
 
Hallo Basti

Thema ist komplex....grundsätzlich will ich (wie jeder normale Mensch) Kosten vermeiden.....Sachverständiger zu Thema 1 müsste ich beauftragen ....die Frage ist, ob man überhaupt einen Sachverständigen zunächst braucht da Wohn/Schlafräume besonders schutzbedürftig sind was den Schalleintrag betrifft...und dem Bauträger ist der Schalleintrag bekannt (er meint nur dass er vl zulässig wäre gemäss DIN 4109..jedoch wird in neueren Urteilen die DIN nicht mehr als Massstab angenommen da zu veraltet und es werden nun strengere Maßstäbe angenommen)
Thema 2...Bad..hier wird schon eine Gutschrift angeboten welche aber nur ca 40-50% der ordnungsgemässen Mangelbeseitigung entspricht....nun ist guter Rat teuer.....und zu 3 ..Parkett...Statement der Herstellers liegt vor dass das Parkett umreparierbar verschmutzt ist...aber das ist , wenn man nach DIN (von oben betrachtet bei bewölkten Tag) nicht oder nur schwer sichtbar..wenn aber Sonne scheint oder Kunstlicht dann deutlich sichtbar( weisse Sprenkeln durch eingetragenen und eingereinigten Gipsstaub in den Poren) hier lehnt der Bauträger den Mangel ab da er sich auf die DIN beruft

Fronten sind noch nicht verhärtet, aber ich fühl mich schön langsam über den Tisch gezogen....
 
Punkt 1 ist ja hier der springende Punkt? Alles andere ist ja anscheinend überschaubar vom Aufwand.

Wichtig ist vor allem was würde bei wem beauftragt? Du schreibst von Bauträger?
Leistung schon schlussgerechnet? Sicherheitseinbehalt vorhanden? Externen Bauleiter gehabt? Wie schaut die Dokumentation aus -> Vertrag, LV, bautagebuch, Bilder, Mails etc. ?

Grundsätzlich wünsch ich dir erstmal viel Erfolg auf eine schnelle und einvernehmliche Lösung!
 
Einbehalt besteht..deckt aber nicht die Mängel...v.a. Schalleintrag....
hatte sogar Baugutachter bei der Abnahme dabei...Bad ist als Mangel festgehalten, Parkett aus Mangel nur Kratzer, weisse Sprenkel in den Poren kamen erst bei anderer Lichtlage nach Abnahme zum Vorschein (am gleichen Tag aber nachgemeldet), ....und an den Aufzug hat leider niemand gedacht diesen bei Abnahme auch auf Schalleintrag abzuhören.
so wie ich es verstehe ist nach Abnahme zwar 5 Jahre Gewährleistung aber die Beweislast ist nun beim Bauherre, also bei mir? stimmt das?
 
Das ist alles so einfach und pauschal -besonders hier im Forum- nicht zu beantworten. Auch nicht per Tendenz. Leider sind gerade Gerichtsurteile, auf die sich oft bezogen wird, Einzelschicksale.
Mein Rat ist, sich zunächst einen Sachverständigen zu holen. Ggf. Werden es auch mehrere je Sachgebiet sein müssen. RA wird da erstmal nicht viel bringen, außer dass eventuelle Fristen gewahrt bleiben.
Der Sachverständige kann dir einschätzen, ob es tatsächlich ein Mangel ist, dieser behoben werden kann oder monetär ausgeglichen werden sollte. Leider wirst du erstmal in Vorschuß gehen müssen. Schnell wirst du da kein für dich befriedigendes Ergebnis bekommen.

Ich habe es richtig verstanden, dass die Abnahme zwischen Bauträger und dir stattgefunden hat?!
 
....grundsätzlich will ich (wie jeder normale Mensch) Kosten vermeiden.....

Das ist nachzuvollziehen und verständlich. Jedoch musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass es eben ohne einen Aufwand (finanziell, zeitlich, nervlich, usw.) nicht gehen wird. Da Du Mängel reklamierst, ist es nun auch an Dir, diese Mängel (ggf. mit Hilfe von Fachkundigen) nachzuweisen und zu beweisen. Sollten jedoch Deine Mängel zweifelsfrei bestätigt werden, so ist der Verursacher auch für die Erstattung Deiner Kosten zur Erlangung Deines Rechts verantwortlich. Somit würdest Du lediglich in Vorleistung treten.
 
...Der Sachverständige kann dir einschätzen, ob es tatsächlich ein Mangel ist...

Der Weg zum/über einen SV ist auf jeden Fall der richtige. Wann ein Mangel überhaupt vorliegt kann wohl keiner hier richtig einschätzen. Deshalb bleibt nur der Rat zum SV und evtl. RA zu gehen wenn der Bauträger nicht einlenkt.
 
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Mängel wirklich vorhanden sind, gehe zu einem RA und leite ein "Selbständiges Beweisverfahren" vor Gericht ein. Dabei handelt es sich noch nicht um einen Rechtsstreit sondern um eine Art Güteverhandlung. Der Sachverständige wird dann vom Gericht bestimmt, die Kosten des Verfahrens trägst zunächst mal Du.

Sollten die Mängel bestätigt werden und der Bauträger erkennt das Gutachten trotzdem nicht an, kannst Du aus dem selbständigen Beweisverfahren quasi in einen Rechtstreit übergehen und das Gutachten ist weiterhin gerichtsverwertbar.

Hast Du privat ein Gutachten in Auftrag gegeben und der Bauträger erkennt dies nicht an, wäre das Gutachten in einem Rechtsstreit nur ein Parteivortrag! Das Gericht würde dann einen zweiten Sachverständigen bestellen, für den Du auch wieder in Vorleistung gehen müsstest.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Kosten des Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren im JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzt) geregelt sind. Bei Privatgutachten werden häufig durch den Sachverständigen höhere Sätze in Rechnung gestellt.
 
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Mängel wirklich vorhanden sind, gehe zu einem RA und leite ein "Selbständiges Beweisverfahren" vor Gericht ein. Dabei handelt es sich noch nicht um einen Rechtsstreit sondern um eine Art Güteverhandlung. Der Sachverständige wird dann vom Gericht bestimmt, die Kosten des Verfahrens trägst zunächst mal Du.

Sollten die Mängel bestätigt werden und der Bauträger erkennt das Gutachten trotzdem nicht an, kannst Du aus dem selbständigen Beweisverfahren quasi in einen Rechtstreit übergehen und das Gutachten ist weiterhin gerichtsverwertbar.

Hast Du privat ein Gutachten in Auftrag gegeben und der Bauträger erkennt dies nicht an, wäre das Gutachten in einem Rechtsstreit nur ein Parteivortrag! Das Gericht würde dann einen zweiten Sachverständigen bestellen, für den Du auch wieder in Vorleistung gehen müsstest.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Kosten des Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren im JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzt) geregelt sind. Bei Privatgutachten werden häufig durch den Sachverständigen höhere Sätze in Rechnung gestellt.

Gute Info..danke....
Bauträger will im Bereich Schall den Gutachter übernehmen falls der Nachweis des Mangels erbracht wird...aber das müsste er so wie ich es verstehe ja sowieso tun oder? ...
 
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