Guttenberg Tastatur

AW: Guttenberg Tastatur

Für Jan;)

§ 7 Abs. 3 der Promotionsordnung der Uni Beyreuth besagt:

"(3) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll gebunden oder geheftet sowie paginiert sein
und außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse
darlegt. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich
dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen."
 
AW: Guttenberg Tastatur

Komisch, dass Herr Guttenberg selbst, DAS ganz offensichtlich anders sieht: Er hat von "gravierenden handwerklichen Fehlern" gesprochen, welche "nicht mit wissenschaftlichem Arbeiten zu vereinbaren sind".....Offenbar kennst DU seine Arbeit besser, als er selbst:w

Ich habe oben versucht, dir zu erklären, warum es ggf. Politik sein mag, wenn Herr von Guttenberg es so darstellt.

Weiter will ich mir auch nichts anmaßen, Daniel, aber es ist wirklich enttäuschend und auch entmutigend, wie die Diskussion hier geführt wird. Wenn ich nun wieder sage, dass das an mangelndem Sachverstand liegt, wird das wieder als Arroganz abgetan. Wenn ich auf haltlose Unterstellungen hinweise, willst du das mit einer "Polemisierung" entschuldigen.

Insgesamt habe ich wenig Hoffnung, dass die hiesigen Kritiker bereit sind, ihre Betrachtungsweise zu präzisieren oder gar zu überdenken. Das gilt auch für dich, der du dich nach wie vor jedwedem Erkenntnisgewinn verweigerst, wie die Übernahmen fremder Texte in eine Dissertation zu bewerten ist.
 
AW: Guttenberg Tastatur

Insgesamt habe ich wenig Hoffnung, dass die hiesigen Kritiker bereit sind, ihre Betrachtungsweise zu präzisieren oder gar zu überdenken. Das gilt auch für dich, der du dich nach wie vor jedwedem Erkenntnisgewinn verweigerst, wie die Übernahmen fremder Texte in eine Dissertation zu bewerten ist.

Für Jan

§ 7 Abs. 3 der Promotionsordnung der Uni Beyreuth besagt:

"(3) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll gebunden oder geheftet sowie paginiert sein
und außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse
darlegt. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich
dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen."
 
AW: Guttenberg Tastatur

Ich unterstelle Herrn Guttenberg wie du unschwer erkennen kannst nichts. Ich setzte auch nichts willkürlich gleich. Ich beobachte nur seine Wandlung in diesem Fall. Leider unterscheidet er sich in dem Punkt nicht von anderen Politikern älterer Semester. Schade.

Ich finde auch, dass Herr von Guttenberg gleich diejenige Ansage hätte geben müssen, zu der er sich nun erst abgerungen hat. Auf mich macht das den Eindruck, dass es ihm leidlich schwer gefallen ist, von einem gewissen "hohen Ross" herabzusteigen. Das ist m. E. durchaus menschlich, war aber sicherlich nicht der geschickteste Schachzug. :w
 
AW: Guttenberg Tastatur

es geht ja primär um die kennzeichnung, nicht um die verwendung.
soweit ich weiss wurde hier nirgends geschrieben, dass das rad jedes mal neu erfunden werden muss.
wozu auch?
Es werden in dem Zwischenbericht konkret auf Übersetzungsplagiate hingewiesen.
Übersetzungsplagiat
Ein Übersetzungsplagiat entsteht durch wörtliche Übersetzung aus einem fremdsprachlichen Text. Natürlich lässt hier die Qualität der Übersetzung einen mehr oder weniger großen Interpretationsspielraum, ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt oder nicht. Auch ist durch die Übersetzung an sich schon eine mehr oder weniger große Eigenleistung erbracht worden. Nichtsdestotrotz werden fremde Gedankengänge übernommen, ohne dies ersichtlich zu machen.

Nehmen wir also an, ich formuliere in meiner Arbeit einen Satz wie "Aus dem Voranstehenden folgt, dass der E89 der Nachfolger des E85 ist."
In diesem Augenblick habe ich diese Folgerung selbst gezogen und formuliert. Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass einer oder auch hundert andere Autoren, die sich mit dem gleichen Thema und den gleichen Quellen beschäftigen, zu dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Schluss gekommen sind.
Also müßte ich jeden einzelnen Satz, den ich selber formuliere, daraufhin überprüfen, ob er schon mal irgendwo in diesem Zusammenhang verwendet worden ist. Hinzu kommt die Spracherschwernis, denn "mein" Satz kann ohne Weiteres irgendwo auf der Welt schon mal verwendet worden sein in einer beliebigen Fremdsprache, so dass sich durch entsprechende Übersetzung mein Satz daraus ableiten ließe.
Wo zieht man da die Grenzen zum Plagiat?
Müßte man dann jeden einzelnen Satz googeln, um sicherzustellen, dass er nicht verwendet wurde? Muss man alle ausländischen Aufsätze, Dissertaionen, Studiumsarbeiten etc etc daraufhin durchforsten, ob er da verwendet wurde?
Wie soll sowas gehen?

Die Chance, als Plagiateur bezeichnet werden zu können, liegt bei derart dichten Fachgebieten, in denen praktisch nichts Neues mehr entdeckt wird, bei nahezu 100% meiner Meinung nach.
 
AW: Guttenberg Tastatur

Für Jan

§ 7 Abs. 3 der Promotionsordnung der Uni Beyreuth besagt:

"(3) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll gebunden oder geheftet sowie paginiert sein
und außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse
darlegt. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich
dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen."

Das hat ja nie jemand bestritten. Ebenso steht z.B. in einer beliebigen Diplomordnung in etwa sowas: "die Diplomarbeit darf einen Umfang von 120 Seiten nicht überschreiten" oder ähnlich. Wenn jetzt eine Arbeit mit 200 Seiten abgegeben wird, heißt das aber noch lange nicht, dass der Schreiber sein Diplom nicht erhalten wird oder im Nachhinein aberkannt bekommt. Es gilt abzuwägen, was das für Konsequenzen hat. Nicht alles was verstößt führt zu einer 5,0, sondern eben auch teilweise zu geringeren Abwertungen (z.B. minus eine Schulnote).

Selbiges gilt jetzt wohl für die Doktorarbeit. Sonst bräuchte die Universität ja nichts zu prüfen. Ich kann nur sagen was ich vermute: es wird geprüft, ob die geklauten Zitate so sehr relevant sind, dass die Arbeit ungültig ist, oder ob der Kern der Arbeit trotzdem eine Eigenleistung ist, und die Zitate an eventuell eh nicht selbst zu erarbeitenden Stellen seitzen und somit eventuell noch ein Bestehen der Arbeit, wenn vielleicht auch nicht mehr mit summa cum laude, zu rechtfertigen ist.

So in etwa würde ich die momentane Situation einschätzen.
 
AW: Guttenberg Tastatur

...
Die Chance, als Plagiateur bezeichnet werden zu können, liegt bei derart dichten Fachgebieten, in denen praktisch nichts Neues mehr entdeckt wird, bei nahezu 100% meiner Meinung nach.

Ich will versuchen, das etwas zu relativieren, wenngleich das wohl eigentlich nur Jemand kann, der von Berufswegen Dissertationen bewertet bzw. dazu in der Lage ist.

Die "Wahrheit", d. h. das was vertretbar ist, liegt irgendwo in der Mitte zwischen den Promotionsordnungen und dem "wirklichen Leben": Bei der Bewertung einer Dissertation trägt man in der Regel - mal mehr, mal weniger - dem Umstand Rechnung, dass nunmal so ziemlich alles schon einmal gesagt und geschrieben wurde. Eine übermäßige Strenge ist daher fehl am Platze, weil man sonst so gut wie keine Dissertation akzeptieren könnte.

Daher bringt es auch nichts und ist zu kurz gedacht, hier in dieser Diskussion Auszüge aus Promotionsordnungen zu zitieren.

Letztlich wird man bei der Bewertung einer Dissertation entsprechendes Augenmaß walten lassen müssen: Finden sich einzelne Sätze, Satzfragmente oder auch kurze Passagen bereits an anderer Stelle, ist das in der Regel unproblematisch, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen. Ein solcher Umstand kann es z. B. sein, wenn die kurze Passage eine bedeutsame Conclusio enthält und diese als eigene dargestellt wird.

Kritisch wird es bei umfangreichen Passagen, die wörtlich oder fast wörtlich übernommen werden - wie es vorliegend auch der Fall ist. Dann stellt sich für jede dieser Passagen die Frage, ob besondere Umstände die ungekennzeichnete Übernahme rechtfertigen, oder ob die Übernahme als solche hätte kenntlich gemacht werden müssen - z. B. durch ein Zitieren oder durch eine erläuternde Fußnote. Dabei muss man auch die Anzahl der übernommenen Passagen und den Gesamtumfang der Arbeit berücksichtigen.

Das ist leider eine laienhafte Darstellung, aber besser weiß ich es nicht. Ich werde bei Gelegenheit, weil es mich selbst interessiert, meinen Vater fragen, der als Professor und Dekan viele Jahre lang Promotionen begleitet hat.

Grüße
Jan
 
AW: Guttenberg Tastatur

Jan, das ist auch das, was ich erwarten würde, eine Portion gesunden Menschenverstands.

Offensichtlich legt dieses wiki-Portal aber absolute Massstäbe an und sucht für jeden einzelnen Satz eine korrespondierende Äußerung irgendwo rund um die Welt.
Daher komme ich auf das zurück, was ich bereits weiter oben gesagt habe: Nur die Uni selbst kann die Kriterien erläutern, nach denen sie damals vorgegangen ist, und wie sie die Arbeit heute bewertet, wenn sie gleiche Maßstäbe anlegt.
 
AW: Guttenberg Tastatur

... Müßte man dann jeden einzelnen Satz googeln, um sicherzustellen, dass er nicht verwendet wurde? Muss man alle ausländischen Aufsätze, Dissertaionen, Studiumsarbeiten etc etc daraufhin durchforsten, ob er da verwendet wurde? ...

Mit zunehmender Informationsdichte und der gleichzeitig enorm gewachsenen Möglichkeit, auf nahezu alle Informationsquellen Zugriff zu haben (und sie bequem kopieren zu können), tut sich hier tatsächlich ein Problem auf. Auch wenn Du sicherlich bewusst etwas überspitzt hast, um auf diese Schwierigkeit hinzuweisen, so sehe ich das nicht so dramatisch.

Sehr vereinfacht gesagt geht es beim Verfassen jeder wissenschaftlichen Arbeit darum, ein Thema möglichst umfassend von allen Seiten zu beleuchten, dabei auf alle relevanten bestehenden Definitionen/Erklärungsansätze/Theorien/Entwicklungen/Forschungsarbeiten etc. hinzuweisen, diese zu bewerten/zu kritisieren/in Beziehung zueinander zu setzen, um mit ihnen das eigene Gedankengebäude zu untermauern, das man mit Schlussfolgerungen und eigenen Ideen weiterentwickelt.

Professoren, die mit der Materie vertraut sind, sollten in der Lage sein, die eigenständigen Anteile des Schreiberlings als solche zu erkennen. Insofern bin ich gespannt auf das Ergebnis der Untersuchung durch die Uni.

Gruß

Kai
 
AW: Guttenberg Tastatur

Jan, das ist auch das, was ich erwarten würde, eine Portion gesunden Menschenverstands.

Offensichtlich legt dieses wiki-Portal aber absolute Massstäbe an und sucht für jeden einzelnen Satz eine korrespondierende Äußerung irgendwo rund um die Welt.
Daher komme ich auf das zurück, was ich bereits weiter oben gesagt habe: Nur die Uni selbst kann die Kriterien erläutern, nach denen sie damals vorgegangen ist, und wie sie die Arbeit heute bewertet, wenn sie gleiche Maßstäbe anlegt.

Aus meiner Erfahrung ist es gerade so, dass - wie du sagst - durchaus absolute Maßstäbe angelegt werden. Wenn in einer Promotionsordnung meine oben zitierte Regelung enthalten ist, dann bedeutet das, dass eine solche Arbeit - soweit sie nicht gekennzeichnete Plagiate enthält und dies der Kommission auffallen würde - nicht angenommen wird und somit auch kein Doktorgrad verliehen würde.

Das bedeutet natürlich nicht, dass die Arbeit evtl. doch den wissenschaftlichen Anforderungen (soweit die Zitate nachträglich kenntlich gemacht würden) genügen würde, ändert aber nichts daran, dass die Arbeit in der ursprünglichen Form nicht angenommen werden würde.

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn der Kommission es zum damaligen Zeitpunkt aufgefallen wäre, hätte Herr G mit DIESER Arbeit niemals einen Dr.-Titel bekommen.
 
AW: Guttenberg Tastatur

Ich habe gerade einen m. E. interessanten Kommentar von S. Ueberbach auf tagesschau.de gelesen:

Hier bitteschön, natürlich als Zitat gekennzeichnet :t :w :b:b:b

"Kommentar zur Plagiatsaffäre
Hier wird Schwäche zu Charakterstärke umgedeutet

Von Stephan Ueberbach, SWR, ARD-Hauptstadtstudio

Ja was denn nun? Erst hatte Guttenberg die Schummel-Vorwürfe als "einfach nur abstrus" abgebürstet. Dann sollte der "Doktor" vorübergehend ruhen. Und jetzt möchte der fränkische Freiherr seinen akademischen Titel plötzlich zurückgeben. Man möchte sich die Augen reiben. Ganz offensichtlich hat das verheerende Krisenmanagement der vergangenen Tage - und das Überfliegen der eigenen Doktorarbeit am Wochenende - zu der Erkenntnis geführt, dass angesichts des ständig wachsenden Drucks nur noch ein Befreiungsschlag helfen kann. Hier setzt ein Getriebener auf die Flucht nach vorn. Die Mittel allerdings sind fragwürdig.
Populistisch und dreist

Für eine Doktorarbeit fremde Ideen abzukupfern ist dumm. Alles trotzig abzustreiten obwohl sich die Beweise stapeln ist noch dümmer. Sich dann aber hinzustellen, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, und nach der bewährten Masche den Anti-Politiker zu geben, der anders als die anderen seine Fehler öffentlich eingesteht, um sich damit ans Wahlvolk ranzuwanzen - das, mit Verlaub, ist populistisch und dreist. Hier wird Schwäche zu Charakterstärke umgedeutet.
Merkel macht es sich zu einfach

Und auch die Bundeskanzlerin macht es sich zu einfach. Die feinsinnige Unterscheidung zwischen dem umtriebigen Jungpolitiker, der sich aus Karrieregründen zwar unbedingt mit einem Doktortitel schmücken will, es mit den wissenschaftlichen Regeln aber nicht so genau nimmt, und dem erfolgreichen Verteidigungsminister, der durchsetzungsstark den Bundeswehrumbau vorantreibt - diese Unterscheidung funktioniert einfach nicht. Am Kabinettstisch sitzt immer der ganze Guttenberg. Es geht auch in der Politik um Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Aufrichtigkeit. Das ist das Pfund, mit dem Guttenberg bisher gewuchert hat. Damit ist es jetzt vorbei."
 
AW: Guttenberg Tastatur

...

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn der Kommission es zum damaligen Zeitpunkt aufgefallen wäre, hätte Herr G mit DIESER Arbeit niemals einen Dr.-Titel bekommen.

Das KANN sein, aber wahrscheinlicher ist: er hätte einfach das Ding nochmal zurückbekommen, 2 Wochen lang Quellen nachgefügt und anschließend seinem Doktorvater nochmal gezeigt. Und dann erst offiziell abgegeben. Oder noch einfacher: Auflagen bekommen. D.h. vor der Veröffentlichkung nachbessern müssen.

Auch das ist natürlich überspizt (in dem Unfang wären sicher mehr als 2 Wochen nötig gewesen), aber ich will eben sagen: genau dafür gibts ja nen Notenspektrum und begleitende, regelmäßige Gespräche über die Jahre der Arbeit mit dem Doktorvater. Und nicht eben nur durchgefallen oder 1,0. Auch bei Doktorarbeiten.

Was in wirklichkeit passiert wäre, hängt in erster Linie davon ob, WO in der Arbeit (eigener Teil oder Zusammenfassung des Standes der Wissenschaft?) der Hauptteil der Fehler gemacht wurde.

Warten wir ab, was die Uniprüfung ergibt.
 
AW: Re: AW: Guttenberg Tastatur

Was in wirklichkeit passiert wäre, hängt in erster Linie davon ob, WO in der Arbeit (eigener Teil oder Zusammenfassung des Standes der Wissenschaft?) der Hauptteil der Fehler gemacht wurde.

...das steht doch schon fest;) Überall, im "eigenen Teil, im Hauptteil, beim Fazit, .....sogar in der Einleitung hat er einen FAZ-Artikel komplett zitiert.......Er selbst sprach Gestern von "BLÖDSINN":w
 
AW: Guttenberg Tastatur

Aus meiner Erfahrung ist es gerade so, dass - wie du sagst - durchaus absolute Maßstäbe angelegt werden. Wenn in einer Promotionsordnung meine oben zitierte Regelung enthalten ist, dann bedeutet das, dass eine solche Arbeit - soweit sie nicht gekennzeichnete Plagiate enthält und dies der Kommission auffallen würde - nicht angenommen wird und somit auch kein Doktorgrad verliehen würde.

Das bedeutet natürlich nicht, dass die Arbeit evtl. doch den wissenschaftlichen Anforderungen (soweit die Zitate nachträglich kenntlich gemacht würden) genügen würde, ändert aber nichts daran, dass die Arbeit in der ursprünglichen Form nicht angenommen werden würde.

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn der Kommission es zum damaligen Zeitpunkt aufgefallen wäre, hätte Herr G mit DIESER Arbeit niemals einen Dr.-Titel bekommen.

Aber absolute Maßstäbe würden verlangen, dass eben jeder Satz weltweit in allen Sprachen auf Vorläufer zu prüfen wäre. Es ist weder dem Doktoranden zuzumuten, einen solchen Aufwand zu treiben, noch der Prüfungskommission. Insofern kann "absolut" nicht funktionieren.
 
AW: Guttenberg Tastatur

Aus meiner Erfahrung ist es gerade so, dass - wie du sagst - durchaus absolute Maßstäbe angelegt werden. ...

Welche "Erfahrung" ist das denn? Die vom Hörensagen?

Das wirkliche (wissenschaftliche) Leben sieht anders aus und geht eher in die Richtung, wie "skrylle" es in Beitrag #181 erläutert hat. Natürlich kommt es im Detail immer auf die Uni, auf die Prüfungskommission, auf den Doktorvater, auf den Doktoranden und auf einige weitere Umstände an.
 
AW: Guttenberg Tastatur

Welche "Erfahrung" ist das denn? Die vom Hörensagen?

...wenn zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter eine Erfahrung "vom Hörensagen" darstellt, dann JA!

Das ist natürlich nichts gegen das "wirkliche (wissenschaftliche) Leben"......
 
AW: Guttenberg Tastatur

Gibt es denn für Juristen das wirkliche Leben überhaupt? :s
 
AW: Guttenberg Tastatur

Gibt es denn für Juristen das wirkliche Leben überhaupt? :s

"Nein" (vgl. Fn 1).

______________________________________
1 Nein ist die negative Antwort auf eine Frage, die positiv oder negativ beantwortet werden kann (Entscheidungsfrage), und bedeutet somit die Negation einer Aussage. In Hinblick auf Sprechhandlungen hat das Wort „nein“ unterschiedliche Bedeutungen; häufig bringt es einen Widerspruch zum Ausdruck oder fordert zum Unterlassen einer Tätigkeit auf. (Quellennachweis: Wikipedia 2011/ Suchwort: Nein)
 
AW: Guttenberg Tastatur


sehr schön, Jan ;):t

Ich darf aus diesen Artikel zitieren:

"Und sie gaben dem Plagiator noch einen wichtigen Grundsatz mit auf den Weg. Der hatte nämlich darauf verwiesen, dass seine Arbeit auch dann noch einen Doktortitel rechtfertige, wenn man die beanstandeten Stellen nicht berücksichtigt. Stimmt nicht, so das Urteil: "Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen sowie auf die Frage, ob die Arbeit auch ohne das Plagiat noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit hätte angesehen werden können, kommt es grundsätzlich nicht an.""

Das ist sehr bemerkenswert, wie ich finde:)


VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 13.10.2008, 9 S 494/08

Plagiat in einer Dissertation

Leitsätze

1. Die nicht gekennzeichnete Übernahme kompletter Passagen aus dem Werk eines anderen Autors in einer Dissertation beinhaltet eine Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung. Sofern sie planmäßig und nicht nur vereinzelt erfolgt, kann sie die Hochschule zur Entziehung des verliehenen Doktorgrades berechtigen.



2. Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen sowie auf die Frage, ob die Arbeit auch ohne das Plagiat noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit hätte angesehen werden können, kommt es grundsätzlich nicht an.
 
Das hätte ich auch so nicht eingeschätzt. Naja, ich bin mal gespannt auf die Stellungsnahme der Uni.

Führt aber widerum auch zu was Absurdem: nehmen wir an, es sind, wie bei G. ca. 1400 Zitate drin. Nehmen wir weiter an, bei EINEM dieser Zitate passiert das von Dieter beschriebene: jemand, der einem an den Karren fahren will, wühlt sich Monatelang durchs Internet und findet schließlich bei einem Zitat eine falsche Kennzeichnung.

Wenn man nun das im Spiegel stehende knallhart auslegt (Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen ... kommt es grundsätzlich nicht an), würde diese eine Stelle reichen, die komplette Arbeit zunichte zu machen. Ob es da weltweit überhaupt eine einzige Diss gibt, die diesen Kriterien standhält?
 
AW: Re: Guttenberg Tastatur

Wenn man nun das im Spiegel stehende knallhart auslegt (Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen ... kommt es grundsätzlich nicht an), würde diese eine Stelle reichen, die komplette Arbeit zunichte zu machen. Ob es da weltweit überhaupt eine einzige Diss gibt, die diesen Kriterien standhält?

Das wird aber vom Gericht dahingehend relativiert, indem es ausführt: "....Sofern sie planmäßig und nicht nur vereinzelt erfolgt" - will heißen: Diese eine Stelle würde ganz sicher nicht ausreichen;)

Aus dem Urteil:
"Eine systematische und planmäßige Übernahme fremden Gedankenguts ergibt sich bereits daraus, dass sich die Plagiate an mehreren Stellen der Dissertation auffinden lassen und verschiedene Fremdautoren betreffen. Die von der Beklagten aufgezeigten Übernahmen aus den Werken von S., W. und N. ... weisen die Gemeinsamkeit auf, dass komplette Passagen wortwörtlich übernommen worden sind, ohne dass dies in ausreichender Weise kenntlich gemacht worden wäre. Für einen Großteil der Passagen ist eine zutreffende Quellenangabe gar nicht erfolgt. Doch auch soweit in einzelnen der Passagen ein Hinweis auf die Originalstelle erfolgt ist, genügt dieser nicht, um den Plagiatsvorwurf entfallen zu lassen. Vielmehr kann auch diesen Nachweisangaben nicht entnommen werden, dass ganze Passagen wörtlich entlehnt worden sind....."
 
AW: Re: Guttenberg Tastatur

Das hätte ich auch so nicht eingeschätzt. Naja, ich bin mal gespannt auf die Stellungsnahme der Uni.

Führt aber widerum auch zu was Absurdem: nehmen wir an, es sind, wie bei G. ca. 1400 Zitate drin. Nehmen wir weiter an, bei EINEM dieser Zitate passiert das von Dieter beschriebene: jemand, der einem an den Karren fahren will, wühlt sich Monatelang durchs Internet und findet schließlich bei einem Zitat eine falsche Kennzeichnung.

Wenn man nun das im Spiegel stehende knallhart auslegt (Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen ... kommt es grundsätzlich nicht an), würde diese eine Stelle reichen, die komplette Arbeit zunichte zu machen. Ob es da weltweit überhaupt eine einzige Diss gibt, die diesen Kriterien standhält?
Das wäre genau so wahrscheinlich wie die Tatsache, dass ein Richter immer Recht hat/spricht.
 
AW: Re: Guttenberg Tastatur

was mich inzwischen beinahe mehr erstaunt als die vorwürfe gegen unseren verteidigungsminister ist die tatsache, dass die zur diskussion stehende doktorarbeit seinerzeit mit summa cum laude ausgezeichnet wude :X

gruß
rolf
 
AW: Re: Guttenberg Tastatur

Das hätte ich auch so nicht eingeschätzt. Naja, ich bin mal gespannt auf die Stellungsnahme der Uni.
...

Das ist ja nur eine Entscheidung von vielen. Man muss immer sehr genau schauen, inwieweit solche Beschlüsse und Entscheidungen auf andere Fälle übertragbar sind. Aber der Artikel ist zumindest insgesamt recht interessant, um in das Thema "einzuführen". :w
 
Zurück
Oben Unten