Haftpflichtschaden - vor Reparatur Anwalt beauftragen?

Rubin-S23

macht Rennlizenz
Registriert
20 Juni 2020
Ort
Rhine-Main area
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Moin,

mein Daily durfte einen leichten Auffahrtsschaden erfahren.

Die gegnerische Versicherung hat zeitnah eine Freigabe gemäß von mir Beauftragten Gutachten erteilt.

Habe jetzt bei der Werkstatt meines Vertrauens einen Termin zur Reparatur vereinbart.

Der Servicemitarbeiter hat mir empfohlen, da der Schaden größer 1t Euro ist, auch direkt einen Anwalt zu beauftragen. Er hat mir dazu nen Flyer einer größeren Kanzlei gegeben.

Hätte erstmal keinen RA eingeschaltet. Aber das Thema mit Schäden am Auto hat mich noch nicht so oft ereilt.

Daher bitte ich um eine Meinungsbildung, ob die Vorabeinschaltung einer Kanzlei sinnvoll ist (auch wenn die Kosten dadurch nochmals steigen - also für die Versicherungsnehmer).

Danke und einen guten Wochenstart.
 
Anwalt
heutzutage gehts leider nicht so einfach, wie früher, ohne.
Die Versicherungen bemängeln das Gutachten, die Werkstatt, die Stundenlöhne, ect................
Mit Anwalt hast du keinen Stress, keine Rennerei, keine Diskussionen, ect.....................

Ich hab früher immer alles ohne Anwalt abwickeln können, aber heutzutage geb ich mir den Stress nicht mehr.
Die Versicherungen wollen es doch so, also bitteschön, können sie haben.
 
Die Versicherungen wollen es doch so, also bitteschön, können sie haben.


Dir ist aber schon klar, wer es zahlt?
Wen interessiert das wenn man nur so ans gerechte Ziel kommt?
Es geht doch keiner zum Anwalt wenn man es nicht müsste.
Es wird doch grundsätzlich von den Versicherungen erstmal gekürzt ohne Ende.
 
Mache gerade dasselbe durch, nachdem mir jemand im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen hat, Schaden allerdings 5 stellig. Hab das Auto, da es nicht mehr fahrbereit war, direkt zum örtlichen BMW Vertragshändler schleppen lassen. Sowohl der Abschlepper, als auch der Mitarbeiter bei BMW der mich in Empfang nahm haben mir erklärt welche Rechte ich habe und wie ich am besten vorgehe um den wenigstens Ärger zu haben. Da die Schuldfrage klar ist solle ich direkt einen Anwalt nehmen und das Autohaus hatte natürlich auch direkt jemanden, mit dem sie regelmäßig zusammen arbeiten. Mir ist klar, dass die da wohl mit dran verdienen, ist mir aber egal, hauptsache ich hab keinen Ärger und Aufwand. 5min und 3 Unterschriften später (Gutachten, Werkstatt, Anwaltsmandat) bin ich nach Hause und brauch mich um nix mehr zu kümmern, ausser dem Anwalt den Unfallbericht und das Dashcam Video zu schicken. Rest macht der in Zusammenarbeit mit Werkstatt und Gutachter. Ich warte jetzt auf den Anruf, dass ich das Auto wieder abholen kann. Würde dir dem entsprechend dazu raten, auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen bevor du selbst irgendwas mit Fristen oder sonstige Formalitäten verdaddelst und dir da evtl. noch ein Strick draus gedreht wird.
 
Bevor jetzt allein einseitig auf die Versicherungen losgegangen wird. Gewiss hat sich inzwischen auch bei denen durchgesetzt, Einsparpotenziale zu "erforschen" und durchzusetzen.

ABER auf der anderen Seite darf man nicht vergessen, dass andere sich auch gerne an der (Not-)Situation bedient haben. Seien es unverschämte Unfallersatzwagentarife beim Mietwagen, Werkstatt-Stundensätze allein für Unfallschäden (natürlich noch einmal deutlich über den eigenen Preisen liegend) und auch die Geschädigten, welche sich doch erfreuten, dass der ein oder andere - "versehentlich" vergessene - Vorschaden gleich mit beseitigt wird, obwohl eher eigentlich keinen Schaden durch den Unfall darstellte.

Und wie so oft liegt dann die "Wahrheit" dann irgendwo in der Mitte, nachdem sich ein, zwei oder drei Instanzen von Gerichten damit beschäftigten.
 
Wen interessiert das wenn man nur so ans gerechte Ziel kommt?
Es geht doch keiner zum Anwalt wenn man es nicht müsste.
Es wird doch grundsätzlich von den Versicherungen erstmal gekürzt ohne Ende.

Guten Morgen
Ich (Wir, meine Familie) hatten das Thema schon einige Male und wir waren noch nie beim Anwalt und Gekürzt wurde auch nichts. Gruss
 
Mit Anwalt dauert es länger und es wird insgesamt teurer.
Wenn die Rechtslage klar ist und Du eine Freigabe zur Reparatur durch die gegnerische Versicherung lt. Gutachten hast, mach es ohne Anwalt.

Was soll da passieren ?
 
Mit Anwalt dauert es länger und es wird insgesamt teurer.
Wenn die Rechtslage klar ist und Du eine Freigabe zur Reparatur durch die gegnerische Versicherung lt. Gutachten hast, mach es ohne Anwalt.

Was soll da passieren ?

Tatsächlich wars bei mir genau anders herum.. Mit Anwalt ging das in null Komma nichts durch.
Keine Kürzungen der Stundensätze usw.

Auto hin bringen 2 Wochen später repariert abgeholt. xD
 
Da ich letztes Jahr einen ähnlichen Fall mit meinem Daily hatte meine persönliche Erfahrung:
Mir wurde seitens der Werkstatt und des Sachverständigen dringend geraten einen Anwalt einzuschalten. Was ich zunächst für übertrieben hielt. Es kommt aber wohl zum Teil auch drauf an wer die gegnerische Versicherung ist (in meinem Fall HUK). Ich konnte dann gleich in der Werkstatt eine Vollmacht für einen Anwalt unterschreiben der sich darauf spezialisiert hat. Cleveres Geschäftsmodell. Ich glaube die machen nichts anderes. Tatsächlich gab es später auch eine Auseinandersetzung wegen der Höhe der Kosten. Wurde aber alles durch den Anwalt geregelt. Die Kosten des Anwaltes muss wohl dann scheinbar auch die gegnerische Versicherung zahlen. Das war für mich neu. Alles in Allem hat alles reibungslos geklappt.
ABER:
Das ganze ist aber irgendwie ein gegenseitiges Hochrüsten, was letztendlich wir Versicherte zahlen müssen. Was da so alles in dem Gutachten auftauchte war schon echt übel. Beispiel: Der Gutachter hat den Wagen in den Räumen der Werkstatt besichtigt. Dort darf er die Bühne nicht bedienen (ist ja kein Mitarbeiter). Also stand ein Mitarbeiter 45 Minuten neben der Bühne um den Wagen einmal hoch und einmal runter zu fahren. Der Posten taucht dann natürlich auch im Gutachten auf. Alles in Allem für einen Parkrempler an der hinteren linken Ecke über 5.000,00 €. Ist halt alles Kunststoff und bricht sofort. Muss also getauscht und lackiert werden.

Fazit: Anwalt ja
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde ich dir sehr empfehlen mit drei Autos.

Vor zwei Jahren wurde mein geparktes Auto (der 3er) durch Bauarbeiter beschädigt. Habe den Verantwortlichen vor Ort angetroffen und er hat ganz Stolz erzählt das er der zweite Chef ist und das alles bezahlt wird und Blablabla...
Habe dann einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt machen lassen und dem Herrn geschickt dann kam die Antwort das er das mit seinem Spezialisten für sowas (wer auch immer das war) besprochen hat und das sei zu teuer. Darauf habe ich das sofort meiner Rechtschutzversicherung geschickt. Da er immer noch nicht bezahlen wollte hat die Firma dann eine Betreibung von mir bekommen. Also ein gerichtliches Inkassoverfahren würde ich es nennen. Gibt es hier in der Schweiz so. Er hat dann Einspruch erhoben und die Rechtschutzversicherung wollte dann in dem Fall nicht weitermachen da sich die Kosten nicht gelohnt hätten. Sie haben mir dann die Kosten erstattet. Ich musste nichts bezahlen aber das Aloch auch nicht. Wenn ich jemals wieder ein Fahrzeug von denen sehe brauchen sie vier neue Reifen :wm
 
Es geht doch keiner zum Anwalt wenn man es nicht müsste.
Da ist doch genau das Problem: Genau das stimmt nicht, denn man weiß es nicht, wie es ohne Anwalt gewesen wäre.
Es wird doch grundsätzlich von den Versicherungen erstmal gekürzt ohne Ende.
Ich würde es von der gegnerischen Versicherung abhängig machen.

Ich hatte 2 Schäden, bei denen beides Mal die LVM beteiligt war. Ich habe vorab mit ihnen telefoniert, mich abgestimmt und es war beide Male kein Problem. Beim ersten Mal mit meinem fast 20 Jahre alte E46 11.000€ Reparaturkosten bei 10.000€ Gutachterwert. Kein einziges Problem, volle Übernahme, direkte Abrechnung mit BMW in Dortmund. Alles ohne Anwalt.

Jetzt grob 8000€ am Z4, weil ich nicht wusste, wie teuer es wird, hab ich den Anwalt eingeschaltet. Rechtsfrage für mich war auch: Der Wagen war nur bedingt fahrfähig: Kann ich ihn auf Versicherungskosten zu BMW schleppen lassen, oder gilt das nur bis zur nächsten Freien Werkstatt? Oder soll ich ihn fahren und zahlt die Versicherung, wenn der Reifenn platzt für Folgeschäden?
Nutzlose Antwort des Anwalts trotz mehreren Nachfrageversuchen: Das müssen Sie entscheiden.
Reparatur wurde anstandslos übernommen (abgesehen von 100€ Werkstattkosten der Freien Werkstatt hier zur Entscheidungsfindung, ob ich den Wagen selbst transportiere).
Spannend wird jetzt noch, wieviel Nutzungsausfallebtschädigung ich kriege, da die 54 Tage wohl ungewöhnlich hoch sind.
Aber ob der Anwalt da besser hilft?

Mein Fazit: Bei vernünftiger gegnerischer Versicherung würd ich auf einen Anwalt verzichten, bzw. ihn erst einschalten, wenn es Probleme gibt. Denn bei meinem Probkem wurde mir nicht geholfen und den Rest hätte ich auch alleine regeln können.
Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein eigener Anwalt nützlich sein, aber teuer werden.
Erst, wenn die gegnerische Versicherung unberechtigt grob kürzt, würde ich einen Anwalt nehmen.

Aver klar, dass Anwälte und Werkstätten mit Anwaltskarten auf der Theke dazu raten ;) .
 
Moin,

mein Daily durfte einen leichten Auffahrtsschaden erfahren.

Die gegnerische Versicherung hat zeitnah eine Freigabe gemäß von mir Beauftragten Gutachten erteilt.

Habe jetzt bei der Werkstatt meines Vertrauens einen Termin zur Reparatur vereinbart.

Der Servicemitarbeiter hat mir empfohlen, da der Schaden größer 1t Euro ist, auch direkt einen Anwalt zu beauftragen. Er hat mir dazu nen Flyer einer größeren Kanzlei gegeben.

Hätte erstmal keinen RA eingeschaltet. Aber das Thema mit Schäden am Auto hat mich noch nicht so oft ereilt.

Daher bitte ich um eine Meinungsbildung, ob die Vorabeinschaltung einer Kanzlei sinnvoll ist (auch wenn die Kosten dadurch nochmals steigen - also für die Versicherungsnehmer).

Danke und einen guten Wochenstart.

Du schreibst, dass die gegnerische Versicherung Dir bereits eine Freigabe für die Reparatur erteilt hat. Was bitte soll der von Dir beauftragte Anwalt denn darüber hinaus erreichen?
 
Da ist doch genau das Problem: Genau das stimmt nicht, denn man weiß es nicht, wie es ohne Anwalt gewesen wäre.

Ich würde es von der gegnerischen Versicherung abhängig machen.

Ich hatte 2 Schäden, bei denen beides Mal die LVM beteiligt war. Ich habe vorab mit ihnen telefoniert, mich abgestimmt und es war beide Male kein Problem. Beim ersten Mal mit meinem fast 20 Jahre alte E46 11.000€ Reparaturkosten bei 10.000€ Gutachterwert. Kein einziges Problem, volle Übernahme, direkte Abrechnung mit BMW in Dortmund. Alles ohne Anwalt.

Jetzt grob 8000€ am Z4, weil ich nicht wusste, wie teuer es wird, hab ich den Anwalt eingeschaltet. Rechtsfrage für mich war auch: Der Wagen war nur bedingt fahrfähig: Kann ich ihn auf Versicherungskosten zu BMW schleppen lassen, oder gilt das nur bis zur nächsten Freien Werkstatt? Oder soll ich ihn fahren und zahlt die Versicherung, wenn der Reifenn platzt für Folgeschäden?
Nutzlose Antwort des Anwalts trotz mehreren Nachfrageversuchen: Das müssen Sie entscheiden.
Reparatur wurde anstandslos übernommen (abgesehen von 100€ Werkstattkosten der Freien Werkstatt hier zur Entscheidungsfindung, ob ich den Wagen selbst transportiere).
Spannend wird jetzt noch, wieviel Nutzungsausfallebtschädigung ich kriege, da die 54 Tage wohl ungewöhnlich hoch sind.
Aber ob der Anwalt da besser hilft?

Mein Fazit: Bei vernünftiger gegnerischer Versicherung würd ich auf einen Anwalt verzichten, bzw. ihn erst einschalten, wenn es Probleme gibt. Denn bei meinem Probkem wurde mir nicht geholfen und den Rest hätte ich auch alleine regeln können.
Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein eigener Anwalt nützlich sein, aber teuer werden.
Erst, wenn die gegnerische Versicherung unberechtigt grob kürzt, würde ich einen Anwalt nehmen.

Aver klar, dass Anwälte und Werkstätten mit Anwaltskarten auf der Theke dazu raten ;) .
Meine Frau und ich haben halt schlechte Erfahrungen ohne Anwalt gemacht. Also nur noch mit Anwalt. Ich habe keine Glaskugel mit welch geneigter Versicherung ich es zu tun habe.
Im Grunde habe ich die gleiche Einstellung wie du.
Aber ich habe auf diesen hick hack keinen Bock mehr.
Übrigens ist es gezieltes Vorgehen einiger Versicherungen erstmal zu kürzen oder abzulehnen.
 
Da ist doch genau das Problem: Genau das stimmt nicht, denn man weiß es nicht, wie es ohne Anwalt gewesen wäre.

Ich würde es von der gegnerischen Versicherung abhängig machen.

Ich hatte 2 Schäden, bei denen beides Mal die LVM beteiligt war. Ich habe vorab mit ihnen telefoniert, mich abgestimmt und es war beide Male kein Problem. Beim ersten Mal mit meinem fast 20 Jahre alte E46 11.000€ Reparaturkosten bei 10.000€ Gutachterwert. Kein einziges Problem, volle Übernahme, direkte Abrechnung mit BMW in Dortmund. Alles ohne Anwalt.

Jetzt grob 8000€ am Z4, weil ich nicht wusste, wie teuer es wird, hab ich den Anwalt eingeschaltet. Rechtsfrage für mich war auch: Der Wagen war nur bedingt fahrfähig: Kann ich ihn auf Versicherungskosten zu BMW schleppen lassen, oder gilt das nur bis zur nächsten Freien Werkstatt? Oder soll ich ihn fahren und zahlt die Versicherung, wenn der Reifenn platzt für Folgeschäden?
Nutzlose Antwort des Anwalts trotz mehreren Nachfrageversuchen: Das müssen Sie entscheiden.
Reparatur wurde anstandslos übernommen (abgesehen von 100€ Werkstattkosten der Freien Werkstatt hier zur Entscheidungsfindung, ob ich den Wagen selbst transportiere).
Spannend wird jetzt noch, wieviel Nutzungsausfallebtschädigung ich kriege, da die 54 Tage wohl ungewöhnlich hoch sind.
Aber ob der Anwalt da besser hilft?

Mein Fazit: Bei vernünftiger gegnerischer Versicherung würd ich auf einen Anwalt verzichten, bzw. ihn erst einschalten, wenn es Probleme gibt. Denn bei meinem Probkem wurde mir nicht geholfen und den Rest hätte ich auch alleine regeln können.
Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein eigener Anwalt nützlich sein, aber teuer werden.
Erst, wenn die gegnerische Versicherung unberechtigt grob kürzt, würde ich einen Anwalt nehmen.

Aver klar, dass Anwälte und Werkstätten mit Anwaltskarten auf der Theke dazu raten ;) .
maximal 14 Tage. Ist gedeckelt....
 
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